Gestern erhielt die Angeklagte im so genannten Lumpenhundprozess (WSZ berichtete) das schriftliche Urteil. Darin finden sich auch alle Straftaten der Justiz wieder, die von der Betroffenen seit Jahren zur Anzeige gebracht, jedoch von der Zwickauer Staatsanwaltschaft nie abschließend ermittelt wurden. Hier einige Auszüge: „Neben dem bereits im Sachverhalt zitierten Satz enthielt die E-Mail der Angeklagten noch folgenden Wortlaut: ... Er (Richter Lindenberger, Anm. d. R.) fügt mir wissentlich und bewusst weiteren Schaden zu. Das nenne ich Willkür. ... Hiermit beantrage ich zusätzlich und erneut, nach §42 FamFG, die Berichtigung des Beschlusses vom 11.02.2013 - OLG Dresden - Az. 22 UF 436/12 und die Korrektur des falschen Rechtskraftvermerkes auf dem Beschluss des AG Zwickau vom 23.03.2012 - Az. 8 F 1059/07! ...“.
Richter Rupert Geußer (kleines Foto) moniert in diesem Zusammenhang, dass die beanstandete E-Mail nicht nur an den Adressaten Adolf Lindenberger bzw. seinen Dienstherrn, Landgerichtspräsident Dirk Eberhardt Kirst ging, sondern im Verteiler auch an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, das OLG Dresden, die Polizeidirektion Zwickau, den Sächsischen Landtag, das Sächsische Justizministerium, den Sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer CDU), den Landtagsabgeordneten Mario Pecher (SPD), Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD), die Sächsische Sozialministerin Petra Köpping (SPD) und weitere Persönlichkeiten aus Justiz und Kommunalpolitik, aber auch an einen Mitarbeiter der Freien Presse gerichtet war.
Damit bestätigt er indirekt, dass all diese Persönlichkeiten vom falschen Rechtskraftvermerk und der illegalen Überklebung wissen, ohne in ihrer jeweiligen Funktion tätig zu werden. Weder die Generalstaatsanwaltschaft, das OLG Dresden, der Sächsische Landtag noch das Justizministerium oder der Sächsische Ministerpräsident scheren sich offenbar um die Einhaltung gültigen Rechts, und die „Freie“ Presse hält es nicht für nötig, darüber zu berichten.
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