Sachsens Justizministerin Prof. Constanze Geiert (Foto), die an der Gedenkveranstaltung in Waldheim teilnahm, erinnerte an die Tragweite dieses Justizskandals: »Die ‚Waldheimer Prozesse‘ sind ein düsteres Kapitel der deutschen Justizgeschichte. Bis heute gelten sie neben der NS-Justiz als Inbegriff politisch motivierter Justiz, die Gerichte lediglich als Herrschaftsinstrumente eines Unrechts-Regimes verstand. Umso deutlicher macht dieses traurige Jubiläum, wie wertvoll eine unabhängige und rechtstaatliche Justiz heute ist. Sie ist unverzichtbarer Bestandteil unseres Rechtsstaats, den es insbesondere auch vor dem Hintergrund des Justiz-Unrechts der Vergangenheit jeden Tag zu verteidigen gilt.«
Der Verein für saubere Justizarbeit hat die Ministerin daran erinnert, dass aktuell in Zwickau ebenfalls Unrecht geschieht. In einer Email an die Sächsische Staatskanzlei heißt es: „Bis heute wurde nicht geklärt, wer den gültigen Rechtskraftvermerk auf der Akte 8 F 1059/07 überklebt hat. Es fehlen Datum, Unterschrift, Rechtsgrundlagen und Entscheidungsgründe (Foto). Das sind schwerwiegende Eingriffe in die Integrität des Rechtsstaates.“ Schwer vorstellbar, dass die Sächsische Staatsregierung solch ein Vorgehen duldet oder unterstützt. Weiterhin heißt es in dem Schreiben: „Auch wenn Herr Kretschmer seine 'Verschwörungstheorie' weiter aufrecht erhält und möglicherweise wiederholt, so bleibt es trotzdem eine Tatsache, dass in Zwickau gültige Rechtskraft mit weißen Papierschnipsel überklebt wird. Unserer Erfahrung nach ist das nicht das einzige Vergehen dieser Art. Die Zwickauer Justiz verstößt (im Schulterschluss mit der Zwickauer Stadtverwaltung und der Sparkasse Zwickau) regelmäßig und wissentlich gegen geltendes Recht (Urteil LGZ, Az. 4 O 567/20). Das weiß auch Ihr Ministerpräsident. Wir als Verein für saubere Justizarbeit machen uns dafür stark, dass Rechtsbrüche dieser Art bald der Vergangenheit angehören. Es wäre uns lieber, die Sächsische Staatsregierung würde sich ebenfalls dafür einsetzen. Im eigenen Interesse und im Interesse des von ihr behaupteten Rechtsstaates.“
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