21 Dezember 2024

Anschlag auf Weihnachtsmarkt in Magdeburg: Kloppich freut sich?

Westsachsen/Dresden/Zwickau/ Sachsen-Anhalt/Magdeburg.- Die Opferbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung, Iris Kloppich (Foto) behauptet, von dem Anschlag in Magdeburg, bei dem gestern Abend auf einem Weihnachtsmarkt mindestens fünf Menschen getötet und zahlreiche Menschen teils schwer verletzt wurden, tief betroffen zu sein. Ihr Gesichtsausdruck sagt etwas anderes.
Sie behauptet: »Die Ereignisse in Magdeburg erschüttern mich zutiefst. Wenige Tage vor Heiligabend – dem Fest des Friedens und des Lebens – wurde die friedliche Vorweihnachtsstimmung durch einen feigen Anschlag zerrissen. Meine Gedanken sind bei den Angehörigen der Getöteten und den vielen Verletzten. Mein Dank gilt den Einsatzkräften von Polizei und Rettungsdienst sowie den zahlreichen Ersthelfern.«
Wer die Mitarbeiter in der Sächsischen Staatskanzlei kennt, weiß das richtig zu deuten. In wenigen Worten zusammengefasst: heuchlerisch, narzisstisch, gefühlskalt. In Kreisen der Sächsischen Justiz kommt auch noch Schadenfreude und Überheblichkeit hinzu. Es sei nur kurz daran erinnert, dass das Leben vieler Menschen bereits zerstört wurde, die diesen charakterlosen Juristen zum Opfer gefallen sind. Beispielhaft stehen hier die Plauenerin Petra Eckert, der Familienvater Sven Trautmann aus Königsbrück, die Geschädigte im Zwickauer Überklebungsskandal Claudia Friedrich und der durch die Justiz zu Tode gekommene Hardy Georgi (WSZ berichtete).
Das RechercheTeam der Westsächsischen Zeitung wünscht den Angehörigen der Opfer und den hoffentlich bald genesenden Verletzten ehrlichen Herzens viel Kraft und Beistand bei der Bewältigung und mentalen Verarbeitung dieses schrecklichen Anschlags.

Foto: Sächsische Staatskanzlei 

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19 Dezember 2024

Sachsens „neue“ Regierung: Der Stasi-Sumpf regiert weiter

Westsachsen/Zwickau/Dresden.- Ministerpräsident Michael Kretschmer hat heute sein neues Kabinett vorgestellt. In der Sächsischen Staatskanzlei überreichte er die Berufungsurkunden an die Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung.
Die Gewinner sind altbekannte Mitglieder des CDU/SPD-Sachsensumpfes. Foto von links:
1. Reihe
Armin Schuster, Staatsminister des Innern
Conrad Clemens, Staatsminister für Kultus
Petra Köpping, Stellvertretende Ministerpräsidentin und Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Michael Kretschmer, Ministerpräsident
Constanze Geiert, Staatsministerin der Justiz
Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
2. Reihe
Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung
Sebastian Gemkow, Staatsminister für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Christian Piwarz, Staatsminister der Finanzen
Barbara Klepsch, Staatsministerin für Kultur und Tourismus beim Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Andreas Handschuh, Chef der Staatskanzlei und Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten als Mitglied der Staatsregierung
Sie alle wissen, dass die Zwickauer Justiz im Schulterschluss mit anderen Institutionen, wie der Sparkasse und der Stadtverwaltung Zwickau, regelmäßig und wissentlich gegen geltendes Recht verstößt. Sie alle sind in Kenntnis von schwersten Straftaten, begangen von Bediensteten der Zwickauer Justiz, die von ihnen eingesetzt wurden. Die „enge Verbundenheit mit Sachsen“ bezieht sich offenbar auf eine ehemalige Zugehörigkeit oder auf Verbundenheit zur DDR-Stasi. So muss die nachfolgende Rede des Ministerpräsidenten wohl eher als schlechter Witz gewertet werden.
Pressemitteilung der Staatskanzlei
Kretschmer betonte: »Das neue Kabinett ist ein starkes Team aus bewährten regierungserfahrenen und neuen Persönlichkeiten, die bereits an anderer Stelle Führungsqualität und Tatkraft bewiesen haben. Sie alle sind mit Sachsen eng verbunden und hier zu Hause. Alle werden sich mit ganzer Leidenschaft und Energie dafür einsetzen, dass sich unser Freistaat weiter gut entwickelt und die hier lebenden Menschen eine gute Zukunft haben. Ich freue mich, dass dem neuen Kabinett vier Staatsministerinnen angehören. Wir haben mit dem Koalitionsvertrag einen guten Kompass und eine gute Grundlage. Und wir wollen zudem mit dem Konsultationsmechanismus in einem produktiven und fairen Miteinander gute Lösungen für unseren Freistaat erreichen. Wir werden Vorschläge ins Parlament einbringen, um das Land weiter voranzubringen. Es ist eine Chance und ein Auftrag, mehr als bisher einander zuzuhören, aufeinander zuzugehen und gemeinsam nach der besten Lösung und dem tragfähigen und klugen Kompromiss zu suchen. Es geht darum, gemeinsam eine vorausschauende Politik für die Bürgerinnen und Bürger zu gestalten. Dafür werbe ich, dafür tritt diese neue Regierung an. Wir gehen mutig, zuversichtlich und zugleich mit Demut an die Arbeit.«
In der neuen Regierung wird es einen Ministerposten weniger geben, zudem wird die Zahl der Staatssekretäre beziehungsweise Amtschefs von derzeit 15 auf 11 reduziert.

