21 April 2023

„Nicht ratsam“: Die Überklebung eines gültigen Rechtskraftvermerkes

Westsachsen/Zwickau.- Darf man einen gültigen Rechtskraftvermerk bei Gericht mit einem weißen Blatt Papier überkleben?
Das sagt die künstliche Intelligenz (KI) dazu:
„Es ist nicht ratsam, einen gültigen Rechtskraftvermerk bei Gericht mit einem weißen Blatt Papier zu überkleben, da dadurch der Vermerk unlesbar oder ungültig werden kann. Der Rechtskraftvermerk ist eine wichtige und verbindliche Aussage darüber, dass eine gerichtliche Entscheidung rechtskräftig geworden ist und somit endgültig und bindend ist.
Wenn der Rechtskraftvermerk unleserlich oder beschädigt ist, sollte man sich an das zuständige Gericht wenden und den Sachverhalt klären lassen. In der Regel kann das Gericht eine Kopie der Entscheidung mit einem neuen, lesbaren Rechtskraftvermerk versehen oder die Originalentscheidung neu ausfertigen.
Es ist wichtig, dass gerichtliche Entscheidungen und Vermerke in ihrem originalen Zustand erhalten bleiben, um ihre Rechtskraft und ihre Verbindlichkeit zu gewährleisten. Jegliche Veränderungen oder Manipulationen an gerichtlichen Dokumenten können als Verstoß gegen das Recht und als Straftat angesehen werden.“
Hinweis:
Am Amtsgericht in Zwickau sieht man das nicht so eng. Hier wurde im Jahr 2012 ein gültiger Rechtskraftvermerk von einem Unbekannten mit einem weißen Blatt Papier überklebt und rechtswidrig in der nächsten Instanz weiter verhandelt. Die Verantwortlichen sträuben sich bis heute, den oder die Täter zu ermitteln.

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