12 September 2021

Direktorin Ast unter Beobachtung: Kontrollzwang oder politisches Kalkül?

Westsachsen/Zwickau.-
„Wehe, ich lese darüber etwas im Internet!“, faucht die Amtsgerichtsdirektorin Eva-Maria Ast (Foto) vor einer öffentlichen Verhandlung die beiden anwesenden Journalisten der Westsächsischen Zeitung (WSZ) an. „Ich dulde keine Tonaufnahmen und mitgeschrieben wird hier auch nichts!“. Wütend fügt sie noch hinzu, dass sie ein Ordnungs-widrigkeitsverfahren einleiten würde, weil sie in der Online-Ausgabe mit Namen im Impressum stünde. Neben einigen anderen Richtern und sogar dem ehemaligen Justizminister wäre sie in mehreren Artikeln veröffentlicht. Zuvor hatte die WSZ beantragt, die Verhandlung im Wortlaut aufzeichnen zu können. Ast lehnte dies kategorisch ab, nachdem sie den schriftlichen Antrag auf digitale Prozessbeob-achtung laut vorgelesen hatte.
Dabei hat die Forderung nach wort-wörtlicher Aufnahme von Gerichtsprozessen einen ernsten Hintergrund. Weil in der Vergangenheit, gerade am Zwickauer Amtsgericht, immer wieder Protokolle unvollständig waren, ganz fehlten oder falsch wieder gegeben wurden, drängt nicht nur unsere Zeitung seit geraumer Zeit auf dieses probate Mittel zur Manipulationsverhinderung. Selbst die Bundesjustiz-ministerin, Christine Lambrecht, spricht sich inzwischen für die digitale Aufzeichnung im Gerichtssaal aus. Nur in Zwickau wehrt man sich nach wie vor vehement dagegen, und das aus gutem Grund.
Zu Beginn der Verhandlung, bei der es um den Vorwurf gegen einen Zwickauer Arzt ging, er habe gegen Corona-Schutzbestimmungen verstoßen, erlaubte die Verhandlungsführerin zunächst dem Rechtsanwalt des Angeklagten, seine Corona-Maske abzusetzen. Sie selbst trug ebenfalls keinen „Mund-Nasenschutz“, wie der Maulkorb im Fachjargon heißt, ihre Protokollführerin ebenfalls nicht. Den anwesenden Prozessbeobachtern blieb die Abnahme desselben hingegen strengstens untersagt. Eine Machtdemonstration, die durchschaubarer kaum sein konnte. Dass die unter dem Verdacht der Urkundenfälschung und Anstiftung zur Rechtsbeugung stehende Frau unter Kontrollzwängen leidet, war auch an diesem Tag wieder deutlich zu erkennen. So wies sie Ihre Protokollantin an, einen Stuhl für die erste Zeugin bereit zu stellen. Mehrmals ließ sie das Sitzmöbel hin- und herrücken, bis es nach ihren Vorstellungen perfekt im Saal stand. Eine Aktion, die bei den Zuschauern für Verwunderung sorgte.
Nach der Beweisaufnahme und Zeugenbefragung stellte sich heraus, dass sich die beiden Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes, die aufgrund einer anonymen Anzeige im März 2021 unangemeldet in der Praxis des Arztes auftauchten, geirrt hatten. Angeblich hätte es keine Abstandsmarkierung am Boden und keine Plexiglasscheibe am Tresen gegeben. Mehrere Fotos und die Aussage der Sprechstundenhilfe bewiesen das Gegenteil. Schlussendlich konnte dem Arzt nur nachgewiesen werden, dass er während des Aufenthaltes innerhalb seiner Praxisräume keine Corona-Maske trug. Patienten waren zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend. Es bestand also keinerlei Ansteckungsgefahr.
Über den Grund der anonymen Anzeige kann nur spekuliert werden. Ein politisches Motiv wird nicht ausgeschlossen, da es sich bei dem Beschuldigten um Dr. Christoph Heinritz-Bechtel (Foto) handelt, der zur Bundestagswahl als Kandidat für dieBasis antritt. Möglicherweise ist er den etablierten Parteien ein Dorn im Auge und soll deshalb diskreditiert werden. Naheliegend wäre auch ein Interesse der Gerichtsdirektorin selbst, die eine Parteifreundin des ebenfalls an der Bundestagswahl teilnehmenden CDU-Kandidaten Carsten Körber ist.
Wie darüber hinaus aus gut unterrichteten Kreisen zu erfahren ist, hat Eva-Maria Ast die Eigenart, sämtliche Rechtsanwälte der Region regelmäßig telefonisch zu kontaktieren. Dabei interessiert sie sich vordergründig für das Wohlergehen der jeweils Angerufenen. Im Laufe der Gespräche wird jedoch oft klar, was sie eigentlich will: Informationen abgreifen, die ihr bei dem einen oder anderen Prozess von Nutzen sein könnten. So etwas nennt man nicht nur in Fachkreisen „illegale Absprachen“.
Zu guter Letzt noch ein Wort zur Pressefreiheit: Da Frau Ast nach wie vor der Meinung ist, sie könne nach Gutdünken bestimmen, wer anlässlich einer öffentlichen Verhandlung in „ihrem“ Gerichtssaal mitschreiben darf, sei an dieser Stelle gesagt, dass die Journalisten des RechercheTeams der Westsächsischen Zeitung sich nicht bevormunden lassen. Auch nicht von einer vermeintlich allmächtigen Gerichtsdirektorin. Wir werden das Verhalten aller Juristen, gerade hier in Zwickau, weiterhin sehr aufmerksam beobachten.

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