Quelle und Foto: Sächsische Staatskanzlei

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07 Dezember 2024

Immense Probleme im Städtischen Haushalt: Ist Zwickau bald pleite?

Westsachsen/Zwickau.- In der letzten Stadtratssitzung brachte Finanzbürgermeister Sebastian Lasch den Doppelhaushalt für die kommenden beiden Jahre ein. Die zentrale Botschaft: Wie viele andere Städte leidet Zwickau unter steigenden Kosten. Zwar kann der Planungszeitraum 2025/2026 noch gesetzeskonform gestaltet werden. In der bis einschließlich 2029 laufenden mittelfristigen Finanzplanung, die in der Haushaltsplanung ebenfalls zu betrachten ist, drohen jedoch erhebliche Defizite. Aus diesem Grund schlägt die Stadtverwaltung vor, ein Haushaltsstrukturkonzept zu erarbeiten.
Oberbürgermeisterin Constance Arndt betonte, dass die schwierige Situation kein spezifisches Problem der Automobil- und Robert-Schumann-Stadt sei. Inzwischen sei die Finanzmisere der Kommunen ein Dauerthema in den Gremien des Deutschen Städtetages sowie des Sächsischen Städte- und Gemeindetages. Dessen Präsident Bert Wendsche hatte erst im September festgestellt: „Die kommunalen Haushalte erodieren nicht mehr, sie beginnen zu kollabieren.“
Auch in Zwickau ist die allgemeine Tendenz festzustellen, dass die Einnahmen sich vermutlich auf einem ähnlichen Niveau bewegen wie in den Vorjahren. Allerdings steigen die Ausgaben. Hier schlagen insbesondere die Personalkosten zu Buche. Diese resultieren nur zu einem geringen Anteil aus der Erhöhung der Stellenanzahl, die von Ende 2024 bis Ende 2026 um lediglich 6 auf dann 1.062 steigen soll. Wesentlicher Faktor sind vor allem die Folgen der Tarifabschlüsse. Waren die Personalkosten 2024 mit rund 73 Mio. Euro geplant, schlagen sie 2026 voraussichtlich mit etwa 83 Mio. Euro zu Buche.
Steigende Personalkosten machen sich auch innerhalb der sogenannten „Transferzahlungen“ bemerkbar, bei den Zuschüssen an kommunale Unternehmen zum Beispiel oder an Dritte, wie die freien Träger von Kindertageseinrichtungen. Größter Posten in diesem Bereich ist jedoch die Kreisumlage, die auf fast 54 bzw. fast 50 Mio. Euro geschätzt wird. Nachteilig für Zwickau, seit der Verwaltungsreform 2008 mit Abstand größte kreisangehörige Stadt im Freistaat, ist die ab 2020 vorgenommene Systemumstellung im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes, die in den kommenden Jahren dauerhaft zu Mindereinnahmen in Millionenhöhe führt. Diese negative Erscheinung betrifft nur die ehemals kreisfreien Städte. Die Planung erschwert weiterhin, dass derzeit weder der Landkreis, noch der Freistaat oder der Bund über Haushalte verfügen.
Dass der Planungszeitraum 2025/2026 gesetzeskonform gestaltet werden kann, hängt damit zusammen, dass die Defizite im Ergebnishaushalt durch Rücklagen aus Überschüssen der Vorjahre gedeckt werden können. Das Haushaltsvolumen im Ergebnishaushalt liegt in diesen beiden Jahren bei rund 276 Mio. Euro. Im Finanzhaushalt ergibt sich für die beiden Planjahre aus dem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungs- sowie der Investitionstätigkeit ein Finanzmittelbedarf von rd. 103 Mio. Euro. Dieser kann nur mittels Kreditaufnahmen in Höhe von rd. 53 Mio. Euro sichergestellt werden. Im gesamten Planungszeitraum beläuft sich der Finanzmittelbedarf auf rd. 189 Mio. Euro. Die Bereitstellung dieser Mittel kann im Planentwurf nicht vollständig abgebildet werden. Planerisch sind die vorhandenen liquiden Mittel im Laufe des Jahres 2028 aufgebraucht.
