06 Juni 2020

Fake-News sorgen für Fehlurteil: Hardy G. nach 22 Monaten bald frei?

Westsachsen/Zwickau.- „Er soll seiner Ex-Freundin nachgestellt und vorgehabt haben, sie und ihre Kinder zu töten.“ So berichtete der Privat-Sender RTL damals in einer „Explosiv“-Sendung. Weitere Fake-Nachrichten wurden als Bewegtbild-Beiträge bei VOX und im MDR gezeigt. Der so wörtlich „liebeskranke Ex-Soldat“ sei acht Wochen vor der Polizei auf der Flucht gewesen und hätte angeblich ein Gewehr dabei, das er zuvor aus dem Waffenschrank seines Vaters gestohlen hätte. Dies sei ausgeschlossen, so der Vater. „Hardy kannte den Code zum Waffenschrank nicht.“ Das Gericht folgte dennoch größtenteils den Spekulationen der Medien, die von der Familie der Ex-Freundin noch befeuert wurden, und verurteilte den damals 30-Jährigen Hardy G. in erster Instanz am Amtsgericht Zwickau zu drei Jahren Haft. Hardy G. ging in Berufung und wurde trotz Wegfall mehrerer Taten, die ihm zuvor angelastet wurden, vom Landgericht Zwickau zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteil. Seit 22 Monaten sitzt der so gescholtene bereits in Untersuchungshaft, obwohl das Urteil noch gar nicht rechtskräftig ist. Jetzt kommt die überraschende Wende: Das Verfahren soll neu aufgerollt werden.
„Es wurden immer nur die Anschuldigungen der Gegenseite gegen unseren Sohn von der Staatsanwaltschaft verfolgt“, so die Eltern des Hardy G. und sagen weiter: „Dabei hatte Hardy Todesangst vor der Familie, insbesondere dem Bruder von Silke K., deren Vater ihn mit einer Rohrzange auf den Kopf geschlagen und damit schwer verletzt hat.“ (Foto nach sieben Monaten Heilungsprozess) Tatsächlich wurde diese Körperverletzung trotz einer Anzeige des Geschädigten  sowie auch von Amtswegen nicht weiter verfolgt. Die Staatsanwaltschaft Zwickau begründet dies damit, dass „... der Beschuldigte aufgrund der  Anwesenheit des Anzeigeerstatters in seinem Haus und dessen Verhalten von einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben nach § 34 StGB ausgehen musste, die nicht anders abwendbar war.“ Dem widerspricht die Mutter Andrea G. entschieden: „Hardy hatte sich Zutritt zu dem Haus verschafft. Die Staatsanwaltschaft spricht deshalb von Hausfriedensbruch. Es sollte ein Streitschlichtungsgespräch mit Silke aufgrund der Bedrohung durch deren Bruder geben. Hardy setzte sich ins Wohnzimmer auf einen Stuhl und wartete. Ein Gespräch fand jedoch nicht statt, weil Silke K. sich in die untere Etage begab. Als Hardy G. schon gehen wollte, schlug ihm Silkes Vater Martin K. unvermittelt mit einer Rohrzange auf den Kopf .“
Laut Aussage von Hardy G. wurden insgesamt 25 Strafanzeigen gegen die Familie K. eingereicht, die ihn zwar hätten entlasten können, seitens der Staatsanwaltschaft jedoch nicht verfolgt wurden. Auch nach Einlegen von Beschwerden an die Gerneralstaatsanwaltschaft Dresden wurden diese Anzeigen nicht verfolgt und abgelehnt.  Das sei eine einseitige Ermittlung gegen seinen Mandanten, meint auch sein Verteidiger, Rechtsanwalt Uwe Sabel von der Kanzlei Wetzig, der weitere Merkwürdigkeiten während des Prozesses feststellte: „Mein Mandant erhielt nicht die Möglichkeit des ,letzten Wortes'. Außerdem enthielt das Protokoll Fehler, die trotz Antrag nicht korrigiert wurden, weil die Protokollantin sich angeblich nicht mehr an den Wortlaut erinnern konnte.“
Hier kommt erneut die Forderung nach einer digitalen Aufzeichnungspflicht ins Spiel. Wenn die komplette Verhandlung per Video aufgezeichnet wird, gibt es im Nachhinein keine unnötigen Diskussionen über deren Verlauf mehr. Warum sich gerade das Zwickauer Gericht so vehement dagegen sträubt, ist hier ausführlich nachzulesen: Justiz-Alltag

Foto: Privat