Das Verfahren steht im Zusammenhang mit dem wegen Korruption verurteilten Oberstaatsanwalt Alexander B. Auf ihn warten nach seiner Haft möglicherweise Millionenforderungen. Mehrere Medien hatten darüber berichtet, so auch die Hessenschau.
Der früher hoch angesehene Leiter einer Ermittlungsstelle gegen Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen und Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft sei mit „krimineller Energie“ vorgegangen, sagte der Vorsitzende Richter Werner Gröschel. Er sei sich der Illegalität seines Handelns voll bewusst gewesen. Am Ende habe er seine gesamte bürgerliche Existenz zerstört. B. sagte in seinem Schlusswort, er sei sich der Tragweite des Unrechts, das er begangen habe, bewusst. Er habe vielen Menschen und auch dem Ansehen der hessischen Justiz geschadet: „Da gibt es nichts zu relativieren und nichts zu beschönigen“. Er bedauere seine Straftaten und übernehme die volle Verantwortung.
Auf solches Bedauern warten die Geschädigten der Zwickauer Überklebungsaffäre und des Sparkassenbetruges seit Jahren vergeblich. Obwohl die Verantwortlichen eindeutig feststehen. Sie bewegen sich ebenfalls, wie in Hessen, in höchsten Kreisen der Sächsischen Staatsregierung, der Generalstaatsanwaltschaft Sachsen und an den Sächsischen Gerichten. Eine Auflistung der Täter samt ihrer Vergehen findet man auf der Seite des Vereins für saubere Justizarbeit. Die Liste ist noch nicht vollständig. Daran wird derzeit gearbeitet.
Bereits im März wurde das Urteil gegen eine Lüdenscheider Amtsrichterin rechtskräftig. Sie muss jetzt wegen Rechtsbeugung eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten antreten (WSZ berichtete).
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