29 Februar 2020

Korruption im Richteramt? Jetzt kommt's knüppeldicke!

Update 14. März 2020:
Wir bedanken uns herzlich für die bundesweite Unterstützung, ausdrücklich auch aus den westlichen Bundesländern sowie international von Kollegen und anderen aufrichtigen Menschen, die uns in dieser Sache Mut zussprechen.
Gegen die einstweilige Verfügung haben wir Widerspruch eingelegt. Den Widerspruch haben insgesamt neun Kollegen unterschrieben, die zu einer möglichen mündlichen Verhandlung für uns sprechen werden.

Westsächsen/Zwickau.- Mit einer einstweiligen Verfügung versucht gerade Peter Bielefeld, Richter am Amtsgericht Zwickau, im Auftrag der Haus- und Hof-Kanzlei der Sparkasse Zwickau PÜHN (Foto: Mitarbeiter Jörg Dietsch) zu erreichen, dass der Westsächsischen Zeitung verboten wird, über ihre Rechercheergebnisse in Bezug auf die Korruptionsvorwürfe gegen die Zwickauer Stadtspitze, die Sparkasse Zwickau und das Amtsgericht Zwickau zu berichten. Bei Zuwiderhandlung drohen eine saftige Geldstrafe von einer viertel Million Euro oder ersatzweise sechs Monate Gefängnis (Einstweilige Verfügung zum Download: hier).
Im Klartext heißt das: Heute, im 21. Jahrhundert, bestimmen in Deutschland ein Provinzanwalt aus Zwickau mit einem ihm wohl gesonnenen Richter über Freiheit oder Haft von unabhängigen Journalisten. Nicht in Nordkorea, China oder im Iran, sondern in Zwickau - Sachsen - Deutschland!
Zur Erklärung:
Amtsrichter Peter Bielefeld weiß seit 2017 über die Überklebungsaffäre und Rechtsbeugung am Oberlandesgericht (OLG) Dresden Bescheid. Der gesamte Sachverhalt zum Az. 4C 1177/17 liegt ihm seit dem vor. Oberstaatsanwalt Stefan Henke schreibt am 24.09.2015 unter dem Aktenzeichen Az. 25Zs 1620/15: „Der Rechtskraftvermerk kann nur in einem zivilgerichtlichen Verfahren abgeändert werden. Ich habe diesbezüglich Ihre Email an das Amtsgericht Zwickau weiter geleitet. Von dort werden Sie weitere Nachricht erhalten“.
Das zivilgerichtliche Verfahren wurde mit dem „Lumpenhund-Richter“ Adolf Lindenberger versucht zu klären. Lindenberger verhinderte seiner Zeit die Aufklärung des Sachverhaltes durch mutmaßliche Rechtsbeugung.  Auch Bielefeld wäre verpflichtet, die Korrektur dieses Rechtskraftvermerkes im Verfahren 4C 1177/17 vorzunehmen. Stattdessen verschleppt er seit zwei Jahren einen dringend angesagten Prozess. Jetzt versucht er, auch Journalisten einzuschüchtern, die ihm auf die Schliche kommen. Hier ist es plötzlich ganz dringend, bei anderen wichtigen Sachen wird verschleppt. Das weißt auf vorsätzliche Vertuschung schwerwiegender Offizialdelikte seiner Kollegen hin. Das wiederum weißt darauf hin, dass die Behauptung der WSZ stimmt, dass hier im Schulterschluss gegen die Allgemeinheit agiert wird.
Aufruf:
Wir rufen alle aufrichtigen Journalistenkollegen dazu auf, sich mit uns zu solidarisieren. So darf das auf gar keinen Fall weitergehen! Heute ist es Zwickau, morgen Chemnitz, dann Leipzig, Dresden, München, Hamburg, Berlin und so weiter... Wenn wir jetzt nicht zusammenstehen und handeln, dann haben wir tatsächlich bald Zustände wie in einem totalitären System.

