Das Problem: So lange zur Sache nicht entschieden wurde, dürfte die WSZ nach Lesart der Juristen nicht über die Rechercheergebnisse in Bezug auf Korruptionsvorwürfe gegen die Zwickauer Stadtspitze, die Sparkasse Zwickau und das Amtsgericht Zwickau berichten. Bei Zuwiderhandlung droht man mit einer saftigen Geldstrafe von bis zu einer viertel Million Euro oder ersatzweise sechs Monate Gefängnis für die beteiligten Journalisten (Einstweilige Verfügung zum Download hier). Dies ist weder für uns, noch im Sinne der Allgemeinheit hinnehmbar!
Deshalb fordern wir das Gericht nun auch öffentlich dazu auf, endlich eine Verhandlung anzusetzen, in der wir die von Seiten des Rechtsanwalts Dietsch/Kanzlei PÜHN verleugneten Verbindungen anhand der Akte 4 C 1177/17 sowie der Aussagen von beantragten Zeugen nachweisen können. Alternativ dazu wäre die sofortige Aufhebung des Beschlusses denkbar. Alles andere käme einem Maulkorb für Journalisten und der Aushebelung von Pressefreiheit gleich.
Eine Zusammenfassung der Ereignisse bisher gibt es hier