Sachsens Justizministerin Prof. Constanze Geiert (Foto), die an der Gedenkveranstaltung in Waldheim teilnahm, erinnerte an die Tragweite dieses Justizskandals: »Die ‚Waldheimer Prozesse‘ sind ein düsteres Kapitel der deutschen Justizgeschichte. Bis heute gelten sie neben der NS-Justiz als Inbegriff politisch motivierter Justiz, die Gerichte lediglich als Herrschaftsinstrumente eines Unrechts-Regimes verstand. Umso deutlicher macht dieses traurige Jubiläum, wie wertvoll eine unabhängige und rechtstaatliche Justiz heute ist. Sie ist unverzichtbarer Bestandteil unseres Rechtsstaats, den es insbesondere auch vor dem Hintergrund des Justiz-Unrechts der Vergangenheit jeden Tag zu verteidigen gilt.«
30 Juni 2025
Aktuelles Unrecht: Sachsens Justizministerin erinnert an Justizskandal
Sachsens Justizministerin Prof. Constanze Geiert (Foto), die an der Gedenkveranstaltung in Waldheim teilnahm, erinnerte an die Tragweite dieses Justizskandals: »Die ‚Waldheimer Prozesse‘ sind ein düsteres Kapitel der deutschen Justizgeschichte. Bis heute gelten sie neben der NS-Justiz als Inbegriff politisch motivierter Justiz, die Gerichte lediglich als Herrschaftsinstrumente eines Unrechts-Regimes verstand. Umso deutlicher macht dieses traurige Jubiläum, wie wertvoll eine unabhängige und rechtstaatliche Justiz heute ist. Sie ist unverzichtbarer Bestandteil unseres Rechtsstaats, den es insbesondere auch vor dem Hintergrund des Justiz-Unrechts der Vergangenheit jeden Tag zu verteidigen gilt.«
25 Juni 2025
Mega-Knast in Zwickau: Rechtfertigungsversuche und ein Versprechen
Im alten Zwickauer Gefängnis sind die Haftbedingungen nicht mehr zeitgemäß. |
![]() |
Im sächsischen Landtag wurde zwischenzeitlich spekuliert, ob aus dem gescheiterten Knastmodell eine Bundeswehrkaserne oder ein Munitionslager entstehen soll. |
Dr. Tobias J. Knoblich, Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur: »Mit dem vorliegenden Verhandlungsergebnis gewährleisten wir einen geregelten und kontrollierten Weiterbau der JVA Zwickau-Marienthal im beiderseitigen Einverständnis. Das wichtigste Ergebnis ist für mich jedoch das neu gewonnene Vertrauen und der beidseitige Wille, das in Schieflage geratene Projekt wieder auf Kurs zu bringen. Aus Thüringer Sicht war wichtig, sich von der Seitenlinie stärker ins Spiel zu bringen. Insofern ist der neuen Thüringer Landesregierung innerhalb eines halben Jahres gelungen, was zuvor zehn Jahre versäumt wurde.«
2014 wurde zwischen den Freistaaten Sachsen und Thüringen ein Staatsvertrag zur Errichtung einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt mit 820 Haftplätzen geschlossen. Laut Staatsvertrag sind 370 Haftplätze für den Freistaat Thüringen und 450 Plätze für den Freistaat Sachsen vorgesehen. Bauherr ist der Freistaat Sachsen. Innerhalb der rund 1,4 Kilometer langen Gefängnismauern entstehen unter anderem sechs Hafthäuser, ein Multifunktionsgebäude mit Besucherzentrum, eine Sporthalle und Arbeitsbetriebe. Hinzu kommt ein Hafthaus außerhalb der Gefängnismauern für den offenen Vollzug.
Was bisher geschah:
Auf dem Baugelände in Zwickau-Marienthal befand sich ein ehemaliges Reichbahnausbesserungswerk. Es mussten Abstimmungen mit der Stadt Zwickau geführt und Planungen beauftragt werden. Von 2015 bis 2018 folgte die Aufstellung des Bebauungsplans mit der Stadt Zwickau. Parallel musste das rund 25 Hektar große Baufeld vorbereitet werden. Der gesamte Gebäude- und Anlagenbestand war abzubrechen, eine Trafoumverlegung und umfassende Altlastensanierungen waren erforderlich und erste Medienanschlüsse für das Grundstück wurden hergestellt.