Alle Hintergründe dazu auf unserer Seite Sächsische Justiz und im Lumpenhund-Buch

Foto: HP Rechtsanwaltskanzlei PÜHN 

17 Februar 2020

OB-Wahl 2020: Vom Regen in die Traufe?

Westsachsen/Zwickau.- Im September findet die Wahl zur Oberbürgermeisterin (zum Oberbürgermeister) der Stadt Zwickau statt. Favorisiert wird dabei die CDU-Kandidatin Kathrin Köhler (Foto oben). Was hierbei von den Akteuren im Rathaus geflissentlich ausgeblendet wird ist die Tatsache, dass Köhler als derzeitige Baubürgermeisterin für den Immobilien- und Korruptionsskandal bei der Sparkasse Zwickau mit verantwortlich ist (WSZ berichtete). Es geht im Wesentlichen darum, dass die derzeitige SPD-Oberbürgermeisterin Pia Findeiß (Foto unten) ihre vom Gesetz her vorgeschriebene Kontrollaufgabe als Veraltungsratsvorsitzende gegenüber der Sparkasse Zwickau vernachlässigt. Eine direkte Anfrage danach, ob es mit einer Oberbürgermeisterin Kathrin Köhler mehr Kontrolle durch den Verwaltungsrat der Sparkasse gibt, blieb bisher unbeantwortet. Man kann also davon ausgehen, dass alles beim Alten bleibt.
Ungeachtet dessen sucht die Stadtverwaltung derzeit Bürger, die sich als Wahlhelfer engagieren wollen. Für den Einsatz am Wahltag sind keine besonderen Qualifikationen erforderlich. Die Helfer müssen das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und der deutschen Sprache mächtig sein. Sie dürfen weder selbst zur Wahl stehen noch als Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag benannt sein. Des Weiteren sollten sie gesundheitlich in der Lage sein, das Ehrenamt auszuüben und teamfähig sein.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer bezahlt die Stadt Zwickau eine Aufwandsentschädigung nach der Wahlhelfer-Entschädigungssatzung. Je nach Funktion beträgt diese zwischen 30 und 50 Euro. Für die Wahlvorsteher und Schriftführer sowie für deren Stellvertreter bietet die Stadtverwaltung im Vorfeld entsprechende Schulungen an. Insgesamt soll der Wahlsonntag von 580 Wahlhelfern abgesichert werden. Nähere Informationen sind unter www.zwickau.de/wahlen zu finden.

Quelle und Fotos: Stadtverwaltung Zwickau

07 Februar 2020

Mit vollständiger Namenliste: Das Lumpenhund-Buch ist da!

Tatsachenbericht über Justizwillkür in Zwickau mit Namensliste der Verantwortlichen.
Westsachsen/Leipzig/Zwickau.- Der mit Spannung erwartete Tatsachenbericht eines Justiz-Opfers ist da. Heute Vormittag wurden die ersten Exemplare ausgeliefert und liegen zur Abholung für Interessierte in der Redaktion der Westsächsischen Zeitung bereit.
Das sogenannte „Lumpenhund-Buch“ Mit dem Titel „Adolf L. - Richter am Amtsgericht“ sorgte im Vorfeld für Proteste, weil am Ende eine Liste von Klarnamen veröffentlicht ist. Zuletzt hatte die sogenannte „Freie“ Presse diese Namenliste über ihre Leipziger Rechtsanwaltskanzlei verbieten wollen. Da es sich jedoch ausschließlich um Personen des öffentlichen Lebens handelt, lief dieses Ansinnen ins Leere. Die für das beschriebene Unrecht Verantwortlichen sind mit Namen und Funktion weiterhin benannt.
Derzeit gibt es das Buch ausschließlich in der Redaktion, Max-Pechstein-Straße 7 in Zwickau oder im Internet über diesen Link zu beziehen. PayPal