Dennoch sollen wichtige Investitionen in jedem Fall fortgesetzt oder begonnen werden. Dazu zählen beispielsweise die Fortsetzung des Neu- und Umbaus des Feuerwehrgerätehauses in Oberhohndorf, die weitere Sanierung der Windbergschule, die Sporthallen Dieselstraße und Sojus, die Neugestaltung des Planitzer Marktes oder der Umbau des Bahnhofsvorplatzes sowie die Querspange für die Straßenbahn. Ab 2025 soll beispielsweise in drei Kindertagesstätten oder in das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Pöhlau investiert werden. Ebenso stehen der Stadtpark in Marienthal, der Radwegebau oder der 2. Bauabschnitt des Freizeitzentrums Marienthal im Planentwurf. Größte Posten sind die Sanierung des städtischen Museums (8,7 Mio. Euro), Straßenbaumaßnahmen (insgesamt 11 Mio. Euro), die neue Großsporthalle in Neuplanitz (16,7 Mio. Euro) oder der Ersatzneubau von Mühlgraben- und Cainsdorfer Brücke (gesamt: ca. 36 Mio. Euro). Bei einem Großteil der Maßnahmen wurden bereits Fördermittel eingerechnet.
„Wir kommen daher nicht umhin gegenzusteuern“, konstatiert Bürgermeister Lasch. Beispielsweise sollten trotz Tarifsteigerungen die Ausgleichszahlungen an den Sportstättenbetrieb sowie das Robert-Schumann-Konservatorium konstant gehalten bzw. nur geringfügig gesteigert werden. Gleiches gilt für die Zuschusshöhen der Kultour Z. oder das Puppentheater. Im Veranstaltungsbereich sollen das Stadtfest und das historische Markttreiben künftig nur noch im jährlichen Wechsel stattfinden. Mit Blick auf die mittelfristige Finanzplanung schlägt die Verwaltung dem Stadtrat vor, mit dem Doppelhaushalt die Erarbeitung eines Strukturkonzeptes zu beschließen. Mit dieser Vorgehensweise hoffe man, auch die Kommunalaufsicht des Landratesamtes zu einer Genehmigung des Haushaltes bewegen zu können. Der Beschluss des Haushaltes ist für Februar 2025 geplant.
Nach Ansicht von Oberbürgermeisterin Constance Arndt muss nach dem Haushaltsbeschluss mit der Arbeit an dem Sicherungskonzept begonnen werden. „Aktuell stehen noch keine konkreten Maßnahmen fest,“ betont Oberbürgermeisterin Constance Arndt. „Wir kommen aber nicht umhin, Einnahmen und Ausgaben kritisch zu betrachten, Aufgaben zu hinterfragen oder Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung zu suchen – in der Stadtverwaltung genauso wie in den Eigenbetrieben oder den kommunalen Unternehmen.“ Gleichzeitig appelliert Arndt an Land und Bund: „Bürgerinnen und Bürger leben in Gemeinden und Städten. Wir brauchen daher die nachhaltige Unterstützung aus Dresden und Berlin. Ich hoffe sehr, dass sich auch die Abgeordneten des Bundestages und des Sächsischen Landtages für die Kommunen einsetzen!“
Quelle: Stadtverwaltung Zwickau

