Westsachsen/Zwickau.- Nach der Verhandlung vom vergangenen Donnerstag am Amtsgericht Zwickau gegen einen aus Saalfeld stammenden Mann, der wegen der Weitergabe eines Internet-Links nach dem Wunsch des umstrittenen Rechtsanwaltes Reinhard Schübel aus Plauen zu zwei Jahren Haft verurteilt werden sollte (WSZ berichtete), haben sich die Wogen bis heute nicht geglättet. Besonders die Feigheit Schübels, der statt selbst zu erscheinen seine in der Sache unwissende Praktikantin vorschickte, brachte die Anwesenden auf die Palme: „Hat dieser Mann denn überhaupt kein Ehrgefühl im Leib?“, hieß es zum Beispiel von einer Prozessbeobachterin. „Die arme Frau scheint ja vollkommen überfordert.“
Tatsächlich musste sich die Mitarbeiterin aus der Schübel-Kanzlei, Jutta Kesselring, vom Prozessgegner, aber auch vom Publikum einiges gefallen lassen. So ließ eine am Prozess beteiligte Frau ausrichten, dass Herr Schübel ein „lügender, betrügender Lumpenhund“ sei und ihrer Meinung nach aufgrund seines strafrelevanten Verhaltens sofort in Untersuchungshaft gehört. Auf die Frage der Richterin an Schübels Mitarbeiterin, ob die Aussage ins Protokoll aufgenommen werden soll sagte diese, das sei nicht so wichtig. Worauf sofort der Vorwurf der Protokollmanipulation aus dem Publikum kam. Es könne nicht sein, dass schon wieder wichtige Informationen einfach weg gelassen werden, empörte sich einer der Anwesenden: „Es wird Zeit, dass sämtliche Gerichtsprozesse komplett mit Ton und Bild aufgezeichnet werden, um derartige Absprachen auszuschließen.“ Richterin Birgit Nagel, die sich während der gesamten Verhandlung hinter einem sogenannten „Spuckschutz“ aus transparenten Gummimatten verbarg, meinte dazu, dies sei technisch nur schwer zu realisieren, obgleich bei einigen Strafprozessen auch jetzt schon aufgezeichnet würde.
In der Sache selbst gab es auch in dieser zweiten Verhandlung zum gleichen Thema keine Entscheidung. Am 23. Juli findet um 15 Uhr ein weiterer Prozess in dieser Sache statt. Diesmal stehen sich Schübel und die Westsächsische Zeitung gegenüber. Letztere klagt auf Zurücknahme einer Einstweiligen Verfügung, in der Schübel unter Androhung von einer viertel Million Euro Geldstrafe verhindern will, dass weiterhin über seine Machenschaften berichtet werden darf.