Zeitgleich wurde die künftige Justizvollzugsanstalt einschließlich Variantenbetrachtungen geplant. Dafür konnte 2015 ein Generalplaner (ARGE Justiz-Planungen Neubau JVA Zwickau) gewonnen werden. Der Bebauungsplan der Stadt Zwickau trat erst nach einer zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung Anfang 2018 Inkraft. Erst danach bestand Baurecht, was den ursprünglich für 2019 avisierten Termin für die Fertigstellung der JVA obsolet machte.
Mit voranschreitender Baudurchführung traten ab Mitte 2022 zunehmend Probleme zu Tage, die durch unzureichende und mangelhafte Leistungen des beauftragten Generalplaners verursacht wurden. Planungs- und Bauüberwachungsleistungen waren unvollständig und mit Mängeln versehen. Die Mängel hatten sich in Teilen bereits im Bauwerk manifestiert und der Bauablauf hatte sich verzögert. Rund 50 Rügeschreiben in über 100 Einzelsachverhalten ergingen an den Generalplaner, um die Probleme zu beseitigen. Nachdem der Generalplaner trotz der Rügeschreiben nicht angemessen reagierte, folgte Mitte Oktober 2023 die Kündigung des Vertrages mit dem Generalplaner, um weiteren Schaden von dem Bauvorhaben abzuwenden. Auf Grund der Kündigung des Generalplaners kam es bei einem Großteil der gebundenen Baufirmen zu einer Unterbrechung der Bauausführung, welche voraussichtlich länger dauern würde. Aus diesem Grunde wurden die Vertragsverhältnisse mit den beauftragten Firmen gekündigt. In der Folge konnte die reguläre Bautätigkeit seit Ende März 2024 nicht weiter fortgeführt werden. Zu diesem Zeitpunkt waren die Rohbauarbeiten fast fertiggestellt. Auch die Fassadenarbeiten an den Häusern waren überwiegend abgeschlossen. Mit dem Innenausbau hatte man gerade begonnen. Vor Kündigung des Generalplaners war die Inbetriebnahme im 1. Quartal 2025 geplant.
Die Mängelfeststellung, -dokumentation und -beseitigung sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Eine endgültige Schadenshöhe kann demzufolge noch nicht beziffert werden. Die reguläre Baustellentätigkeit konnte mangelbedingt seit Ende März 2024 nicht fortgeführt werden.
2017 beliefen sich die geplanten Gesamtbaukosten noch auf rund 172 Millionen Euro. Infolge der Corona-Pandemie kam es allerdings immer wieder zu Behinderungen in der Bautätigkeit. Nach der Pandemie brach der völkerrechtswidrige russische Krieg in der Ukraine aus. Beide Ereignisse führten zu Lieferengpässen, erhöhten Lohnaufwendungen und der Verteuerung der Energie- und Materialkosten. Der Baupreisindex stieg von 2019 bis 2024 um rund 50 Prozent. Dies machte sich auch im Bauprojekt bemerkbar. Der zuletzt genehmigte Kostenrahmen für die Baumaßnahme beläuft sich aktuell auf 317,8 Millionen Euro. Davon sind 236 Millionen Euro bereits ausgegeben.