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29 November 2024

Klage abgewiesen: „Es fehlt an einem schweren Dienstvergehen“

Westsachsen/Dresden/Leipzig/ Zwickau.-
Anders als bei der Zwickauer Amtsgerichtsdirektorin Eva-Maria Ast (Foto oben), die unter anderem für Ihren Ehemann, den Richter Arthur Ast, während seiner Erkrankung die Urteile für ihn schrieb, kann man Richter Jens Maier (Foto unten) kein schweres Dienstvergehen vorwerfen. So steht es in der gestrigen Urteilsbegründung des Dienstgerichts Leipzig. Während die CDU-Direktorin Ast nachweislich regelmäßig und wissentlich gegen geltendes Recht verstößt, verklagte der CDU-geführte Freistaat Sachsen den AfD-Richter Jens Maier lediglich wegen seiner politischen Äußerungen. Eine Klage gegen die rechtsbeugende CDU-Richterin ist indessen nicht in Sicht.
Auf den ersten Blick erscheint die Entscheidung des CDU-nahen Dienstgerichtes befremdlich. Man hatte selbstverständlich eine Verurteilung erwartet. Auf den zweiten Blick offenbart sich allerdings der Zusammenhang. Stellt man nämlich beide Vergehen gegenüber, dann müsste der CDU-Freistaat gegen seine Parteigenossin Ast noch wesentlich härter vorgehen. Da dies nicht gewollt ist, verzichtet man also großzügig auch auf eine Verurteilung des AfD-Richters Maier. So zeigt der CDU-Sachsensumpf einmal mehr sein wahres Gesicht.

