26 Januar 2024

Missbrauch in der evangelischen Kirche: Auch Zwickau ist betroffen

Nachdem bekannt wurde, dass es - neben der katholischen - auch in der evangelischen Kirche massenhaft Missbrauchsopfer von Kirchenvertretern gibt, werden jetzt Stimmen laut, die eine Verantwortungsübernahme durch den Staat fordern.
Westsachsen/Zwickau.-
Nachdem gestern bekannt wurde, dass es - neben der katholischen - auch in der evangelischen Kirche massenhaft Missbrauchsopfer von Kirchenvertretern gibt, werden jetzt Stimmen laut, die eine Verantwortungsübernahme durch den Staat fordern. Man spricht von „externen Fachleuten und Beschwerdestellen“. Dass dies keinesfalls eine Garantie für eine saubere Aufarbeitung ist, zeigt ein Fall aus Zwickau.
Zum Missbrauch zählen neben sexueller Gewalt auch psychische und seelische Misshandlungen. Zumindest in diesem Bereich ist die Zwickauer Stadtkirchgemeinde (Foto) ganz vorne mit dabei. So sitzt in deren Vorstand eine Bundesrichterin, die während ihrer Zeit als Staatsanwältin in Zwickau im Schulterschluss mit Richtern und anderen Staatsanwälten dafür sorgte, dass eine Frau aus Werdau als Spielball der Justiz missbraucht wurde (WSZ berichtete). Trotz zahlreicher Proteste und Rücktrittsforderungen weigert sich der Kirchenvorstand vehement, die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen. Erst nach massivem öffentlichen Druck und Beschwerden beim Landesbischof erklärte sich der zuständige Superintendent überhaupt dazu bereit, ein Gespräch mit der Betroffenen zu führen. Das Ergebnis ist ernüchternd. Von Anteilnahme keine Spur, im Gegenteil: Je detaillierter die Ausführungen zum Missbrauch wurden, umso mehr zog sich das Gegenüber zurück. Gelegentlich huschte ein verlegenes Grinsen über das Gesicht des Kirchenmannes. Am Ende überlies er alles weitere dem Jüngsten Gericht.
Derzeit laufen Untersuchungen, in wie weit auch der Zwickauer Stadtkirchenvorstand in diesen Missbrauchsfall verwickelt ist. Sobald Ergebnisse vorliegen, werden sie hier in der WSZ veröffentlicht.

23 Januar 2024

NULL-Nummer: Mit 3 Euro die Zwickauer Schumann-Pflege unterstützen

Westsachsen/Zwickau.-
Am 1. Oktober 1990, zwei Tage vor der deutschen Wiedervereinigung, brachte die Deutsche Bundesbank neue 100-DM-Banknoten in Umlauf. Auf der Vorderseite war die 1838 entstandene Porträtzeichnung Clara Schumanns von Andreas Staub (1806–1839) zu sehen. Mit der EURO-Einführung 2002 wurden diese Zahlungsmittel abgelöst.
Auf Initiative der Robert-Schumann-Gesellschaft Zwickau wurden in Kooperation mit dem Schumann-Netzwerk nun Euro-Scheine mit demselben Clara-Schumann-Porträt gedruckt. Sie sind kein Zahlungsmittel, da ihr aufgedruckter Nennwert 0 Euro beträgt. Doch wurden sie vom weltweit drittgrößten Banknotenhersteller, der französischen Wertpapierdruckerei Oberthur Technologies, hergestellt und haben die für andere Euro-Scheine typischen Sicherheitsmerkmale wie Wasserzeichen, Metallstreifen im Papier, fühlbares Relief, Hologramm, Mikroschrift, Durchsichtsregister, fluoreszierende unsichtbare Farbe sowie individuelle Serienbuchstaben und Kontrollnummer.
Seit 2016 haben sich solche Null-Euro-Schein in Deutschland und vielen anderen Ländern als beliebter Souvenir-Artikel entwickelt. So gingen zum ersten Ausgabetag bereits zahlreiche Bestellungen von Sammlern und Händlern im Robert-Schumann-Haus ein. Die in einer Auflage von 3.000 Stück gedruckten Clara-Schumann-Scheine werden im Robert-Schumann-Haus zum Preis von 3 Euro verkauft. Mit dem Verkaufserlös unterstützt die Robert-Schumann-Gesellschaft als Förderverein des Hauses die Zwickauer Schumann-Pflege.

