Westsachsen/Zwickau.- „Das ist kein Beschluss sondern ein Urteil!“. Schon fast verzweifelt beschwörte gestern Nachmittag Richterin Birgit Nagel eine Lüge, an die sie offensichtlich selbst nicht mehr glaubt. Mit ausschweifenden Erklärungen versuchte sie immer wieder die Prozessbeobachter davon zu überzeugen. Weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Dabei konnte jeder der Anwesenden deutlich erkennen, dass sowohl auf dem Original wie auch auf der Ausfertigung das Wort BESCHLUSS steht (siehe Fotokopie). Das Wort URTEIL hingegen ist explizit gestrichen, was die Sache noch verdeutlicht und eigentlich unbestreitbar macht. Warum Richterin Nagel an dieser absurden Behauptung bis zum Ende der Verhandlung festhielt, in der es eigentlich um die Weitergabe eines Internet-Links ging, bleibt zunächst ihr Geheimnis.
Fakt ist, dass es zwei Varianten des Beschlusses gibt. Ein Original und eine Ausfertigung. Wobei der Rechtskraftvermerk auf dem Original mit einem weißen Blatt Papier überklebt wurde. Sachsens Ex-Justizminister Gemkow meinte seinerzeit, dies sei irrtümlich durch einen Unbekannten geschehen (WSZ berichtete). Es gibt weitere Abweichungen zwischen dem Original und der Ausfertigung. So fehlt zum Beispiel auf dem Original der Dienststempel, auf der Ausfertigung ist er jedoch zu sehen. Das wirft weitere Fragen auf, die auch Richterin Nagel gestern nicht beantworten wollte. Stattdessen behauptet sie weiterhin, dieser Beschluss sei ein Urteil.
Nun kann man mutmaßen, welche Beweggründe dahinter stehen. Ein Psychiater hätte da sicher eine andere Erklärung als zum Beispiel ein Kriminalist. Wenn man jedoch die Fakten und Zusammenhänge kennt, erscheint ein recht klares Bild.
Fakt 1: Die dem Beschluss zugrunde liegende Sache wurde von der damals zuständigen Richterin Marion Nitschke nach falschem, weil veraltetem Recht verhandelt. Fakt 2: Der damalige Rechtsanwalt der Klägerin, der umstrittene „Doktor“ Reinhard Schübel, legte gegen diesen Beschluss ein falsches Rechtsmittel beim nicht zuständigen Oberlandesgericht in Dresden ein. Fakt 3: Bis heute wird die Betroffene mit unsinnigen Gerichtsprozessen überzogen und damit finanziell sowie gesundheitlich ruiniert (Linksammlung).
Nach dieser Faktenlage ergibt sich folgendes Bild: Richterin Birgit Nagel will verhindern, dass die Fehler ihrer Berufskollegin Marion Nitschke offenbar werden. Dahinter steht die nahe liegende und mittlerweile auch bewiesene Vermutung, dass seitens der Justiz alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, damit das so bleibt. Man versucht also, die Überklebung eines gültigen Rechtskraftvermerkes bis heute zu vertuschen. Daran sind Juristen aller Berufsstände bis hin ins Justizministerium beteiligt. Würde Frau Nagel also zugeben, was nicht mehr zu verleugnen ist, dann müssten nach geltendem Recht sämtliche am Fall beteiligten Juristen strafrechtlich belangt werden. Was das für den „Rechtsstaat“ Deutschland bedeutet, kann sich jeder selbst ausmalen.
Zurück zur gestrigen Verhandlung: Eine Praktikantin aus der Plauener Rechtsanwaltskanzlei Schübel hatte den Saalfelder Mediziner Wilfried Meißner auf 250.000 Euro, ersatzweise bei Wiederholung bis zu zwei Jahre Haft verklagt, weil dieser einen Link mit dem Artikel aus der Westsächsischen Zeitung in einem offenen Verteiler per Email an eine Reihe nicht näher benannter Empfänger weiter gegeben hatte. Meißner verglich diese Anschuldigung mit dem Verbot der Weitergabe einer Zeitung. „Ich soll hier von einem Mann mundtot gemacht werden, der sich über das Gesetz stellt. Um seine nicht vorhandene Doktorwürde nicht nachweisen zu müssen, versucht Schübel die Weitergabe eines öffentlich zugänglichen Artikels zu verhindern. Das ist absurd und völlig unlogisch.“ Meißner sieht Parallelen zu scientologischen Strukturen innerhalb der Zwickauer Justiz, die genau so agieren würden, wie Schübel es tut. „Weil er kein Argument gegen die Zeitung hat, zieht er unbeteiligte Dritte hinzu, um einzuschüchtern“. Das seien die Methoden der Scientology-Sekte, so Meißner.
Richterin Birgit Nagel vermochte auch in der zweiten Verhandlung zu diesem Thema, die wiederum über 130 Minuten lang dauerte, keine Entscheidung zu finden. Ein neuer Termin wurde auf September 2020 festgelegt.