Zwickau/Dresden.- Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 45-jährigen Angeschuldigten Anklage zum Landgericht Dresden, Große Strafkammer, wegen des Verdachts der Wahlfälschung in drei Fällen erhoben.
Dem deutschen Angeschuldigten wird zur Last gelegt, bei der Briefwahl zu zwei Kommunalwahlen in Dresden am 9. Juni 2024 insgesamt 155 Stimmzettel und zur Wahl des Sächsischen Landtages am 1. September 2024 insgesamt 126 Stimmzettel manipuliert zu haben. Der Angeschuldigte soll die Briefwahlunterlagen aus öffentlichen Briefkästen entwendet und anschließend zu Gunsten der Partei »Freie Sachsen« (Foto) verfälscht haben. Für diese Partei hatte der Angeschuldigte bei den Kommunalwahlen selbst kandidiert.
Zudem wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, am 29. September 2023 und am 19. Oktober 2023 jeweils versucht zu haben, ein ehemaliges Schulgebäude in der Alexander-Herzen-Straße in Dresden-Klotzsche in Brand zu setzen. Die Nutzung des Gebäudes als Unterkunft für Asylbewerber habe der Angeschuldigte aufgrund seiner rechtsextremen und ausländerfeindlichen Gesinnung verhindern wollen.
Weiterhin besteht gegen den Angeschuldigten der Tatverdacht des Anbaus und der Herstellung von Cannabis sowie des Besitzes von Crystal in nicht geringer Menge und des Erwerbs von Crystal in geringer Menge in 14 Fällen sowie der Abgabe eines Fentanylpflasters im Tatzeitraum Dezember 2022 bis September 2024. Hinzu kommt der Tatvorwurf des unerlaubten Besitzes eines Schlagringes und von insgesamt 42 pyrotechnischen Gegenständen. Schließlich werden dem Angeschuldigten insgesamt sechs vollendete und fünf versuchte Diebstähle sowie eine Unterschlagung unterschiedlicher Gegenstände wie zum Beispiel von E-Scootern, eines Schildes »Schule gegen Rassismus« und von Abgas-Katalysatoren zwischen August 2021 und September 2024 vorgeworfen.
Das Ermittlungsverfahren wurde von der Zentralstelle Extremismus Sachsen bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden im September 2024 übernommen und konnte aufgrund der erfolgreichen Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Sachsen, Soko Rex, zeitnah zum Abschluss gebracht werden.
Das Ermittlungsverfahren wurde von der Zentralstelle Extremismus Sachsen bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden im September 2024 übernommen und konnte aufgrund der erfolgreichen Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Sachsen, Soko Rex, zeitnah zum Abschluss gebracht werden.
Bei der Aktenfälschung im Amtsgericht Zwickau sind die Behörden bei weitem nicht so schnell mit ihren Ermittlungen. Bis heute ist nicht geklärt, wer im Jahr 2012 den gültigen Rechtskraftvermerk auf dem Beschluss in der Akte 8 F 1059/07 mit zwei weißen Papierschnipsel überklebt hat (Foto). Das Justizministerium behauptet, dass der unbekannte Überkleber vom Gericht nicht ermittelt werden konnte und das Amtsgericht Zwickau behauptet, dieser „unbekannte“ Überkleber habe den Rechtskraftvermerk „versehentlich“ überklebt. Auch im Fall der Plauenerin Petra Eckert, die mit gefälschten Unterschriften auf Versicherungsverträgen betrogen wurde, gibt es keine Klärung (WSZ berichtete). Was davon zu halten ist? Darüber kann sich jeder selbst Gedanken machen.
Der wegen Wahlfälschung Angeschuldigte wurde hingegen bereits kurze Zeit nach der Tat festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Das Landgericht Dresden wird zeitnah über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Dresden
Fotos: Polizei/Freie Sachsen/Privat
Unterstützen Sie unser RechercheTeam mit einer Spende