Westsachsen/Zwickau.- Was steht eigentlich im Protokoll einer Gerichtsverhandlung? Diese simple Frage ist gar nicht so leicht zu beantworten. Am nächsten kommt vermutlich die Einschätzung, dass es die Gedächtnisleistungen der beteiligten Richter sind. Denn wirklich mitgeschrieben wird hier nichts. Im besten Fall stichpunktartig durch die Gerichtsprotokollantin auf Zuruf des Richters. Irrtümer und Verwechslungen sind deshalb keine Seltenheit, wohl eher an der Tagesordnung. Auch der Willkür von Bediensteten in der Justiz sind dadurch Tür und Tor geöffnet. Es soll schon Fälle gegeben haben, wonach Unschuldige „irrtümlich“ zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden.
Das soll sich nun ändern. Mehrer Verbände und Vereine sowie betroffene Justiz-Opfer fordern schon lange die Aufzeichnungspflicht mit Hilfe von moderner Videotechnik. Wer oder was spricht dagegen? Hauptsächlich Staatsanwälte und Richter. Denn diese fühlen sich kontrolliert.
In Zwickau findet am 4. Februar eine Verhandlung statt, für die erstmalig in Sachsen die Videoaufzeichnung der kompletten Gerichtsverhandlung beantragt wurde. Die wegen angeblicher Richterbeleidigung Angeklagte befürchtet aufgrund ihrer bisherigen Erfahrungen mit dem Zwickauer Amtsgericht, im Protokoll falsch wieder gegeben zu werden. Deshalb besteht sie auf die ausführliche Dokumentation.
Tatsächlich ist eine umfassende Dokumentation der Hauptverhandlung - per Wortprotokoll, Tonaufzeichnung oder Video - in den meisten EU-Mitgliedstaaten Standard. In Deutschland wird dagegen bis heute nicht protokolliert, was genau etwa der Angeklagte oder ein Zeuge in der Hauptverhandlung gesagt haben.