15 Oktober 2020

Flucht in die Quarantäne: Prozess WSZ gegen Sparkasse geplatzt

Westsachsen/Zwickau.-
Kurz vor Beginn des mit Spannung erwarteten Prozesses Westsächsische Zeitung (WSZ) gegen die Einstweilige Verfügung der Sparkasse Zwickau ist plötzlich der zuständige Richter erkrankt. „Wegen Corona in Quarantäne“, heißt es am Einlassdienst. Zuvor hatte der Sparkassenanwalt Jörg Dietsch (Foto) einen Schriftsatz an das Gericht eingereicht, dessen Inhalt wohl auch den stärksten Richter umgehauen hätte. Das Schreiben gleicht einem Geständnis. Wir dürfen mit Erlaubnis der darin zitierten Betroffenen Auszüge daraus veröffentlichen:
„Der Verfügungsklägerin (Sparkasse) sind zwangsläufig die Ausführungen der Verfügungsbeklagten (WSZ) zu einem Unterhaltsverfahren (...) nicht bekannt. Vorsorglich werden diese mit Nichtwissen bestritten.“  Hintergrund ist, dass ein Familienvater nach der Scheidung keinen Unterhalt an seine Ex-Frau und seinen Sohn zahlen wollte. Deshalb gab er bei Gericht an, mittellos zu sein und unter dem Selbstbehalt zu leben. Gleichzeitig gewährte ihm die Sparkasse Zwickau jedoch ein Immobiliendarlehen in Höhe von 190.000,- (in Worten: - Einhundertneunzigtausend-) Euro. Nun darf gemutmaßt werden, wer hier bei der Kontrolle versagt hat. Das Gericht oder die Sparkasse?
Zur Erinnerung: Die Sparkasse Zwickau wollte mit ihrer Einstweiligen Verfügung erreichen, dass die Westsächsische Zeitung nicht mehr öffentlich behaupten darf, dass die Sparkasse im Schulterschluss mit der Justiz und der Stadtspitze regelmäßig und wissentlich gegen geltendes Recht verstößt. Doch was wäre, wenn genau dieser Widerspruch im genannten Unterhaltsverfahren der Beweis für diese Zusammenarbeit ist?
Weiter heißt es im Schriftsatz des Fachanwaltes für Bau- und Architektenrecht (kein Bankenrecht) Jörg Dietsch: „Ebenso zwangsläufig ist der Verfügungsklägerin (Sparkasse) nicht bekannt, weshalb die Staatsanwaltschaft Zwickau der von (...) gestellten Strafanzeige (- ... -) keine Folge gegeben hat. Vorsorglich wird diese Behauptung mit Nichtwissen bestritten.“
Zur Erinnerung: Der Sparkassenanwalt Jörg Dietsch ist der Ehemann der Zwickauer Staatsanwältin Antje Dietsch, die jegliche Ermittlungen in dieser Sache bis heute ablehnt. Ist jeder gleich ein Nazi, Reichsbürger oder Verschwörungstheoretiker, der hier Zusammenhänge sieht?
Das zwischen der noch amtierenden Oberbürgermeisterin Pia Findeiß (Foto) und der Betroffenen stattgefundene Gespräch wird vom Haus- und Hofanwalt der Sparkasse Zwickau ebenfalls „mit Nichtwissen bestritten“. Um eine Regelmäßigkeit des Zusammenwirkens zwischen Sparkasse, Stadtspitze und Justiz nachweisen zu können, fehle es außerdem an einem dritten Fall, so dessen Argumentation.
Kommentar: Wir sind keine Juristen, setzen jedoch gern mal den gesunden Menschenverstand ein. Wozu braucht es noch einen dritten Fall? Ist es nicht schlimm genug, dass hier vor aller Augen offensichtlich mit Duldung und/oder Unterstützung staatlicher Stellen bereits mehrfach bewiesen gegen geltendes Recht verstoßen wurde? Jetzt wird auch klar, warum das Gericht den gestrigen Prozess platzen ließ. Man fürchtet sich nicht vor Corona, sondern vor der Wahrheit, die gestern unerbittlich zugeschlagen hätte.