09 Februar 2022

Private Verquickungen: Befangenheitsantrag gegen Richterin gestellt

Westsachsen/Zwickau.-
Der Rechtsstreit um die Zwickauer Überklebungs-Affäre geht in eine neue Runde. Nachdem sich in der vergangenen Woche Staatsanwalt Jörg Rzehak während der Verhandlung in einer Strafsache armewedelnd, wütend und mit hoch rotem Kopf über die Berichterstattung der WSZ beschwerte, kam das Thema an diesem Montag erneut am Amtsgericht zur Sprache. Geladen war Reinhard Schübel, der falsche Doktor aus Plauen, gegen die Werdauerin Claudia Friedrich. Letztere macht gegen den Advokaten Schadensersatzansprüche aus Schlechtleistung geltend. Schübel war es, der im April 2012 die Frist für die Einlegung eines Rechtsmittels versäumte und damit ein Chaos in der Zwickauer Justiz auslöste, das bis heute anhält. Absurderweise bildet er sich ein, er hätte dafür auch noch Honorar verdient. Darum ging es in der Verhandlung am Montag.
Bereits im Eingangsbereich gab es die ersten Probleme. Das Wachpersonal pochte auf die Einhaltung der 3-G-Regel, so dass ein Beistand und eine Besucherin an der Verhandlung nicht teilnehmen konnten. Damit waren Teile der Öffentlichkeit schon mal ausgeschlossen, was der Richterin Susanne Heyder gerade recht zu kommen schien. Sie und Schübel warfen sich vertraute Blicke zu und lächelten sich an, so dass ein Prozessbeobachter sich genötigt sah, die Frage zu stellen, ob sie denn gemeinsam Tisch und Bett teilen würden.
Von richterlicher Unabhängigkeit hat man sich in Zwickau offenbar so weit entfernt, dass noch nicht einmal der Versuch unternommen wird, private Verquickungen außen vor zu lassen. Für die Gegenpartei gab es deshalb nur die Möglichkeit, die Befangenheit von Richterin Susanne Heyder feststellen zu lassen. Ob und wann der Prozess mit einem neuen Richter weiter gehen wird, steht bisher noch nicht fest.

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