28 Dezember 2020

Gewandhaus: Längere Bauzeit, höhere Kosten, vorerst nicht nutzbar

Westsachsen/Zwickau.- Nach vierjähriger Bauzeit ist die Sanierung des historischen Gewandhauses in Zwickau nahezu abgeschlossen. Die Gerüste sind gefallen, die Bauzäune und die Baustelleneinrichtungen in der Gewandhausstraße und auf dem Hauptmarkt sind zurückgebaut.
Die ersten Arbeiten im Gewandhaus begannen Ende 2016. Am heutigen Sonntagvormittag erfolgte die offizielle Übergabe vom „Bau“ (Stadt Zwickau) an die „Kunst“ (Theater Plauen Zwickau gGmbH), so dass ab Anfang Januar der Probebetrieb und der schrittweise Einzug der Beschäftigten des Theaters beginnen kann. Pandemiebedingt fand die symbolische Schlüsselübergabe nur im kleinen Kreis und ohne Öffentlichkeit statt.
Im Rahmen der denkmalgerechten Komplettsanierung und dem Umbau der Zwickauer Spielstätte der Theater Plauen Zwickau gGmbH wurde der Dachstuhl saniert, im Gebäudeinneren erfolgten umfangreiche Rohbauarbeiten, verbunden mit der grundlegenden Änderung des Eingangs- und Foyerbereichs. Die gesamte Gebäudehülle mit Dachdeckung, Fenster und Fassade wurde vollständig erneuert.
Im Gewandhaus sind die gesamte haustechnische Installation und Anlagen, die Bühnentechnik, der Bühnenboden, Akustikelemente, die Bestuhlung, Möblierung, Sanitärräume, etc. neu hergestellt. Die öffentlichen Bereiche, wie Theatersaal, Garderobe und ebenso die Umkleide-, Masken-, Probe- und Aufenthaltsräume für die Theaterschaffenden entsprechen nun dem Stand der Technik. Für die Mitarbeiter des Theaters ist dies eine deutliche Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen.
Bis kurz vor Weihnachten erfolgte die Fertigstellung der Gewerke im Bereich technischen Gebäudeausstattung sowie der Theatertechnik. Die Leistungen der am Bau Beteiligten sind somit weitestgehend abgeschlossen und abgenommen. Trotzdem werden noch Handwerker im Gebäude unterwegs sein und Restleistungen vor allem in den später öffentlich zugänglichen Bereichen sowie bei der Feinjustierung der haustechnischen und theaterspezifischen Anlagen erledigen. Dies erfolgt in Abstimmung mit den Fachleuten des Theaters.
Der ursprünglich vorgesehene Zeitrahmen konnte leider nicht eingehalten werden. Es gab verschiedene Ursachen für die Bauzeitverlängerung. Der Zustand des Gewandhauses erwies sich nach Bauteilöffnungen, die erst nach Beendigung des Spielbetriebes 2016 möglich waren, insbesondere im Dachgeschoss erheblich schlechter als angenommen. Ausschreibungsbedingte Verzögerungen gab es insbesondere durch die notwendige Aufhebung der Vergabe der Saalbestuhlung und die Neuausschreibung in diesem Jahr. Ebenso fielen 2020 pandemiebedingte Erschwernisse an, die zu Verschiebungen in den Lieferketten und veränderten Bauabläufen führten.
Mit dem Vorhabenbeschluss zum Umbau und Sanierung des Gewandhauses waren im März 2016 Gesamtkosten in Höhe von 14,25 Mio. Euro vorgesehen. Mit der Änderung des Vorhabenbeschlusses im März 2019 wurden die Kosten auf 19,5 Mio. Euro fortgeschrieben, die aus heutiger Sicht nicht ausreichen werden. Genau werden die Kosten im Rahmen der Endabrechnung nach Vorlage aller Schlussrechnungen voraussichtlich im März 2021 fachgerecht beziffert.
Das Gewandhaus liegt innerhalb des Geltungsbereichs der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Historischer Stadtkern 2014“. Das Fördergebiet finanziert sich aus Finanzhilfen des Bund-Länder-Programms „Städtebaulicher Denkmalschutz – SDP“ und kommunalen Eigenanteilen. Ziel des Programms ist es, bau- und kulturhistorisch wertvolle Stadtkerne und Stadtbereiche - über die jeweiligen Einzeldenkmale, Straßen und Plätze hinaus - in ihrer baulichen und strukturellen Eigenart und Geschlossenheit zu erhalten, zukunftsfähig weiterzuentwickeln und einer nachhaltigen Nutzung zuzuführen. Die Einzelmaßnahme „Umbau und Sanierung Gewandhaus“ wird hierbei über die Städtebauförderung kofinanziert. Des Weiteren wurden im Rahmen der Giebelsanierung die Erneuerung von Ecksäulen und die Sanierung des Portals mit Mitteln aus dem Sonderprogramm Denkmalspflege durch das Landesamt für Denkmalschutz gefördert.
Angesichts der aktuellen Lage bezüglich der Corona-Pandemie und der zu erwartenden weiteren Einschränkungen bis weit ins neue Jahr hinein, hat das Theater beschlossen, den Spielbetrieb bis vorläufig Ende März einzustellen. Als Wiedereinstieg in den Spielbetrieb ist die Eröffnung des Zwickauer Gewandhauses um Ostern mit Inszenierungen aller Sparten vorgesehen.

 Quelle und Fotos: Stadtverwaltung Zwickau

Koberbachtalsperre: Abenteuer-Golfplatz entsteht am „Seehaus“

Westsachsen/Werdau.- Wer in diesen Tagen zu einem Spaziergang an der Koberbachtalsperre aufbricht, der wird in Höhe des Restaurants „Seehaus“ große Augen machen. Denn seit Ende der Saison wurde, fast schon heimlich, still und leise, kräftig gewerkelt. Entstanden ist, zumindest bereits zu weiten und deutlich sichtbaren Teilen, eine Abenteuer-Golfanlage mit dazugehörigem Kinderspielbereich. Mitarbeiter eines Spezialunternehmens aus Bayern haben neue Wege, Landschaften und Attraktionen gestaltet. Auch die Eigentümer des Areals selbst, die 2018 das Seehaus übernommen hatten, legen kräftig Hand an. Im Frühjahr 2021 sollen die Arbeiten beendet, ein neues Highlight im beliebten Naherholungsgebiet entstanden sein. Damit einher soll auch die Schaffung neuer Arbeitsplätze am Standort gehen. Das Vorhaben ergänzt das bereits Anfang 2020 neu eröffneten Gartenrestaurants mit sanierten Sitzgelegenheiten entlang der barrierefreien Promenade. 