Nachdem 2023 dem ursprünglichen Generalplaner gekündigt werden musste, konnte ein zweiter Generalplaner (S&P Sahlmann und Partner, Leipzig) vertraglich gebunden werden, der im Sommer 2024 seine Arbeit aufnahm. Seine Aufgabe bestand zunächst darin, ein Fertigstellungskonzept zu erstellen. Der Vertrag mit dem neuen Generalplaner ermöglicht in einem zweiten Teilschritt auch eine Baufertigstellung. Das Konzept liegt seit Ende vergangenen Jahres vor. Nach Prüfung der umfangreichen Unterlagen haben sich die beiden Freistaaten allerdings darauf verständigt, das vom zweiten Generalplaner vorgelegte Fertigstellungskonzept nicht weiterzuverfolgen, da eine Generalplanung nicht der spezifischen Situation entspricht. Aufbauend auf dem Fertigstellungskonzept soll vielmehr das Bauvorhaben mit einem Totalunternehmer fortgesetzt werden. Dadurch kann Planen und Bauen aus einer Hand erfolgen.
Nach Kündigung des alten Generalplaners und Vorlage eines Fertigstellungskonzeptes durch den neuen Generalplaner wurde untersucht, ob eine Fortführung des Gesamtprojektes aus sächsischer Sicht weiterhin wirtschaftlich ist. Dabei wurden verschiedene Varianten gegenübergestellt – vom Abbruch der bereits erstellten Gebäude und Neubau bis hin zur Sanierung und Ausbau bestehender Justizvollzugsanstalten. Dabei wurden hinsichtlich der Kosten pro Haftplatz auch Vergleiche mit anderen Bundesländern herangezogen. Das eindeutige Ergebnis: Trotz deutlich gestiegener Baukosten ist es wirtschaftlicher, das Großbauprojekt in Zwickau-Marienthal fortzusetzen. Zu einem gleichen Ergebnis kam auch eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von Thüringen.
Staatssekretär Sebastian Hecht: »Die Zusammenarbeit zwischen den Freistaaten Sachsen und Thüringen ist weiterhin von einem vertrauensvollen Miteinander geprägt. Die Gespräche der letzten Wochen haben noch einmal die gegenseitigen Erwartungen klargestellt und die Kosten- und Terminziele zum Inhalt gehabt. Die eingesetzten Gremien werden mit hoher Transparenz in beiden Freistaaten gewährleisten, dass diese für Sachsen und Thüringen außerordentliche Baumaßnahme erfolgreich fertiggestellt werden wird.«
24 Juni 2025
Streitwert für Zuständigkeit der Amtsgerichte soll verdoppelt werden
In Verfahren wegen bürgerlich-rechtlicher Rechtsstreitigkeiten sind je nach Fallgestaltung die Amtsgerichte oder die Landgerichte als Eingangsinstanz zuständig. Um eine gut in der Fläche verteilte amtsgerichtliche Struktur aufrecht zu erhalten und die Verfahren insgesamt effektiver abzuwickeln, sieht der Gesetzentwurf eine Anpassung an den Zuständigkeitsregelungen vor.
Es sind insbesondere folgende Änderungen vorgesehen:
- Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts für die Amtsgerichte
Der Zuständigkeitsstreitwert für die Amtsgerichte wird von bisher 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben. Die letzte Anhebung der Streitwertgrenze liegt über 30 Jahre zurück. Die Anhebung soll unter Berücksichtigung der seitdem eingetretenen Geldwertentwicklung erfolgen. Durch diese Anhebung wird sich die Anzahl der erstinstanzlich vor dem Amtsgericht zu verhandelnden zivilrechtlichen Verfahren wieder erhöhen.
- Spezialisierungen bei den Amts- und Landgerichten
Zur Förderung der Spezialisierung der Justiz sollen weitere streitwertunabhängige Zuständigkeiten der Amts- und Landgerichte geschaffen werden. Zivilrechtliche Streitigkeiten werden in einigen Rechtsgebieten zunehmend komplexer, bei anderen Rechtsgebieten spielt hingegen die Ortsnähe eine besondere Rolle. Durch die im Gesetzentwurf vorgesehene, streitwertunabhängige Zuweisung von bestimmten Sachgebieten an das Amts- oder Landgericht wird diesem Umstand Rechnung getragen, sodass Verfahren effizient im Sinne der Bürgerinnen und Bürger bearbeitet werden können.
