Zweibrücken/Westsachsen/Zwickau.- Der Krimi um den falschen Doktor aus Plauen geht in die nächste Runde. Die Generalstaatsanwaltschaft Rheinland-Pfalz spricht im Zusammenhang mit einem am Landgericht Zwickau anhängigen Verfahren von „vollendetem Prozessbetrug“ und empfiehlt der geschädigten Mandantin, erneut Strafanzeige zu stellen. Sie könne „selbstverständlich - sofern noch nicht geschehen - Rechtsanwalt (Dr.) Schübel wegen (Prozess)betruges beanzeigen. Zuständig wäre insofern die Staatsanwaltschaft Zwickau“.
Seit Jahren täuscht Rechtsanwalt Reinhardt Schübel (SreenShot) den Mandanten, die bei ihm um juristischen Rat nachfragen, vor, er sei ein promovierter Doktor. Tatsächlich hat er sich jedoch lediglich eine sogenannte „Witz-Promotion“ im Tschechischen Bratislava gekauft. Diese berechtigt ihn, den Titel JUDr. PhD. in Sachsen zu tragen. Aus eben diesem Grund schreibt die Generalstaatsanwaltschaft Rheinland-Pfalz seinen behaupteten Doktortitel in Klammern. Schübel will davon nichts wissen. Unsere Redaktion hat mehrmals, zuletzt im August, um die Glaubhaftmachung unter Vorlage einer Doktorarbeit gebeten. Bisher erfolglos. Demnach wird davon ausgegangen, dass es diese in Deutschland zwingend vorgeschriebene Dissertation nicht gibt.Der Rat aus Zweibrücken, Schübel ausgerechnet in Zwickau zu beanzeigen, ist nicht besonders hilfreich. Eine solche Anzeige landete vermutlich erneut auf dem Tisch von Staatsanwalt Jörg Rzehak (Foto links), der Ermittlungen in diesem Fall bereits mehrfach abgelehnt hat. Er sei nicht zuständig, außerdem kein hinreichender Straftatbestand gegeben und öffentliches Interesse bestünde auch nicht, heißt es. Und so schiebt eine Behörde die Probleme zur anderen, ohne jemals ein brauchbares Ergebnis hervor zu bringen. Den Schaden tragen die Mandanten, die auf die leeren Versprechungen des falschen Doktors reinfallen, der offenbar von Staatsanwalt Jörg Rzehak nach Kräften in seinem kriminellen Handeln unterstützt wird.
Passend dazu ist dieses Lied.