Quelle und Foto: Stadtverwaltung Werdau

Betrügerischer Anwalt: Das nächste Opfer erstattet Strafanzeige

Westsachsen/Plauen/Zwickau.- Ein weiteres Opfer des umstrittenen Rechtsanwalts Reinhard Schübel hat Strafanzeige gegen den falschen Doktor erstattet (WSZ berichtete). Sowohl bei der Polizei in Plauen, wie auch bei der Zwickauer Staatsanwaltschaft gingen vor Weihnachten entsprechende Schreiben ein. Bernd R. aus Schwarzenbach wirft dem Advokaten, wie einige andere ehemalige Mandanten auch, Betrug vor. Schübel habe Geld von ihm genommen, ohne jemals tätig geworden zu sein. Am 26. November 2015 beauftragte der Montagearbeiter den Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen gegenüber dem Bereichsleiter der Firma NOVIS GmbH, Gunther Herold. Konkret sollte eine Schadenersatzklage eingereicht werden. Die Rechnung war schnell geschrieben und R. hat in gutem Glauben bezahlt. Geholfen hat ihm Schübel nicht - im Gegenteil. Schon im Februar 2016 wollte er den unliebsamen Mandanten, der ihn immer wieder an seine Pflichten erinnerte, los werden. Dabei beschimpfte Schübel seinen Auftraggeber mit Vorwürfen wie: er sei sei nicht bei Verstand, hätte Wahnvorstellungen und müsste sich deshalb dringend bei einem Arzt vorstellen. Einer anderen Mandantin unterstellte Schübel außerdem Verschwörungstheorien und abstruse Vorwürfe, weil sie ihm ebenfalls Pflichtverletzungen vorwarf.
Inzwischen laufen etliche Anzeigen gegen den betrügerischen Rechtsanwalt. Im März 2021 findet zudem ein weiterer Gerichtsprozess statt, bei dem es unter anderem um den Verdacht der Urkundenfälschung geht (WSZ berichtete). Schübel wird verdächtigt, an der Überklebung eines gültigen Rechtskraftvermerkes am Amtsgericht Zwickau beteiligt gewesen zu sein.
Ungeachtet dessen hält er seine Anwaltskanzlei geöffnet und hofft weiter auf leichtgläubige Opfer. Obwohl der Hochstapler bis heute keine eigene Doktorarbeit vorweist, prangt an seinem Klingelschild der Aufdruck „Dr.“ Reinhard Schübel (Foto). Mehrere Strafanzeigen wegen Titelmissbrauchs wurden bisher von der Zwickauer Staatsanwaltschaft hartnäckig ignoriert. Warum Schübel in Juristenkreisen offenbar Narrenfreiheit genießt, mag mit seinem Wissen über diverse Schweinereien seiner Berufskollegen zu tun haben. Damit könnte er sicher einige Schlüsselfiguren zu Fall bringen. Sobald jedoch die Öffentlichkeit auch davon erfährt, dürfte der Spuk endgültig vorbei sein.

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23 Dezember 2020

22 Dezember 2020

Nach zehn Monaten Bauzeit: Vermummte geben Zeppelinstraße frei

Westsachsen/Werdau.- Die Zeppelinstraße ist seit den Mittagsstunden des 21. Dezember wieder für den Verkehr freigegeben. Sie wurde seit 24.02.2020 im Bereich Karl-Liebknecht-Straße bis Holzstraße auf einer Gesamtlänge von ca. 270m grundhaft ausgebaut. Vorausgegangen waren Arbeiten der Wasserwerke Zwickau zur Erneuerung des Kanal- und Trinkwassernetzes. Alle Arbeiten waren nur unter Gesamtsperrung zu realisieren. Dies stellte eine große Herausforderung für die Anlieger dar. Für die Maßnahme standen Fördermittel des Freistaates Sachsen in Höhe von ca. 250.000 Euro zur Verfügung. Zu den beauftragten Leistungen der Stadtverwaltung Werdau gehörten unter anderem die Neutrassierung der Bordsteine als Abgrenzung zwischen Fahrbahn und Gehweg, die Erneuerung sämtlicher Straßenabläufe sowie Anschlussleitungen an den Kanal, der Ausbau der Fahrbahn in vollgebundener Bauweise sowie die Erneuerung der Beschilderung. Die Verkehrsfreigabe übenahmen vier vermummte Personen, von denen nach unbestätigten Angaben einer wohl Werdaus Oberbürgermeister Sören Kristensen sein soll...

Quelle und Foto: Stadtverwaltung Werdau

Erste Erfolge nach Veröffentlichung in der WSZ: Illegale Sprayer erwischt

Westsachsen/Zwickau.- Seit Jahren verunstalten illegale Graffiti-Sprayer Gebäude und Einrichtungen der Stadt. Bisher jagten die Behörden vergeblich hinter den Akteuren her (WSZ berichtete). Jetzt ist es der Polizei erstmals gelungen, ein Sprayer-Trio auf frischer Tat zu schnappen. Nachdem am Samstagabend im Umfeld der GGZ-Arena in Eckersbach mehrere frische großflächige Graffiti gefunden wurden, konnten drei Verdächtige im Alter von 19, 20 und 25 Jahren gestellt werden, die mehrere Spraydosen dabei hatten. Beamte des Polizeirevieres Zwickau führten daraufhin mehrere Wohnungsdurchsuchungen durch. Neben verschiedenen Skizzen und Schablonen wurde auch eine große Anzahl Farbspraydosen gefunden. Welchen Schaden die Sprayer verursacht haben und ob es einen Zusammenhang mit dem kürzlich in die Schlagzeilen geratenen Koordinator des Alten Gasometers gibt, wird derzeit ermittelt.

18 Dezember 2020

Unliebsames Thema: Finanzbürgermeister zensiert Stadtrats-Anfrage

Westsachsen/Zwickau.- Bei der Zwickauer Stadtratssitzung am 17. Dezember kam es zu Unstimmigkeiten darüber, dass die Stadtspitze Anfragen der Stadträte nur noch schriftlich entgegen nimmt und diese dann selbst vorliest. Bis dato galt es als Selbstverständlichkeit, dass Stadträte ihre Anfragen persönlich vortrugen. Das Fragerecht der Stadträte wurde bereits in der November-Sitzung erheblich beschnitten, als Anfragen nur noch schriftlich beantwortet wurden. Nun ging man noch einen Schritt weiter und entmündigte die Stadträte komplett. „Aufgrund der besonderen Situation“ werdern Stadtratsanfragen nun von der Stadtspitze um Constance Arndt (Bürger für Zwickau), Baubürgermeisterin Kathrin Köhler (CDU) und Finanzbürgermeister Sebastian Lasch (SPD) verlesen, sofern sie von den Stadträten zuvor pünktlich eingereicht wurden. Dies hat weitreichende Folgen. Finanzbürgermeister Sebastian Lasch zum Beispiel veränderte die Anfrage des fraktionsfreien Stadtrates Sven Georgi derart, dass wichtige Inhaltspunkte fehlten und der Sinn damit entstellt wurde. Hintergrund der Anfrage waren die Grafiti-Schmierereien, die seit Jahren die Fassaden des Zwickauer Stadtgebietes verschandeln (WSZ berichtete).

