22 April 2025

Kriminelle Juristen: Mehrere Täter zu empfindlichen Haftstrafen verurteilt

Westsachsen/Zwickau/Hessen/ Frankfurt.-
Am 12. Mai 2025 beginnt der Strafprozess gegen einen Beamten des höheren Justizdienstes des Landes Hessen vor der Großen Wirtschaftsstrafkammer in Frankfurt am Main. Ihm wird vorgeworfen, bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu Untreuehandlungen eines ihm vorgesetzten Oberstaatsanwaltes im Zusammenhang mit der Beauftragung von externen Sachverständigen Beihilfe geleistet zu haben.
Das Verfahren steht im Zusammenhang mit dem wegen Korruption verurteilten Oberstaatsanwalt Alexander B. Auf ihn warten nach seiner Haft möglicherweise Millionenforderungen. Mehrere Medien hatten darüber berichtet, so auch die Hessenschau.
Der früher hoch angesehene Leiter einer Ermittlungsstelle gegen Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen und Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft sei mit „krimineller Energie“ vorgegangen, sagte der Vorsitzende Richter Werner Gröschel. Er sei sich der Illegalität seines Handelns voll bewusst gewesen. Am Ende habe er seine gesamte bürgerliche Existenz zerstört. B. sagte in seinem Schlusswort, er sei sich der Tragweite des Unrechts, das er begangen habe, bewusst. Er habe vielen Menschen und auch dem Ansehen der hessischen Justiz geschadet: „Da gibt es nichts zu relativieren und nichts zu beschönigen“. Er bedauere seine Straftaten und übernehme die volle Verantwortung.
Auf solches Bedauern warten die Geschädigten der Zwickauer Überklebungsaffäre und des Sparkassenbetruges seit Jahren vergeblich. Obwohl die Verantwortlichen eindeutig feststehen. Sie bewegen sich ebenfalls, wie in Hessen, in höchsten Kreisen der Sächsischen Staatsregierung, der Generalstaatsanwaltschaft Sachsen und an den Sächsischen Gerichten. Eine Auflistung der Täter samt ihrer Vergehen findet man auf der Seite des Vereins für saubere Justizarbeit. Die Liste ist noch nicht vollständig. Daran wird derzeit gearbeitet.
Bereits im März wurde das Urteil gegen eine Lüdenscheider Amtsrichterin rechtskräftig. Sie muss jetzt wegen Rechtsbeugung eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten antreten (WSZ berichtete).
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17 April 2025

Rövekamp im Ruhestand: Jetzt holt ihn seine Vergangenheit ein

Westsachsen/Zwickau/Dresden.- Der Präsident des Landgerichts Dresden, Klaus Rövekamp (Foto Archiv), tritt mit Ablauf des 30. April 2025 in den Ruhestand.
Während seiner Zeit als Leitender Oberstaatsanwalt in Zwickau war er mehrfach mit der Zwickauer Überklebungsaffäre befasst. Er verhinderte 2015 die Aufklärung, indem er die Strafvereitelung des damaligen Gruppenleiter-Staatsanwalts Jürgen Pfeiffer deckte. Zehn Jahre später holt ihn seine Vergangenheit jetzt ein. Auf der Seite „Täterliste“ des Vereins für saubere Justizarbeit taucht sein Name auf.
Klaus Rövekamp wurde 1960 in Duisburg geboren. Nach erfolgreichem Abschluss der juristischen Ausbildung trat er zum 1. März 1990 in den höheren Justizdienst des Freistaates Bayern ein und war als Assessor zunächst der Staatsanwaltschaft Landshut zugewiesen. Ab Dezember 1991 erfolgte eine etwa einjährige Abordnung an die Staatsanwaltschaft Chemnitz. Gleichzeitig mit seiner Ernennung zum Staatsanwalt auf Lebenszeit bei der Staatsanwaltschaft Landshut mit Wirkung vom 1. Januar 1993 wurde Herr Rövekamp an das Bundesministerium der Justiz abgeordnet. Der dortigen Referententätigkeit schloss sich zum 1. Juli 1996 ein Wechsel nach Nordrhein-Westfalen an das Landgericht Duisburg an. Zum 1. Januar 1999 wechselte Klaus Rövekamp in den Justizdienst des Freistaates Sachsen und wurde zum Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dresden ernannt. In der Folge wurde er mit Wirkung vom 1. November 2002 zum Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts bei der Staatsanwaltschaft Dresden und schließlich zum 1. September 2006 zum Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden ernannt. Ab dem 20. August 2012 führte Klaus Rövekamp als Leitender Oberstaatsanwalt die Staatsanwaltschaft Zwickau, bevor er zum 1. Juli 2016 die Leitung der Staatsanwaltschaft Leipzig und zum 1. Januar 2018 die Leitung der Staatsanwaltschaft Dresden übernahm. Seit dem 1. April 2023 und bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand mit Ablauf des 30. April 2025 bekleidet Klaus Rövekamp das Amt des Präsidenten des Landgerichts Dresden. Am Landgericht Dresden sind derzeit rund 263 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, darunter 75 Richterinnen und Richter.
Quelle und Foto: Sächsisches Staatsministerium der Justiz

