06 Juli 2022

Rechtsbankrott: Gerichte machen deutschlandweit Druck auf Zwickau

Westsachsen/Zwickau.-
Wenn man denkt, es kann nicht schlimmer kommen, dann setzt irgend jemand immer noch einen oben drauf. So auch am Amtsgericht Zwickau.
Nicht genug, dass hier seit Jahren versucht wird, eine bewiesene Urkundenfälschung zu vertuschen und dass man im Schulterschluss wissentlich und regelmäßig gegen geltendes Recht verstößt. Jetzt wird den Akteuren in den Zwickauer Gerichten von Amtskollegen aus anderen Bundeländern auch noch Prozessbetrug und Willkür bescheinigt. Nimmt man das alles zusammen, dann steht für jeden erkennbar fest: In Zwickau herrscht Rechtsbankrott!
Beispiel Rudolstadt: Ein Prozessbeobachter hält dem falschen Doktor aus Plauen, Reinhard Schübel, während einer Gerichtsverhandlung vor, dass er ein Prozessbetrüger und Hochstapler sei. Daraufhin beschwert sich der Angegriffene und reicht Klage beim Amtsgericht Zwickau ein. Doch in Zwickau will man die Sache nicht verhandeln, behauptet, dass man unzuständig sei. Der Beklagte wohnt im Einzugsgebiet Rudolstadt, deshalb beantragt der Kläger die Verweisung dorthin.
Das Amtsgericht Rudolstadt hat jetzt mit Beschluss entschieden, dass der Rechtsstreit an das Amtsgericht Zwickau zurück gegeben wird. Zur Begründung heißt es: „Die Verweisung ist nicht bindend, da sie willkürlich erfolgte. Als Willkür zu werten ist es insbesondere, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht über seine Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, etwa weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder nicht zur Kenntnis nimmt. Für Klagen aus unerlaubter Handlung ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist. Dies ist vorliegend das Amtsgericht Zwickau, da sich die unerlaubte Handlung im Gerichtsgebäude dieses Gerichtes ereignet haben soll.“
Beispiel Potsdam: In einem Rechtsstreit gegen einen Rechtsanwalt wegen Honorarrückforderung beklagt dessen Prozessbevollmächtigter, dass das Landgericht Zwickau ein Fehlurteil gefällt habe und deshalb seinem Mandanten wegen des verloren gegangenen Prozesses kein Vorwurf zu machen sei. Das Landgericht Potsdam müsste die Sache zur Nacharbeit nach Zwickau zurück verweisen. Ob der Richter wegen des Fehlurteils belangt werden kann, bleibt unklar.
Unser Kommentar dazu:
Es wird höchste Zeit, dass es in Zwickau personelle Veränderungen gibt. Es darf in einem Rechtsstaat einfach nicht passieren, dass Gerichte willkürlich oder sogar absichtlich zum Schaden einer Partei entscheiden, wie hier mehrfach vorliegend. Die Akteure und Netzwerke sind inzwischen hinlänglich bekannt (siehe Foto). Doch es fehlen bisher die Konsequenzen. Solange das Justizministerium in Dresden schlussendlich darüber entscheidet, ob derlei Rechtsverstöße geahndet werden oder nicht, wird es in Zwickau keine Lösung geben. Es sei denn, die Gerichte von außerhalb mischen sich ein und zeigen den im Schulterschluss agierenden Rechtsbrechern ihre Grenzen auf, so wie jetzt geschehen.

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