23 Februar 2023

Ausmaß an Behördenwillkür nimmt zu: Täterschutz vor Opferschutz?

Leserbrief von Petra Eckert (Foto) an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden

Sehr geehrter Herr Staatsanwalt Schmidt,
Ihr Bescheid zu meiner Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft Zwickau vom 10. Januar 2023 (Az: 410 Js 509/23) ist, genau wie alle vorangegangenen Entscheidungen der Justiz zu von mir angezeigten Straftaten, mehr als befremdlich. Gibt es innerhalb der Justiz eigentlich noch eine Berufsehre?
Seit über sechs Jahren werde ich vom gleichen Täter mit Straftaten aller Art und Schwere des jeweiligen Deliktes überzogen. Alle Verfahren werden seitens der Justiz „mangels öffentlichen Interesses“ eingestellt. Was versteht man in Ihren Kreisen eigentlich unter dieser Begrifflichkeit? Meine Einschätzung, sowie die meines gesamten sozialen Umfeldes, ist da eine ganz andere. Man verfolgt diese Straftaten gegen mich und natürlich die fragwürdigen Verfahrensweisen der Justiz dazu sogar mit sehr großem öffentlichen Interesse. Man verweist seitens der Justiz auch gern immer wieder auf den Privatklageweg.
Nein! Bei solchen, zum Teil sehr schweren Straftaten des Herrn Jens Rzezak (Foto), Generalvertreter der Allianzversicherungen in Plauen, gegen mich, wie mehrfache Fälschungen meiner Unterschrift zum Abschluss von Versicherungsverträgen und Abbuchungsverfahren auf meinen Namen, sind die Ermittlungsbehörden in der Pflicht der Strafverfolgung. Es handelt sich hierbei immerhin um schwere Eingriffe in den öffentlichen Rechtsverkehr. Trotzdem wird sich der Aufklärungspflicht verweigert.
Erst nach langer Zeit ist es mir mit Hilfe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gelungen, dass diese Versicherung und ihr korrupter Außendienstmitarbeiter alle rechtswidrigen Verträge annullieren und die bereits von meinem Privatkonto eingezogenen Beiträge erstatten mussten. Mehrere Körperverletzungen, darunter auch eine schwere lebensbedrohliche, wurden mir vom gleichen Täter bereits zugefügt. Bei einem dieser Überfälle, welche mittels Leiter in regelmäßigen Abständen auf meiner Dachterrasse stattfinden, wurde sogar mein kleiner dreijähriger Urenkel in höchste Angst und Panik versetzt.
Zu allen Straftaten habe ich natürlich umfangreiche Beweismittel, Fotos, schriftliche Zeugenaussagen, ärztliches Gutachten usw. beigebracht. Wo verschwinden diese Unterlagen eigentlich? Denn selbst unter diesen Voraussetzungen sind die Justizbehörden nicht in der Lage oder nicht willens, entsprechend zielführend zu ermitteln.
Haben Sie, sehr geehrter Herr Staatsanwalt, dazu eine plausible Erklärung? Und welche Rolle spielen hierbei eigentlich die „Opferhilfe“ und der „Weiße Ring“? Entsprechendes Infomaterial wurde mir bereits mehrfach seitens der Polizei ausgehändigt. Allerdings bekommt man auch da keine Hilfe.
Zu einer völlig aus der Luft gegriffenen Gegenanzeige des Täters erkannte die Staatsanwaltschaft, ohne jeden Beweis dazu, sofort „öffentliches Interesse“ und dringenden Handlungsbedarf. Ich wurde als Rentnerin zu 30 Tagessätzen und Übernahme der gesamten Gerichtskosten verurteilt. Auch zu dieser Vorgehensweise erbitte ich von Ihnen, Herr Staatsanwalt, eine Einschätzung. Ein völlig nutzloser Anwalt, auf welchen ausdrücklich verwiesen wird, kam - für nichts! - dann auch noch mit einer Honorarforderung dazu. Einfach nur erbärmlich!
Seit wann steht eigentlich in der Justiz Täterschutz vor Opferschutz? Ich bin ja durchaus kein Einzelfall. Das Ganze nimmt bereits ein breites Ausmaß ein, aber zahllose Opfer sind bereits gut vernetzt. Bescheide tragen keine Unterschrift und sind nur ein weiterer Beweis für rechtswidrige Vorgehensweisen, haben allerdings deshalb keinerlei Rechtskraft.
Mit freundlichen Grüßen, Petra Eckert