Wer ein Schreiben vom selbsternannten „Doktor“ erhält, findet im Briefkopf eine Mitarbeiterin, deren Name mit einem Kreuz † versehen ist. Recherchen haben ergeben, dass diese „Kollegin“ bereits seit mehr als zehn Jahren tot ist. Ob sie ihn bei seinen Fällen aus dem Jenseits unterstützt, ist nicht bekannt.
Das alles zu wissen, ist schlimm genug. Solche Leute jedoch ungehindert auf die Menschheit loszulassen, unverantwortlich.
In Sachsen entscheiden Gerichte immer wieder zugunsten des Betrügers, unterstützen damit seine Straftaten und schaden so der Allgemeinheit. Selbst die Zwickauer Staatsanwaltschaft lässt sich von ihm täuschen. Er habe „zwei Urkunden vorgelegt“, die ihn zum Tragen eines Doktortitels berechtigten, behauptete Schübel kürzlich bei einer Gerichtsverhandlung in Zwickau. Damit gaben sich die studierten und hoch bezahlten Ermittler ohne nachzufragen zufrieden. Dabei weiß jeder einigermaßen Gebildete, dass es in Deutschland zwingend notwendig ist, eine Dissertation zu veröffentlichen, bevor man sich Doktor nennen darf. Da Schübel eine solche Dissertation weder geschrieben, noch veröffentlicht hat, verstößt er gegen das Gesetz. Die Beweislast liegt bei ihm. Er muss die Veröffentlichung nachweisen.
Es haben sich weitere Geschädigte aus unterschiedlichen Regionen Sachsens bei der Westsächsischen Zeitung gemeldet. Daher wird die Bevölkerung ausdrücklich davor gewarnt, sich auf diesen Hochstapler einzulassen.
Fotos/Grafik: HP Schübel
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