17 Februar 2020

OB-Wahl 2020: Vom Regen in die Traufe?

Westsachsen/Zwickau.- Im September findet die Wahl zur Oberbürgermeisterin (zum Oberbürgermeister) der Stadt Zwickau statt. Favorisiert wird dabei die CDU-Kandidatin Kathrin Köhler (Foto oben). Was hierbei von den Akteuren im Rathaus geflissentlich ausgeblendet wird ist die Tatsache, dass Köhler als derzeitige Baubürgermeisterin für den Immobilien- und Korruptionsskandal bei der Sparkasse Zwickau mit verantwortlich ist (WSZ berichtete). Es geht im Wesentlichen darum, dass die derzeitige SPD-Oberbürgermeisterin Pia Findeiß (Foto unten) ihre vom Gesetz her vorgeschriebene Kontrollaufgabe als Veraltungsratsvorsitzende gegenüber der Sparkasse Zwickau vernachlässigt. Eine direkte Anfrage danach, ob es mit einer Oberbürgermeisterin Kathrin Köhler mehr Kontrolle durch den Verwaltungsrat der Sparkasse gibt, blieb bisher unbeantwortet. Man kann also davon ausgehen, dass alles beim Alten bleibt.
Ungeachtet dessen sucht die Stadtverwaltung derzeit Bürger, die sich als Wahlhelfer engagieren wollen. Für den Einsatz am Wahltag sind keine besonderen Qualifikationen erforderlich. Die Helfer müssen das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und der deutschen Sprache mächtig sein. Sie dürfen weder selbst zur Wahl stehen noch als Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag benannt sein. Des Weiteren sollten sie gesundheitlich in der Lage sein, das Ehrenamt auszuüben und teamfähig sein.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer bezahlt die Stadt Zwickau eine Aufwandsentschädigung nach der Wahlhelfer-Entschädigungssatzung. Je nach Funktion beträgt diese zwischen 30 und 50 Euro. Für die Wahlvorsteher und Schriftführer sowie für deren Stellvertreter bietet die Stadtverwaltung im Vorfeld entsprechende Schulungen an. Insgesamt soll der Wahlsonntag von 580 Wahlhelfern abgesichert werden. Nähere Informationen sind unter www.zwickau.de/wahlen zu finden.

Quelle und Fotos: Stadtverwaltung Zwickau

07 Februar 2020

Mit vollständiger Namenliste: Das Lumpenhund-Buch ist da!

Tatsachenbericht über Justizwillkür in Zwickau mit Namensliste der Verantwortlichen.
Westsachsen/Leipzig/Zwickau.- Der mit Spannung erwartete Tatsachenbericht eines Justiz-Opfers ist da. Heute Vormittag wurden die ersten Exemplare ausgeliefert und liegen zur Abholung für Interessierte in der Redaktion der Westsächsischen Zeitung bereit.
Das sogenannte „Lumpenhund-Buch“ Mit dem Titel „Adolf L. - Richter am Amtsgericht“ sorgte im Vorfeld für Proteste, weil am Ende eine Liste von Klarnamen veröffentlicht ist. Zuletzt hatte die sogenannte „Freie“ Presse diese Namenliste über ihre Leipziger Rechtsanwaltskanzlei verbieten wollen. Da es sich jedoch ausschließlich um Personen des öffentlichen Lebens handelt, lief dieses Ansinnen ins Leere. Die für das beschriebene Unrecht Verantwortlichen sind mit Namen und Funktion weiterhin benannt.
Derzeit gibt es das Buch ausschließlich in der Redaktion, Max-Pechstein-Straße 7 in Zwickau oder im Internet über diesen Link zu beziehen. PayPal

