29 November 2024

Klage abgewiesen: „Es fehlt an einem schweren Dienstvergehen“

Westsachsen/Dresden/Leipzig/ Zwickau.-
Anders als bei der Zwickauer Amtsgerichtsdirektorin Eva-Maria Ast (Foto oben), die unter anderem für Ihren Ehemann, den Richter Arthur Ast, während seiner Erkrankung die Urteile für ihn schrieb, kann man Richter Jens Maier (Foto unten) kein schweres Dienstvergehen vorwerfen. So steht es in der gestrigen Urteilsbegründung des Dienstgerichts Leipzig. Während die CDU-Direktorin Ast nachweislich regelmäßig und wissentlich gegen geltendes Recht verstößt, verklagte der CDU-geführte Freistaat Sachsen den AfD-Richter Jens Maier lediglich wegen seiner politischen Äußerungen. Eine Klage gegen die rechtsbeugende CDU-Richterin ist indessen nicht in Sicht.
Auf den ersten Blick erscheint die Entscheidung des CDU-nahen Dienstgerichtes befremdlich. Man hatte selbstverständlich eine Verurteilung erwartet. Auf den zweiten Blick offenbart sich allerdings der Zusammenhang. Stellt man nämlich beide Vergehen gegenüber, dann müsste der CDU-Freistaat gegen seine Parteigenossin Ast noch wesentlich härter vorgehen. Da dies nicht gewollt ist, verzichtet man also großzügig auch auf eine Verurteilung des AfD-Richters Maier. So zeigt der CDU-Sachsensumpf einmal mehr sein wahres Gesicht.

Hier die offizielle Pressemitteilung:
Die Klage des Freistaates Sachsen auf Aberkennung des Ruhegehalts gegen den bereits in den Ruhestand versetzten Richter Jens Maier (Beklagter) hat das Dienstgericht für Richter des Freistaates Sachsen mit Urteil von gestern abgewiesen, da weder die beantragte Disziplinarmaßnahme noch sonstige Maßnahmen wegen der gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu verhängen gewesen seien. Die dem Beklagten konkret vorgeworfenen Taten hätten sich nach Auffassung des Gerichts in erheblichen Teilen durch die Beweisaufnahme schon nicht hinreichend bestätigt. In den verbleibenden Teilen rechtfertigten sie nicht die bei dem Beklagten allein noch zulässige Maßnahme der vollständigen Aberkennung des Ruhegehalts.
Da der Beklagte in den Ruhestand versetzt wurde, sei mit Blick auf den Zeitablauf seit den vorgeworfenen Dienstpflichtverletzungen als Disziplinarmaßnahme nur noch die Aberkennung des Ruhegehalts in Betracht gekommen. Das Ruhegehalt dürfe aber nur aberkannt werden, wenn der Betroffene als noch im Dienst befindlicher Richter aus dem Richterverhältnis hätte entfernt werden müssen. Die Entfernung aus dem Dienstverhältnis als disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme sei wiederum nur zulässig, wenn der Betroffene durch ein schweres Dienstvergehen und damit durch die schuldhafte Verletzung einer ihm obliegenden Pflicht das für die Ausübung seines Amtes erforderliche Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat.
Die dem Beklagten vorgeworfenen Aussagen auf einer Veranstaltung der Zeitschrift Compact im April 2017 hätten nicht zur Überzeugung der Kammer bewiesen werden können. Zwar habe ein Zeuge bekundet, dass er Äußerungen des Beklagten als Verharmlosung der Taten von Anders Breivik verstanden und deshalb hierüber auch als Journalist berichtet habe. Die Kammer hätte für eine sachgerechte Bewertung aber selbst in der Lage sein müssen, neben dem Wortlaut einzelner Sätze des Redebeitrags des Beklagten den Äußerungskontext festzustellen und damit den Äußerungsgehalt zu überprüfen. Dies sei notwendig, weil die Äußerungen des Beklagten in den Anwendungsbereich der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz fielen. Insbesondere der Kontext des genannten Zitates habe aber nicht mehr ermittelt werden können.
Es sei deshalb als tauglicher Anknüpfungspunkt für eine Aberkennung des Ruhegehalts nur ein Facebook-Post mit dem Inhalt »GEZ ABSCHAFFEN – SLOMKA ENTSORGEN!« verblieben. Dass der Post von dem Account des Beklagten abgesetzt wurde, stehe zwar nicht im Zweifel. Angesichts der aggressiven und Großbuchstaben verwendenden Formulierung und Ausgestaltung des Posts komme auch ein Verstoß gegen das Mäßigungsverbot und damit ein Dienstvergehen in Betracht. Dessen Gewicht hätte jedoch aus Sicht des Gerichts allenfalls eine Kürzung der Ruhestandsbezüge gerechtfertigt, nicht aber deren vollständige Aberkennung. Denn es fehle an einem schweren Dienstvergehen. Das folge aus den Umständen, dass die Dauer der Veröffentlichung des Posts nicht aufklärbar gewesen sei, der Beklagte den Post selbst nicht abgesetzt habe und dieser einen inhaltlichen Bezug zur Rolle des öffentlichen Rundfunks und der Neutralität der betroffenen Journalistin aufweise, es also nicht ausschließlich um deren persönliche Diffamierung gegangen sei.
Auch sonstiges Verhalten des Beklagten habe keine vollständige Aberkennung des Ruhegehaltes gerechtfertigt. Dies gelte namentlich für seine Betätigung für den »Flügel« der AfD als extremistischem Personenzusammenschluss innerhalb der AfD und vielfältige öffentliche Äußerungen, die ausgehend von § 31 Deutsches Richtergesetz den Schluss zuließen, dass der Beklagte nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehe. Denn diese Vorwürfe seien Gegenstand des vorangegangenen Verfahrens vor dem Dienstgericht und auch Gegenstand eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Dresden gewesen. Im vorliegenden Disziplinarklageverfahren seien sie dem Beklagten aber gerade nicht zur Last gelegt und damit nicht Gegenstand des Verfahrens geworden.
Dass der Beklagte im Ergebnis des vorangegangenen Disziplinarverfahrens als nicht mehr im Richteramt tragbar angesehen und daher in den Ruhestand versetzt wurde, er wegen der hier zum Gegenstand des Disziplinarverfahrens gemachten Vorwürfe aber nicht sein Ruhegehalt abzuerkennen ist, stelle keinen Widerspruch dar. Die unterschiedlichen Ergebnisse folgten vielmehr aus den abweichenden Gegenständen der Verfahren und beruhten auf den mit der Disziplinarklage vorgetragenen und somit den Verfahrensgegenstand bestimmenden und einschränkenden konkreten Tatvorwürfen. Das Dienstgericht ist an den Umfang der Tatvorwürfe aus der Disziplinarklage gebunden.
Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten das Rechtsmittel der Berufung zum Dienstgerichtshof zu.
Quelle: Dienstgericht für Richter