06 Februar 2020

Oberbürgermeisterin schweigt zu „Gemeinsam gegen die Sparkasse“

Westsachsen/Zwickau.- „Arrogant und ignorant“, mit diesen Worten beschreibt eine frustrierte Sparkassenkundin den Umgang der Sparkasse Zwickau mit ihr. Seit Jahren schon tobt ein Streit über eine angebliche Ablösung ihres Darlehens, bei der sich die Sparkasse Zwickau unrechtmäßig eine Vorfälligkeitsentschädigung von rund 11.000 Euro abzweigte (WSZ berichtete).  Mit Wissen und Billigung von Oberbürgermeisterin Pia Findeiß, wie sich später herausstellte. Sie überwacht laut Sparkassengesetz des Freistaates Sachsen (SächsSparkG) als Verwaltungsratsvorsitzende der Sparkasse Zwickau das operative Geschäft. Zu einer Stellungnahme sind weder sie noch die Geschäftsführung des Kreditinstitutes bereit. Mehrere Anfragen diverser Medien liefen bisher ins Leere.
Die Sparkasse Zwickau weigert sich außerdem in Absprache mit der Oberbürgermeisterin ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 21.11.2019 anzuerkennen. Deshalb ist die Verbraucherzentrale Sachsen jetzt gezwungen, im Sinne der Verbraucher zu handeln. Nach der Sparkasse Leipzig und der Erzgebirgssparkasse sollen auch die Zwickauer Prämiensparer, die Möglichkeit bekommen, die ihnen zustehende Zinsnachzahlung aus den Langzeitsparverträgen „Prämiensparen flexibel“ zusammen mit der Verbraucherzentrale Sachsen einzuklagen.
„Im Raum Zwickau warten die enttäuschten Kunden des Bankhauses schon seit Monaten auf Neuigkeiten. Wir haben den Sparern zugesagt, sie nicht im Stich zu lassen. Insbesondere weil die Ansprüche Ende 2020 verjähren, gilt es jetzt aktiv zu werden“, erklärt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. Dabei geht es nicht nur um Peanuts, wie sich seit Februar 2019 im Rahmen der Beratung herausgestellt hat. In dieser Zeit wurden rund 180 Verträge auf Zinsanpassung geprüft. In allen Fällen hat die Sparkasse Zwickau aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen die variablen Zinsen zum Nachteil der Verbraucher angepasst. Im Durchschnitt handelte es sich um rund 6.000 Euro Nachzahlungsanspruch pro Vertrag.
Alle Kunden der Sparkasse Zwickau, die einen Vertrag über das Langzeitsparprodukt „Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben, in dem die Klauseln „Die Spareinlage wird variabel, z. Zt. mit ... % verzinst“ oder „Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. … % am Ende eines Kalender-/Sparjahres eine verzinsliche S-Prämie“ enthalten sind, können sich der Klage anschließen. Für Sparer, die sich dafür entscheiden, entstehen keine Prozesskosten. Der Aufwand begrenzt sich auf die Eintragung ins Register. Das Risiko ist daher sehr gering.
Nach der heutigen Klageeinreichung eröffnet das Bundesamt für Justiz in wenigen Tagen das Klageregister: Dort tragen sich Interessierte selbst ein. Erfahrungen mit den Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkasse Leipzig und die Erzgebirgssparkasse haben aber gezeigt, dass es mit Blick auf die Rechtssicherheit sinnvoll ist, sich für die Anmeldung Unterstützung zu holen. Für eine rechtssichere Beteiligung bietet die Verbraucherzentrale in Zwickau im Rahmen der Beratung die Anmeldung ins Klageregister zum Preis von 40 Euro an. Solche Termine können ab sofort online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341-696 29 29 gebucht werden. Wer sich der Klage bereits vor Registereröffnung anschließen möchte, kann der Verbraucherzentrale in Zwickau eine Vollmacht erteilen.
Weitere Musterfeststellungsklage nicht ausgeschlossen
Bevor die Zinsanpassung zum großen Thema wurde, regte sich der Unmut der Kunden ursprünglich wegen der massenhaften Kündigungen selbiger Verträge. Dazu gab es Ende November 2019 erfreuliche Nachrichten für Sparer mit einer Vertragslaufzeit von 1.188 Monaten: Das positive Urteil des Oberlandgerichtes Dresden (Urteil vom 21.11.2019, Aktenzeichen 8 U 1770/18, nicht rechtskräftig). Die Sparkasse Zwickau will dieses Urteil jedoch nicht akzeptieren und hat Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt. „Hier wollen wir nun gern im Namen der Verbraucher weitermachen“, so Eichhorst. Deshalb sind alle Sparer aus dem Raum Zwickau aufgerufen, sich bei der Verbraucherzentrale zu melden, wenn sie einen solchen Vertrag besitzen und sich gegen die Kündigung wehren wollen. „Melden sich ausreichend Klagewillige, prüfen wir, ob eine zusätzliche Musterfeststellungsklage eingereicht wird, um die Fortführung dieser Verträge zu ermöglichen“, informiert Eichhorst.