Hochschule Zwickau: Neues Forschungsprojekt zu Wasserstoff

Westsachsen/Zwickau.- Ein innovatives Motorenkonzept, das auf wasserstoffbasierte Kraftstoffe ausgelegt ist, soll im Rahmen eines zukunftsweisenden Forschungsprojektes entwickelt werden, das an der Westsächsischen Hochschule Zwickau (WHZ) startet. Das dreijährige Vorhaben trägt nach Angaben der WHZ den Titel „Hocheffizienter Multi‐Fuel‐Motor mit innovativer Sensorik für nachhaltige Mobilität und Energieversorgung (MetHyMot)“ und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und vom Freistaat Sachsen gefördert. Die Kosten lägen bei etwa 1,5 Millionen Euro.
Als mögliche Anwendungsfelder kommen entsprechend der Hochschulinformation wasserstoffbetriebene Blockheizkraftwerke oder Fahrantriebe im On- und Off-Road-Bereich in Betracht. Dabei wird kein Benzin- oder Dieselmotor für den Wasserstoffbetrieb umgerüstet. Durch die Nachwuchsforschungsgruppe soll der Motor vielmehr grundlegend neu und mit innovativen Komponenten konzipiert werden. Ziel sei dabei auch, einen maximalen Wirkungsgrad und minimale Emissionen zu erreichen.
„Neue Technologien bergen immer auch Vorbehalte und Risiken, die einer breiten Anwendung hinderlich sein können. Wir erleben gerade im Zuge der Energiewende, wie wichtig die gesellschaftliche Akzeptanz ist“, betont Projektleiter Prof. Ulrich Walther von der WHZ. So stoße insbesondere die Nutzung von Wasserstoff als Energieträger aufgrund seiner Stoffeigenschaften vielfach auf Skepsis. Vor diesem Hintergrund sollen im Rahmen des Forschungsprojektes auch ökonomische und gesellschaftliche Belange analysiert, Hemmnisse erkannt und minimiert werden. Zudem werden technische Möglichkeiten zur Detektion der Wasserstoffkonzentration (Sensorik) erforscht, die einerseits der Sicherheit, andererseits dem optimalen Motorbetrieb im Sinne bestmöglicher Effizienz dienen.
Insgesamt bearbeiten sieben junge Absolventen als Nachwuchsforschungsgruppe die unterschiedlichen wissenschaftlichen Fragestellungen. Betreut werden sie dabei von vier Professoren an vier Fakultäten: Prof. Michaela Gläß (Wirtschaftswissenschaften), Prof. Ulrich Walther (Kraftfahrzeugtechnik), Prof. Robert Täschner (Elektrotechnik) und Prof. Daniel Schondelmaier (Physikalische Technik / Informatik). Die Zielrichtung des Projektes steht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Forschungsfeld All Electric Society, dem sich die WHZ in ihrem Hochschulentwicklungsplan verschrieben hat.


22 Januar 2024

Gerald Otto (CDU): „Aufpassen, dass so was nicht noch mal passiert“

Westsachsen/Zwickau/Dresden.- Wir veröffentlichen im Folgenden die Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) zum Thema „Mehr Bürgerbeteiligung in Sachsen“. Vorab hatten wir dazu passend einige Fragen an die zuständige Ministerin eingereicht.
Einleitung:
Der Zwickauer Landtagsabgeordnete Gerald Otto (CDU) ist mit dem Fall der Überklebung eines gültigen Rechtskraftvermerks am Amtsgericht Zwickau bestens vertraut, hatte deswegen bereits mehrere Gespräche mit Justizministerin Katja Meier (Foto/GRÜNE) und ihrem Vorgänger Sebastian Gemkow (CDU) geführt. Sein Fazit: „Da müssen wir jetzt aufpassen, dass so etwas nicht noch einmal passiert“.
Unsere Fragen dazu:
- Genügt es wirklich aufzupassen, dass so etwas nicht noch einmal passiert?
- Wie positioniert sich der Demokratische Rechtsstaat (Sozialstaat) gegenüber dem durch die enttarnte Vetternwirtschaft in der Zwickauer Justiz geschädigten Opfer?
- Welche Möglichkeiten haben wir als Bürger, auf den dringend notwendigen Prozess der Wiedergutmachung Einfluss zu nehmen?
- Wie lange muss die Betroffene noch auf die ihr durch dieses Staatsversagen zustehende Entschädigung warten?
Hintergrund:
Der Bezug zur Bürgerbeteiligung besteht darin, dass laut dem Angebot des SMJusDEG die Bürger die Möglichkeit haben sollten, sich aktiv am Geschehen zu beteiligen. Das Geschehen, welches in der Zwickauer Justiz zu beobachten ist, kann von den Bürgern offensichtlich nicht beeinflusst werden. Ausgerechnet das SMJusDEG, das permanent um Bürgerbeteiligung wirbt, blockt jeglichen Versuch der Annäherung ab. Die Fragen wurden von Katja Meier zur Veranstaltung heute Vormittag nicht zugelassen.

