29 Januar 2025

Naturkahlschlag: Großgefängnis droht zur Betonwüste zu verfallen

Westsachsen/Zwickau.- Unfähigkeit oder Sabotage? Diese Frage stellt sich unwillkürlich, wenn man den Bauverlauf des gemeinsamen Knastprojektes von Sachsen und Thüringen im von Justizskandalen geschüttelten Zwickau beobachtet. „Der Rohbau steht, die Baukosten haben sich von 150 auf 300 Millionen Euro verdoppelt - unter anderem wegen des belasteten Baugrunds auf dem Gelände des ehemaligen Reichsbahnausbesserungswerkes im Stadtteil Marienthal“, berichtet der Mitteldeutsche Rundfunk unter Berufung auf den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB). Jetzt droht knapp sechs Jahre nach der geplanten Fertigstellung im Jahre 2019 nach der Kostenexplosion auch noch der Teilabriss.
Der ursprüngliche Baubeginn im Jahre 2017 verzögerte sich immer wieder. Erst waren es die Fundamente der alten Gebäude auf dem ehemaligen Bahngelände, die abgerissen werden mussten. Was man selbstverständlich unmöglich vorher wissen konnte. Dann stellte man fest, dass nicht genügend Personal zur Verfügung stehen würde, um den Großknast betreiben zu können. Zu guter Letzt schmiss der Bauherr hin und rückte die Unterlagen nicht heraus. Eine Justizposse, die so nur in Zwickau stattfinden kann. Denn hier herrscht bekanntlich seit Jahren Rechtsbankrott. In einem mehrere hundert Seiten umfassenden Bericht hat der neue Generalplaner jetzt den Rückbau vorgeschlagen. Am Ende droht womöglich der Komplettabriss.
Dem Baustellenexperiment ist ein unwiederbringliches Biotop mit seltenen Tier- und Pflanzenarten zum Opfer gefallen, das sich seit der Wende bis vor rund zehn Jahren hier entwickelt hatte. Die damalige Oberbürgermeisterin Pia Findeiß (SPD) war eine glühende Verfechterin dieses Naturkahlschlages.

Foto: MDR
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27 Januar 2025

Kretschmers Verschwörungstheorie: Drei Staatsanwaltschaften ermitteln

Westsachsen/Dresden/ Zwickau/Plauen.- Die Staatsanwaltschaften Leipzig, Görlitz und Dresden ermitteln gegen den Sächsischen Ministerpräsidenten, Michael Kretschmer (CDU), wegen des Verdachts der Verleumdung. Anzeigenerstatter ist der Verein für saubere Justizarbeit.
Zu den Hintergründen ist bekannt, dass Michael Kretschmer während seines Wahlkampfauftrittes im August 2024 in der Zwickauer Innenstadt vor Publikum und laufenden TV-Kameras wiederholt behauptete, die vorgetragene berechtigte Kritik einer Passantin an der Zwickauer Justiz sei eine „Verschwörungstheorie“. Als die Betroffene ihm den Beweis für die fragwürdigen Vorgänge in der Zwickauer Justiz vorlegen wollte (Foto unten), ließ der Ministerpräsident sie einfach stehen, ohne selbst Kenntnis davon zu nehmen. Die Staatsanwaltschaften in Leipzig, Görlitz und Dresden sehen darin offensichtlich den Straftatbestand der Verleumdung erfüllt.
Der Mitschnitt des Videos wurde in verschiedenen Varianten mehrmals im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ausgestrahlt und ist auch heute noch in der ARD-Mediathek sowie auf YouTube unter diesen Links abrufbar:
WSF-YouTube Kanal Kretschmer - Friedrich
Wie die Westsächsische Zeitung bereits mehrfach berichtete, weiß Kretschmer seit 2017 von den kriminellen Machenschaften in der Zwickauer Justiz. 2019 wurde er schon einmal an gleicher Stelle von Passanten daraufhin angesprochen (siehe Artikel). Seitdem beliefert ihn sein Justizministerium regelmäßig mit den aktuellen Neuigkeiten zur Akte 8 F 1059/07 des Amtsgerichts Zwickau, in der man nicht nur einen gültigen Rechtskraftvermerk mit zwei weißen Blättern überklebt, sondern auch das falsche Familienrecht angewandt hatte. In dem mittlerweile auf rund 80 Zentimeter Höhe angewachsenen Aktenberg finden sich weitere Unregelmäßigkeiten, auf die bereits mehrere Juristen aufmerksam gemacht haben. Unter anderem auch der Präsident des Chemnitzer Verwaltungsgerichts, Bert Schaffarzik.
Warum der Sächsische Ministerpräsident trotz seines umfangreichen Wissens zu diesen massiven Vorwürfen bisher schweigt, kann nur einen Grund haben: Es handelt sich eben nicht um eine Verschwörungs-THEORIE, sondern um gängige Verschwörungs-PRAXIS an den Zwickauer Gerichten und darüber hinaus.