04 Februar 2020

Zwickauer Justiz-Alltag: „Lumpenhund“ sorgt für Alarmstufe ROT

Westsachsen/Zwickau.- Alarmstufe ROT im Amtsgericht Zwickau. Digitale Prozessbeobachtung? Fehlanzeige! Ein halbes Dutzend schwer bewaffnete uniformierte Polizisten kontrollieren am Eingang alles und jeden im Zusammenhang mit einer Verhandlung, die gleich im Sitzungssaal 4 stattfinden soll. „Wir wollen Ihnen nichts böses“, sagt einer der Kontrolleure zu der Frau, die in wenigen Minuten unschuldig auf der Anklagebank sitzen wird. Dennoch wird jeder Kugelschreiber untersucht, Handys werden konfisziert, die Ausweise der Besucher kontrolliert und kopiert. Derartige Vorsichtsmaßnahmen ergreift man sonst nur bei Mordprozessen, gegen schwerstkriminelle Clanführer oder wenn Aufrührer der sogenannten „Reichsbürgerszene“ erwartet werden.
Der Grund für diese kostenintensiven Sicherheitsmaßnahmen liegt in einem Satz: „...krimineller, asozialer, strafvereitelnder, unverschämter Lumpenhund...“. Damit ist das Verhalten des Zwickau Amtsrichters Adolf Lindenberger gemeint, der Claudia Friedrich in einem früheren Prozess mehrfach beleidigt, diskreditiert und herabgewürdigt hat. „Außerdem erkennt dieser Richter nicht an, dass am Amtsgericht Zwickau schwerste kriminelle Handlungen begangen werden. Im Gegenteil: er beteiligt sich nach wie vor an deren Vertuschung“, sagt die heute hier zu Unrecht Angeklagte. Sie ist von diesem Polizeiaufgebot sichtlich erschütterte und fassungslos.
Unter den so scharf kontrollierten Prozessbeobachtern ist auch Gudrun Rödel (kleines Foto). Die gebürtige Zwickauerin wurde durch ihr Engagement im Fall Peggy Knobloch und Gustl Mollath deutschlandweit bekannt. Letzteren bezeichnet die rüstige Rentnerin mittlerweile als ihren guten Freund. „Ich finde es eine Schande, wie hier mit offensichtlich Unschuldigen umgegangen wird“, so Gudrun Rödel. „Ich sage Claudia hiermit meine vollste Unterstützung zu. Ich werde dafür sorgen, dass diese Ungerechtigkeit weit über die Grenzen Sachsens hinaus bekannt wird“.
Zu Beginn der Verhandlung verlas Richter Heiko Eisenreich die Email mit der angeblichen Richterbeleidigung im Wortlaut vor. Darin war detailliert beschrieben, warum die Angeklagte zu so drastischen Worten wie „krimineller, asozialer, strafvereitelnder, unverschämter Lumpenhund“ greifen musste. Nämlich, weil er gemäß seiner Handlungen genau das ist. Am Ende stand der erwartete Freispruch. Allerdings kündigte die Staatsanwaltschaft bereits an, auch weiterhin gegen die offensichtlich unschuldige Frau vorgehen zu wollen. Völlig grundlos, wie sich heute herausgestellt hat. Das eigentliche Verbrechen (die im Amt begangene Urkundenfälschung) wird seitens der Justiz weiterhin nicht thematisiert.
In wenigen Tagen erscheint das sogenannte „Lumpenhund-Buch“, in dem die Betroffene ausführlich über ihr Martyrium mit der Zwickauer Justiz berichtet. Darin werden auch die Namen der verantwortlichen Richter, Staats- und Rechtsanwälte genannt. Hier geht's zum Download

