Westsachsen/Zwickau/Berlin.- Heute kommt es am Amtsgericht Tiergarten in Berlin zum ersten Prozess gegen die FDJ, nach dem äußerst brutalen und international für Aufsehen sorgenden Vorgehen der Berliner Polizei. Über ein Dutzend FDJ´ler und weitere, sich dem Staatsapparat Entgegen-Stellende, wurden verhaftet.
„Mir nichts, dir nichts erklärte der Staatsapparat im Januar die FDJ mal wieder für illegal - und das auf dem Gebiet der annektierten DDR“, wie Kattrin Kammrad, Vorsitzende der FDJ, hinzufügt. Noch zum 3. Oktober 2020 habe man mit 200 Leuten auf gleicher Strecke mit Dutzenden Blauhemden und FDJ-Fahnen unbehelligt unter dem Motto „30 Jahre sind genug! Revolution und Sozialismus!“ demonstriert.
Pierre Pranchère, ehemaliger Resistance-Kämpfer und ehemaliger Abgeordneter des Europaparlaments schrieb unmittelbar nach den Ereignissen an Bundeskanzlerin Merkel: „Ich bin empört gesehen zu haben, auf welche Weise die deutsche Polizei, sicherlich auf Befehl von oben, die jungen und mutigen deutschen Antifaschisten der Freien Deutschen Jugend zugerichtet und misshandelt hat. Während des Zweiten Weltkriegs und unter der Nazi-Okkupation Frankreichs hatten die Francs-Tireurs et Partisans de France (FTPF), denen ich im Alter von 15 Jahren die Ehre hatte mich anzuschließen, zusammen mit heroischen deutschen Kommunisten gekämpft, die an unserer Seite für die Ehre und die Zukunft ihres Landes, Deutschland, heldenhaft die Hitler-Bestie bekämpften.“
Die vor Prozessbeginn stattfindende Kundgebung vor dem Amtsgericht in der Turmstraße stehe, so Kammrad, erneut unter dem Motto „Die Gesetze seien künftig nicht beachtet, in Erwägung dass wir nicht mehr Knecht sein woll´n!“ Denn die Angriffe richteten sich gegen die kämpfende Jugend an sich, ob in Malerhosen, im Blauhemd, nackt oder mit Roter Fahne in der Hand.
In Zwickau hatte bereits ein Prozess wegen „Balkonfriedensbruch“ stattgefunden (WSZ berichtete). Hier zogen die Blauhemden ebenfalls demonstrierend durch die Stadt, bevor sie im Gerichtssaal ihre „Uniform“ unfreiwillig ausziehen mussen. Mit freiem Oberkörper nahm die tapfere Truppe dann zur Kenntnis, dass die Verhandlung zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden muss, weil Richter Jürgen Dietel sich nicht sicher war, ob die Organisation in ganz Deutschland verboten ist oder nicht.
„Mir nichts, dir nichts erklärte der Staatsapparat im Januar die FDJ mal wieder für illegal - und das auf dem Gebiet der annektierten DDR“, wie Kattrin Kammrad, Vorsitzende der FDJ, hinzufügt. Noch zum 3. Oktober 2020 habe man mit 200 Leuten auf gleicher Strecke mit Dutzenden Blauhemden und FDJ-Fahnen unbehelligt unter dem Motto „30 Jahre sind genug! Revolution und Sozialismus!“ demonstriert.
Pierre Pranchère, ehemaliger Resistance-Kämpfer und ehemaliger Abgeordneter des Europaparlaments schrieb unmittelbar nach den Ereignissen an Bundeskanzlerin Merkel: „Ich bin empört gesehen zu haben, auf welche Weise die deutsche Polizei, sicherlich auf Befehl von oben, die jungen und mutigen deutschen Antifaschisten der Freien Deutschen Jugend zugerichtet und misshandelt hat. Während des Zweiten Weltkriegs und unter der Nazi-Okkupation Frankreichs hatten die Francs-Tireurs et Partisans de France (FTPF), denen ich im Alter von 15 Jahren die Ehre hatte mich anzuschließen, zusammen mit heroischen deutschen Kommunisten gekämpft, die an unserer Seite für die Ehre und die Zukunft ihres Landes, Deutschland, heldenhaft die Hitler-Bestie bekämpften.“
Die vor Prozessbeginn stattfindende Kundgebung vor dem Amtsgericht in der Turmstraße stehe, so Kammrad, erneut unter dem Motto „Die Gesetze seien künftig nicht beachtet, in Erwägung dass wir nicht mehr Knecht sein woll´n!“ Denn die Angriffe richteten sich gegen die kämpfende Jugend an sich, ob in Malerhosen, im Blauhemd, nackt oder mit Roter Fahne in der Hand.
In Zwickau hatte bereits ein Prozess wegen „Balkonfriedensbruch“ stattgefunden (WSZ berichtete). Hier zogen die Blauhemden ebenfalls demonstrierend durch die Stadt, bevor sie im Gerichtssaal ihre „Uniform“ unfreiwillig ausziehen mussen. Mit freiem Oberkörper nahm die tapfere Truppe dann zur Kenntnis, dass die Verhandlung zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden muss, weil Richter Jürgen Dietel sich nicht sicher war, ob die Organisation in ganz Deutschland verboten ist oder nicht.
Quelle und Fotos: FDJ