- Streitigkeiten aus dem Bereich des Nachbarrechts sollen den Amtsgerichten streitwertunabhängig zugewiesen werden. Bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten spielt die Ortsnähe oft eine besondere Rolle. Streitigkeiten aus dem Bereich der Veröffentlichungsstreitigkeiten, der Vergabesachen sowie der Heilbehandlungen sollen den Landgerichten streitwertunabhängig zugewiesen werden, um so eine weitergehende Spezialisierung zu erreichen. Von der neuen Spezialzuständigkeit Veröffentlichungsstreitigkeiten sollen etwa Ansprüche aus dem Presserecht erfasst werden sowie Ansprüche wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, wenn diese in der Presse oder öffentlich im Internet erfolgt ist. Im Vergaberecht sollen der neuen Zuständigkeitsregelung beispielsweise Fälle von Schadensersatzansprüchen unterfallen, weil öffentliche Aufträge fehlerhaft vergeben wurden. Im Heilbehandlungsrecht handelt es sich zum Beispiel um Verfahren, in denen Ansprüche wegen einer fehlerhaften Behandlung durch einen Arzt oder eine Psychotherapeutin geltend gemacht werden. Der Entwurf wurde heute an Länder und Verbände verschickt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 11. Juli 2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden ebenfalls auf der Internetseite veröffentlicht. Ein Gesetzentwurf mit ähnlicher Zielsetzung wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren konnte seinerzeit nicht abgeschlossen werden.
Den Entwurf des Gesetzes finden Sie hier.
18 Juni 2025
Terroristische Vereinigung: Durchsuchungen bei den „Vereinten Patrioten“
Die von der Bundesanwaltschaft abgegebenen Ermittlungsverfahren richten sich gegen fünf in Sachsen wohnhafte männliche Beschuldigte im Alter zwischen 47 und 77 Jahren. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat die Verfahren zwischen September 2024 und März 2025 übernommen.
Einem 47-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, sich der Vereinigung »Vereinte Patrioten« im Dezember 2021 angeschlossen und dort aktiv beteiligt zu haben. Ein 57-jähriger Beschuldigter soll sich mindestens als Unterstützer der Gruppierung engagiert haben. Drei weiteren Beschuldigten im Alter von 48, 54 und 77 Jahren wird zur Last gelegt, die Umsetzungspläne der terroristischen Vereinigung gekannt, aber es unterlassen zu haben, bei den Sicherheitsbehörden Anzeige zu erstatten.
Die terroristische Vereinigung »Vereinte Patrioten«, auch bekannt als »Kaiserreichsgruppe«, setzte sich zum Ziel, mittels Gewalt sowie zumindest unter Inkaufnahme von Todesopfern in Deutschland bürgerkriegsähnliche Zustände auszulösen und damit den Sturz der Bundesregierung und der parlamentarischen Demokratie herbeizuführen.
Symbolfoto: Archiv Polizei
10 Juni 2025
Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen Habeck wegen Verleumdung
Das Ermittlungsverfahren beruht auf einer am 13. November 2024 bei der Staatsanwaltschaft Dresden eingegangenen Strafanzeige des BSW und von Dr. Sahra Wagenknecht vom 30. Oktober 2024 wegen Äußerungen von Dr. Robert Habeck, die dieser am 30. August 2024 im Dresdner Rundkino in seiner Funktion als Parteipolitiker bei der Abschlussveranstaltung der Partei Bündnis 90 / Die Grünen im Rahmen des Wahlkampfs zur Wahl zum Sächsischen Landtag gehalten hatte. Zu Beginn seiner Rede soll Dr. Robert Habeck inhaltlich unzutreffende Tatsachen über das BSW und Dr. Sahra Wagenknecht geäußert haben. Nach Position der Verteidigung handelte es sich bei den Ausführungen um eine strafrechtlich zulässige kritische Meinungsäußerung.
