17 November 2020

Mandantenverrat und Prozessbetrug: Die Spur führt nach Zwickau

Westsachsen/Zwickau/Werdau/Rheinland-Pfalz/Rockenhausen.- Neun Uhr morgens vor dem Amtsgericht Rockenhausen: Eine kleine Gruppe interessierte Prozessbeobachter wartet gespannt auf die Öffnung des Gerichtssaals. Angeklagt ist ein Rechtsanwalt aus Rheinland-Pfalz, der eine Werdauerin kurz vor einer Verhandlung am Zwickauer Landgericht im Stich gelassen hatte. Die Klage lautet auf Rückzahlung unrechtmäßig erhaltenen Honorars und Schadenersatz in Höhe von mehreren Tausend Euro. Zwar geht es hier zunächst um zivilrechtliche Ansprüche, die durch die Fehler des Advokaten verursacht wurden, doch sein Verhalten hat durchaus auch strafrechtlich relevanten Charakter. Deshalb bestand die Klägerin aus Werdau darauf, dass eine entsprechende Strafanzeige und Strafantrag wegen Mandantenverrat und Prozessbetrug gegen den Rechtsanwalt ins Protokoll aufgenommen wird.
Vor Prozessbeginn wies ein anwesender Detektiv darauf hin, dass es nach dem 2. Weltkrieg das erste Mal sei, dass eine Verhandlung nicht am Ort der Schädigung stattfindet. So etwas habe es bisher nur einmal gegeben, nämlich bei den Nürnberger Prozessen gegen Kriegsverbrecher. Damals wollte man den Opfern ersparen, wieder nach Auschwitz fahren zu müssen. Da der Fall auch Bezug zum Landgericht Zwickau hat, wird eine zu erwartende Berufungsverhandlung vermutlich dort stattfinden.

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