Finanzbürgermeister Sebastian Lasch (Foto/SPD) scheint dieses Thema sehr unangenehm zu sein. Seine lapidare Antwort hierzu: „Derartigen Sachbeschädigungen kann nur bedingt entgegengewirkt werden.“ Ein solch lässiger Umgang mit Straftaten, die den Zwickauer Bürgern regelmäßig Schaden zufügen, verwundert weniger, wenn man weiß, dass Lasch selbst enge Kontakte in die militante linksextreme Szene pflegt. So wurde er zum Beispiel neben EX-OBin Pia Findeiß (ebenfalls SPD) und mehreren Zwickauer Stadträten im Herbst 2018 als Ehrengast auf der Veranstaltung „Antifa meets Mitte“ auf dem Zwickauer Neumarkt willkommen geheißen. Einer Versammlung linksextremer Akteure, auf der unter anderem die Bombardierung Dresdens im Jahre 1945 als „erfreuliches Ereignis“ verherrlicht wurde. Dass ein Mensch mit derartigem Umgang nun über die Finanzen der Stadt Zwickau wacht, mag für die Bürger ein verständlicher Grund zur Sorge sein. Wenn dieser nun auch noch die Anfragen von Stadträten zensiert und sinnentstellt wiedergibt, muss die Frage erlaubt sein, wie weit der Seuchenschutz gegen Corona als Vorwand für die Abschaffung kommunalpolitischer und demokrtatischer Routinen herhalten darf. Aus Gründen der Transparenz veröffentlichen wir auf diesem Wege die von Lasch unterdrückte Anfrage in der Originalfassung:

„In Zwickau kommt es aktuell wieder vermehrt zu strafrechtlich relevanten Graffiti-Schmiererein. Ob nun an dem Teehaus am Schlosspark, den neu instandgesetzten Straßenbahnhaltestellen, den Arkaden, dem neu gemachten Hauptmarkt, dem kompletten Innenstadtbereich und vielen weiteren Gebäuden und Flächen. 47 Bilder stehen zur Verfügung. Einen Teil davon habe ich eingereicht. Wie die Westsächsische Zeitung schon mehrfach berichtete, sind die Täter anscheinend bekannt. Die Tags sind an Handschrift und Symbolen zu vergleichen. Darunter befindet sich Red Chaos, UDR (Unter Dem Radar) bzw. die Antifa. Man muss schon mit geschlossenen Augen durch unsere einstmals schöne Stadt gehen, um solche Probleme zu übersehen.
1.Welche Behörde ist zuständig um solche Straftaten entgegenzuwirken?
2.Inwieweit und in welcher Summe belasten diese Beschädigungen den Haushaltsplan der Stadt Zwickau?“

Sven Georgi (unabhängiger Stadtrat)


17 Dezember 2020

Vermisste Person: Herrenloser Rollstuhl sorgt für Großeinsatz

Westsachsen/Werdau.- Heute Vormittag kurz wurden nach 10 Uhr die Ortsfeuerwehren Werdau und Langenhessen zu einer Personensuche an den ersten Teich im Werdauer Landwehrgrund alarmiert. Einer aufmerksamen Bürgerin war ein herrenlos abgestellter Elektrorollstuhl aufgefallen. Nun galt es für die angerückten Kräfte nach dem möglichen Besitzer im angrenzenden Teich zu suchen. Mit 2 Schlauchbooten, zwei Wärmebildkameras und zu Fuß wurde der Bereich gründlich abgesucht. Die Suche verlief ergebnislos. Die ebenfalls im Einsatz befindliche Polizei ging dann einem Hinweis nach, dass die vermisste Person zu Fuß in Richtung Stadtzentrum unterwegs sei. Weiter im Einsatz waren der Rettungsdienst des DRK, die Wasserwacht und die Drohne der Feuerwehr Wilkau-Haßlau.

 

Nach dem Ende des Einsatzes wurde dann bekannt, dass die vermisste Person wohlauf ist. 

Quelle und Foto: Stadtverwaltung Werdau

Wegen Corona: Giora Feidman–Tour 85 in den Oktober 2021 verschoben

Westsachsen/Zwickau.- Die „Happy Birthday, Giora Feidman – Tour 85“, begleitet von Klezmer Virtuos Giora Feidman (Klarinette) Konstantin Ischenko (Akkordeon) Nina Hacker (Kontrabass) Hila Ofek (Harfe) Andre Tsirlin (Saxophon), die am 3. Januar 2021 in der Lutherkirche stattfinden sollte, wird auf Samstag, 2. Oktober 2021, 20.00 Uhr verschoben. Bereits erworbene Eintrittskarten behalten ihre Gültigkeit für den neuen Termin.
2021 – Ein besonderes Festjahr
Der 85. Ehrentag des großen „King of Klezmer“ Giora Feidman jährt sich gemeinsam mit 1700 Jahren jüdischen Lebens in Deutschland und dem 100. Geburtstag des berühmten argentinischen Komponisten Astor Piazzolla. Mit einzigartigen Interpretationen des Klezmers, Piazzollas Tango Nuevo sowie weltbekannten Melodien und Kompositionen nimmt Giora Feidman sein Publikum anlässlich dieser Feierlichkeiten mit auf eine besondere musikalische Reise. Von traurigen Weisen bis hin zu wilden Tänzen: Giora Feidman verzaubert seine Gäste im Rahmen dieser abwechslungsreichen Geburtstagstournee mit Klängen zwischen Träumen und Lachen, leidvoller Melancholie und halsbrecherischer Virtuosität. Begleitet wird der Maestro von dem Ensemble Klezmer Virtuos, das mit Konstantin Ischenko am Akkordeon, Nina Hacker am Kontrabass, Hila Ofek an der Harfe und Andre Tsirlin am Saxophon Feidmans Klarinette auf eindrucksvolle Weise ergänzt.
Giora Feidman
Musik ist für Giora Feidman nicht einfach nur Musik. Sie ist eine Art der Verständigung über alle Arten von Grenzen hinweg. Ob verschiedene Religionen, Kulturen, Hautfarben oder Traditionen – Giora, selbst als Sohn jüdischer Einwanderer aus Bessarabien am 25. März 1936 in Argentinien geboren, schafft es immer, mit seiner Klarinette Brücken zwischen Völkern und Kulturen zu bauen. Verschiedenste Musikstile schrecken ihn nicht ab, er vermischt sie kurzerhand und macht aus ihnen ein neues, einzigartiges Repertoire. 

Quelle und Foto: MACC Management GmbH

Spielplatzt eröffnet: Kinder, Eltern und Großeltern können sich freuen

Westsachsen/Zwickau.- Auf dem städtischen Grundstück Fichtestraße/Ecke Ebersbrunner Straße ist auf einer Fläche von 270 Quadratmetern eine öffentliche Spielanlage für die Altersgruppe 1 bis 10 Jahre entstanden. Die Kinder sowie auch ihre Eltern und Großeltern können sich freuen über eine Doppelschaukel mit Kleinkindersitz, einen Sandkasten, zwei Federwippen, eine Spielkombination mit Rutsche, Balanciersteg und Kleinkinderschaukel nebst Bank und Papierkorb. Auch an die Pflanzung eines Kirschbaums und einer Hainbuchenhecke ist gedacht worden. Wenngleich das Bauende bereits am 10. Dezember war, ist der Spielplatz momentan noch verschlossen und wird erst im Frühjahr 2021 nach Bodensetzung und Anwuchs des Rasens bei wärmerer Witterung eröffnet.
Mit der Fertigstellung des Areals konnte den Vorgaben aus dem Stadtentwicklungs- und Fördergebietskonzept für das Stadtumbaugebiet „Nieder-/Oberplanitz 2012 - Fortschreibung 2018“ gefolgt werden. Der für diese Maßnahme genutzte Programmteil „Aufwertung“ innerhalb der Städtebauförderung hat es sich unter anderem zur Aufgabe gemacht, städtebauliche Missstände und Funktionsverluste nachhaltig zu mildern und die städtebaulichen Strukturen der Ortsteilzentren als kompakte und soziale Stadtbereiche zu entwickeln. Das ist hervorragend gelungen. Bei insgesamt zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten in Höhe von 100.000 Euro werden 66 2/3 Prozent an Zuwendung ausgereicht. Der städtische Anteil beträgt demnach 33.333,33 Euro.