06 Februar 2020

Oberbürgermeisterin schweigt zu „Gemeinsam gegen die Sparkasse“

Westsachsen/Zwickau.- „Arrogant und ignorant“, mit diesen Worten beschreibt eine frustrierte Sparkassenkundin den Umgang der Sparkasse Zwickau mit ihr. Seit Jahren schon tobt ein Streit über eine angebliche Ablösung ihres Darlehens, bei der sich die Sparkasse Zwickau unrechtmäßig eine Vorfälligkeitsentschädigung von rund 11.000 Euro abzweigte (WSZ berichtete).  Mit Wissen und Billigung von Oberbürgermeisterin Pia Findeiß, wie sich später herausstellte. Sie überwacht laut Sparkassengesetz des Freistaates Sachsen (SächsSparkG) als Verwaltungsratsvorsitzende der Sparkasse Zwickau das operative Geschäft. Zu einer Stellungnahme sind weder sie noch die Geschäftsführung des Kreditinstitutes bereit. Mehrere Anfragen diverser Medien liefen bisher ins Leere.
Die Sparkasse Zwickau weigert sich außerdem in Absprache mit der Oberbürgermeisterin ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 21.11.2019 anzuerkennen. Deshalb ist die Verbraucherzentrale Sachsen jetzt gezwungen, im Sinne der Verbraucher zu handeln. Nach der Sparkasse Leipzig und der Erzgebirgssparkasse sollen auch die Zwickauer Prämiensparer, die Möglichkeit bekommen, die ihnen zustehende Zinsnachzahlung aus den Langzeitsparverträgen „Prämiensparen flexibel“ zusammen mit der Verbraucherzentrale Sachsen einzuklagen.
„Im Raum Zwickau warten die enttäuschten Kunden des Bankhauses schon seit Monaten auf Neuigkeiten. Wir haben den Sparern zugesagt, sie nicht im Stich zu lassen. Insbesondere weil die Ansprüche Ende 2020 verjähren, gilt es jetzt aktiv zu werden“, erklärt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. Dabei geht es nicht nur um Peanuts, wie sich seit Februar 2019 im Rahmen der Beratung herausgestellt hat. In dieser Zeit wurden rund 180 Verträge auf Zinsanpassung geprüft. In allen Fällen hat die Sparkasse Zwickau aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen die variablen Zinsen zum Nachteil der Verbraucher angepasst. Im Durchschnitt handelte es sich um rund 6.000 Euro Nachzahlungsanspruch pro Vertrag.
Alle Kunden der Sparkasse Zwickau, die einen Vertrag über das Langzeitsparprodukt „Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben, in dem die Klauseln „Die Spareinlage wird variabel, z. Zt. mit ... % verzinst“ oder „Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. … % am Ende eines Kalender-/Sparjahres eine verzinsliche S-Prämie“ enthalten sind, können sich der Klage anschließen. Für Sparer, die sich dafür entscheiden, entstehen keine Prozesskosten. Der Aufwand begrenzt sich auf die Eintragung ins Register. Das Risiko ist daher sehr gering.
Nach der heutigen Klageeinreichung eröffnet das Bundesamt für Justiz in wenigen Tagen das Klageregister: Dort tragen sich Interessierte selbst ein. Erfahrungen mit den Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkasse Leipzig und die Erzgebirgssparkasse haben aber gezeigt, dass es mit Blick auf die Rechtssicherheit sinnvoll ist, sich für die Anmeldung Unterstützung zu holen. Für eine rechtssichere Beteiligung bietet die Verbraucherzentrale in Zwickau im Rahmen der Beratung die Anmeldung ins Klageregister zum Preis von 40 Euro an. Solche Termine können ab sofort online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341-696 29 29 gebucht werden. Wer sich der Klage bereits vor Registereröffnung anschließen möchte, kann der Verbraucherzentrale in Zwickau eine Vollmacht erteilen.
Weitere Musterfeststellungsklage nicht ausgeschlossen
Bevor die Zinsanpassung zum großen Thema wurde, regte sich der Unmut der Kunden ursprünglich wegen der massenhaften Kündigungen selbiger Verträge. Dazu gab es Ende November 2019 erfreuliche Nachrichten für Sparer mit einer Vertragslaufzeit von 1.188 Monaten: Das positive Urteil des Oberlandgerichtes Dresden (Urteil vom 21.11.2019, Aktenzeichen 8 U 1770/18, nicht rechtskräftig). Die Sparkasse Zwickau will dieses Urteil jedoch nicht akzeptieren und hat Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt. „Hier wollen wir nun gern im Namen der Verbraucher weitermachen“, so Eichhorst. Deshalb sind alle Sparer aus dem Raum Zwickau aufgerufen, sich bei der Verbraucherzentrale zu melden, wenn sie einen solchen Vertrag besitzen und sich gegen die Kündigung wehren wollen. „Melden sich ausreichend Klagewillige, prüfen wir, ob eine zusätzliche Musterfeststellungsklage eingereicht wird, um die Fortführung dieser Verträge zu ermöglichen“, informiert Eichhorst.