Weitere Informationen zum Thema auf unserer Seite Sächsische Justiz

02 Februar 2020

Korruptionsskandal: Welche Rolle spielt die Oberbürgermeisterin?

Westsachsen/Zwickau.- „Frau Dr. Findeiß äußert sich als Verwaltungsratsvorsitzende nicht zum operativen Geschäft der Sparkasse.“. Mit diesem Satz versucht die Pressestelle der Stadt Zwickau gerade, Fragen nach der Verantwortlichkeit der Oberbürgermeisterin in Bezug auf diverse Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit dem Kreditinstitut abzuwimmeln. Was dabei geflissentlich unterschlagen wird ist die Tatsache, dass das Stadtoberhaupt wesentlich mehr Einfluss auf das operative Geschäft der Sparkasse hat, als hier zugegeben wird. Denn sie bestimmt die Richtlinien der Geschäftspolitik und überwacht die Geschäftsführung. So steht es zumindest im Sächsischen Sparkassengesetz. Außerdem gehört es zu ihrem Aufgabenbereich, das operative Geschäft zu überwachen. So bedarf es der Zustimmung des Verwaltungsrats, wenn Beschlüsse des Vorstands über den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken gefasst werden. Nachzulesen im Sparkassengesetz des Freistaates Sachsen (SächsSparkG) unter §8, Abs. 3, Satz 3. Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Wenn Unregelmäßigkeiten auftreten, muss der Verwaltungsrat, in diesem Fall Oberbürgermeisterin Pia Findeiß (SPD), entgegen steuern. Tut Findeiß das nicht, macht sie sich mitschuldig und somit der Korruption verdächtig. So, wie hier offensichtlich geschehen: Geschäftsmodell Vorfälligkeitsentschädigung
Als Anstalt des öffentlichen Rechts ist die Sparkasse Zwickau außerdem in einer besonderen Verantwortung. Sie ist eine mit einer öffentlichen Aufgabe betraute Institution, deren Aufgaben ihr gesetzlich oder satzungsmäßig zugewiesen worden sind.
Soweit die Theorie. In der Praxis sieht das oftmals anders aus. Der WSZ liegen Beweise vor, wonach die Sparkasse im Schulterschluss mit der Justiz und der Stadtspitze regelmäßig und wissentlich gegen geltendes Recht verstößt. Die Sparkassen-Kunden stehen dem meist völlig hilflos gegenüber und verlieren bei langwierigen Rechtsstreitigkeiten aus den genannten Gründen mitunter Haus und Hof.
Dem versucht seit geraumer Zeit auch die Verbraucherzentrale Sachsen entgegen zu wirken. Geschädigte haben hier die Möglichkeit, Unregelmäßigkeiten anzuzeigen. Darüber hinaus nimmt auch jede Polizeidienststelle Anzeigen entgegen, wenn eine Straftat vermutet wird.