04 Februar 2022

Vor Gericht: Staatsanwalt scheitert mit Angriff auf die Pressefreiheit

Westsachsen/Zwickau.-
Am Montag fand vor dem Amtsgericht ein Prozess gegen einen unserer Journalisten statt. Ihm wurde der Missbrauch von Notrufen vorgeworfen. Ausgangspunkt der Klage war ein Disput mit der Sparkasse Zwickau. Diese hatte sich geweigert, einer ehemaligen Kundin deren persönliche Unterlagen auszuhändigen, obwohl sie dazu nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet ist. Unterlagen, die geeignet sind, strafrechtlich relevantes Verhalten der Sparkassenvorstände eindeutig zu belegen und deshalb dem Gericht vorgelegt werden sollten. Die Zeit drängte. Deshalb war dieser Zustand für den Angeklagten ein klarer Fall von Nothilfe-Situation und er rief die Polizei (WSZ berichtete).
Die mündliche Verhandlung nutzte der ermittelnde Staatsanwalt Jörg Rzehak ausschließlich dazu, den Mann öffentlich zu diskreditieren. Er plauderte vor der anwesenden Presse freigiebig private Lebensumstände aus, die ihm offensichtlich von Dritten zugetragen wurden. Dann beschwerte er sich über die Berichterstattung der Westsächsischen Zeitung zur Zwickauer Überklebungs-Affäre. Er könne es nicht mehr hören. Frau Friedrich aus Werdau, die ihn ständig an seine Pflichten erinnert, solle die ganze Sache doch endlich mal auf sich beruhen lassen.
Das sieht die in Abwesenheit unfreiwillig an die Öffentlichkeit gezerrte Claudia Friedrich (Foto) völlig anders. Sie sagt: „Staatsanwalt Jörg Rzehak ist seit Jahren in Kenntnis über Verbrechen und Straftaten seiner Berufskollegen am Amtsgericht Zwickau und dem Oberlandesgericht Dresden. Versuche, mit ihm darüber zu reden, scheiterten regelmäßig an seiner Flucht vor mir. Nun soll er sich in meiner Abwesenheit vor Herrn Richter Nahrendorf und der Freien Presse über mich und die Überklebungs-Affäre ausgelassen haben. Er verkennt, dass diese Wut richtigerweise an seine Kollegen gerichtet werden sollte, die jahrelang die Rechtssicherheit und den Rechtsfrieden auf schwerste Art und Weise in Sachsen gefährden. Herr Rzehak spricht von der Überklebung eines gültigen Rechtskraftvermerkes und fühlt sich belästigt durch die Forderung zur Klärung. Wenn er das Schreiben des AG Zwickau vom 20. August 2015 geprüft hätte, müsste er seinen Kollegen den Rat erteilen, sich untersuchen zu lassen. Das Schreiben der Geschäftsstelle beinhaltet schizophrene Züge. Man teilt mit, es galt neues Familienrecht, die Beschwerde war deshalb gemäß § 64 FamFG beim AG Zwickau einzulegen. Da das nicht passierte, war der Rechtskraftvermerk aufzubringen. So weit alles richtig und gut. Dann aber fordert das OLG Dresden nach drei Wochen die Akte an und ruck-zuck wird der gültige Vermerk unsichtbar gemacht. Für Herrn Rzehak und seine Kollegen ist dies scheinbar ein völlig normaler Ablauf.“
Jetzt kommt Claudia Friedrich und sagt: „Nein, dieses Handeln ist gesetzeswidrig und strafrechtlich relevant. Die Amtsgerichtsdirektorin Eva-Maria Ast wurde deshalb zu einer Verhandlung ans Verwaltungsgericht Chemnitz geladen. Sie glänzte durch Abwesenheit. Auch sie verweigert seit Jahren die Klärung. Bei einem Versuch, mit ihr zu reden, lässt sie mich vom Wachmann abführen. Erklärungen und Rechtsgrundlagen für die Missachtung des neuen Familienrechtes bleiben ALLE Verantwortlichen bis zum heutigen Tag schuldig“.
Ihre Ansage an die Beteiligten und Verantwortlichen der Überklebungsaffäre: „Sie haben Macht, meine Damen und Herren, welche Sie gnadenlos missbrauchen. Was Sie nicht haben, sind moralische und rechtliche Grundsätze. Diese trage ich Ihnen seit Jahren erfolglos hinterher. In einem funktionierenden Rechtsstaat würden Sie alle auf der Anklagebank, oder bereits hinter Gitter sitzen. Denn meiner Meinung nach und nach all meinen Erfahrungen und Feststellungen sind Sie Verbrecher, da Sie sich schwerwiegend von Recht und Gesetz entfernt haben!“.
Unter dem Aktenzeichen 23 Zs 1831/21 iso ermittelt aktuell die Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen Staatsanwalt Jörg Rzehak (Foto) wegen des Verdachts der Rechtsbeugung, weil er sich weigert aufzuklären, auf welcher Rechtsgrundlage es im Jahre 2012 möglich gewesen sein soll, ein falsches Rechtsmittel beim unzulässigen Gericht einzureichen und warum der gültige Rechtskraftvermerk in der Akte 8 F 1059/07 überklebt werden durfte. Zusätzlich stellt sich die Frage: Welchen Grund gab es, diesen gültigen Rechtskraftvermerk zu überkleben und wer hat ihn überklebt? Außerdem liegen seit geraumer Zeit mehrere Strafanzeigen gegen die Zwickauer Sparkassenvorstände bei ihm auf dem Tisch, die nicht bearbeitet werden. Eine davon betrifft die 47 Millionen Euro, die unter den Augen der Zwickauer Oberbürgermeisterin und des Landrates an der Börse verzockt wurden (WSZ berichtete).
Sollte es in diesem Fall seitens der Generalstaatsanwaltschaft Dresden zu einer Anklage mit anschließender Verurteilung kommen, ist Jörg Rzehak ein Verbrecher. Denn Rechtsbeugung ist ein Verbrechen. Mit seinem Verhalten hat er das Rechtssystem, zumindest in Sachsen, schon jetzt schwer beschädigt. Sein durchschaubarer Einschüchterungsversuch gegenüber der Westsächsischen Zeitung ist ein Angriff auf die Pressefreiheit insgesamt. Am Montag ist der damit jedoch gescheitert.

Zur Erklärung:
[Rechtsbeugung ist ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem und höchstens fünf Jahren bedroht ist. Da die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zwingend den Amtsverlust zur Folge hat (§ 24 Nr. 1 DRiG), führt eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung regelmäßig dazu, dass der wegen Rechtsbeugung verurteilte Richter oder Staatsanwalt kraft Gesetzes sein Amt verliert, wenn nicht ausnahmsweise eine Strafrahmenverschiebung angewendet werden kann (so bei Rechtsbeugung durch Unterlassen gemäß §§ 13, 49 StGB). Wie stets bei Verbrechen ist der Versuch strafbar (§ 23 StGB).]
Quelle: Wikipedia

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