04 Februar 2020

Zwickauer Justiz-Alltag: „Lumpenhund“ sorgt für Alarmstufe ROT

Westsachsen/Zwickau.- Alarmstufe ROT im Amtsgericht Zwickau. Digitale Prozessbeobachtung? Fehlanzeige! Ein halbes Dutzend schwer bewaffnete uniformierte Polizisten kontrollieren am Eingang alles und jeden im Zusammenhang mit einer Verhandlung, die gleich im Sitzungssaal 4 stattfinden soll. „Wir wollen Ihnen nichts böses“, sagt einer der Kontrolleure zu der Frau, die in wenigen Minuten unschuldig auf der Anklagebank sitzen wird. Dennoch wird jeder Kugelschreiber untersucht, Handys werden konfisziert, die Ausweise der Besucher kontrolliert und kopiert. Derartige Vorsichtsmaßnahmen ergreift man sonst nur bei Mordprozessen, gegen schwerstkriminelle Clanführer oder wenn Aufrührer der sogenannten „Reichsbürgerszene“ erwartet werden.
Der Grund für diese kostenintensiven Sicherheitsmaßnahmen liegt in einem Satz: „...krimineller, asozialer, strafvereitelnder, unverschämter Lumpenhund...“. Damit ist das Verhalten des Zwickau Amtsrichters Adolf Lindenberger gemeint, der Claudia Friedrich in einem früheren Prozess mehrfach beleidigt, diskreditiert und herabgewürdigt hat. „Außerdem erkennt dieser Richter nicht an, dass am Amtsgericht Zwickau schwerste kriminelle Handlungen begangen werden. Im Gegenteil: er beteiligt sich nach wie vor an deren Vertuschung“, sagt die heute hier zu Unrecht Angeklagte. Sie ist von diesem Polizeiaufgebot sichtlich erschütterte und fassungslos.
Unter den so scharf kontrollierten Prozessbeobachtern ist auch Gudrun Rödel (kleines Foto). Die gebürtige Zwickauerin wurde durch ihr Engagement im Fall Peggy Knobloch und Gustl Mollath deutschlandweit bekannt. Letzteren bezeichnet die rüstige Rentnerin mittlerweile als ihren guten Freund. „Ich finde es eine Schande, wie hier mit offensichtlich Unschuldigen umgegangen wird“, so Gudrun Rödel. „Ich sage Claudia hiermit meine vollste Unterstützung zu. Ich werde dafür sorgen, dass diese Ungerechtigkeit weit über die Grenzen Sachsens hinaus bekannt wird“.
Zu Beginn der Verhandlung verlas Richter Heiko Eisenreich die Email mit der angeblichen Richterbeleidigung im Wortlaut vor. Darin war detailliert beschrieben, warum die Angeklagte zu so drastischen Worten wie „krimineller, asozialer, strafvereitelnder, unverschämter Lumpenhund“ greifen musste. Nämlich, weil er gemäß seiner Handlungen genau das ist. Am Ende stand der erwartete Freispruch. Allerdings kündigte die Staatsanwaltschaft bereits an, auch weiterhin gegen die offensichtlich unschuldige Frau vorgehen zu wollen. Völlig grundlos, wie sich heute herausgestellt hat. Das eigentliche Verbrechen (die im Amt begangene Urkundenfälschung) wird seitens der Justiz weiterhin nicht thematisiert.
In wenigen Tagen erscheint das sogenannte „Lumpenhund-Buch“, in dem die Betroffene ausführlich über ihr Martyrium mit der Zwickauer Justiz berichtet. Darin werden auch die Namen der verantwortlichen Richter, Staats- und Rechtsanwälte genannt. Hier geht's zum Download

Weitere Informationen zum Thema auf unserer Seite Sächsische Justiz

02 Februar 2020

Korruptionsskandal: Welche Rolle spielt die Oberbürgermeisterin?

