Westsachsen/Zwickau.- „Frau Dr. Findeiß äußert sich als Verwaltungsratsvorsitzende nicht zum operativen Geschäft der Sparkasse.“. Mit diesem Satz versucht die Pressestelle der Stadt Zwickau gerade, Fragen nach der Verantwortlichkeit der Oberbürgermeisterin in Bezug auf diverse Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit dem Kreditinstitut abzuwimmeln. Was dabei geflissentlich unterschlagen wird ist die Tatsache, dass das Stadtoberhaupt wesentlich mehr Einfluss auf das operative Geschäft der Sparkasse hat, als hier zugegeben wird. Denn sie bestimmt die Richtlinien der Geschäftspolitik und überwacht die Geschäftsführung. So steht es zumindest im Sächsischen Sparkassengesetz. Außerdem gehört es zu ihrem Aufgabenbereich, das operative Geschäft zu überwachen. So bedarf es der Zustimmung des Verwaltungsrats, wenn Beschlüsse des Vorstands über den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken gefasst werden. Nachzulesen im Sparkassengesetz des Freistaates Sachsen (SächsSparkG) unter §8, Abs. 3, Satz 3. Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Wenn Unregelmäßigkeiten auftreten, muss der Verwaltungsrat, in diesem Fall Oberbürgermeisterin Pia Findeiß (SPD), entgegen steuern. Tut Findeiß das nicht, macht sie sich mitschuldig und somit der Korruption verdächtig. So, wie hier offensichtlich geschehen: Geschäftsmodell Vorfälligkeitsentschädigung
Als Anstalt des öffentlichen Rechts ist die Sparkasse Zwickau außerdem in einer besonderen Verantwortung. Sie ist eine mit einer öffentlichen Aufgabe betraute Institution, deren Aufgaben ihr gesetzlich oder satzungsmäßig zugewiesen worden sind.
Soweit die Theorie. In der Praxis sieht das oftmals anders aus. Der WSZ liegen Beweise vor, wonach die Sparkasse im Schulterschluss mit der Justiz und der Stadtspitze regelmäßig und wissentlich gegen geltendes Recht verstößt. Die Sparkassen-Kunden stehen dem meist völlig hilflos gegenüber und verlieren bei langwierigen Rechtsstreitigkeiten aus den genannten Gründen mitunter Haus und Hof.
Dem versucht seit geraumer Zeit auch die Verbraucherzentrale Sachsen entgegen zu wirken. Geschädigte haben hier die Möglichkeit, Unregelmäßigkeiten anzuzeigen. Darüber hinaus nimmt auch jede Polizeidienststelle Anzeigen entgegen, wenn eine Straftat vermutet wird.