Westsachsen/Zwickau.- Ein beeindruckendes Lehrstück, wie man eine Gerichtsverhandlung gestaltet, deren Ergebnis offensichtlich von vornherein feststeht, lieferte am Donnerstag Richter Rupert Geußer (Foto) am Zwickauer Landgericht. Er war eingeteilt, die sogenannte „Lumpenhundverhandlung“ durchzuführen, die ihm die Zwickauer Staatsanwaltschaft eingebrockt hatte. Sonderlich erfreut dürfte er darüber nicht gewesen sein. Ging es doch im Laufe der Verhandlung hauptsächlich darum, wie seine Amtskollegen seit 2012 immer wieder gegen geltendes Recht verstoßen. Konsequenzen hatten sie bisher nicht zu befürchten. Das könnte sich bald ändern.
Der Angeklagten wurde vorgeworfen, einen Kollegen Geußers, Richter Adolf Lindenberger, dessen zweifelhafte Methoden bereits im ersten „Lumpenhund“-Buch ausgiebig thematisiert werden, beleidigt zu haben (WSZ berichtete). In erster Instanz war die Angeklagte bereits vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen worden. Ein Makel, der wohl nach Meinung der Zwickauer Staatsanwaltschaft schleunigst behoben werden musste.
Geußer selbst machte nicht lange einen Hehl daraus, zu welchem Ergebnis er gelangen wollte. Schon nach etwa 20 Minuten Verhandlungsdauer ließ er durchblicken, welchen Winkelzug er zur „Begründung“ konstruieren würde, um den Freispruch des Amtsgerichts ins Gegenteil zu verkehren. So bestünde schließlich ein Unterschied zwischen einer „rechtlichen“ und einer „formalen“ Beleidigung, womit er dem anklagenden Staatsanwalt Christian Ruderisch die passenden Stichworte frei Haus lieferte. Die anwesenden Schöffen spielten, wie in den von Geußer geführten Verhandlungen durchaus üblich, nur eine untergeordnete Rolle. Der Schöffe zu seiner Linken, der während der Verhandlung ständig auf die Uhr schaute, nickte gegen Ende sogar für einige Minuten ein. Dies schien jedoch keinen der Juristen sonderlich zu stören.
Das Urteil brachte dann auch keine großen Überraschungen. Die Angeklagte sei selbstverständlich der Richterbeleidigung schuldig und der erstinstanzliche Freispruch wird somit aufgehoben. Dass die Angeklagte geäußert hatte, Richter Adolf Lindenberger sei nur im Falle des Begehens oder Duldens von Straftaten ein „Lumpenhund“, sei lediglich Wortspielerei. Dass der angeblich Beleidigte selbst gar keinen Strafantrag gestellt hatte, kam nur am Rande zur Sprache.
Äußerst interessant war auch der Ball, den Staatsanwalt Ruderisch seinem Kollegen hinter dem Richterpult während seines Plädoyers zuspielte. So besäßen Richter seiner Ansicht nach einen viel höheren Schutz vor sogenannten Beleidigungen als andere Bürger. Dieser Aussage folgte der so Umschmeichelte mit einem wohlwollenden Nicken. Als besonderes Zeichen der richterlichen Gnade machte er sodann von dem seltenen Instrument der „Verwarnung mit Strafvorbehalt“ Gebrauch. Die Angeklagte solle demnach künftig „ein wenig zurückfahren“, sonst hätte sie 20 Tagessätze á 13 Euro zu zahlen. Zusätzlich wurden ihr die Kosten des Verfahres aufgebürdet. Die Verurteilte kündigte an, diese Entscheidung nicht zu akzeptieren und Rechtsmittel einzulegen. Den Staatsanwalt bezeichnete sie samt seiner Kollegen wiederum als strafvereitelnde Lumpenhunde, weil sie die Ursache der Überklebungsaffäre noch immer nicht ermitteln wollen.
Fußnote: Ein Lumpenhund ist laut Duden ein niederträchtiger Mensch mit schlechtem Charakter.
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