Westsachsen/Zwickau.- „Frau Dr. Findeiß äußert sich als Verwaltungsratsvorsitzende nicht zum operativen Geschäft der Sparkasse.“. Mit diesem Satz versucht die Pressestelle der Stadt Zwickau gerade, Fragen nach der Verantwortlichkeit der Oberbürgermeisterin in Bezug auf diverse Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit dem Kreditinstitut abzuwimmeln. Was dabei geflissentlich unterschlagen wird ist die Tatsache, dass das Stadtoberhaupt wesentlich mehr Einfluss auf das operative Geschäft der Sparkasse hat, als hier zugegeben wird. Denn sie bestimmt die Richtlinien der Geschäftspolitik und überwacht die Geschäftsführung. So steht es zumindest im Sächsischen Sparkassengesetz. Außerdem gehört es zu ihrem Aufgabenbereich, das operative Geschäft zu überwachen. So bedarf es der Zustimmung des Verwaltungsrats, wenn Beschlüsse des Vorstands über den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken gefasst werden. Nachzulesen im Sparkassengesetz des Freistaates Sachsen (SächsSparkG) unter §8, Abs. 3, Satz 3. Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Wenn Unregelmäßigkeiten auftreten, muss der Verwaltungsrat, in diesem Fall Oberbürgermeisterin Pia Findeiß (SPD), entgegen steuern. Tut Findeiß das nicht, macht sie sich mitschuldig und somit der Korruption verdächtig. So, wie hier offensichtlich geschehen: Geschäftsmodell Vorfälligkeitsentschädigung
Als Anstalt des öffentlichen Rechts ist die Sparkasse Zwickau außerdem in einer besonderen Verantwortung. Sie ist eine mit einer öffentlichen Aufgabe betraute Institution, deren Aufgaben ihr gesetzlich oder satzungsmäßig zugewiesen worden sind.
Soweit die Theorie. In der Praxis sieht das oftmals anders aus. Der WSZ liegen Beweise vor, wonach die Sparkasse im Schulterschluss mit der Justiz und der Stadtspitze regelmäßig und wissentlich gegen geltendes Recht verstößt. Die Sparkassen-Kunden stehen dem meist völlig hilflos gegenüber und verlieren bei langwierigen Rechtsstreitigkeiten aus den genannten Gründen mitunter Haus und Hof.
Dem versucht seit geraumer Zeit auch die Verbraucherzentrale Sachsen entgegen zu wirken. Geschädigte haben hier die Möglichkeit, Unregelmäßigkeiten anzuzeigen. Darüber hinaus nimmt auch jede Polizeidienststelle Anzeigen entgegen, wenn eine Straftat vermutet wird.

20 Januar 2020

Korruptionsvorwurf: Gibt Zwickaus Oberbürgermeisterin deshalb auf?