Quelle und Foto: Stadtverwaltung Zwickau

16 Dezember 2020

Ein weiterer Schritt zur Normalität: Das Urteil ist da und alles steht drin

Westsachsen/Zwickau.- Im Kampf um die wort-wörtliche Protokollierung bzw. digitale Prozessbeobachtung bei Gericht ist es dem RechercheTeam der Westsächsischen Zeitung zum ersten Mal gelungen, ein vollständiges Protokoll zu erzwingen. Nachdem das Bundesjustizministerium eine ausführliche Rechtsberatung zu diesem Thema abgeliefert hatte (download hier) war klar, dass die Verschleierungstaktik in Zwickau nicht mehr lange funktionieren kann.
Gestern erhielt die Angeklagte im so genannten Lumpenhundprozess (WSZ berichtete) das schriftliche Urteil. Darin finden sich auch alle Straftaten der Justiz wieder, die von der Betroffenen seit Jahren zur Anzeige gebracht, jedoch von der Zwickauer Staatsanwaltschaft nie abschließend ermittelt wurden. Hier einige Auszüge: „Neben dem bereits im Sachverhalt zitierten Satz enthielt die E-Mail der Angeklagten noch folgenden Wortlaut: ... Er (Richter Lindenberger, Anm. d. R.) fügt mir wissentlich und bewusst weiteren Schaden zu. Das nenne ich Willkür. ... Hiermit beantrage ich zusätzlich und erneut, nach §42 FamFG, die Berichtigung des Beschlusses vom 11.02.2013 - OLG Dresden - Az. 22 UF 436/12 und die Korrektur des falschen Rechtskraftvermerkes auf dem Beschluss des AG Zwickau vom 23.03.2012 - Az. 8 F 1059/07! ...“.
Richter Ruppert Geußer (kleines Foto) moniert in diesem Zusammenhang, dass die beanstandete E-Mail nicht nur an den Adressaten Adolf Lindenberger bzw. seinen Dienstherrn, Landgerichtspräsident Dirk Eberhardt Kirst ging, sondern im Verteiler auch an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, das OLG Dresden, die Polizeidirektion Zwickau, den Sächsischen Landtag, das Sächsische Justizministerium, den Sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer CDU), den Landtagsabgeordneten Mario Pecher (SPD), Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD), die Sächsische Sozialmisnisterin Petra Köpping (SPD) und weitere Persönlichkeiten aus Justiz und Kommunalpolitik, aber auch an einen Mitarbeiter der Freien Presse gerichtet war.
Damit bestätigt er indirekt, dass all diese Persönlichkeiten vom falschen Rechtskraftvermerk und der illegalen Überklebung wissen, ohne in ihrer jeweiligen Funktion tätig zu werden. Weder die Generalstaatsanwaltschaft, das OLG Dresden, der Sächsische Landtag noch das Justizministerium oder der Sächsische Ministerpräsident scheren sich offenbar um die Einhaltung gültigen Rechts, und die „Freie“ Presse hält es nicht für nötig, darüber zu berichten.

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15 Dezember 2020

Adventssterne geklaut: Langfinger schrecken vor nichts mehr zurück

Westsachsen/Werdau.- Sterne sind, insbesondere in der Weihnachtszeit, ein Symbol der Hoffnung und Vorfreude. Leider scheinen sie jedoch auch, zumindest in diesem Jahr, bei Langfingern hoch im Kurs zu stehen.
Nachdem bekannt wurde, dass der große Herrnhuter Stern, den der Heimatverein Jahr für Jahr im Pavillon im Landwehrgrund installiert, gestohlen wurde, haben Unbekannte nun auch noch ein Exemplar vom Adventskranz auf dem Werdauer Markt entwendet. Das ca. 40cm-große Werk aus massivem Holz wurde, wie seine drei verbliebenen Zwillinge, im Auftrag des Fischmarktes Scheibner von einem regionalen Künstler eigens für Werdau angefertigt. Wer Hinweise hat, wo der Stern verblieben sein könnte, kann sich damit ans Polizeirevier Werdau unter Telefon 03761 7020 wenden. Der Schaden wird auf etwa 300 Euro geschätzt.
André Kleber von der Stadtverwaltung Werdau ruft unterdessen zu einer Gegenmaßnahme auf. „Seit 2012 machen wir unseren Werdauer Adventskranz. Auch dieses Mal werden wir uns nicht unterkriegen lassen. Daher bitten wir jeden, der noch „alte“ Weihnachtsbaumkugeln oder andere Dekoration zu Hause hat, den Kranz noch schöner zu schmücken als bisher. Das kann man auch wunderbar mit seinem Einkauf oder einen Spaziergang verbinden“, so der Initiator des Kranzes.
Für den Herrnhuter Stern im Landwehrgrund hat sich unterdessen ebenfalls eine Lösung gefunden. Anke Zeitz vom Leubnitzer Weihnachtsland wird für Ersatz sorgen. „Auch an uns ging die Krise in diesem Jahr nicht spurlos vorbei, doch haben im Rahmen des Werdauer Adventszaubers viel Unterstützung erfahren. Nun ist es für uns Zeit, etwas zurück zu geben“, so die Inhaberin.

Quelle und Foto: Stadtverwaltung Werdau

12 Dezember 2020

Illegale Graffiti: Hauptakteur ist Koordinator im Alten Gasometer e.V.

Westsachsen/Zwickau.- Bei der Fahndung nach den Schmierfinken, die regelmäßig ihre illegalen Graffiti zum Ärger der Zwickauer Bevölkerung und der Stadtspitze auf allen möglichen Flächen in der Stadt hinterlassen, ist man ein gutes Stück voran gekommen. So wurde ein Hauptakteur bekannt, der die Szene offenbar koordiniert. Es handelt sich um Matthias Bley  (Foto 2. von rechts). Er ist Einpeitscher beim FSV Zwickau und einer der Chefs von RED KAOS. Dem Club, der die meisten Verunstaltungen an Hauswänden in der Stadt zu verantworten hat (WSZ berichtete).
Nach außenhin gibt sich Bley gern gönnerhaft und bieder. Im Verein „Alter Gasometer e.V.“ ist er für die Koordination der „Zwickauer Partnerschaft für Demokratie“ und die Ausreichung von Fördergeldern zuständig. Hier arbeitet er eng mit Prominenten aus der lokalen Politik zusammen. Unter anderem mit Alt-OB Rainer Eichhorn (Foto links) und der amtierenden Baubürgermeisterin Kathrin Köhler (Foto rechts), beide CDU. Diesen dürfte über die Jahre nicht entgangen sein, was Bley in seiner Freizeit treibt.
Eine offizielle Anfrage der WSZ beantwortete der „Privatmann“ Matthias Bley mit der Dienstadresse des Alten Gasometer wie folgt: „Es ehrt mich ja fast, dass Du mir gestalterische Fähigkeiten zutraust. Ich habe zwei linke Pfoten, was das angeht. Oder sollte ich sagen „rechte“? ;)  Anbei als Beweis das letzte Bild, was ich gemalt habe.“ Es folgen einige unsachliche Ausfälle wie „unseriös“ und „...von weiteren Anfragen abzusehen...“. Schließlich empfiehlt der Graffiti-„Künstler“, man möge sich nachts auf die Lauer legen und die Leute fragen, die so etwas machen.
Diese Empfehlung geht direkt weiter an die Zwickauer Behörden, die jetzt dank unserer Recherchen einen Anhaltspunkt haben, bei wem sie mit ihren Ermittlungen ansetzen können.