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26 November 2024

Der Kampf gegen Unrecht und Korruption im CDU-Sachsensumpf

Westsachsen/Dresden/Zwickau.- Im Kampf gegen Unrecht und Korruption im CDU-Sachsensumpf hat das RechercheTeam der Westsächsischen Zeitung in Zusammenarbeit mit dem Westsächsischen Fernsehen und der von der Zwickauer Überklebungsaffäre geschädigten Künstlerin ein musikalisches Protestvideo produziert.
Das Video zeigt anschaulich das Zusammenspiel zwischen der CDU-geführten Sächsischen Staatsregierung und der Justiz. Im Schulterschluss agieren diese Institutionen wie eine kriminelle Vereinigung und verstoßen regelmäßig und wissentlich gegen geltendes Recht (WSZ berichtete).
Dagegen regt sich mehr und mehr Widerstand in der Bevölkerung. Die letzten Wahlen haben es gezeigt. Unter anderem deshalb fällt es den Akteuren auch immer schwerer, eine mehrheitsfähige Regierung zu bilden.
„Wir werden wachsam sein“ ist die Ansage an die derzeit noch Mächtigen. Damit ist das Versprechen verbunden, dass niemand von denen vergessen wird, die sich an Verbrechen beteiligt haben.

Hier der Text zum Mitsingen:
Ihr glaubt wohl, Euch gehört diese Welt und Ihr könnt hier tun, was Euch gefällt?
Und wir sollen glauben, was Ihr erzählt? Doch wir sagen NEIN, wir fallen nicht auf Euch rein.
Wir lassen uns nicht belügen. Wir werden wachsam sein!
Denn Euch gehört nicht diese Welt und Ihr könnt nicht tun, was Euch gefällt.
Und wir werden auch nie glauben, was Ihr erzählt.
Denn wir sagen NEIN, wir fallen auf Euch nicht rein.
Wir lassen uns nicht verführen. Wir werden standhaft sein.
Denn wir sehen ganz genau hin, was Ihr nun wieder treibt.
Ihr werdet uns nicht los und wir werden dafür sorgen, dass nichts von Euren Lügen übrig bleibt.
Denn wir sagen NEIN, wir fallen auf Euch nicht rein.
Wir lassen uns nicht belügen. Wir werden wachsam sein und standhaft sein.


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20 November 2024

Aus aktuellem Anlass: Realitätsverweigerung oder Mittäterschaft?

Der jetzt wieder an die Macht strebende amtierende sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer weiß seit 2017 von bewiesen kriminellen Handlungen der Zwickauer Richter und Staatsanwälte. Im Video leugnet er das. Er behauptet später sogar, es seinen Verschwörungstheorien. An den Zwickauer Gerichten kann niemand mehr sicher sein, dass Recht gesprochen wird. Hier herrscht seit Jahren Rechtsbankrott.