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10 April 2025

Spott und Hohn: Kein Vertrauen mehr in die sächsische Justiz

Eva-Maria Ast, Direktorin des Amtsgerichts Zwickau.
„Das Vertrauen der Bürger in die Justiz und den Rechtsstaat muss weiter gestärkt werden“. Angesichts der sich laufend wiederholenden Rechtsbrüche in Sachsens Justiz klingt dieser Satz wie Spott und Hohn in den Ohren der Opfer juristischer Willkür.
Der Verein für saubere Justizarbeit hat jetzt eine Liste derer veröffentlicht, die sich an Straftaten der Justiz gegen unschuldige Bürger beteiligt haben. Die Liste ist hier einsehbar: Saubere Justizarbeit


Pressemitteilung des Sächsisches Staatsministeriums der Justiz von heute

Der gestern von CDU, CSU und SPD gemeinsam vorgestellte Koalitionsvertrag für die künftige Bundesregierung enthält zahlreiche wichtige Zusagen für die Justiz. Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (Foto unten) begrüßt besonders die geplante Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat, für die sich Sachsen stark gemacht hat. Das Ziel ist dabei klar: Das Vertrauen der Bürger in die Justiz und den Rechtsstaat muss weiter gestärkt werden.
„Um die dringend nötigen, beschleunigten Verfahrensabläufe zu ermöglichen und die nächsten Schritte beim Thema Digitalisierung gehen zu können, brauchen wir auch die dafür nötigen Mittel. Die Verfahrenszahlen bei den Staatsanwaltschaften sind in den letzten zwei Jahren stark angestiegen. Zugleich sind die Verwaltungsgerichte mit immer mehr Asylverfahren konfrontiert. Damit die Justiz diese Herausforderungen meistern kann, brauchen wir dringend qualifiziertes Personal. Ich freue mich sehr, dass es dafür zu einer Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat kommt. Die dadurch ermöglichten personellen Verstärkungen werden auch der Justiz in Sachsen unmittelbar weiterhelfen. Die schnelle und gründliche Bearbeitung der Straf- und Ermittlungsverfahren und die deutliche Beschleunigung der Asylverfahren müssen Priorität haben.“
Der Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung legt einen Schwerpunkt auf eine deutliche Beschleunigung der Asylverfahren – sowohl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als auch bei verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Hierzu erklärt Frau Staatsministerin Prof. Geiert: "Wir haben zuletzt mit einem großen Asylgipfel viele Beteiligte zusammengebracht, um unseren Teil zu schnelleren Asylverfahren beizutragen, haben neue Asylkammern an den sächsischen Verwaltungsgerichten und zusätzliche Stellen geschaffen, trotz angespannter Haushaltslage. Es ist ganz wichtig, dass die neue Bundesregierung dieses Thema nun konkret angeht."
Auch an anderen Stellen im Koalitionsvertrag unterstreicht die künftige Bundesregierung, wie viel ihr daran gelegen ist, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken und für mehr Effizienz zu sorgen. Eine Rolle spielt dabei neben den geplanten erweiterten Ermittlungsbefugnissen für die Sicherheitsbehörden vor allem das Schlüsselthema Digitalisierung.
Staatsministerin Geiert: „Sachsens Justiz steht beim Thema Digitalisierung auch im Vergleich mit anderen Bundesländern hervorragend da. Wir sind auf einem guten Weg, zum 1. Januar 2026 planmäßig die vollständige Umstellung auf die elektronische Verfahrensakte zu schaffen. Dass das Thema in der neuen Legislaturperiode auch auf Bundesebene die nötige Aufmerksamkeit erfährt, gibt Grund zur Zuversicht.“
Quelle: Alexander Melzer/Sächsisches Staatsministerium der Justiz

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04 April 2025

Festnahme wegen sexueller Nötigung: Beschuldigter in U-Haft

Westsachsen/Dresden.-
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 38-jährigen Polen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt versuchte sexuelle Nötigung und sexuelle Nötigung zur Last. Ihm wird vorgeworfen, am 3. November 2023 gegen 00:15 Uhr einer ihm unbekannten 27-jährigen Geschädigten von der Haltestelle Straßburger Platz in Dresden, in der Absicht, sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen, zu deren sich in der Nähe befindlichen Wohnhaus gefolgt zu sein. Als die Geschädigte im Hausflur laut zu schreien begann, flüchtete der Beschuldigte aus Angst, entdeckt zu werden.
Dem Beschuldigten wird weiterhin vorgeworfen, etwa vier Stunden später eine ihm unbekannte 20-jährige Geschädigte an der Haltestelle Elbepark, Lommatzscher Straße 125 in Dresden gewaltsam zu Boden gebracht und sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen zu haben. Durch das Herannahen hilfsbereiter Dritter sah der Beschuldigte keine Möglichkeit, die Tat fortzusetzen und entfernte sich.
Der Beschuldigte konnte aufgrund umfangreicher Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden identifiziert werden. Er wurde am 8. Oktober 2024 aufgrund eines bereits bestehenden Haftbefehls in diesem Verfahren festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der Beschuldigte ist geringfügig und nicht einschlägig vorbestraft. Er hat keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden
Foto: Symbolbild Polizei

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