Hier die offizielle Pressemitteilung:
Die Klage des Freistaates Sachsen auf Aberkennung des Ruhegehalts gegen den bereits in den Ruhestand versetzten Richter Jens Maier (Beklagter) hat das Dienstgericht für Richter des Freistaates Sachsen mit Urteil von gestern abgewiesen, da weder die beantragte Disziplinarmaßnahme noch sonstige Maßnahmen wegen der gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu verhängen gewesen seien. Die dem Beklagten konkret vorgeworfenen Taten hätten sich nach Auffassung des Gerichts in erheblichen Teilen durch die Beweisaufnahme schon nicht hinreichend bestätigt. In den verbleibenden Teilen rechtfertigten sie nicht die bei dem Beklagten allein noch zulässige Maßnahme der vollständigen Aberkennung des Ruhegehalts.
Da der Beklagte in den Ruhestand versetzt wurde, sei mit Blick auf den Zeitablauf seit den vorgeworfenen Dienstpflichtverletzungen als Disziplinarmaßnahme nur noch die Aberkennung des Ruhegehalts in Betracht gekommen. Das Ruhegehalt dürfe aber nur aberkannt werden, wenn der Betroffene als noch im Dienst befindlicher Richter aus dem Richterverhältnis hätte entfernt werden müssen. Die Entfernung aus dem Dienstverhältnis als disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme sei wiederum nur zulässig, wenn der Betroffene durch ein schweres Dienstvergehen und damit durch die schuldhafte Verletzung einer ihm obliegenden Pflicht das für die Ausübung seines Amtes erforderliche Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat.
Die dem Beklagten vorgeworfenen Aussagen auf einer Veranstaltung der Zeitschrift Compact im April 2017 hätten nicht zur Überzeugung der Kammer bewiesen werden können. Zwar habe ein Zeuge bekundet, dass er Äußerungen des Beklagten als Verharmlosung der Taten von Anders Breivik verstanden und deshalb hierüber auch als Journalist berichtet habe. Die Kammer hätte für eine sachgerechte Bewertung aber selbst in der Lage sein müssen, neben dem Wortlaut einzelner Sätze des Redebeitrags des Beklagten den Äußerungskontext festzustellen und damit den Äußerungsgehalt zu überprüfen. Dies sei notwendig, weil die Äußerungen des Beklagten in den Anwendungsbereich der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz fielen. Insbesondere der Kontext des genannten Zitates habe aber nicht mehr ermittelt werden können.
Es sei deshalb als tauglicher Anknüpfungspunkt für eine Aberkennung des Ruhegehalts nur ein Facebook-Post mit dem Inhalt »GEZ ABSCHAFFEN – SLOMKA ENTSORGEN!« verblieben. Dass der Post von dem Account des Beklagten abgesetzt wurde, stehe zwar nicht im Zweifel. Angesichts der aggressiven und Großbuchstaben verwendenden Formulierung und Ausgestaltung des Posts komme auch ein Verstoß gegen das Mäßigungsverbot und damit ein Dienstvergehen in Betracht. Dessen Gewicht hätte jedoch aus Sicht des Gerichts allenfalls eine Kürzung der Ruhestandsbezüge gerechtfertigt, nicht aber deren vollständige Aberkennung. Denn es fehle an einem schweren Dienstvergehen. Das folge aus den Umständen, dass die Dauer der Veröffentlichung des Posts nicht aufklärbar gewesen sei, der Beklagte den Post selbst nicht abgesetzt habe und dieser einen inhaltlichen Bezug zur Rolle des öffentlichen Rundfunks und der Neutralität der betroffenen Journalistin aufweise, es also nicht ausschließlich um deren persönliche Diffamierung gegangen sei.
Auch sonstiges Verhalten des Beklagten habe keine vollständige Aberkennung des Ruhegehaltes gerechtfertigt. Dies gelte namentlich für seine Betätigung für den »Flügel« der AfD als extremistischem Personenzusammenschluss innerhalb der AfD und vielfältige öffentliche Äußerungen, die ausgehend von § 31 Deutsches Richtergesetz den Schluss zuließen, dass der Beklagte nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehe. Denn diese Vorwürfe seien Gegenstand des vorangegangenen Verfahrens vor dem Dienstgericht und auch Gegenstand eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Dresden gewesen. Im vorliegenden Disziplinarklageverfahren seien sie dem Beklagten aber gerade nicht zur Last gelegt und damit nicht Gegenstand des Verfahrens geworden.
Dass der Beklagte im Ergebnis des vorangegangenen Disziplinarverfahrens als nicht mehr im Richteramt tragbar angesehen und daher in den Ruhestand versetzt wurde, er wegen der hier zum Gegenstand des Disziplinarverfahrens gemachten Vorwürfe aber nicht sein Ruhegehalt abzuerkennen ist, stelle keinen Widerspruch dar. Die unterschiedlichen Ergebnisse folgten vielmehr aus den abweichenden Gegenständen der Verfahren und beruhten auf den mit der Disziplinarklage vorgetragenen und somit den Verfahrensgegenstand bestimmenden und einschränkenden konkreten Tatvorwürfen. Das Dienstgericht ist an den Umfang der Tatvorwürfe aus der Disziplinarklage gebunden.
Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten das Rechtsmittel der Berufung zum Dienstgerichtshof zu.
Quelle: Dienstgericht für Richter