Foto oben: BLICK
Grafik unten: Matthias Bley

Die Wahrheit ist irrelevant: „Das Gericht sieht es als erwiesen an...“

Westsachsen/Zwickau.- „Ich habe nichts zu gestehen, weil ich das Gewehr nicht habe“, sagt Hardy Georgi (Foto unten). Der Sohn von Mathias und Andrea Georgi (Foto rechts) sitzt seit mehr als zwei Jahren und vier Monaten in Untersuchungshaft, weil ein Richter ihm unterstellt, er sei vor der Polizei geflohen und habe auf der Flucht irgendwo ein Gewehr versteckt (WSZ berichtete). Beweise dafür gibt es nicht, wohl aber mögliche Verdächtige mit Insiderwissen, die dafür infrage kämen. Trotzdem unterstellt das Landgericht Zwickau Fluchtgefahr. „Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass...“. Mit diesem Satz kann jeder Richter alles begründen. Egal, ob es der Wahrheit entspricht oder nicht. So ist es auch in diesem Fall.
Im Laufe des Verfahrens gegen Hardy Georgi, der sich durch Flucht vor den mehrfach ausgesprochenen Morddrohungen des Bruders der Exfreundin in Sicherheit bringen wollte, blieben in der Revisionsverhandlung von 13 Anklagepunkten noch vier übrig. Der Rest wurde wegen erwiesener Unschuld fallen gelassen. Darunter Punkte wie schwere Körperverletzung, Bedrohung und Nachstellung. Unter den bestehenden Vorwürfen findet sich ebenso einer, der nachgewiesener Maßen falsch ist: „Wohnungseinbruch mit Schusswaffe“. Selbst eine als Zeugin zum Prozess geladene Polizistin erklärte, dass Hardy beim Besuch im Haus seiner Ex-Freundin unbewaffnet war. Nicht einmal den Einsatz von Pfefferspray konnte sie bestätigen, was die Staatsanwaltschaft immer wieder behauptete. Von Flucht vor den Ermittlungsbehörden kann ebenfalls keine Rede sein, denn Hardy stand ständig mit der Polizei in Kontakt. So bestand auch in der gesamten Zeit seiner Abwesenheit niemals ein Haftbefehl.
Trotzdem bleibt er nun weitere neun Monate in Haft. Ohne Aussicht auf vorzeitige Entlassung. Richter Ruppert Geußer schloss dies explizit in seinem Urteil aus und begründete dies mit bestehender Verdunkelungsgefahr: „Die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft ist (...) verhältnismäßig, auch wenn der bisher nicht vorbestrafte Angeklagte den so genannten zwei Drittel-Zeitpunkt (...) des Strafmaßes erreicht hat.“ Mutter Andrea Georgi ist verzweifelt: „Von Prozess zu Prozess passieren immer mehr Fehler. Ein Befangenheitsantrag gegen Richter Geußer, der schon vor Beginn der Verhandlungen äußerte, dass sich für ihn am Urteil nichts ändern werde, wurde abgelehnt. Eine Rechtsanwältin legte ihr Mandat bereits am 1. Verhandlungstag bei der Einlassung wegen Interessenkonflikts nieder. Rechtsanwalt Uwe Sabel aus der Kanzlei Dr. Wetzig-Kunze-Schäfer ist geblieben. Er sagt: „Der Haftgrund der Fluchtgefahr besteht nicht. Der Angeklagte hatte sich zu keiner Zeit und in keiner Form der Durchführung des Verfahrens entzogen.“ Obwohl das Oberlandesgericht Dresden den Ausführungen des Richter Geusser wegen Verdunklungsgefahr widersprach, zog das OLG statt dessen „hilfsweise“ nun wieder den Haftgrund „Fluchtgefahr“ in Betracht.
„Damit wird klar, dass man nicht an einer Klärung des Verbleibs der Waffe interessiert ist, sondern lediglich das eigene Gesicht wahren will“, meint Vater Mathias Georgi. „Waffen kann man illegal kaufen. Warum soll Hardy mit einem legalen Gewehr eine Straftat begehen, was ihm vom Gericht unterstellt wird, wenn alle darüber Bescheid wissen? Das ist völlig unsinnig.“ Andrea Georgi fügt hinzu: „Fakt ist, dass bei der Fahndung nach Hardy etliche Fehlentscheidungen getroffen wurden, die sehr viel Geld gekostet haben. Diese Kostenproduktion versucht man offensichtlich dadurch zu rechtfertigen, dass man alles meinem Sohn aufbürdet. Es wurden vom Tag der Festnahme bis zur ersten Verhandlung, keinerlei Ermittlungen geführt.“ Mittlerweile gibt es seitens der Werdauer Polizei Versuche, die Georgis durch Telefonverhöre zur Aufgabe zu bringen: „Wir bieten Ihnen psychologische Betreuung an, damit Sie das alles verarbeiten können“, so Kriminalhauptmeisterin Sandy Weber.
Der nächste Schritt ist der Gang zum Sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig. Rechtsanwalt Sabel bereitet gerade die Schriftsätze dafür vor. Auch mit den bekannten Systemmedien haben die Georgis noch eine Rechnung offen: „Presse und Fernsehen haben eine regelrechte Hetzjagd gegen uns und Hardy betrieben. Namentlich der Lokaljournalist Frank Vacik, der für BILD und RTL in Zusammenarbeit mit der Familie Käferstein Geschichten erfunden und Nachrichten gefälscht hat, nur um damit in die Schlagzeilen zukommen. Pfui Teufel!“ Und weiter: „Die Polizei ist nicht dazu in der Lage, das Gewehr zu finden. Es wurden keine Fingerabdrücke am Waffenschrank genommen. Hardys Exfreundin Silke Käferstein verweigerte die DNA-Abnahme. Strafanzeigen gegen die Familie der Ex werden von der Staatsanwaltschaft nicht bearbeitet. So wird man nie die Wahrheit herausfinden.“
Dazu passt das Statement aus dem Sächsischen Landtag vom 7. Dezember: „Auch wenn ein Richter einen Mörder laufen lässt und dieser danach weitere Menschen tötet, müssen Sie das hinnehmen. Sie müssen lernen, damit umzugehen. Die Entscheidung des Richters haben Sie zu akzeptieren.“ (Ulrike Zink, Petitionsausschuss)

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Druckfrisches Kartenmaterial: Zeitsprungland ist für 2021 gut gerüstet

