28 Dezember 2025

Rotzlöffelprozess: Klärt eine Richterbeleidigung die Überklebungsaffäre?

Westsachsen/Dresden/Zwickau.-
 Seit mehr als einem Jahrzehnt quält eine Clique krimineller Juristen (Beispielfoto) unter den Augen der Rechtsanwaltskammer Sachsen, der Zwickauer Staatsanwaltschaft und des Sächsischen Justizministeriums eine Frau mit immer neuen Prozessen, die es seit dem 1. Mai 2015 gar nicht mehr hätte geben dürfen. Damals überklebte ein „Unbekannter“ den gültigen Rechtskraftvermerk auf dem Beschluss in der Akte 8 F 1059/07 am Amtsgericht Zwickau mit zwei weißen Papierschnipsel (Foto unten).
Jetzt platzte dem Lebensgefährten der Geschädigten deswegen der Kragen. Er bezeichnete einen Richter, der dem falschen Doktor aus Plauen durch ein Fehlurteil zu noch mehr Geld verhalf, als einen unwissenden, schlecht erzogenen Rotzlöffel. Der Prozess im Dezember 2025 vor dem Landgericht Zwickau hatte diesmal nicht nur für den Angeklagten Konsequenzen.
Erstmalig in der Geschichte der Sächsischen Justiz hat ein Richter öffentlich sein Bedauern ausgedrückt. Es täte ihm sehr leid, was die Betroffene an Unrecht durch die Fehlleistungen der Zwickauer Justiz, insbesondere durch den Rechtsanwalt Reinhard Schübel, bisher erleiden musste. Auch könne er nicht nachvollziehen, warum der beleidigte Richter in seinem damaligen Verfahren dem Schübel Recht gegeben hat. Eher widerwillig verurteilte er den Angeklagten zu einer Geldstrafe, obwohl die Gründe, die der Beleidigung voraus gegangen waren, durchaus gravierend sind. Nachzulesen hier: Email an Rotzlöffel

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