Westsachsen/Zwickau.- Oberbürgermeisterin Pia Findeiß wirft das Handtuch. Mit Datum 31. Juli endet ihre Amtszeit im Zwickauer Rathaus. „Die Gründe für den Rückzug aus der Kommunalpolitik sind rein privater Natur“, sagt ihr Pressesprecher, Mathias Merz.
Unterdessen mehren sich die Vorwürfe, wonach das Stadtoberhaupt in allerlei unklare Machenschaften verstrickt sein soll. Erst kürzlich, zur letzten Stadtratsitzung im Dezember 2019, musste sich die SPD-Politikerin während der Bürgersprechstunde unangenehme Fragen zu dubiosen Grundstücksverkäufen gefallen lassen (WSZ berichtete). Die schriftliche Beantwortung überließ sie dann ihrer Stellvertreterin Kathrin Köhler (CDU), die im Antwortschreiben auch gleich mit juristischen Schritten gegen die Fragestellerin drohte.
Derlei Ungereimtheiten gab und gibt es in Zwickau zu Hauf. Bauvorhaben, die nicht oder nur verspätet fertig werden und ein vielfaches der ursprünglichen Kalkulation kosten, sind nur ein Beispiel davon. „Der Sumpf ist viel tiefer, als man es sich vorstellen kann“, sagt Waltraud Pecher, die mit ihrer Gaststätte am Wasserturm betroffen ist. Damit meint sie die Vergabepraktiken beim Verkauf städtischer Grundstücke. Nachzulesen hier: Anfrage an die Stadtverwaltung
Doch das Problem geht noch tiefer. Mittlerweile gilt als sicher, dass Findeiß bereits frühzeitig vom „Geschäftsmodell Vorfälligkeitsentschädigung“ der Sparkasse Zwickau wusste (WSZ berichtete). Als Verwaltungsratsvorsitzende hätte sie längst einschreiten müssen. Stattdessen verweigert sie die Aufklärung, indem sie alle dahin gehenden Gesprächsangebote der Beteiligten bis heute ohne Begründung ablehnt. Wohl in der Hoffnung, auf diese Weise unbehelligt aus der Sache heraus zu kommen. Das könnte jedoch diesmal zum Problem werden, denn die betroffenen Sparkassenkunden lassen nicht locker: „Wir fordern umgehend ein klärendes Gespräch mit dem Vorstand und dem Verwaltungsrat!“ Letzteren vertritt als Vorsitzende Dr. Pia Findeiß (SPD).

19 Januar 2020

Zwickauer Justiz-Alltag: Videoaufzeichnung auch bei Begutachtungen?

Westsachsen/Thüringen/Saalfeld.- In letzter Zeit werden immer wieder Stimmen laut, die eine audiovisuelle Dokumentation von Gerichtsverhandlungen fordern. Daneben gibt es bereits seit 2004 die  Forderung nach der Bild-Ton-Aufzeichnung von Untersuchungsgesprächen bei Begutachtungen in der forensischen Psychiatrie und Psychologie auf Wunsch des Probanden. Diese technisch leicht realisierbare Forderung stellt der Saalfelder Dipl. med. Wilfried Meißner, Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a. D. (Foto) heute erneut. Damals hatte er von Bayreuth aus gegenüber seinen Kollegen angeregt, auch das Verhalten des Untersuchers vollständig in Bild und Ton zu dokumentieren. Die Ermutigung wurde inzwischen unter anderem auch von dem Ilsenburger Datenschützer Daniel Grumpelt öffentlich gemacht.
Hintergrund ist, dass viele Gutachten in diesen Bereichen mangelhaft sind. Bei Sorgerechtsprozessen beispielsweise zwischen 50 und 75 Prozent. Entsprechend häufig sind folgenreiche gerichtliche Fehlentscheidungen zu beklagen. Das Vertrauen in Psychiater und Psychologen als Anwender von Humanwissenschaft hat gelitten. Oft lautet der Vorwurf, der Untersucher behaupte in seinem schriftlichen Gutachten etwas Unzutreffendes, zitiere den Probanden falsch und stelle zum Beispiel dessen Körpersprache unrichtig dar.
Betroffene, die sich falsch zitiert und begutachtet sahen, haben in der Vergangenheit durch obergerichtliche Entscheidungen schon Veränderungen durchgesetzt, die nicht überall bekannt sind.
So ist einem medizinisch oder psychologisch zu begutachtenden Beteiligten bei einem Untersuchungstermin im Gespräch mit dem Sachverständigen die Anwesenheit einer Begleitperson zu gestatten. Das gilt seit einem Beschluss des Oberlandesgerichts Zweibrücken aus dem Jahr 2000 und wurde zuletzt vom OLG Hamm 2015 so bekräftigt (Az 14 UF 135/14). Ausschlaggebend war  dabei laut Beschluss-Begründung vor allem der Gesichtspunkt, dass ein zu Begutachtender ansonsten keine Möglichkeit hätte, gegenüber denkbaren Wahrnehmungsfehlern des Sachverständigen effektiven Rechtsschutz zu erlangen.
Durch die digitale Dokumentation in Bild und Ton können Mimik und Gestik sowohl von Proband wie auch Untersucher vollständig aufgezeichnet werden. Das Ergebnis würde von dem Probanden sowohl zur Vorlage bei einem Psychologen oder Psychiater seines Vertrauens genutzt werden können, wie auch im Streitfall zu Beweiszwecken vor Gericht. Die beim Gutachter verbleibende Kopie könnte diesem bei der selbstkritischen Erstattung des Gutachtens helfen und - mit ausdrücklicher Erlaubnis des Probanden - auch für Fortbildungszwecke genutzt werden.