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26 November 2024

Der Kampf gegen Unrecht und Korruption im CDU-Sachsensumpf

Westsachsen/Dresden/Zwickau.- Im Kampf gegen Unrecht und Korruption im CDU-Sachsensumpf hat das RechercheTeam der Westsächsischen Zeitung in Zusammenarbeit mit dem Westsächsischen Fernsehen und der von der Zwickauer Überklebungsaffäre geschädigten Künstlerin ein musikalisches Protestvideo produziert.
Das Video zeigt anschaulich das Zusammenspiel zwischen der CDU-geführten Sächsischen Staatsregierung und der Justiz. Im Schulterschluss agieren diese Institutionen wie eine kriminelle Vereinigung und verstoßen regelmäßig und wissentlich gegen geltendes Recht (WSZ berichtete).
Dagegen regt sich mehr und mehr Widerstand in der Bevölkerung. Die letzten Wahlen haben es gezeigt. Unter anderem deshalb fällt es den Akteuren auch immer schwerer, eine mehrheitsfähige Regierung zu bilden.
„Wir werden wachsam sein“ ist die Ansage an die derzeit noch Mächtigen. Damit ist das Versprechen verbunden, dass niemand von denen vergessen wird, die sich an Verbrechen beteiligt haben.

Hier der Text zum Mitsingen:
Ihr glaubt wohl, Euch gehört diese Welt und Ihr könnt hier tun, was Euch gefällt?
Und wir sollen glauben, was Ihr erzählt? Doch wir sagen NEIN, wir fallen nicht auf Euch rein.
Wir lassen uns nicht belügen. Wir werden wachsam sein!
Denn Euch gehört nicht diese Welt und Ihr könnt nicht tun, was Euch gefällt.
Und wir werden auch nie glauben, was Ihr erzählt.
Denn wir sagen NEIN, wir fallen auf Euch nicht rein.
Wir lassen uns nicht verführen. Wir werden standhaft sein.
Denn wir sehen ganz genau hin, was Ihr nun wieder treibt.
Ihr werdet uns nicht los und wir werden dafür sorgen, dass nichts von Euren Lügen übrig bleibt.
Denn wir sagen NEIN, wir fallen auf Euch nicht rein.
Wir lassen uns nicht belügen. Wir werden wachsam sein und standhaft sein.


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20 November 2024

Aus aktuellem Anlass: Realitätsverweigerung oder Mittäterschaft?

Der jetzt wieder an die Macht strebende amtierende sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer weiß seit 2017 von bewiesen kriminellen Handlungen der Zwickauer Richter und Staatsanwälte. Im Video leugnet er das. Er behauptet später sogar, es seinen Verschwörungstheorien. An den Zwickauer Gerichten kann niemand mehr sicher sein, dass Recht gesprochen wird. Hier herrscht seit Jahren Rechtsbankrott.

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19 November 2024

Ministerpräsident Michael Kretschmer bedauert Klage von ARD und ZDF

Westsachsen/Leipzig/Dresden.-
Der Vorsitzende der Rundfunkkommission, Ministerpräsident Alexander Schweitzer und der Co-Vorsitzende, Ministerpräsident Michael Kretschmer (Foto v.r.), äußerten sich zur heute bekannt gewordene Entscheidung von ARD und ZDF, noch vor der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, am 12. Dezember 2024, die Anpassung des Rundfunkbeitrages von 18,36 Euro auf 18,94 Euro vor dem Bundesverfassungsgericht einzuklagen.
»Ich bedaure, dass die Rundfunkanstalten bereits heute Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben. Wir Länder haben beschlossen, bis zur Ministerpräsidentenkonferenz am 12. Dezember die noch offenen Finanzierungsfragen zu klären und zu entscheiden. Daran arbeitet die Rundfunkkommission der Länder. Der Schritt nach Karlsruhe kann nur eine Ultima Ratio sein. Jedenfalls ist der Konflikt um die Beitragserhöhung für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wenig zuträglich. Wir brauchen ein vereinfachtes, rechtssicheres und resilientes Verfahren für den Rundfunkbeitrag. An diesem Systemwechsel arbeiten wir – unabhängig von der nun eingereichten Klage. Ich will aber auch zum Ausdruck bringen, dass es nach dem Willen eines Großteils der Länder nicht zu dieser Klage hätte kommen müssen: Die Mehrheit der Länder – einschließlich Rheinland-Pfalz – haben sich immer dafür eingesetzt, der verfassungsrechtlichen Verpflichtung nachzukommen und die KEF-Empfehlung umzusetzen. Dies hätte eine Anpassung des Rundfunkbeitrages weit unterhalb der allgemeinen Preisentwicklung bedeutet«, so Ministerpräsident Alexander Schweitzer.
»Mit dem Reformstaatsvertrag, den wir bereits in Leipzig geeint haben, haben wir die grundlegendste Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der letzten Jahrzehnte eingeleitet. Die Reform wird ARD, ZDF und Deutschlandradio digitaler und effizienter machen. Sie nimmt die Mediennutzung jüngerer Menschen und den Dialog mit dem Publikum in den Fokus. Freie und unabhängige Medien müssen sich aber auch auf eine gesicherte Finanzierung verlassen können. Die Entscheidung darüber treffen wir im Dezember«, führte er weiter aus.
Ministerpräsident Michael Kretschmer betonte: »Die Ankündigung einer Klage der Anstalten zum Rundfunkbeitrag nehmen wir zur Kenntnis. Das Reformpaket der 16 Länder steht und weist einen klaren Weg. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht Akzeptanz – und die gibt es nur durch Veränderungen. Die offenen Fragen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wollen wir auf der MPK im Dezember gemeinsam klären.«
Quelle: Sächsische Staatskanzlei
Foto: dpa

