21 Dezember 2024

Anschlag auf Weihnachtsmarkt in Magdeburg: Kloppich freut sich?

Westsachsen/Dresden/Zwickau/ Sachsen-Anhalt/Magdeburg.- Die Opferbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung, Iris Kloppich (Foto) behauptet, von dem Anschlag in Magdeburg, bei dem gestern Abend auf einem Weihnachtsmarkt mindestens fünf Menschen getötet und zahlreiche Menschen teils schwer verletzt wurden, tief betroffen zu sein. Ihr Gesichtsausdruck sagt etwas anderes.
Sie behauptet: »Die Ereignisse in Magdeburg erschüttern mich zutiefst. Wenige Tage vor Heiligabend – dem Fest des Friedens und des Lebens – wurde die friedliche Vorweihnachtsstimmung durch einen feigen Anschlag zerrissen. Meine Gedanken sind bei den Angehörigen der Getöteten und den vielen Verletzten. Mein Dank gilt den Einsatzkräften von Polizei und Rettungsdienst sowie den zahlreichen Ersthelfern.«
Wer die Mitarbeiter in der Sächsischen Staatskanzlei kennt, weiß das richtig zu deuten. In wenigen Worten zusammengefasst: heuchlerisch, narzisstisch, gefühlskalt. In Kreisen der Sächsischen Justiz kommt auch noch Schadenfreude und Überheblichkeit hinzu. Es sei nur kurz daran erinnert, dass das Leben vieler Menschen bereits zerstört wurde, die diesen charakterlosen Juristen zum Opfer gefallen sind. Beispielhaft stehen hier die Plauenerin Petra Eckert, der Familienvater Sven Trautmann aus Königsbrück, die Geschädigte im Zwickauer Überklebungsskandal Claudia Friedrich und der durch die Justiz zu Tode gekommene Hardy Georgi (WSZ berichtete).
Das RechercheTeam der Westsächsischen Zeitung wünscht den Angehörigen der Opfer und den hoffentlich bald genesenden Verletzten ehrlichen Herzens viel Kraft und Beistand bei der Bewältigung und mentalen Verarbeitung dieses schrecklichen Anschlags.

Foto: Sächsische Staatskanzlei 

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19 Dezember 2024

Sachsens „neue“ Regierung: Der Stasi-Sumpf regiert weiter

Westsachsen/Zwickau/Dresden.- Ministerpräsident Michael Kretschmer hat heute sein neues Kabinett vorgestellt. In der Sächsischen Staatskanzlei überreichte er die Berufungsurkunden an die Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung.
Die Gewinner sind altbekannte Mitglieder des CDU/SPD-Sachsensumpfes. Foto von links:
1. Reihe
Armin Schuster, Staatsminister des Innern
Conrad Clemens, Staatsminister für Kultus
Petra Köpping, Stellvertretende Ministerpräsidentin und Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Michael Kretschmer, Ministerpräsident
Constanze Geiert, Staatsministerin der Justiz
Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
2. Reihe
Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung
Sebastian Gemkow, Staatsminister für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Christian Piwarz, Staatsminister der Finanzen
Barbara Klepsch, Staatsministerin für Kultur und Tourismus beim Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Andreas Handschuh, Chef der Staatskanzlei und Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten als Mitglied der Staatsregierung
Sie alle wissen, dass die Zwickauer Justiz im Schulterschluss mit anderen Institutionen, wie der Sparkasse und der Stadtverwaltung Zwickau, regelmäßig und wissentlich gegen geltendes Recht verstößt. Sie alle sind in Kenntnis von schwersten Straftaten, begangen von Bediensteten der Zwickauer Justiz, die von ihnen eingesetzt wurden. Die „enge Verbundenheit mit Sachsen“ bezieht sich offenbar auf eine ehemalige Zugehörigkeit oder auf Verbundenheit zur DDR-Stasi. So muss die nachfolgende Rede des Ministerpräsidenten wohl eher als schlechter Witz gewertet werden.
Pressemitteilung der Staatskanzlei
Kretschmer betonte: »Das neue Kabinett ist ein starkes Team aus bewährten regierungserfahrenen und neuen Persönlichkeiten, die bereits an anderer Stelle Führungsqualität und Tatkraft bewiesen haben. Sie alle sind mit Sachsen eng verbunden und hier zu Hause. Alle werden sich mit ganzer Leidenschaft und Energie dafür einsetzen, dass sich unser Freistaat weiter gut entwickelt und die hier lebenden Menschen eine gute Zukunft haben. Ich freue mich, dass dem neuen Kabinett vier Staatsministerinnen angehören. Wir haben mit dem Koalitionsvertrag einen guten Kompass und eine gute Grundlage. Und wir wollen zudem mit dem Konsultationsmechanismus in einem produktiven und fairen Miteinander gute Lösungen für unseren Freistaat erreichen. Wir werden Vorschläge ins Parlament einbringen, um das Land weiter voranzubringen. Es ist eine Chance und ein Auftrag, mehr als bisher einander zuzuhören, aufeinander zuzugehen und gemeinsam nach der besten Lösung und dem tragfähigen und klugen Kompromiss zu suchen. Es geht darum, gemeinsam eine vorausschauende Politik für die Bürgerinnen und Bürger zu gestalten. Dafür werbe ich, dafür tritt diese neue Regierung an. Wir gehen mutig, zuversichtlich und zugleich mit Demut an die Arbeit.«
In der neuen Regierung wird es einen Ministerposten weniger geben, zudem wird die Zahl der Staatssekretäre beziehungsweise Amtschefs von derzeit 15 auf 11 reduziert.

Quelle und Foto: Sächsische Staatskanzlei

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07 Dezember 2024

Immense Probleme im Städtischen Haushalt: Ist Zwickau bald pleite?

