30 April 2025

Mord am Arzt: Alle drei Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt

Westsachsen/Chemnitz.-
Im Fall um den Tod des Chemnitzer Kardiologen wurde in dieser Woche das Urteil gesprochen. Die 1.Große Strafkammer des Landgerichts Chemnitz hat die Angeklagten Simone I., Michael C. und Annegret K.-B. des Mordes für schuldig befunden und sie zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Kammer sah die Mordmerkmale Heimtücke und Habgier als erwiesen an. Auch ging das Gericht davon aus, dass die Witwe des Opfers »die Fäden in der Hand hatte«, weshalb auch bei ihr die Verurteilung wegen Täterschaft und nicht nur als Anstifterin erfolgte.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann Revision zum Bundesgerichtshof binnen einer Woche eingelegt werden.
Quelle und Foto: Landgericht Chemnitz

22 April 2025

Kriminelle Juristen: Mehrere Täter zu empfindlichen Haftstrafen verurteilt

Westsachsen/Zwickau/Hessen/ Frankfurt.-
Am 12. Mai 2025 beginnt der Strafprozess gegen einen Beamten des höheren Justizdienstes des Landes Hessen vor der Großen Wirtschaftsstrafkammer in Frankfurt am Main. Ihm wird vorgeworfen, bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu Untreuehandlungen eines ihm vorgesetzten Oberstaatsanwaltes im Zusammenhang mit der Beauftragung von externen Sachverständigen Beihilfe geleistet zu haben.
Das Verfahren steht im Zusammenhang mit dem wegen Korruption verurteilten Oberstaatsanwalt Alexander B. Auf ihn warten nach seiner Haft möglicherweise Millionenforderungen. Mehrere Medien hatten darüber berichtet, so auch die Hessenschau.
Der früher hoch angesehene Leiter einer Ermittlungsstelle gegen Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen und Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft sei mit „krimineller Energie“ vorgegangen, sagte der Vorsitzende Richter Werner Gröschel. Er sei sich der Illegalität seines Handelns voll bewusst gewesen. Am Ende habe er seine gesamte bürgerliche Existenz zerstört. B. sagte in seinem Schlusswort, er sei sich der Tragweite des Unrechts, das er begangen habe, bewusst. Er habe vielen Menschen und auch dem Ansehen der hessischen Justiz geschadet: „Da gibt es nichts zu relativieren und nichts zu beschönigen“. Er bedauere seine Straftaten und übernehme die volle Verantwortung.
Auf solches Bedauern warten die Geschädigten der Zwickauer Überklebungsaffäre und des Sparkassenbetruges seit Jahren vergeblich. Obwohl die Verantwortlichen eindeutig feststehen. Sie bewegen sich ebenfalls, wie in Hessen, in höchsten Kreisen der Sächsischen Staatsregierung, der Generalstaatsanwaltschaft Sachsen und an den Sächsischen Gerichten. Eine Auflistung der Täter samt ihrer Vergehen findet man auf der Seite des Vereins für saubere Justizarbeit. Die Liste ist noch nicht vollständig. Daran wird derzeit gearbeitet.
Bereits im März wurde das Urteil gegen eine Lüdenscheider Amtsrichterin rechtskräftig. Sie muss jetzt wegen Rechtsbeugung eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten antreten (WSZ berichtete).
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17 April 2025

