25 Mai 2024

Mister „Da kann man nichts machen“: Zieht er im Hintergrund die Fäden?

Gerald Otto (MdL/CDU)
Gerald Otto (MdL/CDU)
Foto: Wikipedia
Westsachsen/Zwickau.- Kurz vor der Stadtratswahl in Zwickau äußert sich der Landtagsabgeordnete und Stadtratskandidat der CDU, Gerald Otto (Foto), zur Zwickauer Überklebungsaffäre. Als Mitglied im Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung im Sächsischen Landtag hat er an der Seite von Justizministerin Katja Meier entscheidenden Einfluss darauf, ob und wie die Zwickauer Staatsanwaltschaft bestimmte Fälle ermittelt. In Bezug auf die Anwendung des falschen Familienrechts in der Akte 8 F 1059/07 am Amtsgericht Zwickau (AGZ) lautet sein Lieblingsspruch: „Das hat keinen Sinn, da kann man sowieso nichts machen.“ Mit diesem Totschlagargument konnte er bis jetzt jegliche Fragestellungen, die ihn mit den Vorgängen in der Zwickauer Justiz in Verbindung bringen, erfolgreich abschmettern.
Seine letzte Ausrede zum Zwickauer Lumpenhund-Prozess: „Ich bin da raus, auch weil es eine klare Trennung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative gibt…“. Gemeint ist das Prinzip der Gewaltenteilung in Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes. Demnach müsste es so sein, dass der Gesetzgeber (Politik), die vollziehende Gewalt (Polizei) und die Justiz (Gerichte) unabhängig voneinander agieren. Das ist in Zwickau nachweislich nicht der Fall. Die Verletzung dieses Gewaltenteilungsprinzips tritt hier immer häufiger offensichtlich zu Tage. Gerald Otto weiß das, beharrt aber nach wie vor auf seiner Argumentation.
Politik, Justiz und Sparkasse im Schulterschluss gegen geltendes Recht.
Von links im Schulterschluss:
Zwickaus Oberbürgermeisterin Constanze Arndt (BfZ), Sachsens
Justizministerin Katja Meier (GRÜNE), Ex-Landgerichtspräsident
Dirk-Eberhard Kirst, Gerald Otto (MdL/CDU) und Jan Löffler
(MdL/CDU), Sparkasse Zwickau. Foto: TV Westsachsen
Spätestens jetzt sollte der aufmerksame Leser nach den Beweggründen fragen. Dazu muss man wissen, dass der CDU-Landtagsabgeordnete ein Parteifreund der Zwickauer Amtsgerichtsdirektorin Eva-Maria Ast (CDU) ist. Diese ist verantwortlich dafür, dass die Anwendung des falschen Rechts, wie oben beschrieben, nicht korrigiert wird. Trotz, dass diese Korrektur laut Gesetz zwingend von Amts wegen vorgeschrieben ist. Wenn also Gerald Otto sich für die Aufklärung der Verbrechen innerhalb der Zwickauer Justiz einsetzen würde, dann hätte er eine mächtige Gegnerin in den eigenen Reihen. Denn Eva-Maria Ast befehligt nicht nur die gesamte Zwickauer Justiz, sondern kommandiert auch bis ins Justizministerium hinein. Deshalb hat niemand in der Sächsischen Staatskanzlei oder im Justizministerium ein Interesse daran, dass im Zwickauer Lumpenhund-Prozess (WSZ berichtete) wirklich Recht gesprochen wird. Denn dann wäre einmal mehr bewiesen, dass die sächsische Justiz im Schulterschluss mit der Politik und eben auch der Sparkasse Zwickau wissentlich und regelmäßig gegen geltendes Recht verstößt.
In seiner Funktion als Mitglied im Sparkassen-Verwaltungsrat, die er bis 2019 inne hatte, wurde Gerald Otto von der Geschädigten umfangreich über die illegale Ablösung des Darlehens im Zwickauer Sparkassen-Skandal informiert (WSZ berichtete). Auch hier sollte es keine ordentliche Rechtsprechung geben. Der Verdacht liegt nahe, dass der CDU-Mann in Absprache mit dem damaligen Landgerichtspräsidenten Dirk-Eberhard Kirst und der Amtsgerichtsdirektorin Eva-Maria Ast (CDU) auch die Rechtsprechung im Prozess gegen die Sparkassenvorstände Felix Angermann und Josef Salzhuber am Landgericht Zwickau beeinflusste. Kirst beugte damals das Recht, indem er die Sparkassenbosse trotz gegenteiliger Beweise und der angebotenen Zeugenaussagen aller beteiligten Darlehensnehmer, die er nicht nutzte, gewinnen ließ (WSZ berichtete).
Diese Rechtsbeugung bestätigte jetzt mit Schreiben vom 16. Mai die Staatsanwaltschaft Zwickau, behauptet jedoch gleichzeitig, dass die Tat verjährt sei. Zitat: „...Hier liegt das Verfahrenshindernis der Verjährung vor. Gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB verjähren die Tatvorwürfe Rechtsbeugung und Betrug nach 5 Jahren...“. Die Verbrechen der Zwickauer Justiz - speziell auch die des Dirk-Eberhard Kirst - wurden regelmäßig immer wieder angezeigt, weil die Staatsanwaltschaft Zwickau sich weigerte, dagegen vorzugehen. Jetzt redet man sich damit heraus, dass „...die wiederholte Stellung von Strafanzeigen kein Unterbrechungstatbestand ist...“.
Wir haben Gerald Otto mit diesen Vorwürfen konfrontiert. Zur Überklebungsaffäre sagt er: „Ich halte das für ausreichend bewertet und somit abgeschlossen. Da müssen wir jetzt aufpassen, dass so etwas nicht noch einmal passiert“. Zum Sparkassen-Skandal: „Solche Streitigkeiten gehören nicht in den Verwaltungsrat der Sparkasse. Das ist das operative Geschäft der Vorstände“. Allerdings vergisst der CDU-Mann zu erwähnen, dass es Aufgabe des Verwaltungsrates ist, den Sparkassenvorstand zu kontrollieren. Dieser Kontrollpflicht sind weder er noch seine Stadtratskollegen, inklusive der Vorsitzenden des Verwaltungsrates, Oberbürgermeisterin Constanze Arndt (BfZ), und ihres Stellvertreters, Landrat Carsten Michaelis (CDU), nachgekommen.
Gerald Otto bewirbt sich am 9. Juni erneut als CDU-Stadtrat in Zwickau. Im September tritt er wieder als Abgeordneter zur Landtagswahl in Sachsen an.

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