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19 November 2024

Ministerpräsident Michael Kretschmer bedauert Klage von ARD und ZDF

Westsachsen/Leipzig/Dresden.-
Der Vorsitzende der Rundfunkkommission, Ministerpräsident Alexander Schweitzer und der Co-Vorsitzende, Ministerpräsident Michael Kretschmer (Foto v.r.), äußerten sich zur heute bekannt gewordene Entscheidung von ARD und ZDF, noch vor der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, am 12. Dezember 2024, die Anpassung des Rundfunkbeitrages von 18,36 Euro auf 18,94 Euro vor dem Bundesverfassungsgericht einzuklagen.
»Ich bedaure, dass die Rundfunkanstalten bereits heute Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben. Wir Länder haben beschlossen, bis zur Ministerpräsidentenkonferenz am 12. Dezember die noch offenen Finanzierungsfragen zu klären und zu entscheiden. Daran arbeitet die Rundfunkkommission der Länder. Der Schritt nach Karlsruhe kann nur eine Ultima Ratio sein. Jedenfalls ist der Konflikt um die Beitragserhöhung für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wenig zuträglich. Wir brauchen ein vereinfachtes, rechtssicheres und resilientes Verfahren für den Rundfunkbeitrag. An diesem Systemwechsel arbeiten wir – unabhängig von der nun eingereichten Klage. Ich will aber auch zum Ausdruck bringen, dass es nach dem Willen eines Großteils der Länder nicht zu dieser Klage hätte kommen müssen: Die Mehrheit der Länder – einschließlich Rheinland-Pfalz – haben sich immer dafür eingesetzt, der verfassungsrechtlichen Verpflichtung nachzukommen und die KEF-Empfehlung umzusetzen. Dies hätte eine Anpassung des Rundfunkbeitrages weit unterhalb der allgemeinen Preisentwicklung bedeutet«, so Ministerpräsident Alexander Schweitzer.
»Mit dem Reformstaatsvertrag, den wir bereits in Leipzig geeint haben, haben wir die grundlegendste Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der letzten Jahrzehnte eingeleitet. Die Reform wird ARD, ZDF und Deutschlandradio digitaler und effizienter machen. Sie nimmt die Mediennutzung jüngerer Menschen und den Dialog mit dem Publikum in den Fokus. Freie und unabhängige Medien müssen sich aber auch auf eine gesicherte Finanzierung verlassen können. Die Entscheidung darüber treffen wir im Dezember«, führte er weiter aus.
Ministerpräsident Michael Kretschmer betonte: »Die Ankündigung einer Klage der Anstalten zum Rundfunkbeitrag nehmen wir zur Kenntnis. Das Reformpaket der 16 Länder steht und weist einen klaren Weg. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht Akzeptanz – und die gibt es nur durch Veränderungen. Die offenen Fragen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wollen wir auf der MPK im Dezember gemeinsam klären.«
Quelle: Sächsische Staatskanzlei
Foto: dpa

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08 November 2024

Datenschutz verletzt: Durchsuchungsmaßnahmen gegen Verdächtigen

Westsachsen/Dresden.-
Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 54-jährigen Deutschen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sächsische Datenschutzdurchführungsgesetz.
Der Beschuldigte war als Systemadministrator im Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen der Landeshauptstadt Dresden unter anderem für das Bürgeramt tätig. Ihm wird vorgeworfen, in dem Zeitraum vom Mai 2024 bis 22. Oktober 2024 unbefugt externe private Speichermedien an dienstliche IT-Technik der Landeshauptstadt Dresden angeschlossen und dabei insgesamt ca. 270.000 Dateien transferiert zu haben.
Darüber hinaus soll der Beschuldigte eine komplette Wahlbenachrichtigungsdatei mit personenbezogenen Daten von 430.000 wahlberechtigten Bürgern der Stadt Dresden auf mindestens einen externen Datenträger transferiert haben, wobei es keine Anhaltspunkte für eine dienstliche Verwendung dieser Kopie gibt.
Die Landeshauptstadt Dresden hat am 25.10.2024 Anzeige bei der Polizeidirektion Dresden erstattet. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage wurde am 26.10.2024 von der Staatsanwaltschaft Dresden beim Amtsgericht Dresden ein Durchsuchungsbeschluss für den Beschuldigten erwirkt. Dieser wurde noch in den Abendstunden des gleichen Tages von der Polizei umgesetzt. Sämtliche der beim Beschuldigten vorhandenen Speichermedien wurden dabei sichergestellt.
Das Tatmotiv ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Bislang gibt es keine Anhaltspunkte, dass der Beschuldigte die Daten weitergeben oder veräußern wollte bzw. dies bereits getan haben könnte. Der Beschuldigte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht geäußert.
Die Ermittlungen dauern an und werden auch aufgrund des Umfangs der auszuwertenden Datenträger einige Zeit in Anspruch nehmen.
Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden
Foto: Symbolbild

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