Westsachsen/Zwickau.- In der letzten Stadtratssitzung brachte Finanzbürgermeister Sebastian Lasch den Doppelhaushalt für die kommenden beiden Jahre ein. Die zentrale Botschaft: Wie viele andere Städte leidet Zwickau unter steigenden Kosten. Zwar kann der Planungszeitraum 2025/2026 noch gesetzeskonform gestaltet werden. In der bis einschließlich 2029 laufenden mittelfristigen Finanzplanung, die in der Haushaltsplanung ebenfalls zu betrachten ist, drohen jedoch erhebliche Defizite. Aus diesem Grund schlägt die Stadtverwaltung vor, ein Haushaltsstrukturkonzept zu erarbeiten.
Oberbürgermeisterin Constance Arndt betonte, dass die schwierige Situation kein spezifisches Problem der Automobil- und Robert-Schumann-Stadt sei. Inzwischen sei die Finanzmisere der Kommunen ein Dauerthema in den Gremien des Deutschen Städtetages sowie des Sächsischen Städte- und Gemeindetages. Dessen Präsident Bert Wendsche hatte erst im September festgestellt: „Die kommunalen Haushalte erodieren nicht mehr, sie beginnen zu kollabieren.“
Auch in Zwickau ist die allgemeine Tendenz festzustellen, dass die Einnahmen sich vermutlich auf einem ähnlichen Niveau bewegen wie in den Vorjahren. Allerdings steigen die Ausgaben. Hier schlagen insbesondere die Personalkosten zu Buche. Diese resultieren nur zu einem geringen Anteil aus der Erhöhung der Stellenanzahl, die von Ende 2024 bis Ende 2026 um lediglich 6 auf dann 1.062 steigen soll. Wesentlicher Faktor sind vor allem die Folgen der Tarifabschlüsse. Waren die Personalkosten 2024 mit rund 73 Mio. Euro geplant, schlagen sie 2026 voraussichtlich mit etwa 83 Mio. Euro zu Buche.
Steigende Personalkosten machen sich auch innerhalb der sogenannten „Transferzahlungen“ bemerkbar, bei den Zuschüssen an kommunale Unternehmen zum Beispiel oder an Dritte, wie die freien Träger von Kindertageseinrichtungen. Größter Posten in diesem Bereich ist jedoch die Kreisumlage, die auf fast 54 bzw. fast 50 Mio. Euro geschätzt wird. Nachteilig für Zwickau, seit der Verwaltungsreform 2008 mit Abstand größte kreisangehörige Stadt im Freistaat, ist die ab 2020 vorgenommene Systemumstellung im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes, die in den kommenden Jahren dauerhaft zu Mindereinnahmen in Millionenhöhe führt. Diese negative Erscheinung betrifft nur die ehemals kreisfreien Städte. Die Planung erschwert weiterhin, dass derzeit weder der Landkreis, noch der Freistaat oder der Bund über Haushalte verfügen.
Dass der Planungszeitraum 2025/2026 gesetzeskonform gestaltet werden kann, hängt damit zusammen, dass die Defizite im Ergebnishaushalt durch Rücklagen aus Überschüssen der Vorjahre gedeckt werden können. Das Haushaltsvolumen im Ergebnishaushalt liegt in diesen beiden Jahren bei rund 276 Mio. Euro. Im Finanzhaushalt ergibt sich für die beiden Planjahre aus dem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungs- sowie der Investitionstätigkeit ein Finanzmittelbedarf von rd. 103 Mio. Euro. Dieser kann nur mittels Kreditaufnahmen in Höhe von rd. 53 Mio. Euro sichergestellt werden. Im gesamten Planungszeitraum beläuft sich der Finanzmittelbedarf auf rd. 189 Mio. Euro. Die Bereitstellung dieser Mittel kann im Planentwurf nicht vollständig abgebildet werden. Planerisch sind die vorhandenen liquiden Mittel im Laufe des Jahres 2028 aufgebraucht.
Dennoch sollen wichtige Investitionen in jedem Fall fortgesetzt oder begonnen werden. Dazu zählen beispielsweise die Fortsetzung des Neu- und Umbaus des Feuerwehrgerätehauses in Oberhohndorf, die weitere Sanierung der Windbergschule, die Sporthallen Dieselstraße und Sojus, die Neugestaltung des Planitzer Marktes oder der Umbau des Bahnhofsvorplatzes sowie die Querspange für die Straßenbahn. Ab 2025 soll beispielsweise in drei Kindertagesstätten oder in das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Pöhlau investiert werden. Ebenso stehen der Stadtpark in Marienthal, der Radwegebau oder der 2. Bauabschnitt des Freizeitzentrums Marienthal im Planentwurf. Größte Posten sind die Sanierung des städtischen Museums (8,7 Mio. Euro), Straßenbaumaßnahmen (insgesamt 11 Mio. Euro), die neue Großsporthalle in Neuplanitz (16,7 Mio. Euro) oder der Ersatzneubau von Mühlgraben- und Cainsdorfer Brücke (gesamt: ca. 36 Mio. Euro). Bei einem Großteil der Maßnahmen wurden bereits Fördermittel eingerechnet.
„Wir kommen daher nicht umhin gegenzusteuern“, konstatiert Bürgermeister Lasch. Beispielsweise sollten trotz Tarifsteigerungen die Ausgleichszahlungen an den Sportstättenbetrieb sowie das Robert-Schumann-Konservatorium konstant gehalten bzw. nur geringfügig gesteigert werden. Gleiches gilt für die Zuschusshöhen der Kultour Z. oder das Puppentheater. Im Veranstaltungsbereich sollen das Stadtfest und das historische Markttreiben künftig nur noch im jährlichen Wechsel stattfinden. Mit Blick auf die mittelfristige Finanzplanung schlägt die Verwaltung dem Stadtrat vor, mit dem Doppelhaushalt die Erarbeitung eines Strukturkonzeptes zu beschließen. Mit dieser Vorgehensweise hoffe man, auch die Kommunalaufsicht des Landratesamtes zu einer Genehmigung des Haushaltes bewegen zu können. Der Beschluss des Haushaltes ist für Februar 2025 geplant.
Nach Ansicht von Oberbürgermeisterin Constance Arndt muss nach dem Haushaltsbeschluss mit der Arbeit an dem Sicherungskonzept begonnen werden. „Aktuell stehen noch keine konkreten Maßnahmen fest,“ betont Oberbürgermeisterin Constance Arndt. „Wir kommen aber nicht umhin, Einnahmen und Ausgaben kritisch zu betrachten, Aufgaben zu hinterfragen oder Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung zu suchen – in der Stadtverwaltung genauso wie in den Eigenbetrieben oder den kommunalen Unternehmen.“ Gleichzeitig appelliert Arndt an Land und Bund: „Bürgerinnen und Bürger leben in Gemeinden und Städten. Wir brauchen daher die nachhaltige Unterstützung aus Dresden und Berlin. Ich hoffe sehr, dass sich auch die Abgeordneten des Bundestages und des Sächsischen Landtages für die Kommunen einsetzen!“
Quelle: Stadtverwaltung Zwickau

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29 November 2024

Klage abgewiesen: „Es fehlt an einem schweren Dienstvergehen“

Westsachsen/Dresden/Leipzig/ Zwickau.-
Anders als bei der Zwickauer Amtsgerichtsdirektorin Eva-Maria Ast (Foto oben), die unter anderem für Ihren Ehemann, den Richter Arthur Ast, während seiner Erkrankung die Urteile für ihn schrieb, kann man Richter Jens Maier (Foto unten) kein schweres Dienstvergehen vorwerfen. So steht es in der gestrigen Urteilsbegründung des Dienstgerichts Leipzig. Während die CDU-Direktorin Ast nachweislich regelmäßig und wissentlich gegen geltendes Recht verstößt, verklagte der CDU-geführte Freistaat Sachsen den AfD-Richter Jens Maier lediglich wegen seiner politischen Äußerungen. Eine Klage gegen die rechtsbeugende CDU-Richterin ist indessen nicht in Sicht.
Auf den ersten Blick erscheint die Entscheidung des CDU-nahen Dienstgerichtes befremdlich. Man hatte selbstverständlich eine Verurteilung erwartet. Auf den zweiten Blick offenbart sich allerdings der Zusammenhang. Stellt man nämlich beide Vergehen gegenüber, dann müsste der CDU-Freistaat gegen seine Parteigenossin Ast noch wesentlich härter vorgehen. Da dies nicht gewollt ist, verzichtet man also großzügig auch auf eine Verurteilung des AfD-Richters Maier. So zeigt der CDU-Sachsensumpf einmal mehr sein wahres Gesicht.

Hier die offizielle Pressemitteilung:
Die Klage des Freistaates Sachsen auf Aberkennung des Ruhegehalts gegen den bereits in den Ruhestand versetzten Richter Jens Maier (Beklagter) hat das Dienstgericht für Richter des Freistaates Sachsen mit Urteil von gestern abgewiesen, da weder die beantragte Disziplinarmaßnahme noch sonstige Maßnahmen wegen der gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu verhängen gewesen seien. Die dem Beklagten konkret vorgeworfenen Taten hätten sich nach Auffassung des Gerichts in erheblichen Teilen durch die Beweisaufnahme schon nicht hinreichend bestätigt. In den verbleibenden Teilen rechtfertigten sie nicht die bei dem Beklagten allein noch zulässige Maßnahme der vollständigen Aberkennung des Ruhegehalts.
Da der Beklagte in den Ruhestand versetzt wurde, sei mit Blick auf den Zeitablauf seit den vorgeworfenen Dienstpflichtverletzungen als Disziplinarmaßnahme nur noch die Aberkennung des Ruhegehalts in Betracht gekommen. Das Ruhegehalt dürfe aber nur aberkannt werden, wenn der Betroffene als noch im Dienst befindlicher Richter aus dem Richterverhältnis hätte entfernt werden müssen. Die Entfernung aus dem Dienstverhältnis als disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme sei wiederum nur zulässig, wenn der Betroffene durch ein schweres Dienstvergehen und damit durch die schuldhafte Verletzung einer ihm obliegenden Pflicht das für die Ausübung seines Amtes erforderliche Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat.
Die dem Beklagten vorgeworfenen Aussagen auf einer Veranstaltung der Zeitschrift Compact im April 2017 hätten nicht zur Überzeugung der Kammer bewiesen werden können. Zwar habe ein Zeuge bekundet, dass er Äußerungen des Beklagten als Verharmlosung der Taten von Anders Breivik verstanden und deshalb hierüber auch als Journalist berichtet habe. Die Kammer hätte für eine sachgerechte Bewertung aber selbst in der Lage sein müssen, neben dem Wortlaut einzelner Sätze des Redebeitrags des Beklagten den Äußerungskontext festzustellen und damit den Äußerungsgehalt zu überprüfen. Dies sei notwendig, weil die Äußerungen des Beklagten in den Anwendungsbereich der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz fielen. Insbesondere der Kontext des genannten Zitates habe aber nicht mehr ermittelt werden können.
Es sei deshalb als tauglicher Anknüpfungspunkt für eine Aberkennung des Ruhegehalts nur ein Facebook-Post mit dem Inhalt »GEZ ABSCHAFFEN – SLOMKA ENTSORGEN!« verblieben. Dass der Post von dem Account des Beklagten abgesetzt wurde, stehe zwar nicht im Zweifel. Angesichts der aggressiven und Großbuchstaben verwendenden Formulierung und Ausgestaltung des Posts komme auch ein Verstoß gegen das Mäßigungsverbot und damit ein Dienstvergehen in Betracht. Dessen Gewicht hätte jedoch aus Sicht des Gerichts allenfalls eine Kürzung der Ruhestandsbezüge gerechtfertigt, nicht aber deren vollständige Aberkennung. Denn es fehle an einem schweren Dienstvergehen. Das folge aus den Umständen, dass die Dauer der Veröffentlichung des Posts nicht aufklärbar gewesen sei, der Beklagte den Post selbst nicht abgesetzt habe und dieser einen inhaltlichen Bezug zur Rolle des öffentlichen Rundfunks und der Neutralität der betroffenen Journalistin aufweise, es also nicht ausschließlich um deren persönliche Diffamierung gegangen sei.
Auch sonstiges Verhalten des Beklagten habe keine vollständige Aberkennung des Ruhegehaltes gerechtfertigt. Dies gelte namentlich für seine Betätigung für den »Flügel« der AfD als extremistischem Personenzusammenschluss innerhalb der AfD und vielfältige öffentliche Äußerungen, die ausgehend von § 31 Deutsches Richtergesetz den Schluss zuließen, dass der Beklagte nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehe. Denn diese Vorwürfe seien Gegenstand des vorangegangenen Verfahrens vor dem Dienstgericht und auch Gegenstand eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Dresden gewesen. Im vorliegenden Disziplinarklageverfahren seien sie dem Beklagten aber gerade nicht zur Last gelegt und damit nicht Gegenstand des Verfahrens geworden.
Dass der Beklagte im Ergebnis des vorangegangenen Disziplinarverfahrens als nicht mehr im Richteramt tragbar angesehen und daher in den Ruhestand versetzt wurde, er wegen der hier zum Gegenstand des Disziplinarverfahrens gemachten Vorwürfe aber nicht sein Ruhegehalt abzuerkennen ist, stelle keinen Widerspruch dar. Die unterschiedlichen Ergebnisse folgten vielmehr aus den abweichenden Gegenständen der Verfahren und beruhten auf den mit der Disziplinarklage vorgetragenen und somit den Verfahrensgegenstand bestimmenden und einschränkenden konkreten Tatvorwürfen. Das Dienstgericht ist an den Umfang der Tatvorwürfe aus der Disziplinarklage gebunden.
Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten das Rechtsmittel der Berufung zum Dienstgerichtshof zu.
Quelle: Dienstgericht für Richter

