Mal ganz abgesehen davon, dass ein Gericht als solches keine Ermittlungen anstellt, sondern im Idealfall die dafür eigentlich zuständige Staatsanwaltschaft, wirft diese Behauptung weitere Fragen nach dem Sinn dieser Erklärung auf. Bisher war nie die Rede davon, dass der besagte Rechtskraftvermerk gestrichen worden sei. Selbst wenn das so gewesen wäre, weshalb sollte ein Unbekannter einen angeblich gestrichenen Rechtskraftvermerk überkleben? Wie kann man wissen, dass die Überklebung irrtümlich erfolgte, wenn mitgeteilt wird, dass der Überkleber nicht ermittelt werden konnte, er also unbekannt ist? Das ergibt einfach keinen Sinn.
Jetzt müsste schleunigst ermittelt werden, wer wann gestrichen und wer wann überklebt hat. Es gehen nun ein unbekannter Überkleber und ein unbekannter Streicher am Amtsgericht Zwickau umher. Am Ende waren es wieder der Gärtner oder die Putzfrau. Aber selbst das wird nicht ermittelt werden. Wie so vieles in der Zwickauer Justiz wohl besser im Dunkel bleibt.
Betet, dass seine Amtszeit bald vorüber ist. Sachsens Justizminister Sebstian Gemkow (CDU).
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