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26 Januar 2025

Falscher Doktor aus Plauen: Titelbetrug, Hochstapelei, Tote im Briefkopf

Westsachsen/Dresden/Plauen/ Zwickau.- Rechtsanwalt Reinhard Schübel, der falsche Doktor aus Plauen (WSZ berichtete), hat seine Homepage überarbeitet. Sie strotzt nur so von Übertreibungen und Selbstbeweihräucherung. Allein die 15 Fachgebiete, die der nicht promovierte Hochstapler anbietet, werden normalerweise von mehreren verschiedenen Fachanwälten abgedeckt (Bild unten). Seit kurzem unterstützt ihn eine „Familienfachanwältin“ aus der eigentlich renommierten Dresdener Promi-Kanzlei „Meyer-Götz, Oertel & Kollegen“. Dass Antje Liebig dort gehen musste und jetzt ausgerechnet bei Schübel untergekommen ist, verwundert doch sehr.
Wer ein Schreiben vom selbsternannten „Doktor“ erhält, findet im Briefkopf eine Mitarbeiterin, deren Name mit einem Kreuz † versehen ist. Recherchen haben ergeben, dass diese „Kollegin“ bereits seit mehr als zehn Jahren tot ist. Ob sie ihn bei seinen Fällen aus dem Jenseits unterstützt, ist nicht bekannt.
Das alles zu wissen, ist schlimm genug. Solche Leute jedoch ungehindert auf die Menschheit loszulassen, unverantwortlich.
In Sachsen entscheiden Gerichte immer wieder zugunsten des Betrügers, unterstützen damit seine Straftaten und schaden so der Allgemeinheit. Selbst die Zwickauer Staatsanwaltschaft lässt sich von ihm täuschen. Er habe „zwei Urkunden vorgelegt“, die ihn zum Tragen eines Doktortitels berechtigten, behauptete Schübel kürzlich bei einer Gerichtsverhandlung in Zwickau. Damit gaben sich die studierten und hoch bezahlten Ermittler ohne nachzufragen zufrieden. Dabei weiß jeder einigermaßen Gebildete, dass es in Deutschland zwingend notwendig ist, eine Dissertation zu veröffentlichen, bevor man sich Doktor nennen darf. Da Schübel eine solche Dissertation weder geschrieben, noch veröffentlicht hat, verstößt er gegen das Gesetz. Die Beweislast liegt bei ihm. Er muss die Veröffentlichung nachweisen.
Es haben sich weitere Geschädigte aus unterschiedlichen Regionen Sachsens bei der Westsächsischen Zeitung gemeldet. Daher wird die Bevölkerung ausdrücklich davor gewarnt, sich auf diesen Hochstapler einzulassen.

Fotos/Grafik: HP Schübel

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21 Januar 2025

Unanfechtbarer Beschluss: Beschwerde der AfD erfolglos

Westsachsen/Dresden/Bautzen.-
Das Landesamt für Verfassungsschutz darf den Landesverband Sachsen der Partei Alternative für Deutschland (AfD) als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen. Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen mit Beschluss vom heutigen Tag entschieden und damit die Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden zurückgewiesen. Mit dem angegriffenen Beschluss hatte das Verwaltungsgericht einen Eilantrag der AfD gegen diese Einstufung abgelehnt.
Die Gründe des Beschwerdeführers, auf deren Prüfung das Oberverwaltungsgericht beschränkt ist, führen nicht zu einer Änderung des angegriffenen Beschlusses. Die umfangreichen tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts habe der Beschwerdeführer mit seiner Beschwerde ebenso wenig durchgreifend infrage gestellt wie die rechtlichen Schlussfolgerungen. Der Beschluss ist unanfechtbar und im Wortlaut hier einsehbar.
Quelle und Foto: Sächsisches Oberverwaltungsgericht

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