Westsachsen/Zwickau.- Die Sparkasse Zwickau ist mit ihrer Unterlassungsklage gegen die Westsächsische Zeitung auf ganzer Linie gescheitert. Am Dienstag wies das Zwickauer Landgericht die von Rechtsanwalt Jörg Dietsch aus der Kanzlei PÜHN vertretene Klage gegen das WSZ RechercheTeam, vertreten durch den Chemnitzer Rechtsanwalt Martin Kohlmann, als unbegründet ab. Damit ist klar, dass der Maulkorb-Erlass, den die Vorstände der Zwickauer Sparkasse Felix Angermann und Josef Salzhuber gegen die Berichterstattung der Westsächsischen Zeitung durchsetzen wollten, vom Tisch ist. Grund für die Klage der Sparkasse war die in diesem Artikel veröffentlichte Aussage: „Der WSZ liegen Beweise vor, wonach die Sparkasse im Schulterschluss mit der Justiz und der Stadtspitze regelmäßig und wissentlich gegen geltendes Recht verstößt.“
Den Sparkassen-Vorständen dürfte dieser Vorwurf nach wie vor schwer im Magen liegen. Geradezu flehend bat deren Rechtsbeistand darum, die angekündigten Beweise sehen zu dürfen. Die Westsächsische Zeitung wollte die zur Verhandlung mitgebrachten Beweise und Zeugenaussagen selbstverständlich vorlegen. Doch das Gericht lehnte dies mit der Begründung ab, dass die genannte Äußerung ohnehin unter die Meinungsfreiheit fiele. Damit wurde allerdings die Klärung der Ursache, die als Grundlage für den beanstandeten Artikel diente, ein weiteres Mal verhindert.
Da die Sparkasse Zwickau während der Verhandlung nicht bestritt, einer Kundin und ihren beiden Elternteilen in betrügerischer Absicht einen Kredit unrechtmäßig und ohne Einwilligung der drei Darlehensnehmer abgelöst, sowie sich zusätzlich mit rund 11.000 Euro entschädigt zu haben, erstattete die Westsächsische Zeitung nun ihrerseits Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrug. Außerdem verweigert das Kreditinstitut die Herausgabe von Unterlagen, die den Geschädigten gehören. Der Verdacht auf Unterschlagung wurde deshalb ebenfalls bei der Staatsanwaltschaft Zwickau angezeigt.
Bisher scheiterten ähnliche Bemühungen regelmäßig daran, dass die Zwickauer Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellte. Hintergrund dafür dürfte die Tatsache sein, dass der die Sparkasse vertretende Rechtsanwalt Jörg Dietsch mit der bisher zuständigen Staatsanwältin Antje Dietsch verheiratet ist. Da letztere inzwischen aus Zwickau weggelobt wurde und laut Landgerichts-Pressesprecher Altfrid Luthe jetzt als Bundesrichterin tätig sein soll, dürfte diesmal umfassenden Ermittlungen in alle Richtungen nichts mehr im Wege stehen.
02 Dezember 2020
Ein Sieg für die Pressefreiheit: Sparkasse Zwickau scheitert vor Gericht
Jetzt die WSZ kostenlos abonnieren und keine Story mehr verpassen: Hier anmelden