14 Oktober 2020

WSZ gegen Sparkasse Zwickau: „Wir wollen weiter berichten dürfen!“

Westsachsen/Zwickau.-
  Am morgigen Donnerstag findet um 14 Uhr im Landgericht Zwickau die Verhandlung gegen eine Einstweilige Verfügung (EV) der Sparkasse Zwickau statt. Mit der EV sollen Berichte der Westsächsischen Zeitung verhindert werden, wonach die Sparkasse im Schulterschluss mit der Justiz und der Stadtspitze regelmäßig und wissentlich gegen geltendes Recht verstößt (WSZ berichtete).
„Das werden wir nicht zulassen“, sagen die Journalisten des RechercheTeams WSZ. „Unsere Beweise sind stichhaltig, das wird die morgige Verhandlung zeigen. Die Pressefreiheit darf nicht, wie hier offensichtlich beabsichtigt, willkürlich untergraben werden. Wir wollen weiter berichten dürfen!“
Deshalb wurde bei Gericht und zusätzlich beim Bundesjustizministerium die komplette Aufzeichnung der Verhandlung beantragt, da es in der Vergangenheit immer wieder zu lückenhaften oder gar falschen Protokollierungen kam (siehe Schreiben anbei).
Für die interessierte Öffentlichkeit wird die Verhandlung in einen größeren Saal verlegt.