Hier die Fakten an einem Beispiel erklärt: Man stelle sich vor, jemand hat ein juristisches Problem, geht deshalb zum Rechtsanwalt. Dieser rät ihm, vor Gericht zu ziehen, weil man ja schließlich im Recht sei und verlangt einen Vorschuss. In erster Instanz wird der Prozess vielleicht sogar noch gewonnen und der Mandant freut sich. Doch spätestens jetzt sprechen sich die gegnerischen Anwälte ab, vergleichen die Vermögensverhältnisse ihrer Mandanten. Je nachdem, wie viel zu holen ist, verständigt man sich darauf, dass die jeweils unterlegene Partei in Berufung geht. Ab der nächsten Instanz herrscht Anwaltszwang. Der Mandant ist zu Prozessbeginn da, der Anwalt kommt nicht. Der Richter zuckt mit den Schultern und erlässt ein Versäumnisurteil. Jetzt hat man nicht nur den Prozess verloren, sondern wird auch zur Zahlung aller angefallenen Kosten verdonnert. Fassungslos erfährt man auf Nachfrage: „Dann verklagen Sie doch Ihren Anwalt!“ Folgt man diesem Rat, gerät man in eine Spirale der Ruinierung, die erst endet, wenn alles Geld verbraucht ist. Recht haben und Recht bekommen sind also in Zwickau nicht nur zwei verschiedene Dinge, sondern sie schließen sich gegenseitig aus. Mit Duldung und Unterstützung von Richtern und Staatsanwälten, die auf Anweisung ihrer Führung in der Direktion handeln. Abgerundet wird dieses Geschäftsmodell damit, dass die Sächsische Staatsregierung das passende Personal dafür zur Verfügung stellt. Verantwortlich dafür zeichnen die jeweiligen Justizminister Sebastian Gemkow bis 2019 und jetzt Katja Meier. Mit sauberer Justizarbeit, die man als Normalbürger von den Gerichten eigentlich erwartet, hat all dies nichts mehr zu tun. Weitere Hintergründe und Fakten zum Thema gibt's hier: Justiz Alltag
Fortsetzung folgt...