Westsachsen/Waldenburg.- Nachdem im Frühjahr auch die Projekte des Tourismusverein Zwickau e.V. ausgebremst wurden, wurden der Sommer und der Frühherbst genutzt, um an einer Neuauflage der bestehenden Kartenmaterialien zu arbeiten. Nun ist es soweit, druckfrische Rad- und Wanderkarten, eine Motorradkarte und eine Gastgeberkarte erstrahlen im modernen Design. Mit eigenen neuen Fotos von Oliver Göhler, einem Limbacher Fotografen und Mitarbeiter des Tourismusvereines, ist es gelungen, den Karten noch mehr Aussagekraft für die Region zu verleihen. Die Rad- und Wanderkarte erfährt Ihre 3. Auflage, nachdem die jeweils 2015 und 2017 aufgelegten Exemplare vergriffen waren. Mit der neuen Auflage von 20.000 Stück ist man für die kommenden Messen gut ausgestattet. In der Übersichtskarte wurden bereits vorhandene und beschilderte Wanderwege des Muldentals zu realisierbaren Touren. Ergänzt werden diese Routen durch Informationen zum öffentlichen Nahverkehr und Sehenswürdigkeiten entlang des Weges.
Auch an eine Auflistung von Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen und E-Bike Ladestationen der Tourismusregion wurde gedacht. Die Rad- und Wanderkarte ergänzt die anderen Karten des Tourismusregion Zwickau e.V. und umgekehrt. Benötigt der Gast zu Rad eine Übernachtung bietet die Gastgeberkarte eine große Auswahl an Unterkünften der Region. Gleiches gilt für den Motorradfahrer, der in der neuen Motorradkarte Touren und Sehenswürdigkeiten der Tourismusregion findet. Möchte man also die Tourismusregion Zwickau mal auf neuen Wegen erkunden oder sucht eine passende Übernachtungsgelegenheit für den Urlaub im nächsten Jahr, in Karten des Zeitsprunglandes wird man sicher fündig. Die Exemplare sind kostenfrei unter 037608/27243 oder per E-Mail unter info@zeitsprungland.de bestellbar.

Quelle und Foto: Tourismusregion Zwickau e.V.

08 Dezember 2020

Illegale Graffiti-Schmierereien: Sind die Akteure wirklich nicht zu fassen?

Westsachsen/Zwickau.- Während die Ordnungshüter der Stadt innerhalb des Rings kräftig Maskenpflichtverstöße ahnden, treibt eine Bande illegaler Graffiti-Sprüher weiterhin unbehelligt ihr Unwesen. Auf den Schriftzügen liest man oft die Initialen RK 1997 und Sprüche wie „Wir sind die Kaoten“. Die Stadtverwaltung unter der Leitung von SPD-Oberbürgermeisterin Pia Findeiß legte bisher immer schützend die Hände über die Schmierfinken. Stammt doch ein Großteil von ihnen aus der parteinahen linken Szene, auch aus dem Umfeld des „Alten Gasometer“.
Bisher hat sich die neue OBin Constance Arndt öffentlich nicht davon distanziert. Ihr Sprecher, Mathias Merz, äußert sich wie folgt: „Anzeigen wegen Sachbeschädigung werden von Amtswegen erstellt, wenn die Schmierereien den Straftatbestand des § 86a STGB erfüllen. Ämter der Stadtverwaltung erstatten zudem Anzeige wegen Sachbeschädigung, wenn es sich um städtische Objekte handelt.“ Ordnungsamt und Polizei kommen zu diesem Ergebnis: „Bei illegalem Graffiti kann es sich um Sachbeschädigung nach § 303 StGB handeln (Antragsdelikt). Dieser Fakt allerdings wird von den Akteuren nicht akzeptiert. Den Schmierern ist es dabei völlig gleichgültig, ob sie mit ihren Aktionen Straftaten begehen. Es interessiert sie nicht, wo sie sich verewigen. (...) Das Ordnungsamt Zwickau steht mit dem Polizeirevier in engem Kontakt. Allerdings ist es eher Zufall, wenn Schmierer auf frischer Tat ertappt werden.“
RED KAOS geben sich gern als Unterstützer des lokalen Fußballclubs FSV und rufen gelegentlich zu Wettbewerben innerhalb der Vereine auf. Eine Stellungnahme zu den Vorwürfen der Straftaten geben sie bisher nicht ab.

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Bad Elster: Weihnachtsschmuckgutscheine als königliches Geschenk

Westsachsen/Bad Elster.-
Jetzt dran denken - Kultur verschenken: Für kurzentschlossene Ideensuchende hat die Kultur- und Festspielstadt Bad Elster Bad Elster reihenweise passende Geschenketipps vorbereitet. Neben den attraktiven Abonnements des König Albert Theaters in 2021 für Symphoniekonzert, Musiktheater, Schauspiel, Kabarett oder Kindertheater bzw. den Theaterreihen Rock & Pop, Jazz & Swing oder Vokales können aber auch ganz individuelle Weihnachtsschmuckgutscheine als königliches Geschenk erworben werden. Dazu gibt es im König Albert Theater z.B. mit besonders leuchtenden Starterminen von Jasmin Tabatabai (13.03.), Günther Maria Halmer (26.03.), Ray Wilson (28.03.), Claudia Michelsen (17.04.), Wolfgang Stumph (07.05.) und den Mirja Boes (29.05.) oder den Highlights für die neue Open-Air-Saison im NaturTheater u.a. mit den Kastelruther Spatzen (13.05.), Alphaville (15.05.), Semino Rossi (23.05.), Mike Singer (05.06.), der Münchener Freiheit (09.07.), Konstantin Wecker (17.07.) oder Weltstar Chris Norman (Foto - 14.08.) eine sehenswerte Auswahl an Veranstaltungshöhepunkten für 2021, die als Geschenke für große Freude unterm vogtländischen Weihnachtsbaum sorgen werden. Alle Tickets und Gutscheine können telefonisch und direkt online gebucht werden! Tickets & Gutscheine: 037437/53 900 | www.chursaechsische.de

07 Dezember 2020

Heiz- und Warmwasserkosten: „Mieter zahlen Tausende Euro zuviel“

Westsachsen/Zwickau.- Geht bei den Abrechnungen der Zwickauer Energieversorgung (ZEV) alles mit rechten Dingen zu? Dieser Frage stellt sich Reiner Gelfort (Foto) seit Jahren und er kommt zu erschreckenden Ergebnissen. Seinen Berechnungen zufolge büßen die Mieter einiger Mietwohnungen in Neuplanitz und Marienthal jährlich etliche Tausend Euro an zu viel gezahlten Heiz- und Warmwasserkosten ein. Der Grund dafür sind laut Gelfort Falschberechnungen in den Betriebskostenabrechnungen. Er begründet dies mit Verstößen gegen die Heizungsanlagenverordnung, wonach zum Beispiel für die Warmwasseraufbereitung lediglich der Arbeitspreis berechnet werden darf. Tatsächlich aber würden die Vermieter auch den Grundpreis der Anlagen auf die Mieter umlegen, was illegal sei.
Reiner Gelfort ist Energieexperte. Er ist Initiator der Bürgerinitiative für die Energiewende Zwickau und Umgebung (BIfEZU) und sieht sich in der Pflicht, seine Mitbürger über diese fragwürdigen Handlungsweisen aufzuklären. Schließlich geht es auch um die seiner Meinung nach zu unrecht an die Stadt Zwickau vergebenen Umweltpreise, die oftmals hoch dotiert sind. Bis zu 15 Millionen Euro an Fördergeldern könnten zuviel an die Stadt Zwickau geflossen sein. Diese müssten unverzüglich zurück gegeben werden, da die dafür erforderlichen Voraussetzungen in Wahrheit nicht gegeben seien. „Dies betrifft zum Beispiel die Isolation der Fenster bei einigen GGZ-Blöcken in Marienthal“, so Gelfort. „Hier wird nach wie vor Bauschaum als Material zur Abdichtung verwendet. Dies entspricht nicht der DIN-Norm und ist außerdem zur Isolation vollkommen ungeeignet.“
Zurück zu den Energiekosten: In einem Block der GGZ in Neuplanitz mit 72 Wohnungen fallen nach den Berechnungen des Energieexperten jährlich 3.312,59 Euro an, die von den Mietern bezahlt werden müssen. „Laut Heizungsanlagenverordnung ist dies eine Ordnungswidrigkeit. Denn“, so Gelfort weiter, „die Anschlussleistung darf nur bei Ein- und Zweifamilienhäusern berechnet werden. Bei Mehrfamilienhäusern entfällt diese.“ Sein Fazit auch im Blick auf die zur Zeit heftig diskutierte Maskenpflicht in der Zwickauer Innenstadt: „Würde es nach Recht und Gesetz gehen, dann könnten die Ordnungshüter an dieser Stelle wesentlich mehr Gelder eintreiben als vom einfachen Bürger auf der Straße. Denn die Größenordnung, in der wir uns hier bewegen, geht über die Jahre berechnet in die Hundert Tausende.“

