Die Zwickauer Sparkasse weigert sich seit Monaten, einer ehemaligen Kundin deren persönliche Unterlagen auszuhändigen, obwohl sie dazu nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet ist. Unterlagen, die geeignet sind, strafrechtlich relevantes Verhalten der Sparkassenvorstände eindeutig zu belegen und deshalb dem Gericht vorgelegt werden sollen. Das Schalterpersonal in der Empfangshalle behauptete zunächst, es sei kein zuständiger Verantwortlicher im Haus. Tatsächlich liefen jedoch ständig Schlipsträger umher und grüßten freundlich. Einen davon zu sprechen, war jedoch nicht möglich.
Den herbeigerufenen Polizisten war zunächst nicht klar, wie sie mit der Situation umgehen sollen. „Ich muss mir erstmal die andere Seite anhören“, sagte einer der beiden und verschwand im Fahrstuhl nach oben in die Chefetage. Wie durch ein Wunder war dann doch der Chef im Haus und ließ ausrichten, dass die Unterlagen dem Gericht bereits vorliegen würden. Ohne dies nachzuprüfen fuhr die Polizei wieder von dannen. Eine Anzeige wegen Unterschlagung wollten die Beamten nicht aufnehmen. Dies sei nicht notwendig.