Weitere Informationen dazu hier zum Download

09 Januar 2020

Korruptionsvorwurf: Stadtverwaltung droht mit rechtlichen Schritten

Zwickau.- „Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, Sie haben schon seit langem Kenntnis über die Vorgehensweise von Ausschreibungen. Ich bedauere es wirklich sehr, dass dieser Sachsensumpf auch hier in Zwickau angekommen ist. Ich werde das schriftlich einreichen und ich erwarte jetzt endgültig und letztmalig eine umgehende Antwort auf meine Fragen, die ich schon seit mindestens einem Jahre stelle.“
Mit diesen Worten beendete Waltraud Pecher (Foto links) ihre Ausführungen zur Bürgerfragestunde in der Stadtratssitzung vom 19. Dezember 2019. Am 7. Januar erhielt sie eine Antwort darauf, die ihr absolut nicht passt: „Das geht voll am Thema vorbei“, empört sich Waltraud Pecher. „Ich erwarte eine Antwort auf meine Frage, wie sicher gestellt werden kann, dass, wenn eine Oberbürgermeisterin oder Bürgermeister darin selbst verwickelt sind, eine lückenlose Aufdeckung und Strafverfolgung stattfinden?“ Die komplette Bürgeranfrage gibt's hier zum download.
Geantwortet hatte ihr die Baubürgermeisterin Kathrin Köhler (CDU / Foto 2.v.l.):
„Sehr geehrte Frau Pecher, zu Ihrer Anfrage aus der Einwohnerfragestunde der Sitzung des Stadtrates am 19.12.2019 möchte ich Ihnen nachfolgendes mitteilen. Ich verweise auf die bereits erfolgten Antworten an Sie zum Sachverhalt:
- mündliche Beantwortung Ihrer Anfrage in der Einwohnerfragestunde der Sitzung des Stadtrates am 21.01.2016,
- schriftliche Antwort vom 08.11.2016,
- schriftliche Antwort vom 10.07.2017 und
- schriftliche Beantwortung vom 09.10.2018 Ihrer Anfrage aus der Einwohnerfragestunde der Sitzung des Stadtrates am 20.09.2018.
Bereits mit Schreiben vom 09.10.2018 wurden Sie darauf hingewiesen, dass die Verkaufsabsichten der Stadt Zwickau dem Landratsamt, Amt für Kommunalaufsicht, im Vorfeld ordnungsgemäß angezeigt wurden.
Die Kopien der entsprechenden Schreiben des Amtes für Kommunalaufsicht vom 25.01.2017 und 23.10.2017, die die Rechtmäßigkeit der einzelnen Grundstücksverkäufe bestätigen, erhalten Sie in der Anlage. Datenschutzrechtliche Informationen mussten hierbei unkenntlich gemacht werden.
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen möchten Sie bitten, zukünftig von weiteren Unterstellungen zur Verwirklichung von angeblichen Straftatbeständen wie dem Vorwurf der Korruption o.ä. abzusehen. Überdies darf ich Sie davon in Kenntnis setzen, dass diesseits die Einleitung von rechtlichen Schritten in Erwägung gezogen wird, sollten Sie in diesem Kontext erneut wahrheitswidrige Behauptungen in den Raum stellen.“
Sollten sich die Korruptions-Vorwürfe gegen die Stadtspitze allerdings bestätigen und die Sache vor Gericht landen, könnte der nächste Justiz-Skandal in Zwickau vorprogrammiert sein.

Foto: TV Westsachsen

07 Januar 2020

Zwickauer Justiz-Alltag: Erstmalig Videomitschnitt einer Verhandlung?