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26 November 2024

Der Kampf gegen Unrecht und Korruption im CDU-Sachsensumpf

Westsachsen/Dresden/Zwickau.- Im Kampf gegen Unrecht und Korruption im CDU-Sachsensumpf hat das RechercheTeam der Westsächsischen Zeitung in Zusammenarbeit mit dem Westsächsischen Fernsehen und der von der Zwickauer Überklebungsaffäre geschädigten Künstlerin ein musikalisches Protestvideo produziert.
Das Video zeigt anschaulich das Zusammenspiel zwischen der CDU-geführten Sächsischen Staatsregierung und der Justiz. Im Schulterschluss agieren diese Institutionen wie eine kriminelle Vereinigung und verstoßen regelmäßig und wissentlich gegen geltendes Recht (WSZ berichtete).
Dagegen regt sich mehr und mehr Widerstand in der Bevölkerung. Die letzten Wahlen haben es gezeigt. Unter anderem deshalb fällt es den Akteuren auch immer schwerer, eine mehrheitsfähige Regierung zu bilden.
„Wir werden wachsam sein“ ist die Ansage an die derzeit noch Mächtigen. Damit ist das Versprechen verbunden, dass niemand von denen vergessen wird, die sich an Verbrechen beteiligt haben.

Hier der Text zum Mitsingen:
Ihr glaubt wohl, Euch gehört diese Welt und Ihr könnt hier tun, was Euch gefällt?
Und wir sollen glauben, was Ihr erzählt? Doch wir sagen NEIN, wir fallen nicht auf Euch rein.
Wir lassen uns nicht belügen. Wir werden wachsam sein!
Denn Euch gehört nicht diese Welt und Ihr könnt nicht tun, was Euch gefällt.
Und wir werden auch nie glauben, was Ihr erzählt.
Denn wir sagen NEIN, wir fallen auf Euch nicht rein.
Wir lassen uns nicht verführen. Wir werden standhaft sein.
Denn wir sehen ganz genau hin, was Ihr nun wieder treibt.
Ihr werdet uns nicht los und wir werden dafür sorgen, dass nichts von Euren Lügen übrig bleibt.
Denn wir sagen NEIN, wir fallen auf Euch nicht rein.
Wir lassen uns nicht belügen. Wir werden wachsam sein und standhaft sein.


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20 November 2024

Aus aktuellem Anlass: Realitätsverweigerung oder Mittäterschaft?

Der jetzt wieder an die Macht strebende amtierende sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer weiß seit 2017 von bewiesen kriminellen Handlungen der Zwickauer Richter und Staatsanwälte. Im Video leugnet er das. Er behauptet später sogar, es seinen Verschwörungstheorien. An den Zwickauer Gerichten kann niemand mehr sicher sein, dass Recht gesprochen wird. Hier herrscht seit Jahren Rechtsbankrott.

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19 November 2024

Ministerpräsident Michael Kretschmer bedauert Klage von ARD und ZDF

Westsachsen/Leipzig/Dresden.-
Der Vorsitzende der Rundfunkkommission, Ministerpräsident Alexander Schweitzer und der Co-Vorsitzende, Ministerpräsident Michael Kretschmer (Foto v.r.), äußerten sich zur heute bekannt gewordene Entscheidung von ARD und ZDF, noch vor der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, am 12. Dezember 2024, die Anpassung des Rundfunkbeitrages von 18,36 Euro auf 18,94 Euro vor dem Bundesverfassungsgericht einzuklagen.
»Ich bedaure, dass die Rundfunkanstalten bereits heute Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben. Wir Länder haben beschlossen, bis zur Ministerpräsidentenkonferenz am 12. Dezember die noch offenen Finanzierungsfragen zu klären und zu entscheiden. Daran arbeitet die Rundfunkkommission der Länder. Der Schritt nach Karlsruhe kann nur eine Ultima Ratio sein. Jedenfalls ist der Konflikt um die Beitragserhöhung für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wenig zuträglich. Wir brauchen ein vereinfachtes, rechtssicheres und resilientes Verfahren für den Rundfunkbeitrag. An diesem Systemwechsel arbeiten wir – unabhängig von der nun eingereichten Klage. Ich will aber auch zum Ausdruck bringen, dass es nach dem Willen eines Großteils der Länder nicht zu dieser Klage hätte kommen müssen: Die Mehrheit der Länder – einschließlich Rheinland-Pfalz – haben sich immer dafür eingesetzt, der verfassungsrechtlichen Verpflichtung nachzukommen und die KEF-Empfehlung umzusetzen. Dies hätte eine Anpassung des Rundfunkbeitrages weit unterhalb der allgemeinen Preisentwicklung bedeutet«, so Ministerpräsident Alexander Schweitzer.
»Mit dem Reformstaatsvertrag, den wir bereits in Leipzig geeint haben, haben wir die grundlegendste Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der letzten Jahrzehnte eingeleitet. Die Reform wird ARD, ZDF und Deutschlandradio digitaler und effizienter machen. Sie nimmt die Mediennutzung jüngerer Menschen und den Dialog mit dem Publikum in den Fokus. Freie und unabhängige Medien müssen sich aber auch auf eine gesicherte Finanzierung verlassen können. Die Entscheidung darüber treffen wir im Dezember«, führte er weiter aus.
Ministerpräsident Michael Kretschmer betonte: »Die Ankündigung einer Klage der Anstalten zum Rundfunkbeitrag nehmen wir zur Kenntnis. Das Reformpaket der 16 Länder steht und weist einen klaren Weg. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht Akzeptanz – und die gibt es nur durch Veränderungen. Die offenen Fragen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wollen wir auf der MPK im Dezember gemeinsam klären.«
Quelle: Sächsische Staatskanzlei
Foto: dpa

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08 November 2024

Datenschutz verletzt: Durchsuchungsmaßnahmen gegen Verdächtigen

Westsachsen/Dresden.-
Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 54-jährigen Deutschen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sächsische Datenschutzdurchführungsgesetz.
Der Beschuldigte war als Systemadministrator im Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen der Landeshauptstadt Dresden unter anderem für das Bürgeramt tätig. Ihm wird vorgeworfen, in dem Zeitraum vom Mai 2024 bis 22. Oktober 2024 unbefugt externe private Speichermedien an dienstliche IT-Technik der Landeshauptstadt Dresden angeschlossen und dabei insgesamt ca. 270.000 Dateien transferiert zu haben.
Darüber hinaus soll der Beschuldigte eine komplette Wahlbenachrichtigungsdatei mit personenbezogenen Daten von 430.000 wahlberechtigten Bürgern der Stadt Dresden auf mindestens einen externen Datenträger transferiert haben, wobei es keine Anhaltspunkte für eine dienstliche Verwendung dieser Kopie gibt.
Die Landeshauptstadt Dresden hat am 25.10.2024 Anzeige bei der Polizeidirektion Dresden erstattet. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage wurde am 26.10.2024 von der Staatsanwaltschaft Dresden beim Amtsgericht Dresden ein Durchsuchungsbeschluss für den Beschuldigten erwirkt. Dieser wurde noch in den Abendstunden des gleichen Tages von der Polizei umgesetzt. Sämtliche der beim Beschuldigten vorhandenen Speichermedien wurden dabei sichergestellt.
Das Tatmotiv ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Bislang gibt es keine Anhaltspunkte, dass der Beschuldigte die Daten weitergeben oder veräußern wollte bzw. dies bereits getan haben könnte. Der Beschuldigte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht geäußert.
Die Ermittlungen dauern an und werden auch aufgrund des Umfangs der auszuwertenden Datenträger einige Zeit in Anspruch nehmen.
Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden
Foto: Symbolbild

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31 Oktober 2024

Staatsschutz nicht zuständig: Zschäpes Freundin in Zwickau vor Gericht

Westsachsen/Dresden/Zwickau.-
Der Dresdner Staatsschutzsenat hat mit Beschluss vom 25. Oktober 2024 die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, soweit der Angeklagten Susann E. die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zur Last gelegt wurde. Der Generalbundesanwalt hatte der Angeklagten vorgeworfen, sie habe den »Nationalsozialistischen Untergrund« ab September 2008 dadurch unterstützt, dass sie Beate Zschäpe ihre Krankenkassenkarte und ihre Personalien zur Verfügung gestellt habe. Darüber hinaus habe sie Beate Zschäpe und Uwe Böhnhardt zur Abholung eines Wohnmobils, das der »NSU« am 4. November 2011 beim letzten Raubüberfall in Eisenach verwendete, gefahren.

