29 Februar 2020

Korruption im Richteramt? Jetzt kommt's knüppeldicke!

Update 14. März 2020:
Wir bedanken uns herzlich für die bundesweite Unterstützung, ausdrücklich auch aus den westlichen Bundesländern sowie international von Kollegen und anderen aufrichtigen Menschen, die uns in dieser Sache Mut zussprechen.
Gegen die einstweilige Verfügung haben wir Widerspruch eingelegt. Den Widerspruch haben insgesamt neun Kollegen unterschrieben, die zu einer möglichen mündlichen Verhandlung für uns sprechen werden.

Westsächsen/Zwickau.- Mit einer einstweiligen Verfügung versucht gerade Peter Bielefeld, Richter am Amtsgericht Zwickau, im Auftrag der Haus- und Hof-Kanzlei der Sparkasse Zwickau PÜHN (Foto: Mitarbeiter Jörg Dietsch) zu erreichen, dass der Westsächsischen Zeitung verboten wird, über ihre Rechercheergebnisse in Bezug auf die Korruptionsvorwürfe gegen die Zwickauer Stadtspitze, die Sparkasse Zwickau und das Amtsgericht Zwickau zu berichten. Bei Zuwiderhandlung drohen eine saftige Geldstrafe von einer viertel Million Euro oder ersatzweise sechs Monate Gefängnis (Einstweilige Verfügung zum Download: hier).
Im Klartext heißt das: Heute, im 21. Jahrhundert, bestimmen in Deutschland ein Provinzanwalt aus Zwickau mit einem ihm wohl gesonnenen Richter über Freiheit oder Haft von unabhängigen Journalisten. Nicht in Nordkorea, China oder im Iran, sondern in Zwickau - Sachsen - Deutschland!
Zur Erklärung:
Amtsrichter Peter Bielefeld weiß seit 2017 über die Überklebungsaffäre und Rechtsbeugung am Oberlandesgericht (OLG) Dresden Bescheid. Der gesamte Sachverhalt zum Az. 4C 1177/17 liegt ihm seit dem vor. Oberstaatsanwalt Stefan Henke schreibt am 24.09.2015 unter dem Aktenzeichen Az. 25Zs 1620/15: „Der Rechtskraftvermerk kann nur in einem zivilgerichtlichen Verfahren abgeändert werden. Ich habe diesbezüglich Ihre Email an das Amtsgericht Zwickau weiter geleitet. Von dort werden Sie weitere Nachricht erhalten“.
Das zivilgerichtliche Verfahren wurde mit dem „Lumpenhund-Richter“ Adolf Lindenberger versucht zu klären. Lindenberger verhinderte seiner Zeit die Aufklärung des Sachverhaltes durch mutmaßliche Rechtsbeugung.  Auch Bielefeld wäre verpflichtet, die Korrektur dieses Rechtskraftvermerkes im Verfahren 4C 1177/17 vorzunehmen. Stattdessen verschleppt er seit zwei Jahren einen dringend angesagten Prozess. Jetzt versucht er, auch Journalisten einzuschüchtern, die ihm auf die Schliche kommen. Hier ist es plötzlich ganz dringend, bei anderen wichtigen Sachen wird verschleppt. Das weißt auf vorsätzliche Vertuschung schwerwiegender Offizialdelikte seiner Kollegen hin. Das wiederum weißt darauf hin, dass die Behauptung der WSZ stimmt, dass hier im Schulterschluss gegen die Allgemeinheit agiert wird.
Aufruf:
Wir rufen alle aufrichtigen Journalistenkollegen dazu auf, sich mit uns zu solidarisieren. So darf das auf gar keinen Fall weitergehen! Heute ist es Zwickau, morgen Chemnitz, dann Leipzig, Dresden, München, Hamburg, Berlin und so weiter... Wenn wir jetzt nicht zusammenstehen und handeln, dann haben wir tatsächlich bald Zustände wie in einem totalitären System.

Alle Hintergründe dazu auf unserer Seite Sächsische Justiz und im Lumpenhund-Buch

Foto: HP Rechtsanwaltskanzlei PÜHN