Nach Eingang der Strafanzeige hat die Staatsanwaltschaft Dresden Anfang Februar 2025 auf dem Dienstweg der Präsidentin des Deutschen Bundestages mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, ein Strafverfahren gegen Dr. Robert Habeck einzuleiten und – soweit erforderlich – Antrag auf Aufhebung der Immunität von Dr. Robert Habeck gestellt. Nach Erhalt der Eingangsbestätigung des Deutschen Bundestages hat die Staatsanwaltschaft Dresden am 21. März 2025 ein Ermittlungsverfahren gegen Dr. Robert Habeck wegen des Verdachts der gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Verleumdung eingeleitet. Eine Entscheidung des Deutschen Bundestages zur beantragten Aufhebung der Immunität von Dr. Robert Habeck wegen des Verdachts der üblen Nachrede wurde der Staatsanwaltschaft Dresden vom Deutschen Bundestag noch nicht übermittelt.
Die Ermittlungen dauern an. Für Dr. Robert Habeck gilt die Unschuldsvermutung uneingeschränkt.
28 Mai 2025
Zwickauer Großgefängnis: Rüstungsfabrik oder Bundeswehrkaserne?
Die umstrittene Problembaustelle sorgt schon lange für Gespött. Trotz massiver Gegenwehr und Bedenken aus der Bevölkerung wurde ein Bürgerbegehren mit rund 10.000 Unterschriften vom Zwickauer Stadtrat, federführend durch Oberbürgermeisterin Pia Findeiß (SPD), abgelehnt. Das sorgte für eine erhebliche Spaltung der Bevölkerung in Zwickau und der angrenzenden Region. Die meisten Unterzeichner hoffen noch immer darauf, dass das Projekt scheitern möge.
16 Mai 2025
Einhellige Meinung: „Prüfungen sind überholt, Mathe ist zu weltfremd“
Westsachsen/Zwickau.- Private Nachhilfe hat die Aufgabe, jeden Schüler und jede Schülerin maßgeschneidert zu fördern. Dabei wird die außerschulische Förderung immer digitaler, auch beim Studienkreis in Zwickau, Wilkau-Haßlau, Kirchberg und Werdau. Digitaler und gleichzeitig personalisierter muss nach dem Willen von Eltern, Kindern und Lehrkräften aber auch der Unterricht an den öffentlichen Schulen werden. Das ist eines der zentralen Ergebnisse aus dem soeben erschienenen „Bericht zur Zukunft der Bildung 2025“. Den Bericht veröffentlicht GoStudent bereits zum vierten Mal in Folge. GoStudent ist eine der weltweit führenden Nachhilfeinstitutionen und Bildungsplattformen, zu der auch Studienkreis gehört. Befragt wurden 5.859 Eltern und ihre Kinder sowie Lehrkräfte aus Deutschland, Österreich, Italien, Spanien, Frankreich und Großbritannien zu relevanten Bildungsthemen.
Eltern und Lehrkräfte: KI sollte personalisiertes Lernen unterstützen
Ein zentrales Ergebnis des Berichts: Künstliche Intelligenz spielt in der Bildung eine immer wichtigere Rolle. Aber die Befragten setzen nicht auf die KI allein. So glauben nur wenige Lehrerinnen und Lehrer, dass KI die menschliche Lehrkraft künftig komplett ersetzen wird. Dagegen ist für zwei Drittel der in Deutschland befragten Lehrkräfte (66 Prozent) und über die Hälfte der deutschen Eltern (55 Prozent) künstliche Intelligenz in Kombination mit menschlichen Lehrpersonen der effektivste Weg für Kinder, mithilfe von KI zu lernen. Europaweit sehen das 50 Prozent der Eltern und 59 Prozent der Lehrkräfte so. Denn nach Ansicht von zwei Drittel der in Deutschland befragten Eltern und 62 Prozent der Lehrkräfte können nur Menschen Empathie und kritisches Denken einbringen — Fähigkeiten, die sie als entscheidend für das Lernen ansehen.