Rövekamp im Ruhestand: Jetzt holt ihn seine Vergangenheit ein

Westsachsen/Zwickau/Dresden.- Der Präsident des Landgerichts Dresden, Klaus Rövekamp (Foto Archiv), tritt mit Ablauf des 30. April 2025 in den Ruhestand.
Während seiner Zeit als Leitender Oberstaatsanwalt in Zwickau war er mehrfach mit der Zwickauer Überklebungsaffäre befasst. Er verhinderte 2015 die Aufklärung, indem er die Strafvereitelung des damaligen Gruppenleiter-Staatsanwalts Jürgen Pfeiffer deckte. Zehn Jahre später holt ihn seine Vergangenheit jetzt ein. Auf der Seite „Täterliste“ des Vereins für saubere Justizarbeit taucht sein Name auf.
Klaus Rövekamp wurde 1960 in Duisburg geboren. Nach erfolgreichem Abschluss der juristischen Ausbildung trat er zum 1. März 1990 in den höheren Justizdienst des Freistaates Bayern ein und war als Assessor zunächst der Staatsanwaltschaft Landshut zugewiesen. Ab Dezember 1991 erfolgte eine etwa einjährige Abordnung an die Staatsanwaltschaft Chemnitz. Gleichzeitig mit seiner Ernennung zum Staatsanwalt auf Lebenszeit bei der Staatsanwaltschaft Landshut mit Wirkung vom 1. Januar 1993 wurde Herr Rövekamp an das Bundesministerium der Justiz abgeordnet. Der dortigen Referententätigkeit schloss sich zum 1. Juli 1996 ein Wechsel nach Nordrhein-Westfalen an das Landgericht Duisburg an. Zum 1. Januar 1999 wechselte Klaus Rövekamp in den Justizdienst des Freistaates Sachsen und wurde zum Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dresden ernannt. In der Folge wurde er mit Wirkung vom 1. November 2002 zum Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts bei der Staatsanwaltschaft Dresden und schließlich zum 1. September 2006 zum Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden ernannt. Ab dem 20. August 2012 führte Klaus Rövekamp als Leitender Oberstaatsanwalt die Staatsanwaltschaft Zwickau, bevor er zum 1. Juli 2016 die Leitung der Staatsanwaltschaft Leipzig und zum 1. Januar 2018 die Leitung der Staatsanwaltschaft Dresden übernahm. Seit dem 1. April 2023 und bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand mit Ablauf des 30. April 2025 bekleidet Klaus Rövekamp das Amt des Präsidenten des Landgerichts Dresden. Am Landgericht Dresden sind derzeit rund 263 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, darunter 75 Richterinnen und Richter.
Quelle und Foto: Sächsisches Staatsministerium der Justiz

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10 April 2025

Spott und Hohn: Kein Vertrauen mehr in die sächsische Justiz

Eva-Maria Ast, Direktorin des Amtsgerichts Zwickau.
„Das Vertrauen der Bürger in die Justiz und den Rechtsstaat muss weiter gestärkt werden“. Angesichts der sich laufend wiederholenden Rechtsbrüche in Sachsens Justiz klingt dieser Satz wie Spott und Hohn in den Ohren der Opfer juristischer Willkür.
Der Verein für saubere Justizarbeit hat jetzt eine Liste derer veröffentlicht, die sich an Straftaten der Justiz gegen unschuldige Bürger beteiligt haben. Die Liste ist hier einsehbar: Saubere Justizarbeit


Pressemitteilung des Sächsisches Staatsministeriums der Justiz von heute

Der gestern von CDU, CSU und SPD gemeinsam vorgestellte Koalitionsvertrag für die künftige Bundesregierung enthält zahlreiche wichtige Zusagen für die Justiz. Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (Foto unten) begrüßt besonders die geplante Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat, für die sich Sachsen stark gemacht hat. Das Ziel ist dabei klar: Das Vertrauen der Bürger in die Justiz und den Rechtsstaat muss weiter gestärkt werden.
„Um die dringend nötigen, beschleunigten Verfahrensabläufe zu ermöglichen und die nächsten Schritte beim Thema Digitalisierung gehen zu können, brauchen wir auch die dafür nötigen Mittel. Die Verfahrenszahlen bei den Staatsanwaltschaften sind in den letzten zwei Jahren stark angestiegen. Zugleich sind die Verwaltungsgerichte mit immer mehr Asylverfahren konfrontiert. Damit die Justiz diese Herausforderungen meistern kann, brauchen wir dringend qualifiziertes Personal. Ich freue mich sehr, dass es dafür zu einer Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat kommt. Die dadurch ermöglichten personellen Verstärkungen werden auch der Justiz in Sachsen unmittelbar weiterhelfen. Die schnelle und gründliche Bearbeitung der Straf- und Ermittlungsverfahren und die deutliche Beschleunigung der Asylverfahren müssen Priorität haben.“
Der Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung legt einen Schwerpunkt auf eine deutliche Beschleunigung der Asylverfahren – sowohl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als auch bei verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Hierzu erklärt Frau Staatsministerin Prof. Geiert: "Wir haben zuletzt mit einem großen Asylgipfel viele Beteiligte zusammengebracht, um unseren Teil zu schnelleren Asylverfahren beizutragen, haben neue Asylkammern an den sächsischen Verwaltungsgerichten und zusätzliche Stellen geschaffen, trotz angespannter Haushaltslage. Es ist ganz wichtig, dass die neue Bundesregierung dieses Thema nun konkret angeht."
Auch an anderen Stellen im Koalitionsvertrag unterstreicht die künftige Bundesregierung, wie viel ihr daran gelegen ist, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken und für mehr Effizienz zu sorgen. Eine Rolle spielt dabei neben den geplanten erweiterten Ermittlungsbefugnissen für die Sicherheitsbehörden vor allem das Schlüsselthema Digitalisierung.
Staatsministerin Geiert: „Sachsens Justiz steht beim Thema Digitalisierung auch im Vergleich mit anderen Bundesländern hervorragend da. Wir sind auf einem guten Weg, zum 1. Januar 2026 planmäßig die vollständige Umstellung auf die elektronische Verfahrensakte zu schaffen. Dass das Thema in der neuen Legislaturperiode auch auf Bundesebene die nötige Aufmerksamkeit erfährt, gibt Grund zur Zuversicht.“
Quelle: Alexander Melzer/Sächsisches Staatsministerium der Justiz