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Nach Auffassung des Senats wird sich auch in einer Hauptverhandlung - so das Ergebnis der Prüfung der umfassenden Ermittlungsergebnisse - nicht nachweisen lassen, dass die Angeklagte im Zeitpunkt ihrer Unterstützungshandlungen von den Morden des »NSU« wusste. Sie habe zwar seit Anfang des Jahres 2007 über die ursprünglichen Gründe für das Untertauchen hinaus gewusst, dass die Mitglieder des »NSU« ihren Lebensunterhalt durch Raubüberfälle finanzierten. Nach Auffassung des Senats liegen jedoch - trotz ihres seit der zweiten Jahreshälfte 2006 engen freundschaftlichen Verhältnisses zu Beate Zschäpe - keine hinreichenden Indizien dafür vor, dass Susan E. auch Kenntnis von den Morden des »NSU« hatte.
Trotz gewisser Verdachtsmomente konnte der Senat eine Verurteilungswahrscheinlichkeit, die Voraussetzung für die Eröffnung des Hauptverfahrens ist, insoweit nicht bejahen.
Allerdings besteht der hinreichende Verdacht, dass die Angeklagte aufgrund ihrer allgemeinen Kenntnis von Banküberfällen billigend in Kauf genommen hat, durch ihre im Oktober 2011 erfolgte Mitwirkung bei der Abholung des Wohnmobils Hilfe zu einem - am 4.November 2011 dann tatsächlich begangenen - Banküberfall zu leisten. Unter diesem Gesichtspunkt der Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung ist deshalb die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen worden. Da eine Zuständigkeit des Staatsschutzsenats hierfür nicht gegeben ist, hat der Senat das Verfahren insoweit vor einer Großen Strafkammer des Landgerichts Zwickau eröffnet.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Generalbundesanwaltschaft kann innerhalb einer Woche sofortige Beschwerde einlegen.
Quelle: OLG Dresden

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28 Oktober 2024

Festnahme wegen Wahlfälschung und versuchter Brandstiftung

Rechtsanwalt Martin Kohlmann, Anführer der Freien Sachsen.
Zu seinen Gunsten soll die Wahlmanipulation erfolgt sein.
Westsachsen/Dresden/
Chemnitz.- Neben dem Vorwurf der Wahlmanipulation besteht nunmehr auch dringender Tatverdacht gegen einen 44-jährigen Beschuldigten wegen versuchter Brandstiftung an einer geplanten Asylbewerberunterkunft in Dresden-Klotzsche. In dem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, ZESA, und des Landeskriminalamts Sachsen, Soko Rex, wurde nach Erlass eines Haftbefehls durch das Amtsgericht Dresden am heutigen Vormittag ein 44-jähriger Beschuldigter festgenommen. Nach der erneuten Durchsuchung der Wohnung setzte der Ermittlungsrichter den Haftbefehl in Vollzug.
Das Schulgebäude in Dresden-Klotzsche, auf das der
Brandanschlag verübt wurde. Hier sollten demnächst
Asylbewerber einziehen.
Gegen den deutschen Beschuldigten besteht der dringende Tatverdacht, bei der Briefwahl zur Kommunalwahl in Dresden am 9. Juni 2024 insgesamt 151 Stimmzettel und zur Wahl des Sächsischen Landtages am 1. September 2024 insgesamt 126 Stimmzettel zugunsten der Partei »Freie Sachsen« manipuliert zu haben.
Aufgrund eines DNA-Treffers und weiterer intensiver Ermittlungen ist der Beschuldigte nunmehr dringend verdächtig, auch die versuchte Brandstiftung in der Nacht vom 29. zum 30. September 2023 an einem ehemaligen Schulgebäude in der Alexander-Herzen-Straße in Dresden-Klotzsche begangen zu haben. Das Gebäude sollte als Unterkunft für Asylbewerber genutzt werden.
Darüber hinaus wurde die Wohnung einer 42-jährigen Beschuldigten aus Dresden durchsucht, die im Verdacht steht, den Beschuldigten bei der versuchten Brandstiftung unterstützt zu haben.
Aufgrund der laufenden Ermittlungen können derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden.
Quelle: GenSta DD
Fotos: dpa

19 Oktober 2024

Prominente beißen sich an Werdauer Puppenkaufhaus die Zähne aus

Westsachsen/Werdau.-
Kaum zu glauben! – Das ist nicht nur der Titel einer Spielshow von und mit Moderator Kai Pflaume, sondern auch die treffende Beschreibung eines Telefonates, dass Familie Kalitzki im Mai mit dem Norddeutschen Rundfunk führte. Die Redaktion mit Sitz in Hamburg fragte bei den Erbauern des weltgrößten Puppenkaufhauses – das wie seine Erschaffer in Werdau zu Hause ist – an, ob sie eventuell für einen Beitrag zur Verfügung stünden. Nur wenige Tage später stand fest: Berit Kalitzki und ihr Mann Frank werden in die Hansestadt eingeladen.
Im Juni erfolgte dann in Hamburg die Aufzeichnung der Show. Das Rateteam bestand aus Bernhard Hoëcker, Hubertus Meyer-Burckhardt, Stephanie Stumph und Wincent Weiss. Gemeinsam sollten die Promis mittels Fragen an die Werdauer herausfinden, was sie und ihr Projekt so einmalig macht. Ohne Erfolg, was wiederum gut für die Modellbauer war. „Damit konnten wir uns ein Preisgeld von stattlichen 1.000 Euro sichern, das natürlich wieder in unser Herzensprojekt fließt“, so Frank Kalitzki. Ebenfalls in die Show eingebunden wurde ein kleines Video, das zuvor von einem Kamerateam in der Pleißestadt aufgezeichnet wurde.
Die Sendung wird am kommenden Sonntag, den 20. Oktober um 22:05 Uhr im NDR ausgestrahlt und wird danach auch online in der Mediathek der ARD zu finden sein. Ebenfalls vor Ort waren drei weitere Kandidaten, von denen ein weiterer das Preisgeld gewinnen konnte.
Berit und Frank Kalitzki halten schon lange den Rekord für das größte Puppenkaufhaus der Welt. Seit 20 Jahren frönen sie dem gemeinsamen Hobby. Das Gebäudemit 45 Läden und 36 Schaufenster hat eine Stellfläche von stattlichen 25 Quadratmetern. Es kann seit gut 10 Jahren in den Ausstellungsräumen auf der August-Bebel-Straße 34 selbst bestaunen kann.
Quelle und Foto: André Kleber/Werbemanufaktur Werdau