Seit der Einführung der Leistungspreistarife bei der Fern- und Nahwärme wurden die Anschlußleistungen weder nach der DIN 4701 noch TGL26760  ermittelt, wie vorgeschrieben. Alt-OB Rainer Eichhorn gab dies bei einer Befragung bereits Mitte der 1990er Jahre zu. Der ehemalige Abteilungsleiter Fernwärme in der damaligen Elektrizitäts- und Fernwärme Zwickau (EfZ) veröffentlichte aus seiner Betriebskostenabrechnung in der Fachzeitschrift HLH, dass bei Einführung der Boilervorrangschaltung seine Warmwasserkosten niedriger ausfallen würden.
Dazu Reiner Gelfort: „Die Mitglieder der BIfEZU haben BK-Abrechnungen der letzten Jahre kontrolliert und mussten feststellen, dass offensichtlich ein kriminelles Netzwerk (kN) gebildet wurde. Bestehend aus ZEV, Großvermietern im Schulterschluß mit der Stadtverwaltung und Duldung durch den Landrat. Zum Schaden der Mieter und des Staates. Es ist bewiesen, dass Anschlusswerte für viele Gebäude nicht den Erfordernissen entsprechen, obwohl die Daten aus den Energieausweisen als Grundlage herangezogen werden könnten.“
Nach der HeizAnlVo / EnEV dürften laut BIfZU erhöhte Anschlußleistungen nur bei Ein- und Zweifamilienhäusern für die WW-Bereitung bereitgestellt werden. Bei Mehrfamiliengebäuden sei nur der ermittelte Wärmebedarf ohne Zuschläge zugrunde zu legen. Daher ist die Aussage des technischen Leiters der ZEV irrig, wenn er zur zweiten Veranstaltung ZED im Kinder- und Freizeitzentrum erklärte: „Wir liefern das, was die Vermieter bestellen“. Es sei bewiesen, dass die GGZ ihren Mietern für das Jahr 2016 in Neuplanitz für die WW-Bereitung 80 kW und nur 122 kW für die Heizung berechnete.
Die Leistung zur Beheizung sei nach der Vollbenutzungsstundenzahl zu gering, während für die WW-Bereitung nur der Arbeitspreis gerechtfertigt wäre. Den Mietern seien bei den WW-Kosten mindestens 3.500 Euro  zuviel berechnet worden.
„Auffällig ist, dass der Wärmemengenrechner für die Heizung geringere Kosten aufweist, als der für Warmwasser. Daher kann es nicht sein, dass gleiche spezfische Brennstoffkosten für Heizung und WW auf den BK-Abrechnungen ausgewiesen werden“, wirft Gelfort dem kN vor.

Preisvergleich für Fernwärme nach dem Mischpreis aus BK-Abrechnungen
Der Mischpreis ist die Summe aus Leistungs-, Arbeits- und Messpreis incl. Mwst.. Die Einsicht in Rechnungen und Ableseprotokolle muss der Vermieter gestatten.

Es sind in der Stadt Zwickau folgende Preisspannen ermittelt worden:
                                            2017    187,13 €/MWh     -    101,33 €/MWh
                                            2018    194,39 €/MWh     -    109,21 €/MWh
                                            2019    194, 39 €/MWh    -    103,52 €/MWh
Erdgaspreis Marienthal       2019                                       44, 93 €/MWh
                                 
Als erklärungsbedürftig sehen die Auswerter an, wie die unterschiedlichen Wärmeenergieverbräuche für die WW-Bereitung entstehen. Für 1m³ Wasser ergeben sich Spannen von  92  bis  300 kWh/m³a. Bei Kosten bis zu 36,37 €/m³ + 1,88 € x m² Wfl.
Ebenfalls gibt zu denken, wenn Trink- und Abwasser inklusive Grundpreise, bei einigen Vermietern bis zu 15,- €/m³ abgerechnet werden. Auffällig wurde auch bei einigen Abrechnungen, dass sich die Grundflächen ändern. Sollten hier kreative Vermieter den Leerstand durch die Abrechnungsfirmen unzulässigerweise auf die Bewohner umlegen? Wie ist es möglich, dass trotz erkannter Mängel bei der energetischen Gebäudesanierung den Mietern die hohen Kosten für die Wärmedämmung aufgerückt werden, obwohl nach dem Kammergerichtsurteil Berlin (Az. 8 RE Miet 6159/00, 15 C 5/97 AG Köpenick und 64 S 411/18 LG Berlin) maximal das 3-fache der Energieeinsparung als umlagefähig erklärt wurde?


Für die Klimaschutzkommune ist es unerträglich, dass Fördermittel für die ZED erschlichen werden und die seit  Anfang der 90ziger Jahre bekannten Mängel noch immer in Untätigkeit geduldet, statt abgestellt werden. Dass sich die Mitglieder des Jugendbeirats zur Stadtratssitzung am 26. November über das Umweltbüro beschwerten passt zu dem Bild, welches die BIfEZU schon seit Jahren vor Augen hat. Allerdings sind Nachteile für die „Stiefeltern der ZEV“ enviaM und Thüga zu erwarten und es werden auch im Städtischen Haushalt einige Umschichtungen passieren. Es kann aber nicht sein, dass die Bewohner von Fern- oder Nahwärme beheizten Gebäuden unrechtmässig zur Kasse gebeten werden, ohne das Zustimmungen bei den Betroffenen eingeholt wurden. Wenn die Abrechnungen am Jahresende Guthaben ausweisen, dann kommen doch nur wenige darauf, dass sie ihren Vermietern mit einem zinslosen Kredit ausgeholfen haben.
Landrat Christoph Scheurer hat am 11.12.2013 zur Kreistagssitzung darüber Kenntnis erlangt, war aber noch 2018 der Meinung, dass sich die betroffenen KdU-Leistungsempfänger selbst kümmern müssten, damit dem Staat Gelder gespart werden könnten. Ob unsere gewählten Volksvertreter es verstehen werden, ist ungewiss. Die Kandidaten für den Landtag waren darüber auch informiert. Antworten gab es keine.
Ministerpräsident Michael Kretschmer wollte sich schon einmal mit einem BK-Abrechnungsvergleich beschäftigen, kann jedoch offensichtlich mit Hilfe der Mengenlehre keine Unterschiede erkennen: www.abgeordnetenwatch.de Es scheint einfacher zu sein, sich mit Coronen, sich zu beschäftigen, statt sich für die Menschen eizusetzen, welche dadurch in Armut geraten  könnten.