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08 November 2024

Datenschutz verletzt: Durchsuchungsmaßnahmen gegen Verdächtigen

Westsachsen/Dresden.-
Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 54-jährigen Deutschen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sächsische Datenschutzdurchführungsgesetz.
Der Beschuldigte war als Systemadministrator im Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen der Landeshauptstadt Dresden unter anderem für das Bürgeramt tätig. Ihm wird vorgeworfen, in dem Zeitraum vom Mai 2024 bis 22. Oktober 2024 unbefugt externe private Speichermedien an dienstliche IT-Technik der Landeshauptstadt Dresden angeschlossen und dabei insgesamt ca. 270.000 Dateien transferiert zu haben.
Darüber hinaus soll der Beschuldigte eine komplette Wahlbenachrichtigungsdatei mit personenbezogenen Daten von 430.000 wahlberechtigten Bürgern der Stadt Dresden auf mindestens einen externen Datenträger transferiert haben, wobei es keine Anhaltspunkte für eine dienstliche Verwendung dieser Kopie gibt.
Die Landeshauptstadt Dresden hat am 25.10.2024 Anzeige bei der Polizeidirektion Dresden erstattet. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage wurde am 26.10.2024 von der Staatsanwaltschaft Dresden beim Amtsgericht Dresden ein Durchsuchungsbeschluss für den Beschuldigten erwirkt. Dieser wurde noch in den Abendstunden des gleichen Tages von der Polizei umgesetzt. Sämtliche der beim Beschuldigten vorhandenen Speichermedien wurden dabei sichergestellt.
Das Tatmotiv ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Bislang gibt es keine Anhaltspunkte, dass der Beschuldigte die Daten weitergeben oder veräußern wollte bzw. dies bereits getan haben könnte. Der Beschuldigte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht geäußert.
Die Ermittlungen dauern an und werden auch aufgrund des Umfangs der auszuwertenden Datenträger einige Zeit in Anspruch nehmen.
Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden
Foto: Symbolbild

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31 Oktober 2024

Staatsschutz nicht zuständig: Zschäpes Freundin in Zwickau vor Gericht

Westsachsen/Dresden/Zwickau.-
Der Dresdner Staatsschutzsenat hat mit Beschluss vom 25. Oktober 2024 die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, soweit der Angeklagten Susann E. die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zur Last gelegt wurde. Der Generalbundesanwalt hatte der Angeklagten vorgeworfen, sie habe den »Nationalsozialistischen Untergrund« ab September 2008 dadurch unterstützt, dass sie Beate Zschäpe ihre Krankenkassenkarte und ihre Personalien zur Verfügung gestellt habe. Darüber hinaus habe sie Beate Zschäpe und Uwe Böhnhardt zur Abholung eines Wohnmobils, das der »NSU« am 4. November 2011 beim letzten Raubüberfall in Eisenach verwendete, gefahren.