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17 Oktober 2024

Ratsschulbibliothek mit Autorenlesung und besonderem Nachmittag

Westsachsen/Zwickau.- Im November lädt die Zwickauer Ratsschulbibliothek zu zwei Lesungen ein, die ein Programm aus sächsischer Gegenwartsliteratur und Geschichten aus Osteuropa bieten.
Sächsische Gegenwartsliteratur auf der Bühne: Kerstin Hensel (Foto) liest aus „Die Glückshaut“.
Die Ratsschulbibliothek lädt am Mittwoch, dem 6. November um 18.30 Uhr, zu einer Lesung in ihren Lesesaal in der Lessingstraße 1 ein. Die Schriftstellerin Kerstin Hensel liest aus ihrem Roman „Glückshaut“, der neben dem Erzgebirge auch Chemnitz als Handlungsort hat.
Im Jahr 1804 kommt im Erzgebirge Minna Leichsenring auf die Welt – in einer Glückshaut. Dem Phänomen wird die Kraft zugesprochen, ein glückerfülltes Leben zu garantieren. Doch es ist keine glückliche Fügung, dass Minna von ihrer Mutter im Wald ausgesetzt wird. Dort trifft sie auf sieben Bergknaben, mit deren letztem sie später einen Sohn zeugt. Dieser, Johannes geheißen, wird Henkersknecht und verschwindet aus dem Leben seiner Mutter. Auf der Suche nach dem verlorenen Sohn, ihrem ganzen Glück, wird Minna auf ungewöhnliche Proben gestellt.
Die Geschichte spinnt sich fort: vom wohlhabenden Johannes, der in Chemnitz eine prächtige Villa bewohnt, über seine Nachkommen, die 1940 in der als Tötungsanstalt missbrauchten „Pflege- und Heilanstalt Sonnenstein“ in Pirna Dienst tun, bis hin zu Helma, die am Beginn des 21. Jahrhunderts die verfallene Villa Leichsenring erbt. Deren Teenager-Tochter Elise verweigert sich schließlich wie ihre Vorfahrin Minna der vermeintlichen Normalität.
Mit großer Fabulierlust entwickelt Kerstin Hensel eine Geschichte, in der Traumsequenzen, Zeitsprünge und (Ab)brüche die Grenzen zwischen Realität und Imagination auflösen. Reale historische Ereignisse mischen sich mit Anklängen an die Grimm’schen Kinder- und Hausmärchen, Bergmannssagen und fantastischen Begebenheiten, die an E.T.A. Hoffmann erinnern.
Die Lesung ist eine Veranstaltung in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Literaturrat und dem Landesverband Sachsen im Deutschen Bibliotheksverband. Der Eintritt ist frei. Aufgrund der begrenzten Platzzahl im Lesesaal der Bibliothek wird jedoch um Voranmeldung gebeten: Telefon 0375 834222 oder unter E-Mail: ratsschulbibliothek@zwickaude.
Kerstin Hensel, 1961 geboren, ist Schriftstellerin und Dozentin. Sie studierte am Institut für Literatur in Leipzig und unterrichtet heute an der Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“. Bei Luchterhand erschien zuletzt Regenbeins Farben (2020). Kerstin Hensel lebt in Berlin-Wilhelmsruh. Im Anschluss an die Lesung besteht die Möglichkeit, das Buch zu erwerben und durch die Autorin signieren zu lassen.

Bundesweiter Vorlesetag mit GMD Leo Siberski in der Ratsschulbibliothek

Am Freitag, dem 15. November, bereits um 15 Uhr, laden die Ratsschulbibliothek und der Generalmusikdirektor des Theaters Plauen-Zwickau, Leo Siberski (Foto), zu einem besonderen Nachmittag im Rahmen des bundesweiten Vorlesetages ein. Mit dieser Aktion bietet sich für einen breiten Leserkreis die Möglichkeit, den Geschichten von Generalmusikdirektor Leo Siberski zu lauschen.
Er liest aus Jaroslav Rudiš „Weihnachten in Prag“. Rudiš nimmt seine Leserschaft mit auf einen Spaziergang durch das verschneite Prag am wahrscheinlich ruhigsten Abend des Jahres. Und doch begegnen einem überall die alten und neuen Geschichten dieser Stadt. Rudiš wartet auf seine Freunde und kehrt in der Zwischenzeit in einige Wirtshäuser ein. Hier trifft er bei frisch gezapftem Bier drei einsame Gestalten: Kavka (genannt: Kafka), den König von Prag und eine Italienerin aus Mailand. Sie alle erzählen von diesem besonderen Tag des Jahres. Von leuchtenden Birnen und wärmenden Händen, von Karpfen in Gurkengläsern, aus deren Augen noch die verstorbenen Bewohner der Stadt glotzen, und vom Christkind, das jedes Jahr in dieselbe Kneipe kommt und sich mit der ratternden Straßenbahn wieder davonstiehlt.
Des Weiteren hat Leo Siberski Anton Čechovs Erzählung „Rothschilds Geige“ ausgewählt. Der 70-jährige Sargtischler Jakow Matwejitsch lebt mit seiner 69-jährigen Frau Marfa in einem Städtchen. Weil wenige sterben, geht es den beiden schlecht. Aushilfsweise spielt Jakow in Schachkes’ Orchester Geige. Schachkes behält einen Großteil der Gage für sich. Im Orchester, links von Jakow, klagt die Flöte eines rothaarigen, hageren Juden. Jakow ärgert sich, weil Rothschild selbst aus dem heitersten Stück ein wehmütiges zaubert. Dafür hasst Jakow den Flötisten. Auf seinem Sterbebett vermacht er schließlich dem Flötisten die Geige, der sie fortan der Flöte vorzieht und mit seinem Spiel die Menschen zu Tränen rührt.
Bereits seit 2004 ist der Bundesweite Vorlesetag auf gemeinsame Initiative von DIE ZEIT, Stiftung Lesen und Deutsche Bahn Stiftung Deutschlands größtes Vorlesefest und ein öffentliches Zeichen, um alljährlich am dritten Freitag im November Kinder und Erwachsene für das Vorlesen zu begeistern.
Der Eintritt zur Lesung ist frei, es wird aber auch hier aufgrund der begrenzten Platzzahl im Voranmeldung unter Telefon 0375 834222 oder E-Mail ratsschulbibliothekzwickaude gebeten.
Quelle und Fotos: Stadtverwaltung Zwickau

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15 Oktober 2024

Poetenweg in Zwickau: Grundhafter Ausbau vorfristig abgeschlossen

Westsachsen/Zwickau.-
Am Donnerstag, 17. Oktober kann der Poetenweg wieder für den Verkehr freigegeben werden. In den vergangenen Monaten erfolgten neben den eigentlichen Straßenbauarbeiten, der grundhaften Erneuerung der Fahrbahn, Errichtung von Parkständen, Gehwegen und Baumbeeten, die Sanierung des Mischwasserkanal sowie die Anschlussleitungen im Auftrag der Wasserwerke Zwickau GmbH. Zur gestalterischen Aufwertung des Straßenzuges wurden neun Baumstandorte neu angelegt. Die beidseitig angeordneten Parkstände und Grundstücksüberfahrten wurden mittels Granitkleinpflaster befestigt.
Bei der Durchführung der Baumaßnahme wurden auch die Belange der Menschen mit Behinderungen berücksichtigt. So erfolgte die Ausstattung der Überquerungsstelle in den Einmündungsbereichen Moritzstraße und Bosestraße mit entsprechenden Bodenindikatoren. Der Straßenzug erhielt außerdem eine neue Straßenbeleuchtung, die mit modernen LED-Leuchten ausgerüstet ist.
Infolge der guten Zusammenarbeit aller am Bau Beteiligten und der zügigen und zuverlässigen Umsetzung der Maßnahme durch das Bauunternehmen können die Arbeiten ca. 4 Wochen früher als geplant abgeschlossen werden. Nur für die Baumpflanzungen wird es im November noch einmal zu kurzzeitigen Verkehrseinschränkungen kommen.
Die Bauleistungen wurden durch die STRBAG AG aus Wilkau-Haßlau erbracht. Auch wenn die Schlussrechnung des Baubetriebes noch nicht vorliegt, kann bereits jetzt eingeschätzt werden, dass die geplanten Gesamtkosten in Höhe von 765 Tausend Euro eingehalten werden.
Quelle und Foto: Stadtverwaltung Zwickau

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Disziplinarklage des Freistaates Sachsen gegen Richter Jens Maier

Westsachsen/Leipzig.-
Am 25. Oktober 2024, um 10:00 Uhr, wird das Dienstgericht für Richter und Richterinnen erneut in einer Disziplinarklage des Freistaates Sachsen gegen den zwischenzeitlich in den Ruhestand versetzten Richter Jens Maier (Foto links) im Aktenzeichen 66 DG 2/23 verhandeln.
Der Freistaat Sachsen hatte, vertreten durch die Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, Katja Meier (Foto rechts), bereits am 11. Februar 2022 bei dem Landgericht Leipzig - Dienstgericht für Richter und Richterinnen - beantragt, die Versetzung des Antragsgegners in den Ruhestand für zulässig zu erklären.
Dem lagen verschiedene Äußerungen des Antragsgegners in öffentlichen Veranstaltungen und in sozialen Netzwerken sowie dessen exponierte Mitwirkung in dem im April 2020 aufgelösten "Flügel" der AfD, deren "Obmann" er in Sachsen gewesen ist, zu Grunde. Das Dienstgericht hatte mit Urteil vom 1. Dezember 2022 die Versetzung in den Ruhestand für zulässig erklärt (66 DG 2/22). Diese Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 5. Oktober 2023 bestätigt.

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Im aktuellen Verfahren beantragt der Freistaat Sachsen nunmehr die Entfernung des Antragsgegners aus dem Dienst. Den Anlass des Verfahrens bilden öffentliche Äußerungen des Antragsgegners aus dem Jahr 2017. Die mündliche Verhandlung findet im Landgericht Leipzig, Harkortstr. 9, 04107 Leipzig, Sitzungssaal 115 statt. 
Die Vorsitzende des Dienstgerichts hat für die mündliche Verhandlung folgende Sitzungspolizeiliche Anordnung gemäß § 176 GVG erlassen: In dem Verfahren 66 DG 2/23 ordne ich gemäß § 176 GVG zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in der Sitzung am 25. Oktober 2024 Folgendes an:
1. Verteilung der Sitzplätze
Im Verhandlungssaal – Saal 115 – werden in den ersten beiden Sitzreihen 32 Plätze für Medienvertreter (Presse, Hörfunk, Fernsehen, sonstige Medien) reserviert. Die übrigen freien Sitz-plätze stehen für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Die für die Medienvertreter reservierten Plätze werden, soweit sie bis zum Beginn der Sitzung nicht eingenommen wurden, für die Öffentlichkeit freigegeben. Die Vergabe aller Zuschauerplätze – sowohl für Medienvertreter als auch für sonstige Zuschauer – erfolgt nach der Reihenfolge ihres Erscheinens. Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht. Es dürfen nur so viele Zuschauer in den Saal gelassen werden, wie Sitzplätze für Zuschauer zur Verfügung stehen.

