16 April 2020

Rathaus gekapert: FDJ trotzt dem großdeutschen Notstand

Westsachsen/Zwickau.- Am 7. März demonstrierte die FDJ in Zwickau. Mehrere Aktivisten stürmten das Rathaus und hissten die FDJ-Flagge auf dem Balkon. Laut Aussage der sogenannten „Freien“ Presse hagelte es daraufhin mehrere Anzeigen. Doch was ist daraus geworden? Wir haben beim Zentralkomitee der FDJ sowie bei der Zwickauer Staatsanwaltschaft nachgefragt.
Demnach versuchen die Behörden immer mal wieder, die Jugendorganisation mit mehr oder weniger sinnvollen Anzeigen zu belegen. „Bisher wurden jedoch alle fallen gelassen“, sagt deren Sprecher Jan Haas. Als Begründung gibt er an, dass im Falle einer Verhandlung immer wieder die Rede auf die 2+4-Verträge kommen würde, was nicht im Sinne der Regierenden sei.
Die Zwickauer Staatsanwaltschaft antwortet wie folgt: „Das Verfahren gegen die Anmelderin und Leiterin der Demonstration wurde am 10.03.2020 eingestellt, da kein Straftatbestand erfüllt wurde. So ist der Tatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a Abs.1 Nr.1, Abs.2 StGB durch das Verwenden des Symbols der FDJ nicht erfüllt, weil es sich bei der FDJ der ehemaligen DDR nicht um eine verbotene Organisation handelt. Auch verstieß das Tragen von einheitlichen blauen Anoraks mit dem FDJ-Symbol auf dem rechten Ärmel nicht gegen das Uniformverbot, da es hierdurch nicht zu der vom Sächsischen Versammlungsgesetz vorausgesetzten suggestiv-militant einschüchternden Wirkung für Dritte kam.
Gegen vier Teilnehmer der Demonstration, die den Balkon des Rathauses erklommen bzw. die Leiter hierzu gehalten sowie eine FDJ-Fahne vor dem Rathaus an einem der dort stehenden Fahnenmasten gehisst haben, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruchs eingeleitet. Dieses ist noch nicht abgeschlossen.“
Derweil gehen die Demonstrationen weiter. Neben Zwickau auch in den Städten Rostock, Jena, Weimar und Berlin. Selbst in Buchenwald vor dem Mahnmal am Glockenturm fanden sich Aktivisten ein. „Wir setzen euren Kampf fort! Denn: Nichts und niemand ist vergessen!“, war auf dem mitgebrachten Kranz zu lesen.
In Bezug auf die derzeitige Corona-Panik meint die FDJ, dass die menschliche Gesundheit zu allererst eine gesellschaftliche Frage sei. Ein Virus könne gefährlich sein und einem Staat Höchstleistungen abverlangen. Aber es in den Griff zu bekommen, die Bevölkerung zu schützen und zu immunisieren, sei nicht Sache der Gewehre, sondern die des Eigentums, so eine Sprecherin. Die Bevölkerung einzusperren, zu entrechten und schlussendlich zu enteignen, wäre das Ergebnis des Privateigentums.