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Nach Auffassung des Senats wird sich auch in einer Hauptverhandlung - so das Ergebnis der Prüfung der umfassenden Ermittlungsergebnisse - nicht nachweisen lassen, dass die Angeklagte im Zeitpunkt ihrer Unterstützungshandlungen von den Morden des »NSU« wusste. Sie habe zwar seit Anfang des Jahres 2007 über die ursprünglichen Gründe für das Untertauchen hinaus gewusst, dass die Mitglieder des »NSU« ihren Lebensunterhalt durch Raubüberfälle finanzierten. Nach Auffassung des Senats liegen jedoch - trotz ihres seit der zweiten Jahreshälfte 2006 engen freundschaftlichen Verhältnisses zu Beate Zschäpe - keine hinreichenden Indizien dafür vor, dass Susan E. auch Kenntnis von den Morden des »NSU« hatte.
Trotz gewisser Verdachtsmomente konnte der Senat eine Verurteilungswahrscheinlichkeit, die Voraussetzung für die Eröffnung des Hauptverfahrens ist, insoweit nicht bejahen.
Allerdings besteht der hinreichende Verdacht, dass die Angeklagte aufgrund ihrer allgemeinen Kenntnis von Banküberfällen billigend in Kauf genommen hat, durch ihre im Oktober 2011 erfolgte Mitwirkung bei der Abholung des Wohnmobils Hilfe zu einem - am 4.November 2011 dann tatsächlich begangenen - Banküberfall zu leisten. Unter diesem Gesichtspunkt der Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung ist deshalb die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen worden. Da eine Zuständigkeit des Staatsschutzsenats hierfür nicht gegeben ist, hat der Senat das Verfahren insoweit vor einer Großen Strafkammer des Landgerichts Zwickau eröffnet.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Generalbundesanwaltschaft kann innerhalb einer Woche sofortige Beschwerde einlegen.
Quelle: OLG Dresden

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28 Oktober 2024

Festnahme wegen Wahlfälschung und versuchter Brandstiftung

Rechtsanwalt Martin Kohlmann, Anführer der Freien Sachsen.
Zu seinen Gunsten soll die Wahlmanipulation erfolgt sein.
Westsachsen/Dresden/
Chemnitz.- Neben dem Vorwurf der Wahlmanipulation besteht nunmehr auch dringender Tatverdacht gegen einen 44-jährigen Beschuldigten wegen versuchter Brandstiftung an einer geplanten Asylbewerberunterkunft in Dresden-Klotzsche. In dem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, ZESA, und des Landeskriminalamts Sachsen, Soko Rex, wurde nach Erlass eines Haftbefehls durch das Amtsgericht Dresden am heutigen Vormittag ein 44-jähriger Beschuldigter festgenommen. Nach der erneuten Durchsuchung der Wohnung setzte der Ermittlungsrichter den Haftbefehl in Vollzug.
Das Schulgebäude in Dresden-Klotzsche, auf das der
Brandanschlag verübt wurde. Hier sollten demnächst
Asylbewerber einziehen.
Gegen den deutschen Beschuldigten besteht der dringende Tatverdacht, bei der Briefwahl zur Kommunalwahl in Dresden am 9. Juni 2024 insgesamt 151 Stimmzettel und zur Wahl des Sächsischen Landtages am 1. September 2024 insgesamt 126 Stimmzettel zugunsten der Partei »Freie Sachsen« manipuliert zu haben.
Aufgrund eines DNA-Treffers und weiterer intensiver Ermittlungen ist der Beschuldigte nunmehr dringend verdächtig, auch die versuchte Brandstiftung in der Nacht vom 29. zum 30. September 2023 an einem ehemaligen Schulgebäude in der Alexander-Herzen-Straße in Dresden-Klotzsche begangen zu haben. Das Gebäude sollte als Unterkunft für Asylbewerber genutzt werden.
Darüber hinaus wurde die Wohnung einer 42-jährigen Beschuldigten aus Dresden durchsucht, die im Verdacht steht, den Beschuldigten bei der versuchten Brandstiftung unterstützt zu haben.
Aufgrund der laufenden Ermittlungen können derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden.
Quelle: GenSta DD
Fotos: dpa