04 Juni 2020

Angst vor der Wahrheit? Gericht verschleppt Prozess

Westsachsen/Zwickau.- Nach dem Angriff auf die WSZ mit einer Einstweiligen Verfügung der Rechtsanwaltskanzlei PÜHN und dem darauf folgenden Widerspruch unserer Zeitung gegen den Beschluss des Richter Bielefeld (WSZ berichtete) spielt das Gericht jetzt offensichtlich auf Zeit. Mehrere Ermahnungen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Gerichtsdirektorin Eva-Maria Ast (CDU/Portrait) blieben bislang unbeantwortet. Jetzt ging erneut eine Beschwerde deswegen an den Landgerichtspräsidenten Dirk Eberhard Kirst als zuständigen Dienstherren (Schreiben zum Download hier).
Das Problem: So lange zur Sache nicht entschieden wurde, dürfte die WSZ nach Lesart der Juristen nicht über die Rechercheergebnisse in Bezug auf Korruptionsvorwürfe gegen die Zwickauer Stadtspitze, die Sparkasse Zwickau und das Amtsgericht Zwickau berichten. Bei Zuwiderhandlung droht man mit einer saftigen Geldstrafe von bis zu einer viertel Million Euro oder ersatzweise sechs Monate Gefängnis für die beteiligten Journalisten (Einstweilige Verfügung zum Download hier). Dies ist weder für uns, noch im Sinne der Allgemeinheit hinnehmbar!
Deshalb fordern wir das Gericht nun auch öffentlich dazu auf, endlich eine Verhandlung anzusetzen, in der wir die von Seiten des Rechtsanwalts Dietsch/Kanzlei PÜHN verleugneten Verbindungen anhand der Akte 4 C 1177/17 sowie der Aussagen von beantragten Zeugen nachweisen können. Alternativ dazu wäre die sofortige Aufhebung des Beschlusses denkbar. Alles andere käme einem Maulkorb für Journalisten und der Aushebelung von Pressefreiheit gleich.

Eine Zusammenfassung der Ereignisse bisher gibt es hier