Quelle und Fotos: Kampagnenbüro der FDJ

13 April 2020

Zwickauer Justiz: Ein Lumpenhund kommt selten allein

Westsachsen/Zwickau.- Nach der großen Resonanz auf das erste „Lumpenhund-Buch“ über Richter Adolf L. am Amtsgericht Zwickau erscheint nun bald die Fortsetzung. Das Autorenteam ist gerade dabei, die Themen zu sammeln und zu sortieren. Dazu sagt der Herausgeber: „Die Leser erwartet erneut die schonungslose Aufklärung über die Funktionsweise der - in diesem Fall Zwickauer - Justiz.“ Zwar seien die Probleme an einem konkreten beweisbaren Beispiel festgemacht, das Prinzip und die Arbeitsweise an deutschen Gerichten jedoch überall gleich. So gehe man heute davon aus, dass es regelmäßig Absprachen zwischen Richtern, Staats- und Rechtsanwälten gibt, die sich auf Kosten der Allgemeinheit gegenseitig die zuvor vom ahnungslosen Mandanten erpressten (Gerichts-)Kosten zuspielen. Hier eine Leseprobe aus dem bereits erschienenen ersten Buch:
„Verklagen Sie doch ihren Anwalt, denn mit diesem haben Sie einen Vertrag!“. Richter lehnen sich dabei genüsslich zurück und erwarten die nächsten Rechtsstreitigkeiten. Und schon hat der nächste Anwalt „Arbeit“ und Aussicht auf leicht ergaunertes Honorar. Der betrogene verratene Mandant muss einen neuen Anwalt beauftragen, Vorschuss zahlen, Gerichtskosten, die nach dem Streitwert berechnet werden vorfinanzieren und lebt nun nur noch in Angst vor der endgültigen Existenzruinierung. Schlafstörungen sind unvermeidbar.
Eigentlich vergeht einem so gut wie alles. An Stelle von Entspannung und Wohlbehagen treten Verspannungen, Ängste, Wut, Misstrauen Kontrollzwang! Die Juristen reiben sich die Hände, man plant schon den nächsten Urlaub, oder geht golfen und lästert über das dumme Volk, welches abgezockt werden muss, weil es sich halt leicht abzocken lässt.“
Nach jahrelangen Recherchen ist aus heutiger Sicht unstrittig, dass ähnlich gelagerte Fälle tagtäglich an deutschen Gerichten vorkommen. In Zwickau ist es besonders schlimm. Hier hat kein einziger Richter oder Staatsanwalt auf Anfrage bestritten, Teil einer kriminellen Vereinigung zu sein. Rechtsanwälte lassen lieber „einen Mandanten über die Klinge springen“, als gegen einen Kollegen vorzugehen. Selbst dann nicht, wenn es sich um nachgewiesene Straftaten handelt. Als hätte man einen Eid geschworen.
Die zweite Ausgabe trägt den Titel: „Ein Lumpenhund kommt selten allein - das habt Ihr nicht umsonst gemacht!“. Der Erscheinungstermin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

05 April 2020

Protokoll lückenhaft: Prozessbeobachter fordern Aufzeichnungspflicht

Westsachsen/Dresden/Zwickau.- Wieder ein Prozess mit unvollständigem Protokoll. In einer Verhandlung, in der es um die Überklebung eines gültigen Rechtskraftvermerkes am Amtsgericht Zwickau ging, nahm die Richterin Birgit Nagel zwar wortgemäß eine Strafanzeige gegen die gegnerische Anwältin auf, unterschlug hingegen wichtige Aussagen. Darunter ihre eigene: „Richter Lames hätte prüfen müssen, ob das Rechtsmittel fristgerecht eingereicht wurde.“ Damit meinte sie die Unterschrift, die der damalige Richter am Oberlandesgericht, Peter Lames (Foto), heute Bürgermeister in Dresden, am 15. Mai 2012 leichtfertig auf den Eingang eines falsch eingelegten Rechtsmittels leistete. Ein Fehler mit schwerwiegenden Folgen. Bis heute steht die Zwickauer Justiz deswegen unter medialem Dauerbeschuss. Worum es im einzelnen geht, ist ausführlich hier nachzulesen: Sächsische Justiz
Peter Lames schweigt indessen zu den Vorwürfen. Sein Chef, Dresdens Oberbürgermeister Dirk Hilbert, erhielt daraufhin eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Er äußert sich jedoch ebenfalls nicht und nimmt seinen Beisitzer damit in Schutz.
Unterdessen wird der Ruf nach digitaler Prozessbeobachtung immer lauter: „Es ist nicht mehr hinnehmbar, dass Richter und Richterinnen nach Gutdünken entscheiden können, was im Protokoll stehen darf und was nicht!“, sagt ein sichtlich erboster Prozessbeobachter. „Schon wieder werden wichtige Tatsachen unterschlagen und wenn es hart auf hart kommt, streiten die Damen und Herren Juristen wieder alles ab.“
Tatsächlich wurden während der Verhandlung weitere Themen besprochen, die nicht im Protokoll erscheinen. So bestätigte Richterin Nagel unter anderem die Fehlleistung der Richterin Marion Nitschke, die rechtswidrig Prozesskosten mit dem Unterhalt der Geschädigten verrechnet hatte. Ohne Protokoll ist diese Feststellung für die Betroffene jedoch wertlos.

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