12 April 2023

Lärm an Haupteisenbahnstrecken: Öffentlichkeit kann sich äußern

Berlin/Westsachsen/Zwickau.- Seit 2018 führt das Eisenbahn-Bundesamt gemäß entsprechender gesetzlicher Vorgaben alle fünf Jahre eine bundesweite Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes durch und wirkt zudem an den Lärmaktionsplanungen der Ballungsräume mit. Auch durch die Stadt Zwickau verlaufen Haupteisenbahnstrecken des Bundes, die zu Lärmbelastungen für betroffene Anwohner führen können. Noch bis zum 24. April 2023 hat die Öffentlichkeit nun die Gelegenheit, an der Lärmaktionsplanung mitzuwirken und sich zu ihren Lärmproblemen zu äußern.
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase vom 13. März 2023 bis 24. April 2023 können die Teilnehmer über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort können dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation getroffen werden. Die zweite Phase findet Ende des Jahres 2023 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können die Bürger den Entwurf des Lärmaktionsplanes bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) überarbeitet seinen Lärmaktionsplan nach Umgebungslärmrichtlinie in der vierten Runde. Auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de informiert das EBA ausführlich über die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung und zeigt, wie sich die Menschen an der Überarbeitung beteiligen können. Darüber hinaus finden die Bürger auf der Seite Informationen über Maßnahmen zur Lärmminderung, über laute Güterwagen oder Förderprogramme zum Lärmschutz.
Anwohner, die sich durch den Schienenverkehrslärm einer Haupteisenbahnstrecke gestört fühlen, können an der Überarbeitung der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern. Vorab veröffentlichte das Eisenbahn-Bundesamt Ende Juni 2022 die neu berechneten Lärmkarten der vierten Runde nach Umgebungslärmrichtlinie.
Quelle und Fotos: Eisenbahn-Bundesamt