18 Februar 2021

Sparkassen-Betrug in Zwickau: Landrat würde sich lieber raushalten

Westsachsen/Zwickau.-
Als im Oktober 2020 die Polizei in der Sparkasse Zwickau einrückte, um nach dem Verbleib der Darlehensunterlagen einer geschädigten Kundin zu fahnden (WSZ berichtete), behauptete der Sparkassenvorstand, diese Unterlagen lägen bei Gericht. Es habe in dieser Sache bereits Verfahren gegeben, die bis zum Bundesgerichtshof gelangt seien. Was die Herren Vorstände Felix Angermann und Josef Salzhuber dabei geflissentlich unterschlagen ist die Tatsache, dass sämtliche Verfahren bereits abgeschlossen sind. Schon deshalb sind Zweifel am angeblichen Verbleib der Unterlagen bei Gericht durchaus angebracht.
Mittlerweile gibt es eine zweite Version, die vom „externen“ Datenschutzbeauftragten der Sparkasse Zwickau, Mirko Beyer, vertreten wird. Demnach müsste ein Exemplar nach Beendigung der Geschäftsbeziehung an den jeweiligen Kunden ausgehändigt werden. Die internen Prozesse der Sparkasse würden außerdem vorsehen, dass die bei ihr verbliebenen Exemplare nicht heraus gegeben werden dürften und nach zehn Jahren der Aufbewahrung zu vernichten seien.
Dem Streit um die Unterlagen war ein jahrelanges Hickhack mit einer Sparkassenkundin vorausgegangen. Ihr wurde einseitig ein Darlehen abgelöst, ohne dass dafür die Willenserklärung der insgesamt drei Darlehensnehmer vorlagen. Die Sparkasse behielt daraufhin unberechtigt rund 11.000 Euro Ablösegebühren ein. Brisant: Die damalige Oberbürgermeisterin Pia Findeiß hätte in ihrer Funktion als Verwaltungsratsvorsitzende eingreifen müssen. Denn sie hatte Kenntnis von dem Vorfall und war vom Gesetz her verpflichtet, die Geschäftsführung zu überwachen. Dass sie dies nicht tat, damit also illegale Handlungen der Vorstände Angermann und Salzhuber deckte, gilt unter Fachleuten als Indiz für Vetternwirtschaft und Korruption (WSZ berichtete).
Seit Jahresanfang ist Landrat Christoph Scheurer (Foto oben) in der Position des Verwaltungsratsvorsitzenden der Sparkasse Zwickau. Seine Stellungnahme fällt mager aus: „Die von Ihnen gestellten Fragen beziehen sich auf tatsächliche oder vermutete Vorgänge innerhalb der Sparkasse Zwickau. Diesbezüglich können Sie nur vom Vorstand, der für die Sparkasse Zwickau spricht, Antwort erhalten. Ich bitte Sie, sich dorthin zu wenden.“
Offensichtlich ist Scheurer hier nicht auf der Höhe der Zeit, denn sonst wüsste er, was im Sparkassengesetz des Freistaates Sachsen (SächsSparkG) unter §8, Abs. 3, Satz 3 steht. Nämlich, dass er die Richtlinien der Geschäftspolitik bestimmt sowie die Geschäftsführung und das operative Geschäft der Sparkasse Zwickau zu überwachen hat. Viel Zeit zum Eingreifen bleibt ihm indessen nicht mehr. Kommt es in naher Zukunft zu einer genaueren Untersuchung des Falls, muss sich Landrat Christoph Scheurer sicher weiteren unangenehmen Fragen stellen.

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