Inzwischen ist vom Landgericht Zwickau richterlich bestätigt, dass die Berichterstattung zum Zwickauer Überklebungsskandal und zum Titelmissbrauch des Plauener Rechtsanwalts Reinhardt Schübel nicht zu beanstanden ist. Es darf weiter öffentlich gesagt werden, dass Reinhard Schübel keine Doktorarbeit vorlegen kann und deshalb den Titel („Dr.“) nicht verwenden darf.
Schübel will trotzdem verbieten lassen, dass über seine anwaltlichen Fehler und über seinen gekauften Doktortitel öffentlich berichtet wird. Erst heute kam er wieder mehr als zwanzig Minuten zu spät zu einem diesbezüglichen Gerichtstermin. Der Richter hatte bereits das Versäumnis ins Protokoll aufgenommen, eröffnete zum Gefallen des Winkeladvokaten dennoch die Verhandlung. Die Frage nach seiner Doktorarbeit beantwortete Schübel erneut damit, dass dies niemanden etwas angehen würde. Auch das ist wieder glatt gelogen, was der Richter als Zuruf aus dem Publikum zur Kenntnis nahm. Reflexartig beschimpfte Schübel daraufhin die anwesende Öffentlichkeit als Kumpane seines Gegenüber. Bei anderer Gelegenheit hatte er sich über angebliche „Stasi-Machenschaften“ beschwert, die bei der Aufklärung des berechtigten Interesses über seinen Doktortitel angewandt würden. Der damals vorsitzende Richter Rainer Droll musste ihn deswegen zur Ordnung rufen.
Der Verein für saubere Justizarbeit erklärt hier den aktuellen Sachverhalt: www.saubere-justizarbeit.de
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