03 Dezember 2025

Die Justiz rüstet auf: KI-Anwendung wird für alle Juristen zur Pflicht

Westsachsen/Zwickau/Dresden.-
Ab Januar 2026 wird die elektronische Akte (E-Akte) in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften des Freistaats Sachsen eingeführt. Die sächsische Justiz will damit in Zukunft leistungsfähiger und bürgernah werden. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, setzt das Staatsministerium der Justiz auf eine konsequente Digitalisierung.
Justizministerin Prof. Constanze Geiert (Foto) sagt: »Die Digitalisierung ist der Schlüssel, um unsere Justiz fit für die Zukunft zu machen. Durch die Einführung der E-Akte und den verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz schaffen wir effiziente, moderne und bürgernahe Lösungen. Damit verbessern wir nicht nur unsere Arbeitsprozesse, sondern auch die Qualität und Zugänglichkeit der Justiz für die Menschen in Sachsen. Zugleich bedeutet der Digitalisierungsprozess für unsere Mitarbeiter derzeit aber auch eine Mehrbelastung und Verzögerungen in den Arbeitsabläufen. Die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte in Sachsen ist ein entscheidender und wichtiger Grundstein für den digitalen Rechtsstaat von morgen.«
Ab kommendem Jahr ist in der Justiz die flächendeckende Arbeit mit der digitalen Akte möglich. Das betrifft auch die Einführung von KI-Anwendungen in der Justiz. Bislang wurden über 1,1 Millionen digitale Gerichtsakten in Sachsen angelegt. Damit wird perspektivisch eine effizientere Bearbeitung von Verfahren möglich. Mittlerweile werden monatlich bereits rund 300.000 elektronische Anträge und Klageschriften in der sächsischen Justiz eingereicht.
Dank einer umfassenden technischen Ausstattung der sächsischen Gerichte sind allein im Jahr 2024 rund 3.000 Onlineverhandlungen durchgeführt worden. Damit können Beteiligte unabhängig von ihrem Standort zugeschaltet werden, was Anreisezeiten und Kosten spart und für mehr Bürgernähe der Justiz sorgt. Bereits jetzt sind alle sächsischen Gerichte mit den notwendigen Videokonferenzanlagen ausgestattet, insgesamt 182 mobile Anlagen stehen zur Verfügung. Onlineverhandlungen verbessern die Effizienz und sorgen gleichzeitig für nutzerfreundliche Zugänge zur Justiz, ohne die Grundsätze der Öffentlichkeit und des fairen Verfahrens zu gefährden.
IT-Forensik in der Strafverfolgung
Die sächsischen Staatsanwaltschaften setzen bereits KI-gestützte Softwarelösungen zur Datenanalyse ein, um große Datenmengen schnell auszuwerten. Neue Software wie »MoNA« verspricht zudem besonders im Bereich der Organisierten Kriminalität enorme Vorteile. Bei »MoNA« handelt es sich um eine Plattform zur Analyse mobiler Kommunikation. Diese Software stellt eine Eigenentwicklung der Hochschule Mittweida dar und wird seit Anfang 2025 bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Cybercrime in Leipzig erprobt. Das Programm ist in der Lage, Chatverläufe aus beschlagnahmten Mobilfunkendgeräten über mehrere Geräte hinweg auf einmal zu analysieren, Sprachnachrichten automatisch zu transkribieren und fremdsprachige Nachrichten automatisch zu übersetzen. Mithilfe weiterer Software wie »Physical Analyzer« und des Moduls »Excire Forensics« können mittlerweile Bild- und Videodateien auf beschlagnahmten Datenträgern zielgerichtet und schnell analysiert werden. Ein Hauptanwendungsbereich ist hier die Entdeckung kinderpornografischer Inhalte.
Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Justiz
In Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern wurde nun eine KI-Strategie für die Justiz entwickelt, die auf ressourcenschonende, landesübergreifende Lösungen setzt. Das Potenzial von KI-Anwendungen liegt dabei nicht im Ersatz menschlicher Urteilskraft, sondern in der gezielten Unterstützung derjenigen, die Recht sprechen. »Die auf Sprachmodellen basierte KI ist eine Schlüsseltechnologie für die Zukunft der Justiz«, so Justizministerin Geiert. »Mit der zunehmenden Digitalisierung der Gerichtsakten schaffen wir die Grundlage für die schrittweise Erprobung von KI und ihre verantwortungsbewusste Einführung, um so die Justiz in Sachsen von morgen leistungsfähiger und bürgernah aufzustellen.« In Sachsen werden bereits verschiedene KI-Anwendungen erprobt.
Hintergrund: Nach dem Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs ist die Einführung der elektronischen Akte für die gesamte Justiz grundsätzlich verbindlich.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium der Justiz