Der Schwurgerichtssaal im Landgericht Leipzig

  2. Zugang zum Sitzungssaal

Einlass in den Sitzungssaal wird 45 Minuten vor Sitzungsbeginn gewährt. Die Steuerung des Zugangs zum Sitzungssaal und des Besucherverkehrs erfolgt durch Bedienstete der Wachtmeisterei des Landgerichts am Eingang des Sitzungssaals. Diese sind berechtigt, bei Ausschöpfung des Zuschauerkontingents weiteren Zuschauern oder Medienvertretern den Zugang zum Sitzungssaal zu verwehren oder auf entsprechende Anordnung eines/einer Verantwortlichen des Landgerichts diese Person/-en aus dem Sitzungssaal und – nach Maßgabe der Hausordnung des Präsidenten des Landgerichts – aus dem Gerichtsgebäude zu entfernen. Die Entscheidung hierzu trifft das Personal des Landgerichts, ggf. in Abstimmung mit der Vorsitzenden.

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3. Medienberichterstattung
Die Herstellung von Bild-, Film- und Tonaufzeichnungen im Sitzungssaal ist am Sitzungstag ab 15 Minuten vor dem angesetzten Beginn der Verhandlung bis zum Beginn der Verhandlung im Sitzungssaal sowie vor dem Sitzungssaal (Höhe Raum 101 Aufzugseite bzw. Höhe Raum 129) gestattet. Zu diesem Zweck darf der Sitzungssaal auch ohne Vorhandensein eines freien Sitzplatzes betreten werden. Foto-, Film- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal sind nach Aufforderung durch die Vorsitzende einzustellen. Die Verwendung internetfähiger mobiler Endgeräte (Mobiltelefone, Tablets, Notebooks usw.) zur Herstellung von Foto-, Film- und Tonaufnahmen ist während der Dauer der Verhandlung untersagt und zu unterlassen. Im Anschluss an das von der Vorsitzenden verfügte Erlöschen der Foto- und Filmerlaubnis haben die Bildjournalisten (Fotografen und Fernseh- bzw. Kamerateams), die nicht über einen Sitzplatz verfügen, den Saal zu verlassen. Mit Bild- und Tonaufzeichnungen des Spruchkörpers sowie der Protokollführer außerhalb des Sitzungssaales besteht kein Einverständnis. Diese sind zu unterlassen. Der Sitzungssaal steht für Interviews und Presseerklärungen nicht zur Verfügung; insoweit kann der Bereich vor dem Sitzungssaal (Höhe Raum 101 Aufzugseite bzw. Höhe Raum 129) genutzt werden. Persönlichkeitsrechte aller Prozessbeteiligten sowie von Zuschauern und Bediensteten der Wachtmeisterei des Landgerichts sind zu wahren. Bei der Verwendung von Foto- und Filmaufnahmen sind die Gesichter der Bediensteten der Wachtmeisterei des Landgerichts unkenntlich zu machen. Im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Landgerichts wird angeordnet, dass die Herstellung von Bild-, Film- und Tonaufzeichnungen im Gebäude des Landgerichts nur bis 20 Minuten nach dem Ende der Sitzung zulässig ist und nur, wenn diese einen Bezug zum Verfahren 66 DG 2/23 aufweisen.

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Eine Disziplinarklage des Freistaates Sachsen gegen die Zwickauer Amtsgerichtsdirektorin Eva-Maria Ast lässt noch auf sich warten


Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) wiegelt ab.
Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) wiegelt ab.
Westsachsen/Zwickau/Dresden.-
Nachdem die Zwickauer Amtsgerichtsdirektorin Eva-Maria Ast (CDU) bei einem Wahlkampfauftritt des Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) von einer Passantin öffentlich als „kriminell“ bezeichnet wurde (siehe Video), gab es bisher keine Reaktion von ihr. Auch ihr juristisches Umfeld hält sich mit Strafanzeigen, zum Beispiel wegen Verleumdung oder Ähnlichem, auffallend zurück. Ein Bediensteter des Zwickauer Amtsgerichts, der namentlich nicht genannt werden möchte, erklärt dazu, dass dieses Nichtreagieren ein eindeutiges Schuldeingeständnis sei. Anders könne man sich dieses Wegducken der Justiz angesichts der hohen Abrufzahlen bei YouTube, den Solidaritätsbekundungen in den Kommentaren und auch den mehrfachen Ausstrahlungen im öffentlich-rechtlichen Fernsehen nicht erklären.
Der Insider wusste noch mehr zu berichten. Es sei absolut bewiesen, dass die Gerichtsdirektorin ihrem Ehemann, Arthur Ast, während seiner Erkrankung die Gerichtsurteile schrieb, damit dieser keine finanziellen Einbußen hinnehmen musste. Es kamen auch die Umstände zur Sprache, die zu dieser Erkrankung führten. Der damals in Chemnitz und Aue tätige Richter musste infolge dessen in die Psychiatrie nach Rodewisch eingewiesen werden. Von dort floh er in Abständen immer wieder, musste mehrmals von der Polizei gesucht und zurück gebracht werden.
Richterin Eva-Maria Ast (CDU) verliest ein Gerichtsurteil
Richterin Eva-Maria Ast (CDU) verliest einen Beschluss.
Was hier so abenteuerlich klingt ist eigentlich eine Katastrophe, wenn man bedenkt, welche tiefgreifenden Konsequenzen damit einher gehen. „Die Justiz soll handlungsunfähig gemacht werden“, sagt der Insider. „Die guten und fachlich versierten unabhängigen Organe der Rechtspflege werden in unwichtige Bereiche versetzt, wo sie nichts bewirken können. Dafür platziert man unerfahrene Studienabgänger mit Minderleistung in systemrelevante Positionen, von denen aus sie erheblichen Schaden anrichten können.“ Das betreffe Staatsanwälte, Richter und Rechtspfleger gleichermaßen. In Zwickau laufen diesbezüglich die Fäden bei der Amtsgerichtsdirektorin Eva-Maria Ast (CDU) zusammen, gegen die unter anderem auch ein Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung läuft. Für Sachsen war in den letzten fünf Jahren die Justizministerin Katja Meier (GRÜNE) zuständig.
Anwesen in Zwickau-Pöhlau mit CDU-Werbung.
Weitere unappetitliche Details treten zutage. So ist seit längerem bekannt, dass Eva-Maria Ast (CDU) sizilianische Wurzeln hat. Ihr Geburtsname Lepre wird in Süditalien mit mafiösen Strukturen in Verbindung gebracht. Bereits bei ihrer Amtseinführung im Oktober 2013 klagten einige Zwickauer Stadträte deshalb, man habe sich neben aktiven Stasiseilschaften und der Psychosekte Scientology nun auch noch die sizilianische Mafia nach Zwickau geholt. Letztere scheint mit den vorgenannten Methoden gerade erfolgreich dafür zu sorgen, dass an den Zwickauer Gerichten nicht mehr rechtsstaatlich gearbeitet werden kann. Die Sächsische Staatsregierung weiß das, unternimmt jedoch dagegen nichts. Man gewinnt angesichts der Handlungsweisen des Justizministeriums eher den Eindruck, dass diese Bestrebungen nach Kräften unterstützt werden.

Weiterführende Informationen:

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11 Oktober 2024

Wegen Reinigungsarbeiten: B 93-Tunnel über mehrere Tage gesperrt

Westsachsen/Zwickau.-
Von Montag, 14. bis Freitag 18. Oktober 2024 finden am Tunnel B 93 im Bereich zwischen Schloss Osterstein und Glück-Auf-Brücke in Zwickau umfangreiche Reinigungsarbeiten statt. Für die durchzuführenden Arbeiten kommt es nach Erfordernis zur wechselseitigen Sperrung jeweils einer Richtungsfahrbahn je Tunnelröhre. Während der Reinigungsarbeiten kann es zeitweilig zu Behinderungen kommen. Das Tiefbauamt bittet alle Verkehrsteilnehmer um erhöhte Vorsicht und angepasste Fahrweise.
Quelle und Foto: Stadtverwaltung Zwickau