Generell meinen Eltern und Lehrkräfte, dass KI Kindern eine auf ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Lernerfahrung bieten kann. In Deutschland sieht das jeweils die Hälfte der Eltern und der Lehrkräfte so. Im europäischen Schnitt sind es mit 47 Prozent der Eltern und 44 Prozent der Lehrkräfte etwas weniger. Viele Lehrkräfte äußerten zudem die Hoffnung, dass KI ihnen Routineaufgaben abnehmen kann — etwa bei der Erstellung von Unterrichtsplänen oder der Korrektur von Hausaufgaben. Sie hoffen, sich dadurch mehr auf pädagogische Arbeit und individuelle Betreuung konzentrieren zu können.
Lernen zu Hause und Nachhilfeunterricht verschmelzen
Während sich Eltern, Kinder und Lehrkräfte einig sind, dass an KI-unterstütztem individuellem Lernen kein Weg vorbeiführt, hinken die politischen Entscheidungsträger ihrer Meinung nach hinterher. „Es muss sich jetzt etwas ändern, um zu verhindern, dass Schülerinnen und Schüler in einer KI-gesteuerten Welt zurückbleiben“, sagt Studienkreis-Sprecher Thomas Momotow. „Die gewünschte Kombination aus Mensch und KI gibt es bei uns in der Nachhilfe schon. Den Unterricht werden auch in Zukunft Lehrkräfte aus Fleisch und Blut leiten. Ihnen und ihren Schülerinnen und Schülern stehen darüber hinaus digitale Helfer zur Seite. Einer davon ist GoStudent Learning, ein KI-optimiertes Lehr- und Lernwerkzeug.“
Darin finden die Kinder und Jugendlichen Tausende von Lernmaterialien und -inhalten zum Selbstlernen, darunter Quizze, Übungsaufgaben und Videos. „Wie die Nachhilfe-Lehrkraft orientiert sich auch das Tool an den individuellen Lernbedürfnissen des Kindes. Die Schülerinnen und Schüler erhalten immer direktes Feedback und lernen auf diese Weise aktiv“, so Thomas Momotow. Auch die KI-Tutorin Amelia gehört dazu. Sie beantwortet rund um die Uhr fachbezogene Fragen und hilft den Schülerinnen und Schülern auf die Sprünge, ohne einfach Lösungen vorzugeben. Die Jugendlichen können sogar Bilder von ihren Hausaufgaben hochladen, um sofort Hilfe zu erhalten. Thomas Momotow: „Wir wollen damit den Nachhilfeunterricht bei uns im Institut und das Lernen zu Hause sinnvoll verschmelzen.“
Prüfungen sind überholt, Mathe ist zu weltfremd
Mittlerweile nutzen 17 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Deutschland KI zum Schreiben von Aufsätzen, 20 Prozent verwenden sie, um Prüfungen zu bestehen. Das entspricht in etwa den Anteilen im europäischen Ausland. Angesichts der sich durch KI radikal verändernden Lernbedingungen sind drei von fünf Eltern der Meinung, dass neue Methoden zur Beurteilung von Schülerinnen und Schülern benötigt werden. Eltern, Lehrer und Kinder sind sich einig: Prüfungen und Aufsätze, wie sie jetzt zum Einsatz kommen, messen nicht den tatsächlichen Lernfortschritt. Sie seien lediglich Momentaufnahmen. Als wirkungsvolle und realitätsnahe Alternative zu herkömmlichen Prüfungen nennen 60 Prozent der in Deutschland tätigen Lehrkräfte (europaweit 75 Prozent) Simulationen, wie sie zum Beispiel im Gesundheitswesen genutzt werden.
Auch den Schulunterricht halten viele Befragte nicht mehr für zeitgemäß. Besonders Mathematik und Informatik kommen nicht gut weg. So bemängeln Lehrkräfte, dass beide Fächer mit der sich schnell entwickelnden digitalen Welt nicht Schritt halten können. Die Kritik am Mathe-Unterricht: zu umfangreich, Inhalte zu veraltet, zu wenig Praxisbezug.
