Wie soll man in diesem Irrenhaus Deutschland eigentlich noch wissen, was erlaubt ist und was nicht? Urkundenfälschung durch Überkleben mit anschließender Falschbeurkundung bei Gericht zu Ungunsten einer Partei ist ok, das Überkleben von Kreuzen auf Stimmzetteln zu Gunsten einer Partei verboten? Am Ende ist es ohnehin egal. Denn weder die Generalstaatsanwaltschaft Dresden noch das LKA werden herausfinden, wer die unbekannten Überkleber waren. Im Fall des überklebten Rechtskraftvermerkes in Zwickau sollen sie nach Auskunft des Sächsischen Justizministeriums auch noch versehentlich gehandelt haben. Wer's glaubt...
Und nun zurück zur Tagesordnung: Wohin geht es diesmal in den Urlaub?