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10 Oktober 2024

Heimatverein Steinpleis: Mit historischem Kalender durchs ganze Jahr

Westsachsen/Werdau OT Steinpleis.-
Es ist die achte Auflage und sie ist gut gelungen wie eh und je. Auch für das neue Jahr 2025 hat der Heimatverein Steinpleis einen Kalender mit historischen Ansichten des Werdauer Ortsteils herausgebracht. Thema ist, passend zu ihrem 100-jährigen Bestehen, die Turnhalle an der Berggasse. Gestaltet von Detlev Schulze und unterlegt mit Texten des Ortschronisten Michael Kellner können sich Einwohner und Freunde von Steinpleis gleichermaßen auf eine Zeitreise begeben. Das Bildmaterial stammt aus verschiedenen Sammlungen.
Stattliche 500 Exemplare wurden in diesem Jahr gedruckt. Erhältlich sind die Kalender, die im Format DIN A4 quer gebunden wurden, zum Preis von sechs Euro bei der Bäckerei Jubelt, dem Fachzentrum Schmidt, Recon Entsorgung, der Wäscherei Dietel, bei Bustouristik Hühn und Schreiber’s Getränke-Service sowie bei Ebay. Als kleine Zugabe ist auch noch eine Postkarte mit ausgewählten Ansichten entstanden.
Quelle und Foto: André Kleber/Werbemanufaktur Werdau

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08 Oktober 2024

Dank moderner IT-Anwendungen: Mit Clara Schumann Telefonieren

Westsachsen/Zwickau.- Mixed Reality bietet künftig neue digitale Erlebnismöglichkeiten im Robert-Schumann-Haus: „Die Zeiten ändern sich“ – schrieb einst Friedrich Wieck an Robert Schumann. Und auch eine Dauerausstellung ist nur so lange von Dauer, bis sie eine Veränderung erfährt. Dies geschieht ab dem Frühjahr 2025 im Robert-Schumann-Haus Zwickau. Dann präsentiert das Museum Robert und Clara Schumann in Mixed Reality: Die Dauerausstellung wird in einer Mischung aus technischen Neuerfindungen des 19. und des 21. Jahrhunderts erweitert und ergänzt, um damit zum Kulturhauptstadt-Jahr 2025 das Robert-Schumann-Haus Zwickau mit seiner weltweit größten Sammlung an Originaldokumenten und -portraits nachhaltig in seiner Attraktivität zu optimieren und erlebnisorientierter zu gestalten.
Die Innovationen versuchen die Möglichkeiten aktueller Technologie wie Künstliche Intelligenz, MIDI oder Augmented Reality mit historischen Objekten zu kombinieren bzw. in diesen zu verbergen. Die modernen IT-Anwendungen sind nicht Selbstzweck, sondern werden in den musealen historischen Kontext auf Basis neuer wissenschaftlicher Forschungen integriert. Die Maßnahme wird gefördert aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Rahmen des Programms für Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland (INK) und dem Kulturraum Vogtland-Zwickau.
Eines der Highlights der geplanten Projekte entsteht in Kooperation mit der Westsächsischen Hochschule Zwickau: Dann gibt es in Zwickau die einzigartige Möglichkeit, mit Clara Schumann zu telefonieren und sie zu fragen, was man schon immer über sie, Robert oder ihre Familie wissen wollte.
Die Hörspiel-CD „Clara in Nöten“ gibt es im 
Robert-Schumann-Haus und im Pechstein
Zentrum Zwickau zu kaufen.

Clara Schumann besaß als hochgestellte Bürgerin der Stadt Frankfurt am Main ab 1890 in ihrer Wohnung ein Telefon und nutzte dieses fleißig, u.a. um mit ihrer Tochter Elise Sommerhoff zu sprechen. Das Telefon ersetzte für sie das Briefeschreiben – zumindest solange, wie die Technik mitspielte. Auch die Telefonnummer, die Clara und ihre Tochter in Frankfurt hatten, sind bekannt: Clara erreichte man über die 1037, wollte man lieber mit Elise sprechen, so waren 844 die Ziffern der Wahl.
Museales Ausstellungsobjekt ist ein Siemens & Halske-Telefon von ca. 1895 – Clara Schumann war mit dem Vorstandsmitglied und Geschäftsführer der Wiener Siemens & Halske-Filiale Richard Fellinger eng befreundet und ließ sich von ihm gern in technischen Fragen beraten.
Doch das Besondere: Studierende der Westsächsischen Hochschule Zwickau haben unter Anleitung von Prof. Sven Hellbach eine Clara-Schumann-KI programmiert und trainiert. Durch Einspeisung der fast 750 Briefe Clara Schumanns an Robert Schumann und Johannes Brahms, die vom Robert-Schumann-Haus Zwickau im Rahmen des Projekts Schumann-Briefedition vor wenigen Jahren erstmals vollständig herausgegeben wurden, sind Wortwahl und Tonfall charakteristisch für die berühmte Künstlerin des 19. Jahrhunderts. Für Claras Stimme wurde eine aus Leipzig gebürtige Sprecherin im passenden Alter von ca. 70 Jahren ‚geklont‘. Auch das „Fräulein vom Amt“ darf dabei natürlich nicht fehlen; Wählscheiben oder gar –tasten hatten Telefone zu dieser Zeit noch nicht.
Quelle und Foto: Stadtverwaltung Zwickau
Weiterführende Informationen:
www.clara-wieck.de
www.schumann-zwickau.de

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03 Oktober 2024

Die wahren Helden von Plauen: Friedensdemos, die nicht gewollt sind

Westsachsen/Plauen.- „Friedensvertrag statt Kriegseinsätze“, „Nie wieder Bomben auf Plauen“, „Wer schweigt, stimmt zu“. Diese und ähnliche Plakate sollen aufrütteln. Die politische Aktion aus der Bürgerschaft der mittelgroßen Stadt in der Mitte Deutschlands hat vorbildwirkende Symbolkraft. Scheint es in diesen unfriedlichen Zeiten doch an engagierten, beherzten Aktivitäten zu fehlen, dem Frieden Vorfahrt zu gewähren. Es sind Bürger Plauens, Kommunalpolitiker, politisch interessierte Aktivisten, Berufstätige, Rentner.
Dietmar Schlei ist ein Plauener, der sich seit vielen Jahren fern von etablierten Parteien und Organisationen in seiner Heimatstadt politisch engagiert. Schlei ist Mitbegründer einer basisdemokratischen Interessenvertretung, die „Bürgerplattform für demokratische Erneuerung“ genannt wurde. Diese 2010 gegründete Plattform stellte sich schließlich sogar bei Kommunalwahlen der politischen Konkurrenz. Er sagt: „Leute auf der Straße ansprechen und sie gar zu einer Unterschrift zu bewegen, lief nicht wirklich gut. Viele wollten ihre Adresse nicht auf den Zettel schreiben, jene, die noch arbeiten, befürchteten Nachteile. So weit sind wir schon. Erwähnt sei aber, dass sie die im Brief angesprochenen Themen durchaus unterstützen – aber die besagte Angst sitzt ihnen halt im Nacken. Es ist frustrierend. Seit mehr als drei Jahren stehen wir, medial unbeachtet, samstags 15 Uhr bis 16 Uhr vorm Landratsamt und montags von 17 Uhr bis 18 Uhr vorm Wendedenkmal. Hinweise über unsere Anwesenheit, wie auch ein Bericht über friedensliebende Leute, die derzeit von Bitterfeld nach Monaco laufen, legen unsere ,Qualitätsmedien' offenbar in den Giftschrank“.
Dennoch werden er und seine Mitstreiter seit Jahren nicht müde, jeden Samstag und Montag für den Frieden zu demonstrieren. Hier ein aktuelles Video vom September, in dem der Plauener erklärt, was die Unterzeichner von der so genannten Friedenspolitik der Bundesregierung halten, und dass sie an Bundeskanzler Olaf Scholz einen offenen Brief verfasst haben:



Unter den Teilnehmern ist auch Petra Eckert (Foto oben links). Sie ist eine der aktivsten Mitglieder in der Gruppe, spricht unermüdlich Leute auf der Straße an. Sie hat selbst schweres Unrecht erleiden müssen, wird seit Jahren von der Justiz misshandelt, wie viele andere in ihrem Umfeld auch. Dem Sächsischen Ministerpräsidenten, Michael Kretschmer, hat sie erst vor Kurzem öffentlich vor laufenden Fernsehkameras die Meinung gesagt. Er hatte ihr bereits vor seiner Wahl im September 2019 versprochen, sich um ihre Sache zu kümmern. Bis heute ist nichts dergleichen passiert. Außer, dass ihr noch mehr Schaden zugefügt wurde. Nach der Wahl ist wie immer alles vergessen. Kretschmer denkt überhaupt nicht daran, am korrupten, von Stasi und Mafia durchsetzten Justizsystem in Zwickau etwas zu ändern.
Auch das gehört zum Friedenswillen: sich um den inneren Frieden unter der Bevölkerung zu kümmern. Darin versagen Kretschmer und sein System „So geht sächsisch“ derzeit komplett.