Schule soll Lebenskompetenzen stärken
Der GoStudent-Bildungsbericht hat auch nach den wichtigsten Lebenskompetenzen gefragt, die Schule stärken sollte. Kinder, Eltern und Lehrkräfte finden demnach, Schule sollte den Kindern und Jugendlichen vor allem beibringen, wie sie gut mit Stress umgehen können. 34 Prozent der in Deutschland befragten Kinder wünschen sich das. Bei den Eltern sind es 41 Prozent und bei den Lehrerinnen und Lehrern sogar 46 Prozent. Als weitere wichtige Fähigkeiten, die Schule mehr fördern sollte, nennen die Befragten Fitness, Finanzplanung, gesunde Ernährung und Fremdsprachen.
14 Mai 2025
Wie neutral sind staatlich geförderte Organisationen?
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Judith Sandner, sehr geehrter Herr Bürgermeister Toni Meinel, sehr geehrte Damen und Herren des Sozialwerks Vogtland.
Ich wende mich an Sie mit einigen wichtigen Fragen zur finanziellen Abwicklung der Demokratie-Leben-Gelder, die sowohl die Stadt Klingenthal als auch die Stadt Markneukirchen betreffen. Um ein besseres Verständnis für den Finanzfluss und die Verwendung dieser Gelder zu erhalten, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die folgenden Fragen beantworten könnten:
1. Wie genau erfolgt die finanzielle Abwicklung und der Finanzfluss der Demokratie-Leben-Gelder?
2. Erhält das Sozialwerk Vogtland die Gesamtsumme pro Jahr im Voraus ausgezahlt?
3. Von wo genau wird der Betrag überwiesen? Erfolgt dies vom Landkreis, aus Dresden oder von einer der Stiftungen? Und erfolgt die Zahlung jährlich?
4. Werden die Teilsummen in Höhe von 70.000 € an jede der beiden Städte einzeln ausgezahlt oder zusammen?
5. Warum wurde das Sozialwerk Vogtland, vormals Volkssolidarität, für die finanzielle Abwicklung der Zahlungen in Höhe von 70.000 € pro Stadt und Jahr über einen Zeitraum von 7 Jahren ausgewählt? Warum nicht die Stadtkasse oder ein Jugendausschuss in der Kreisverwaltung?
6. Wer ist im Sozialwerk Vogtland qualifiziert und legitimiert, über eingehende Anträge für Projekte und Ideen von Jugendlichen sowie deren gesetzlichen Vertretern, Sorgeberechtigten und Eltern zu entscheiden und diese zu bewilligen?
7. Wie wird Missbrauch unterbunden, insbesondere im Hinblick auf die möglicherweise ideologisch einseitigen Stiftungen, die Gelder für „Demokratie-Leben“ bereitstellen?
9. Ist an Transparenz gedacht, beispielsweise in Form eines Dashboards auf der Internetseite der Stadtverwaltung oder des Sozialwerks Vogtland, das es jedem Steuerzahler ermöglicht, nachzuvollziehen, wann welche Gutschrift eingegangen ist und wie diese in Projekten verwendet wurde?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Zeit und Ihre Mühe, diese Fragen zu beantworten. Eine transparente Kommunikation ist für das Vertrauen in die Verwendung öffentlicher Gelder von großer Bedeutung.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift *
Für 2025 stellt die Bundesregierung zig Millionen Euro im Rahmen des „Demokratie leben!“-Programms bereit. Davon profitieren unter anderem Correctiv, die Meldestelle HateAid oder die Amadeu Antonio Stiftung. Sie erhalten Gelder im Kampf gegen „Hass im Netz“ und „Desinformation“. Die Amadeu Antonio Stiftung (AAS) wurde 1998 von der ehemaligen Stasi-Informantin Anetta Kahane gegründet, nach dem angolanischen Asylbewerber Amadeu Antonio benannt, der 1990 von Skinheads in Eberswald ermordet wurde. 2023 sammelte die AAS 826.000 Euro aufgrund unbelegter Vorwürfe gegen den Rammstein-Sänger Till Lindemann. Über die Verwendung dieser Gelder will die AAS weiterhin keine Angaben machen.“ **
11 Mai 2025
Spenden an die AfD: Welche Ziele verfolgt Richter Nielen?
![]() |
MdL Heiko Gumprecht |
MdL Martin Braukmann |