Quelle: Bürgerinitiative für die Energiewende Zwickau und Umgebung (BIfEZU)
Telefon: 0176 30139647

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04 Dezember 2020

Hoch hinaus: SVZ setzt neuen Turmwagen auf Schienen ein

Westsachsen/Zwickau.- Rund 18 Tonnen wiegt das neue Arbeitsgerät der Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH (SVZ). Das schienengängige Straßenfahrzeug wird benötigt, um Inspektions- und Instandhaltungsarbeiten sicher durchzuführen. Dies geschieht im Gleiskörper – auch bei eingeschalteter Fahrleitungsspannung – in Höhen bis zu 10 Metern. Mit dem neuen Turmwagen kann die Fahrleitungsinstandhaltung der SVZ GmbH vernünftig und zukunftsorientiert durchgeführt werden. Die Technische Aufsichtsbehörde (TAB) aus Dresden hat am 1. Dezember 2020 die vorläufige Inbetriebnahmegenehmigung erteilt. Somit ist der Turmwagen ab Dezember 2020 in dem Liniennetz der SVZ im Einsatz.

Quelle und Foto: SVZ GmbH

03 Dezember 2020

Kerzen für Adventskranz: Lichter sollen lange leuchten

Westsachsen/Werdau.- Jahr für Jahr ist der große Werdauer Adventskranz ein Highlight zur Weihnachtszeit. Seit 2012 schmückt er den Brunnen auf dem Marktplatz der Stadt. Ganze 39 Tage wird er in dieser Saison zu bewundern sein – und in dieser Zeit mit ganzen 342 kleinen Kerzen bestückt werden müssen. Diese werden täglich zum Einbruch der Dunkelheit angezündet und erlöschen dann nach mehreren Stunden von selbst. Wer dazu etwas beitragen möchte, kann Kerzen mit einer Brenndauer von circa fünf bis acht Stunden gern an der Stadtinformation des Werdauer Rathauses abgeben.
Das Friedenslicht aus Bethlehem wird, analog der letzten Jahre, ebenfalls wieder am Brunnen geteilt werden. Das geschieht am Abend des 3. Advent gegen 17 Uhr. Letztmalig erleuchten die Laternen dann am Mittwoch, den 6. Januar. Dann findet, so es die Rahmenbedingungen erlauben, das Werdauer Lichterfest statt.

Quelle und Foto: Stadtverwaltung Werdau

Eingeschränkte Nutzbarkeit: Eröffnung wegen Corona erst im Frühjahr

Westsachsen/Zwickau.- Der Pumptrack-Parcour auf dem Gelände des ehemaligen Jugendfreizeitparks Amseltal in Eckersbach konnte bereits Mitte Oktober weitgehend fertig gestellt werden. Die Bauzaunabsperrung blieb bisher auf den umgebenden Geländeflächen noch stehen, um die Ansaatflächen zu schützen. Zahlreiche Kinder und Jugendliche, die in den vergangenen Wochen den Parcour schon einmal ausprobieren konnten, haben die Hinweise zur Nutzung der neuen Anlage sehr gut beachtet. Auf Grund der aktuellen Entwicklung sind zudem alle Nutzer verpflichtet, sich an der Corona-Schutz-Verordnung zu orientieren. Die dadurch nur noch eingeschränkte Nutzbarkeit lässt eine offizielle Freigabe in diesem Jahr nicht mehr zu. Das soll dann aber im zeitigen Frühjahr 2021 nachgeholt werden.
Die neue Pumptrackanlage wurde mit den verbliebenen Skateranlagen kombiniert. Der Pumptrack findet als ein geschlossener Rundkurs aus Asphalt mit Wellen, Steilkurven und Sprüngen für Mountainbikefahrer ein immer stärkeres Interesse bei Kindern und Jugendlichen. Beim Fahren auf einem Pumptrack soll die Geschwindigkeit durch Gewichtsverlagerung sowie gezielte Dreh- und Drückbewegungen aufgebaut werden (Pumping).
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Baumaßnahme aus dem Bund-Länder-Programm Stadtumbau (Aufwertung) im Fördergebiet Eckersbach. Mit der neuen Freizeitanlage erfährt der wohngebietsnahe Rundwanderweg in unmittelbarer Nachbarschaft der GGZ-Arena eine weitere Aufwertung. Die Gesamtkosten für die neue Freizeitanlage belaufen sich auf 120.000,00 EUR. 

Quelle und Foto: Stadtverwaltung Zwickau

02 Dezember 2020

Ein Sieg für die Pressefreiheit: Sparkasse Zwickau scheitert vor Gericht

Westsachsen/Zwickau.- Die Sparkasse Zwickau ist mit ihrer Unterlassungsklage gegen die Westsächsische Zeitung auf ganzer Linie gescheitert. Am Dienstag wies das Zwickauer Landgericht die von Rechtsanwalt Jörg Dietsch aus der Kanzlei PÜHN vertretene Klage gegen das WSZ RechercheTeam, vertreten durch den Chemnitzer Rechtsanwalt Martin Kohlmann, als unbegründet ab. Damit ist klar, dass der Maulkorb-Erlass, den die Vorstände der Zwickauer Sparkasse Felix Angermann und Josef Salzhuber gegen die Berichterstattung der Westsächsischen Zeitung durchsetzen wollten, vom Tisch ist. Grund für die Klage der Sparkasse war die in diesem Artikel veröffentlichte Aussage: „Der WSZ liegen Beweise vor, wonach die Sparkasse im Schulterschluss mit der Justiz und der Stadtspitze regelmäßig und wissentlich gegen geltendes Recht verstößt.“
Den Sparkassen-Vorständen dürfte dieser Vorwurf nach wie vor schwer im Magen liegen. Geradezu flehend bat deren Rechtsbeistand darum, die angekündigten Beweise sehen zu dürfen. Die Westsächsische Zeitung wollte die zur Verhandlung mitgebrachten Beweise und Zeugenaussagen selbstverständlich vorlegen. Doch das Gericht lehnte dies mit der Begründung ab, dass die genannte Äußerung ohnehin unter die Meinungsfreiheit fiele. Damit wurde allerdings die Klärung der Ursache, die als Grundlage für den beanstandeten Artikel diente, ein weiteres Mal verhindert.
Da die Sparkasse Zwickau während der Verhandlung nicht bestritt, einer Kundin und ihren beiden Elternteilen in betrügerischer Absicht einen Kredit unrechtmäßig und ohne Einwilligung der drei Darlehensnehmer abgelöst, sowie sich zusätzlich mit rund 11.000 Euro entschädigt zu haben, erstattete die Westsächsische Zeitung nun ihrerseits Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrug. Außerdem verweigert das Kreditinstitut die Herausgabe von Unterlagen, die den Geschädigten gehören. Der Verdacht auf Unterschlagung wurde deshalb ebenfalls bei der Staatsanwaltschaft Zwickau angezeigt.
Bisher scheiterten ähnliche Bemühungen regelmäßig daran, dass die Zwickauer Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellte. Hintergrund dafür dürfte die Tatsache sein, dass der die Sparkasse vertretende Rechtsanwalt Jörg Dietsch mit der bisher zuständigen Staatsanwältin Antje Dietsch verheiratet ist. Da letztere inzwischen aus Zwickau weggelobt wurde und laut Landgerichts-Pressesprecher Altfrid Luthe jetzt als Bundesrichterin tätig sein soll, dürfte diesmal umfassenden Ermittlungen in alle Richtungen nichts mehr im Wege stehen.

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