Im Laufe des Verfahrens gegen Hardy Georgi, der sich durch Flucht vor den mehrfach ausgesprochenen Morddrohungen des Bruders der Exfreundin in Sicherheit bringen wollte, blieben in der Revisionsverhandlung von 13 Anklagepunkten noch vier übrig. Der Rest wurde wegen erwiesener Unschuld fallen gelassen. Darunter Punkte wie schwere Körperverletzung, Bedrohung und Nachstellung. Unter den bestehenden Vorwürfen findet sich ebenso einer, der nachgewiesener Maßen falsch ist: „Wohnungseinbruch mit Schusswaffe“. Selbst eine als Zeugin zum Prozess geladene Polizistin erklärte, dass Hardy beim Besuch im Haus seiner Ex-Freundin unbewaffnet war. Nicht einmal den Einsatz von Pfefferspray konnte sie bestätigen, was die Staatsanwaltschaft immer wieder behauptete. Von Flucht vor den Ermittlungsbehörden kann ebenfalls keine Rede sein, denn Hardy stand ständig mit der Polizei in Kontakt. So bestand auch in der gesamten Zeit seiner Abwesenheit niemals ein Haftbefehl.
Trotzdem bleibt er nun weitere neun Monate in Haft. Ohne Aussicht auf vorzeitige Entlassung. Richter Ruppert Geußer schloss dies explizit in seinem Urteil aus und begründete dies mit bestehender Verdunkelungsgefahr: „Die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft ist (...) verhältnismäßig, auch wenn der bisher nicht vorbestrafte Angeklagte den so genannten zwei Drittel-Zeitpunkt (...) des Strafmaßes erreicht hat.“ Mutter Andrea Georgi ist verzweifelt: „Von Prozess zu Prozess passieren immer mehr Fehler. Ein Befangenheitsantrag gegen Richter Geußer, der schon vor Beginn der Verhandlungen äußerte, dass sich für ihn am Urteil nichts ändern werde, wurde abgelehnt. Eine Rechtsanwältin legte ihr Mandat bereits am 1. Verhandlungstag bei der Einlassung wegen Interessenkonflikts nieder. Rechtsanwalt Uwe Sabel aus der Kanzlei Dr. Wetzig-Kunze-Schäfer ist geblieben. Er sagt: „Der Haftgrund der Fluchtgefahr besteht nicht. Der Angeklagte hatte sich zu keiner Zeit und in keiner Form der Durchführung des Verfahrens entzogen.“ Obwohl das Oberlandesgericht Dresden den Ausführungen des Richter Geusser wegen Verdunklungsgefahr widersprach, zog das OLG statt dessen „hilfsweise“ nun wieder den Haftgrund „Fluchtgefahr“ in Betracht.
„Damit wird klar, dass man nicht an einer Klärung des Verbleibs der Waffe interessiert ist, sondern lediglich das eigene Gesicht wahren will“, meint Vater Mathias Georgi. „Waffen kann man illegal kaufen. Warum soll Hardy mit einem legalen Gewehr eine Straftat begehen, was ihm vom Gericht unterstellt wird, wenn alle darüber Bescheid wissen? Das ist völlig unsinnig.“ Andrea Georgi fügt hinzu: „Fakt ist, dass bei der Fahndung nach Hardy etliche Fehlentscheidungen getroffen wurden, die sehr viel Geld gekostet haben. Diese Kostenproduktion versucht man offensichtlich dadurch zu rechtfertigen, dass man alles meinem Sohn aufbürdet. Es wurden vom Tag der Festnahme bis zur ersten Verhandlung, keinerlei Ermittlungen geführt.“ Mittlerweile gibt es seitens der Werdauer Polizei Versuche, die Georgis durch Telefonverhöre zur Aufgabe zu bringen: „Wir bieten Ihnen psychologische Betreuung an, damit Sie das alles verarbeiten können“, so Kriminalhauptmeisterin Sandy Weber.
Der nächste Schritt ist der Gang zum Sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig. Rechtsanwalt Sabel bereitet gerade die Schriftsätze dafür vor. Auch mit den bekannten Systemmedien haben die Georgis noch eine Rechnung offen: „Presse und Fernsehen haben eine regelrechte Hetzjagd gegen uns und Hardy betrieben. Namentlich der Lokaljournalist Frank Vacik, der für BILD und RTL in Zusammenarbeit mit der Familie Käferstein Geschichten erfunden und Nachrichten gefälscht hat, nur um damit in die Schlagzeilen zukommen. Pfui Teufel!“ Und weiter: „Die Polizei ist nicht dazu in der Lage, das Gewehr zu finden. Es wurden keine Fingerabdrücke am Waffenschrank genommen. Hardys Exfreundin Silke Käferstein verweigerte die DNA-Abnahme. Strafanzeigen gegen die Familie der Ex werden von der Staatsanwaltschaft nicht bearbeitet. So wird man nie die Wahrheit herausfinden.“
Dazu passt das Statement aus dem Sächsischen Landtag vom 7. Dezember: „Auch wenn ein Richter einen Mörder laufen lässt und dieser danach weitere Menschen tötet, müssen Sie das hinnehmen. Sie müssen lernen, damit umzugehen. Die Entscheidung des Richters haben Sie zu akzeptieren.“ (Ulrike Zink, Petitionsausschuss)
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