Hier die offizielle Version des SMJusDEG zum Thema Bürgerbeteiligung:
„Demokratie lebt von Beteiligung. Als Gemeinschaftsaufgabe muss darum die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger wieder stärker in den Fokus gerückt werden. Deren Engagement ist das Fundament für einen gut funktionierenden demokratischen Rechtsstaat. Die neue Kampagne des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) »Beteiligung und Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern als Teil demokratischer Kultur« zeigt die Bedeutung und die Möglichkeiten von mehr Bürgerbeteiligung auf und bietet Weiterbildungs- und Vernetzungsangebote an.
Demokratieministerin Katja Meier stellte die Kampagne heute im Rahmen einer Pressekonferenz vor: »Wir brauchen wieder mehr Miteinander, sonst ist unsere Demokratie in Gefahr. Diese Bedrohung müssen wir mit allen Mitteln abwenden. Wir müssen uns antidemokratischen Bestrebungen klar und entschieden entgegenstellen und verhindern, dass legitime Proteste und Kritik unterwandert und missbraucht werden. Wir wollen die Zivilgesellschaft stärken und den Sächsinnen und Sachsen mehr Mitsprache vor Ort ermöglichen«, betont sie. »Unsere Kampagne soll ein Gegenangebot zu Stimmungsmache, Desinformation und Populismus sein. Wir informieren, befähigen, laden zum Mitmachen ein und würdigen gelungene Projekte – überall in Sachsen, besonders in Kommunen und kleineren Gemeinden. Wir wollen vor Ort einen konstruktiven Dialog fördern und gemeinsam demokratische Lösungen finden. Unsere Förderrichtlinie »Bürgerbeteiligung« ist dafür eine sehr gute Basis. Unsere Kampagne baut darauf auf.«
Die Informationskampagne »Beteiligung und Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern als Teil demokratischer Kultur« stützt sich auf vier Säulen:
Mittels einer bereits laufenden, medial breit angelegten, sachsenweiten Plakatkampagne und Bewerbung in Rundfunk, gedruckten Medien, Kino, Bus und Bahn schafft sie Aufmerksamkeit. Das Portal www.beteiligen.sachsen.de wurde zum zentralen Information-Hub für alle Belange und Fragen zum Thema Bürgerbeteiligung in Sachsen weiterentwickelt. Interessierte finden hier umfassende Informationen zum Thema Bürgerbeteiligung, zur Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung, zum Beteiligungsnetzwerk EBBS, zur angebotenen Workshop-Reihe und dem Sächsischen Beteiligungspreis sowie zahlreiche gute Beispiele für Bürgerbeteiligung aus ganz Sachsen.
Eine Reihe von insgesamt 22 Workshops unter dem Motto »Miteinander lernen« richtet sich insbesondere an sogenannte Beteiligungsmacher. Hier haben Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen, zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure und freie Träger die Möglichkeit, sich zu Methoden und Möglichkeiten, Menschen vor Ort zu beteiligen, weiterzubilden. Die Workshops befassen sich insbesondere mit Verfahren und Formaten der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie rechtlichen Fragestellungen.
Erstmals zeichnet das SMJusDEG mit dem Sächsische Beteiligungspreis beispielgebende Beteiligungsprojekte in Sachsen aus. Der Sächsische Beteiligungspreis 2024 ist mit insgesamt 36.000 Euro dotiert und wird in drei Kategorien vergeben. Die Gewinnerinnen und Gewinner des Hauptpreises pro Kategorie erhalten jeweils ein Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro. Für den Einzug in die Finalrunde erhalten zwei weitere Projekte pro Kategorie 1.000 Euro. Durch die im Jahr 2022 erlassene FRL Bürgerbeteiligung wurden bereits mehr als 50 Projekte in ganz Sachsen mit einem Gesamtfördervolumen von über 4 Millionen Euro bewilligt. Das vom Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung ins Leben gerufene »Erfahrungs- und Beratungsnetzwerk Bürgerbeteiligung« (EBBS) mit mehr als 250 Mitgliedern ist eine Plattform des Austauschs und des voneinander Lernens für alle kommunalen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure im Bereich Bürgerbeteiligung. Am 28. Februar lädt es unter anderem zum Netzwerktreffen mit dem Fokus Kinder- und Jugendbeteiligung im Rathaus Meißen ein.“
Quelle und Foto: SMJusDEG