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04 April 2025

Festnahme wegen sexueller Nötigung: Beschuldigter in U-Haft

Westsachsen/Dresden.-
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 38-jährigen Polen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt versuchte sexuelle Nötigung und sexuelle Nötigung zur Last. Ihm wird vorgeworfen, am 3. November 2023 gegen 00:15 Uhr einer ihm unbekannten 27-jährigen Geschädigten von der Haltestelle Straßburger Platz in Dresden, in der Absicht, sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen, zu deren sich in der Nähe befindlichen Wohnhaus gefolgt zu sein. Als die Geschädigte im Hausflur laut zu schreien begann, flüchtete der Beschuldigte aus Angst, entdeckt zu werden.
Dem Beschuldigten wird weiterhin vorgeworfen, etwa vier Stunden später eine ihm unbekannte 20-jährige Geschädigte an der Haltestelle Elbepark, Lommatzscher Straße 125 in Dresden gewaltsam zu Boden gebracht und sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen zu haben. Durch das Herannahen hilfsbereiter Dritter sah der Beschuldigte keine Möglichkeit, die Tat fortzusetzen und entfernte sich.
Der Beschuldigte konnte aufgrund umfangreicher Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden identifiziert werden. Er wurde am 8. Oktober 2024 aufgrund eines bereits bestehenden Haftbefehls in diesem Verfahren festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der Beschuldigte ist geringfügig und nicht einschlägig vorbestraft. Er hat keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden
Foto: Symbolbild Polizei

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26 März 2025

Mit zweierlei Maß: Fälschung ist nicht gleich Fälschung

Westsachsen/Chemnitz/ 
Zwickau/Dresden.- Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 45-jährigen Angeschuldigten Anklage zum Landgericht Dresden, Große Strafkammer, wegen des Verdachts der Wahlfälschung in drei Fällen erhoben.
Dem deutschen Angeschuldigten wird zur Last gelegt, bei der Briefwahl zu zwei Kommunalwahlen in Dresden am 9. Juni 2024 insgesamt 155 Stimmzettel und zur Wahl des Sächsischen Landtages am 1. September 2024 insgesamt 126 Stimmzettel manipuliert zu haben. Der Angeschuldigte soll die Briefwahlunterlagen aus öffentlichen Briefkästen entwendet und anschließend zu Gunsten der Partei »Freie Sachsen« (Foto) verfälscht haben. Für diese Partei hatte der Angeschuldigte bei den Kommunalwahlen selbst kandidiert.
Zudem wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, am 29. September 2023 und am 19. Oktober 2023 jeweils versucht zu haben, ein ehemaliges Schulgebäude in der Alexander-Herzen-Straße in Dresden-Klotzsche in Brand zu setzen. Die Nutzung des Gebäudes als Unterkunft für Asylbewerber habe der Angeschuldigte aufgrund seiner rechtsextremen und ausländerfeindlichen Gesinnung verhindern wollen.
Weiterhin besteht gegen den Angeschuldigten der Tatverdacht des Anbaus und der Herstellung von Cannabis sowie des Besitzes von Crystal in nicht geringer Menge und des Erwerbs von Crystal in geringer Menge in 14 Fällen sowie der Abgabe eines Fentanylpflasters im Tatzeitraum Dezember 2022 bis September 2024. Hinzu kommt der Tatvorwurf des unerlaubten Besitzes eines Schlagringes und von insgesamt 42 pyrotechnischen Gegenständen. Schließlich werden dem Angeschuldigten insgesamt sechs vollendete und fünf versuchte Diebstähle sowie eine Unterschlagung unterschiedlicher Gegenstände wie zum Beispiel von E-Scootern, eines Schildes »Schule gegen Rassismus« und von Abgas-Katalysatoren zwischen August 2021 und September 2024 vorgeworfen.
Das Ermittlungsverfahren wurde von der Zentralstelle Extremismus Sachsen bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden im September 2024 übernommen und konnte aufgrund der erfolgreichen Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Sachsen, Soko Rex, zeitnah zum Abschluss gebracht werden.
Bei der Aktenfälschung im Amtsgericht Zwickau sind die Behörden bei weitem nicht so schnell mit ihren Ermittlungen. Bis heute ist nicht geklärt, wer im Jahr 2012 den gültigen Rechtskraftvermerk auf dem Beschluss in der Akte 8 F 1059/07 mit zwei weißen Papierschnipsel überklebt hat (Foto). Das Justizministerium behauptet, dass der unbekannte Überkleber vom Gericht nicht ermittelt werden konnte und das Amtsgericht Zwickau behauptet, dieser „unbekannte“ Überkleber habe den Rechtskraftvermerk „versehentlich“ überklebt. Auch im Fall der Plauenerin Petra Eckert, die mit gefälschten Unterschriften auf Versicherungsverträgen betrogen wurde, gibt es keine Klärung (WSZ berichtete). Was davon zu halten ist? Darüber kann sich jeder selbst Gedanken machen.
Der wegen Wahlfälschung Angeschuldigte wurde hingegen bereits kurze Zeit nach der Tat festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Das Landgericht Dresden wird zeitnah über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Dresden
Fotos: Polizei/Freie Sachsen/Privat

