Die Kammer sah die Mordmerkmale Heimtücke und Habgier als erwiesen an. Auch ging das Gericht davon aus, dass die Witwe des Opfers »die Fäden in der Hand hatte«, weshalb auch bei ihr die Verurteilung wegen Täterschaft und nicht nur als Anstifterin erfolgte.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann Revision zum Bundesgerichtshof binnen einer Woche eingelegt werden.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann Revision zum Bundesgerichtshof binnen einer Woche eingelegt werden.
Quelle und Foto: Landgericht Chemnitz