18 Januar 2024

Rechtsbankrott: Ehemaliger Staatsanwalt lehnt sich selbst als Richter ab

Westsachsen/Chemnitz/Zwickau.- In die Zwickauer Überklebungsaffäre (WSZ berichtete) kommt erneut Bewegung. Der ehemalige Staatsanwalt Christian Ruderisch, der in dieser Sache mehrfach Ermittlungen wegen Urkundenfälschung ergebnislos bearbeitet hatte, soll jetzt als Richter am Landgericht Zwickau darüber entscheiden, ob der Freistaat Sachsen gegenüber der Betroffenen schadenersatzpflichtig ist. In der Verwaltungsstreitsache Claudia Friedrich gegen den Freistaat Sachsen verweigerte das Verwaltungsgericht Chemnitz die Zuständigkeit, verwies die Akte zurück an den Ort der strafbaren Handlung nach Zwickau.
In den Augen der Betroffenen ist Ruderisch wegen seiner Verweigerungshaltung als Staatsanwalt ein Strafvereiteler im Amt. Dennoch wird sie ihn nicht ablehnen, obgleich er selbst seine Befangenheit bereits ins Feld geführt hat. In der von ihm unterzeichneten Verfügung heißt es: „Der zuständige Richter am Landgericht Ruderisch war als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Zwickau mit diversen Strafanzeigen der Klägerin befasst. Diese hatten auch den hier vorgetragenen Sachverhalt (Überklebung des Rechtskraftvermerks) zum Gegenstand, welcher wiederholt bei der Staatsanwaltschaft Zwickau durch die Klägerin angezeigt wurde. Diese Umstände können die Ablehnung des Richters (Besorgnis der Befangenheit) rechtfertigen. Deshalb beabsichtigt der Richter am Landgericht Ruderisch das Verfahren gemäß § 48 ZPO (Selbstablehnung; Ablehnung von Amts wegen) der 6. Zivilkammer vorzulegen.“
Claudia Friedrich will dem jetzt neu ins Amt gekommenen Richter noch eine Chance geben: „Er müsste erkennen, dass es sich bei der Überklebung des gültigen Rechtskraftvermerks in der Akte 8 F 1059/07 des Amtsgerichts Zwickau um Fälschung beweiserheblicher Daten mit nachfolgender Falschbeurkundung zum Vertuschen der Anwendung nicht geltenden Familienrechtes handelt.“ Damit wäre erstmals gerichtlich festgestellt, dass alle nach dem 30. April 2012 vorgenommenen Prozesshandlungen und Entscheidungen nichtig sind, weil hier bereits am 1. Mai 2012 Rechtskraft eingetreten war.
Kleiner Funfact am Rande: Ein ehemaliger Rechtsanwalt, den die Klägerin erfolgreich zur Rückzahlung ungerechtfertigt abgerechneten Honorars verklagt hatte, bat kürzlich um ein Treffen und Gespräch. Er möchte über die „durchaus berechtigte Kritik an diesem familienrechtlichen Skandal mit einhergehender Fälschung“ sprechen. Inzwischen hätte er seine Zulassung als Rechtsanwalt abgegeben, sei frei und hätte nichts mehr mit allem zu tun. Skandal deshalb, weil geltendes Recht einfach missachtet wurde und mit Urkundenfälschung vertuscht werden sollte.
Fazit:
Die WSZ berichtete bereits mehrfach über dubiose Vorgänge an den Gerichten in Zwickau. Der Begriff „Rechtsbankrott“ macht seitdem die Runde. Die Selbstablehnung des Richter Ruderisch verstärkt noch einmal den fatalen Eindruck, dass man in Zwickau nicht mehr dazu in der Lage ist, unabhängig Recht zu sprechen.