Weiterführende Informationen:

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30 September 2024

Golfen für einen guten Zweck: Zwei Kindertageseinrichtungen profitieren

Westsachsen/Zwickau.-
Die Zwickauer Energieversorgung GmbH (ZEV) veranstaltet seit 2010 Golfturniere in Zusammenarbeit mit dem Zwickauer Golfplatz. In diesem Jahr kommen die Startgelder, die sonst zur Deckung der Veranstaltungskosten verwendet werden, zwei Zwickauer Kindertageseinrichtungen zugute: Der Kita „Anne Frank“ sowie den „Crossener Muldenstrolchen“. Die Spendenübergabe in Höhe von 2.000 Euro fand am Freitag auf dem Golfplatz Zwickau statt.
1.000 Euro erhält die Integrative Kindertageseinrichtung „Anne Frank“, die im Juni ihr 60-jähriges Jubiläum gefeiert hat. Sie möchte den Spendenbetrag für die Erneuerung der Bewegungsbaustelle verwenden und Materialien sowie Ausstattung für die kleinen Bauarbeiter beschaffen. Die andere Hälfte der Spendensumme wird an die „Crossener Muldenstrolche“, die erst kürzlich ihr 50-jähriges Bestehen feiern konnten, überreicht. Die Integrative Kindertageseinrichtung wird mit der Gestaltung der Terrasse beginnen und die noch zu installierende Pergola umfangreich begrünen. Zudem sollen Außensitzmöbel für Krippenkinder angeschafft werden.
Dominik Wirth, Kaufmännischer Geschäftsführer der ZEV: „Die beiden integrativen Einrichtungen leisten eine herausragende Arbeit, indem sie Kindern unabhängig von körperlichen und geistigen Entwicklungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Betreuungsalltag ermöglichen. Somit wird die Grundlage für eine gerechte Gesellschaft mit der Aussicht auf Chancengleichheit geschaffen. Wir sind stolz darauf, einen Beitrag für die Fortführung und den Ausbau ihrer wertvollen Arbeit leisten zu können.“ „Im Namen der beiden Kindertageseinrichtungen möchte ich mich von Herzen bei der ZEV und allen Teilnehmenden der Golfturniere für die großzügige Spende bedanken. Die Inklusion, die Naturverbundenheit und der gesundheitsfördernd pädagogische Ansatz sind für uns nicht nur ein Konzept, sondern eine Herzensangelegenheit, die tagtäglich gelebt wird. Dank der finanziellen Unterstützung können wir nun die langersehnte naturnahe Umgestaltung beider Außengelände realisieren“, ergänzt Katja Donath-Franke, Sachgebietsleiterin Kindertageseinrichtungen im Amt für Familie, Schule und Soziales.
2024 fanden zwei Turniere statt: Am 29. ZEV after work am 15. Mai 2024 beteiligten sich 44 Teilnehmende aus vier Clubs. Beim 14. Energie-Cup am 7. September 2024 spielten 62 Golferinnen und Golfer aus insgesamt acht Clubs in der Spielform Einzel über 18 Löcher. Mit den Startgeldern, Spenden von einzelnen Spielerinnen und Spielern sowie einer Aufstockung durch die ZEV können in Summe 2.000 Euro gespendet werden. Passend zum Anlass tragen die ZEV-Golfbälle des Jahres 2024 das Kita-Smileys-Logo der kommunalen Einrichtungen.
Quelle und Foto: Stadtverwaltung Zwickau

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28 September 2024

Wartungsarbeiten am B 93-Tunnel: Wechselseitige Sperrung erforderlich

Westsachsen/Zwickau.-
Am Montag, 30. September und am Dienstag, 1. Oktober findet die planmäßige Wartung am B 93-Tunnel im Bereich der Zwickauer Innenstadt statt. Die Arbeiten erfolgen jeweils im Zeitraum von etwa 7 Uhr bis 18 Uhr. Durchgeführt werden Funktionsprüfungen sowie Tests und Reinigungsarbeiten der betriebstechnischen Ausrüstung. Zu diesen gehören zum Beispiel Notruf-, Brandmelde-, Beleuchtungs-, Feuerlösch- und Funkanlagen sowie Verkehrsleiteinrichtungen.
Die Wartungsarbeiten machen eine wechselseitige Sperrung jeweils einer Richtungsfahrbahn je Tunnelröhre erforderlich, sodass es zeitweilig zu Behinderungen kommen kann. Eine Vollsperrung des Tunnels oder einer kompletten Tunnelröhre erfolgt jedoch nicht.
Quelle und Foto: Stadtverwaltung Zwickau

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24 September 2024

Willkommen im KAT: Ein redliches Festspiel-Kabarett mit Bruno Jonas

Westsachsen/Bad Elster.-
Am Mittwoch, den 2. Oktober öffnet sich um 19.30 Uhr anlässlich der Festspielzeit der Vorhang für einen Kabarettisten der Spitzenklasse im König Albert Theater: Herzlich willkommen Bruno Jonas! Bruno Jonas wählt in seinem neuen Programm die Form der Rede, als herrschaftsfreien Monolog für Fleischesser und Dieselfahrer. Aber natürlich sind auch Vegetarier und Veganer herzlich willkommen! Mark Twain sagte einst: »Immer, wenn man die Meinung der Mehrheit teilt, ist es Zeit sich zu besinnen.« Doch Besinnung ist nicht angesagt. Für Innehalten und Nachdenken fehlt die Zeit, denn in spätestens 10 Jahren, so die Vorhersagen der Experten, haben wir den »point of no return« erreicht und dann wird die Erde unbewohnbar.
Panik ist die angemessene Reaktion. Besser fühlt man sich deshalb bei der besinnungslosen Mehrheit aufgehoben. Die Mehrheitsmeinung bestimmt in Demokratien den Fortgang der politischen Entwicklungen. Bei sinkender Wahlbeteiligung allerdings kann eine Minderheit die Mehrheit überstimmen. Das ist normal und passiert immer wieder. Bad Elster freut sich auf Bruno Jonas und »saugute« Unterhaltung! 037437/ 53 900 | www.koenig-albert-theater.de

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21 September 2024

Spannende Interviews im Lokaljournalismus: Böhmermann lobt die WSZ

Jan Böhmermann liest die Westsächsische Zeitung
In seiner Sendung „ZDF Magazin Royal“ lobt
der Journalistenpreisträger Jan Böhmermann die
Westsächsische Zeitung für spannende Interviews.
Westsachsen/Zwickau/Köln.- Der dreifache Journalistenpreisträger und Satiriker Jan Böhmermann (Foto) liest die Westsächsische Zeitung. Zumindest tat er dies zur Vorbereitung auf seine gestrige Sendung, die unter dem Hashtag #ZDFMagazinLokal zur besten Freitagabend Sendezeit ausgestrahlt wurde. Im Vorfeld hatte seine Redaktion einige Fragen an einen unserer Journalisten eingereicht. So interessierte es Böhmermann unter anderem, ob es staatliche Förderungen für die WSZ gibt oder gar eine Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen besteht. Beides konnte verneint werden. Auf die Frage „Wie stehen Sie zu der Kritik, dass die „WSZ” bekannten Rechtsextremisten eine Plattform bietet?“ antwortete unser ehrenamtlicher Mitarbeiter etwas ausführlicher: „Ich persönlich habe keine Berührungsängste, was die politische Einstellung anderer Menschen betrifft. Ich unterhalte mich mit Angehörigen aller Fraktionen. In meinem Bekannten- bzw. Freundeskreis finden Sie SPDler, LINKE, Grüne, FDPler, AfDler, CDUler und auch Mitglieder der Freien Sachsen. Wobei ich mit den beiden letztgenannten aktuell nicht das beste Verhältnis habe. Explizit die Führungsriege der CDU in Dresden bereitet mir Sorgen. Die Gründe dafür erfahren Sie, wenn Sie hier weiter recherchieren:  Mafiöse Strukturen in Zwickau: Kretschmer weiß das und wiegelt ab“.
Wie zu erwarten war, beschränkte sich der mehrfach preisgekrönte Journalist Jan Böhmermann auf das Wesentliche. Auf Bratwurst ohne Semmel.

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20 September 2024

Umfrage: Bürgerbeteiligung zur Neugestaltung des Pauluskirchplatzes

Westsachsen/Zwickau.-
Der Pauluskirchplatz, der umgangssprachlich auch als „Pauluspark“ bezeichnet wird, befindet sich im Stadtteil Marienthal vor der Pauluskirche. Im Rahmen des Förderprogramms für regionale Entwicklung (EFRE) soll die beliebte Grünanlage neugestaltet werden. Das Bearbeitungsgebiet umfasst eine Fläche von rund 4.000 m². Die Bestandsaufnahme vor Ort hat zahlreiche Defizite und bauliche Mängel aufgezeigt, die mit der Projektumsetzung abgestellt werden sollen. Ziel der Maßnahme ist eine deutliche Erhöhung der Aufenthaltsqualität. Die Fertigstellung ist bis zum Ende des Jahres 2026 geplant.
Das Garten- und Friedhofsamt sowie das Büro Stadtentwicklung möchten die Bürgerinnen und Bürger schon in der Vorplanungsphase an der Freianlagenplanung beteiligen. Erarbeitet wurde daher ein Online-Fragebogen, der sechs Fragen umfasst. Dieser steht ab sofort und bis 11. Oktober unter www.zwickau.de/pauluskirchplatz zur Verfügung. Die Umfrage wird anschließend anonymisiert ausgewertet und die Ergebnisse veröffentlicht.

Quelle und Foto: Stadtverwaltung Zwickau


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