26 August 2020

Berufung wegen Kinderpornografie: Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt

Westsachsen/Zwickau.-
Für viel Wirbel sorgte am Montag die Berufungsverhandlung gegen einen Zwickauer Musiklehrer, der wegen der Verbreitung und des Besitzes von kinderpornografischem Material angeklagt war. In erster Instanz wurde er bereits zu einer Haftstrafe verurteilt. Uwe M. hat das damalige Urteil nicht akzeptiert und legte Rechtsmittel ein. Mit Erfolg, wie sich herausstellen sollte.
Ein Teil der Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nicht nur das warf einige Fragen auf, die unbeantwortet blieben. Zunächst wären hier die äußerst undurchsichtigen Geldgeschäfte zu nennen, die der Angeklagte für den Förderverein des Clara-Wieck-Gymnasiums abwickelte. In einer vorangegangenen Verhandlung war dieser bereits wegen zahlreicher Betrugs- und Fälschungsdelikte im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Schatzmeister verurteilt worden. Diese seien so gravierend, dass man sich fragt, wie eine derartige finanzielle Intransparenz bei einem Schulförderverein so lange unbemerkt bleiben konnte, meint ein Prozessbeobachter.
Unklar bleibt auch, ob M. tatsächlich allein verantwortlich ist für die äußerst „kreative“ Buchführung des Schulfördervereins oder ob es noch andere Nutznießer gab. Auch stellt sich die Frage, warum Uwe M. überhaupt so lange an der Schule beschäftigt werden konnte. Dass er „jüngere Frauen bevorzuge“, wie es der Vorsitzende Richter Torsten Sommer am Montag formulierte, sei seit geraumer Zeit bekannt. Hiermit spielte Sommer auf M.s sexuelle Kontakte zu einem minderjährigen Mädchen an. Uwe M. ist für diese „Bevorzugung jüngerer Frauen“ bereits vorgestraft. Seine Betrugs- und Kinderporno-Aktivitäten stellen somit einen Bewährungsverstoß dar. Die Frage von Reportern, ob es noch weitere Opfer gäbe, ließ der Musiklehrer auch nach der Verhandlung unbeantwortet. Zahlreiche Eltern dürfte dies allerdings ebenso interessieren wie die Frage, wie es sein konnte, dass dieser Mann so lange mit Kindern und Jugendlichen arbeiten durfte.
Trotz der Vorstrafe für seine pädophilen Aktivitäten will man erst durch die Betrugsermittlungen und die damit verbundene Hausdurchsuchung auf die die Kinderporno-Aktivitäten des Angeklagten gestoßen sein. M. hingegen gab an, die betreffenden Dateien von seinem Computer nur deshalb auf sein Mobiltelefon übertragen zu haben, um diese zur Polizei zu bringen. Leider sei ihm die Hausdurchsuchung trotz des vereinbarten Termins bei der Polizei zuvorgekommen. Ob diese Angabe korrekt ist, konnte die Beweiserhebung allerdings nicht abschließend klären. Trotz allem schätzte das Zwickauer Landgericht die Aussichten für den Angeklagten sehr optimistisch ein und würdigte auch die Repressionen, die der Musiklehrer durch die Anklage in seinem privaten Umfeld bereits habe erdulden müssen. Uwe M. verzichtete auf weitere Rechtsmittel.