10 Januar 2024

Anschlagspläne gegen Ministerpräsident Kretschmer gab es nicht

Westsachsen/Dresden.- Der Tatvorwurf der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in der Telegram-Chat-Gruppe »Dresden Offlinevernetzung« in der zweiten Jahreshälfte 2021 hat sich nach den Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden nicht bestätigt. Das Verfahren gegen zehn Beschuldigte mit deutscher Nationalität im Alter zwischen 34 und 66 Jahren wurde mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
Nach eingehender Prüfung der vollständigen Kommunikation der Beschuldigten gab es zu keinem Zeitpunkt den notwendigen festen Tatentschluss zu einer Gewalttat. Die im nicht öffentlichen, mehrstündigen Chat erwähnten Gedanken zum sächsischen Ministerpräsidenten waren knapp, unkonkret und realitätsfern. Zudem wurden die pauschalen Formulierungen von den Beschuldigten selbst wieder relativiert. Eine behauptete Vernetzung der Gruppe »Dresden Offlinevernetzung« mit dem rechtsextremen Nachrichtennetzwerk »MzW-News« gab es ebenfalls nicht.
Der Anfangsverdacht für vermeintliche Anschlagspläne gegen den sächsischen Ministerpräsidenten beruhte auf einem am 7. Dezember 2021 im ZDF ausgestrahlten Beitrag der Sendung »Frontal 21«. Dort wurde durch eine Aneinanderreihung von ausgewählten Zitaten der Anschein einer anschlagsplanenden Gruppe erweckt.
Aufgrund der bei den Durchsuchungen aufgefundenen Gegenstände wurde gegen einen 44-jährigen Beschuldigten Anklage zum Amtsgericht Dresden, Schöffengericht, wegen des Vorwurfs eines Verbrechens nach dem Betäubungsmittelgesetz und Verstößen gegen das Waffen- und das Sprengstoffgesetz erhoben. Gegen einen weiteren Beschuldigten wurde wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein Antrag auf Erlass eines Strafbefehls beim Amtsgericht Dresden gestellt. Die aufgefundenen Waffen sollten ausweislich der Gruppenkommunikation nur der Selbstverteidigung dienen. Anhaltspunkte dafür, dass die Beschuldigten fest entschlossen waren, die sichergestellten Waffen für etwaige Anschlagspläne zu nutzen, gab es nicht.
Foto: Symbolbild

09 Januar 2024

Gartenlaube in Flammen: 5.500 Euro Schaden

Westsachsen/Werdau.-
Lichterloh hat in Werdau am Montagabend eine Gartenlaube an der Bertolt-Brecht-Straße gebrannt. Nach Polizeiangaben wurde das Häuschen dabei komplett zerstört. Die Flammen haben zudem auf eine benachbarte Laube übergegriffen, die aber durch die Feuerwehr gelöscht wurde.
Im Einsatz waren 50 Kameraden der Ortsfeuerwehren Werdau, Königswalde und Steinpleis. Verletzt wurde niemand. Der Gesamtschaden wurde auf rund 5.500 Euro geschätzt. Zur Brandursache wird ermittelt.
Quelle und Foto: Radio Zwickau

Premieren-Tipp: Wer macht schon gerne Mittagsschlaf?

Westsachsen/Bad Elster.-
Am Donnerstag, dem 18. Januar öffnet sich für das Theaterensemble des Julius-Mosen-Gymnasiums Oelsnitz im Vogtland um 19.30 Uhr der Vorhang zur großen Premiere des neuen Theaterstücks „Wer macht schon gerne Mittagsschlaf“ im König Albert Theater Bad Elster. Das neue Bühnenstück präsentieren 21 theaterbegeisterte Gymnasiasten vom Grundkurs »Darstellendes Spiel« unter der Leitung von Alexandra Ottiger. Im Fokus des postdramatischen Theaters haben sie sich gemeinsam mit viel Engagement im Ensemble ein Repertoire erarbeitet, Szenen improvisiert, autobiographische Texte geschrieben, Inszenierungsideen entwickelt und dieses Theaterstück für die Bühne collagiert. Inhaltlich geht es um fünf Jugendliche, die alle sehr unterschiedlich sind. Ihre Eltern haben sich während der Schwangerschaft kennengelernt und nun treffen sie auf einem Grillfest der Eltern aufeinander. Der Abend wird sehr aufregend, da jeder der Jugendlichen von verschiedenen Gedanken, Wünschen, Träumen und Ängsten geplagt wird. Das Stück dreht sich also um die Begegnungen, Konflikte und den Versuch, innere Kämpfe zu bewältigen. Eine zweite Vorstellung findet am darauffolgenden Freitag (19.01.), ebenfalls um 19.30 Uhr statt
Diese Abende als Kooperation des Julius-Mosen-Gymnasiums Oelsnitz/V. mit dem König Albert Theater sind ein herausragendes Beispiel für die kreative und künstlerische Arbeit von Schülerinnen und Schülern und die regional übergreifende Bildungsarbeit im Oberen Vogtland. Tickets: 037437/ 53 900 | www.koenig-albert-theater.de