Während der heutigen Verhandlung gab es immer wieder hitzige Wortgefechte zwischen den Parteien und dem Richter. Zwischenzeitlich bemerkte eine Zuschauerin, dass Schübel die anwesenden Prozessbeobachter mit dem Smartphone filmte. Als sie den Richter darauf aufmerksam machte, beschlagnahmte dieser das Handy und rief die Polizei. Schübel drohen jetzt wegen unerlaubter Bild- und Tonaufnahme im Gerichtssaal ernsthafte Probleme. Denn § 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) verbietet Bild- und Tonaufnahmen während einer Gerichtsverhandlung. Dieses Verbot richtet sich an alle Verfahrensbeteiligten und Zuhörer. Ein Zuwiderhandeln kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Darauf hoffen auch die vom falschen Doktor „Prügel-Schübel“ geschädigten Mandanten: „Dass endlich einmal durchgegriffen wird und dieser Mann seine gerechte Strafe erhält“, ist ihr Wunsch.
Unterdessen geht die Überklebungs-Affäre in die nächste Runde. Weil auch dieser Richter nicht konkret festgestellt hat, auf welcher Rechtsgrundlage der gültige Rechtskraftvermerk auf dem Beschluss in der Akte 8 F 1059/07 überklebt wurde, muss sich die Geschädigte weiterhin mit kriminellen Juristen am Amtsgericht Zwickau herumplagen.
Unterstützen Sie unser RechercheTeam mit einer Spende