Westsachsen/Zwickau.- Was steht eigentlich im Protokoll einer Gerichtsverhandlung? Diese simple Frage ist gar nicht so leicht zu beantworten. Am nächsten kommt vermutlich die Einschätzung, dass es die Gedächtnisleistungen der beteiligten Richter sind. Denn wirklich mitgeschrieben wird hier nichts. Im besten Fall stichpunktartig durch die Gerichtsprotokollantin auf Zuruf des Richters. Irrtümer und Verwechslungen sind deshalb keine Seltenheit, wohl eher an der Tagesordnung. Auch der Willkür von Bediensteten in der Justiz sind dadurch Tür und Tor geöffnet. Es soll schon Fälle gegeben haben, wonach Unschuldige „irrtümlich“ zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden.
Das soll sich nun ändern. Mehrer Verbände und Vereine sowie betroffene Justiz-Opfer fordern schon lange die Aufzeichnungspflicht mit Hilfe von moderner Videotechnik. Wer oder was spricht dagegen? Hauptsächlich Staatsanwälte und Richter. Denn diese fühlen sich kontrolliert.
In Zwickau findet am 4. Februar eine Verhandlung statt, für die erstmalig in Sachsen die Videoaufzeichnung der kompletten Gerichtsverhandlung beantragt wurde. Die wegen angeblicher Richterbeleidigung Angeklagte befürchtet aufgrund ihrer bisherigen Erfahrungen mit dem Zwickauer Amtsgericht, im Protokoll falsch wieder gegeben zu werden. Deshalb besteht sie auf die ausführliche Dokumentation.
Tatsächlich ist eine umfassende Dokumentation der Hauptverhandlung - per Wortprotokoll, Tonaufzeichnung oder Video - in den meisten EU-Mitgliedstaaten Standard. In Deutschland wird dagegen bis heute nicht protokolliert, was genau etwa der Angeklagte oder ein Zeuge in der Hauptverhandlung gesagt haben.

02 Dezember 2019

Zwickauer Justiz-Skandal: War es die Putzfrau?

Westsachsen/Dresden/Zwickau.- In der Überklebungsaffäre am Zwickauer Amtsgericht sind überraschend neue Erkenntnisse aufgetaucht. Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) zitiert in einer Stellungnahme gegenüber dem Sächsischen Landtag den Vorfall wie folgt: „...am 10. April 2013 wurde auf dem Beschluss vom 23.03.2012 die Rechtskraft mit Datum vom 06.02.2013 angebracht. Zu diesem Zeitpunkt war der ursprünglich gestrichene Rechtskraftvermerk überklebt worden. Wer die erste und durchgestrichene Rechtskraftbescheinigung überklebt hat, konnte das Gericht nicht mehr ermitteln...“. Und weiter meint der Justizminister, dass „...eine Urkundenfälschung in dem irrtümlich erfolgten Überkleben jedoch nicht zu sehen sei...“
Mal ganz abgesehen davon, dass ein Gericht als solches keine Ermittlungen anstellt, sondern im Idealfall die dafür eigentlich zuständige Staatsanwaltschaft, wirft diese Behauptung weitere Fragen nach dem Sinn dieser Erklärung auf. Bisher war nie die Rede davon, dass der besagte Rechtskraftvermerk gestrichen worden sei. Selbst wenn das so gewesen wäre, weshalb sollte ein Unbekannter einen angeblich gestrichenen Rechtskraftvermerk überkleben? Wie kann man wissen, dass die Überklebung irrtümlich erfolgte, wenn mitgeteilt wird, dass der Überkleber nicht ermittelt werden konnte, er also unbekannt ist? Das ergibt einfach keinen Sinn.
Jetzt müsste schleunigst ermittelt werden, wer wann gestrichen und wer wann überklebt hat. Es gehen nun ein unbekannter Überkleber und ein unbekannter Streicher am Amtsgericht Zwickau umher. Am Ende waren es wieder der Gärtner oder die Putzfrau. Aber selbst das wird nicht ermittelt werden. Wie so vieles in der Zwickauer Justiz wohl besser im Dunkel bleibt.

Betet, dass seine Amtszeit bald vorüber ist. Sachsens Justizminister Sebstian Gemkow (CDU).
Foto: WELT