Die Einstweilige Verfügung, die der falsche Doktor aus Plauen im März 2020 gegen die WSZ erwirkte, ist damit hinfällig. Schübel gilt nun als Betrüger überführt. Dennoch tut sich die zuständige Zwickauer Staatsanwaltschaft schwer, Ermittlungen wegen Titelmissbrauch gegen ihn einzuleiten. Eine erneute diesbezügliche Anzeige blieb bisher unbearbeitet.
Bereits seit Jahren pfeifen es die Spatzen von den Dächern, dass Schübel kein echter Doktor im Sinne eines „studierten“ ist. Vielmehr hat er eine fünfstellige Summe von ergaunertem Geld an eine Agentur bezahlt, die ihm den Doktortitel im Ausland besorgte. Mehrere Zeugen belasteten ihn dazu unabhängig voneinander. Schübel bestritt dies am Ende selbst nicht mehr.
Der Schaden, den der umstrittene Rechtsanwalt im Laufe seiner Karriere seinen Mandanten zufügte, ist in Geld kaum aufzuwiegen. Allein durch seine Tätigkeit als „Fachanwalt für Familienrecht“ zerstörte er mehrere Existenzen. Selbst in dem Moment, als seine früheren Mitarbeiter ihn darauf aufmerksam machten, wie hoch der finanzielle Schaden ist, den er den Hilfesuchenden zufügte, sagte er nur lapidar: „Das merken die doch sowieso nicht“. Ein Betroffener schreibt beispielsweise in einer Google-Rezension: „Wir haben keinen der vier Fälle gewonnen. Wir haben nicht einmal die Fälle gewonnen, in denen wir Recht hatten. Die Polizei hat mir geraten, diesen Anwalt sofort zu wechseln. Sie haben Recht, aber der Anwalt ist nicht gut, hat mir ein Polizist gesagt“.
Offen ist nach wie vor, inwieweit Schübel in die Überklebungsaffäre am Zwickauer Amtsgericht verwickelt ist (WSZ berichtete). Auch dazu liegen Anzeigen gegen ihn vor. Sollte diesmal alles mit rechten Dingen zu gehen, dann müsste sich der betrügerische Anwalt bald vor einem Strafgericht verantworten.
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