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08 März 2025

Letzte Instanz: Wegen Rechtsbeugung verurteilte Richterin kommt in Haft

Lüdenscheid/
Westsachsen/Zwickau.- Das Urteil gegen die Lüdenscheider Amtsrichterin, die der Rechtsbeugung schuldig gesprochen wurde (Foto mit ihrem Anwalt), ist nach zwei langen Verfahren und zwei Revisionen nun rechtskräftig. Sie wird zeitnah ihre Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten antreten müssen. Damit hat der Bundesgerichtshof in letzter Instanz entschieden, dass Rechtsbeugung eben doch kein Kavaliersdelikt ist.
In Zwickau ist man bisher noch nicht zu dieser Erkenntnis gelangt. Hier wurde bereits im Jahre 2015 in ähnlicher Sache ein Ermittlungsverfahren gegen die Familienrichterin Marion Nitschke eröffnet, das bis heute, 10 Jahre später, nicht abgeschlossen ist. Auch diese Richterin hat das Recht gebeugt. Unter anderem dadurch, dass sie die durch die Überklebung des gültigen Rechtskraftvermerkes in der Akte 8 F 1059/07 am Amtsgericht Zwickau (Foto unten) rechtswidrig entstandenen Kosten gegen jahrelang verschleppte Unterhaltsansprüche der Geschädigten verrechnet hat.
Weiterhin ignorierte sie die nachgewiesene Falschaussage des Verfahrensgegners, er würde unter dem Selbstbehalt leben und deshalb keinen Unterhalt an sein Kind zahlen können. Zeitgleich bekam er jedoch von der Sparkasse Zwickau ein Darlehen in Höhe von fast 200.000 Euro genehmigt, mit dem er sich Immobilien verschaffen wollte. Auch hinterfragte die Richterin nicht, woher der Mann das Geld für die Gerichtskosten und seine Anwältin genommen hat, wenn er doch angeblich mittellos war. Hier hat die Familienrichterin Marion Nitschke offensichtlich bewusst beide Augen zugedrückt, indem sie Hinweise zu Schwarzarbeit und Geldverstecken einfach ignorierte.
Im Moment arbeiten verschiedene Interessengruppen daran, die Rechtsordnung am Amtsgericht Zwickau wieder herzustellen. Dazu gehört auch die Aufarbeitung der Fehler aus der Vergangenheit, wie eben die Rechtsbeugung der Richterin Marion Nitschke. Dass sie inzwischen in den Ruhestand versetzt wurde, macht die Angelegenheit allerdings nicht leichter.

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26 Februar 2025

Corona-Sachsensumpf: Die AfD muss sich mit der Aufklärung beeilen

Westsachsen/Zwickau/Dresden.-
 Nachdem im Dezember 2024 das neue Kabinett der Sächsischen Staatsregierung vorgestellt wurde, das ausschließlich aus alt bekannten CDU/SPD-Kadern besteht (Foto), stellt sich die Frage, wie es nun weiter geht. Die erneut ins Amt gehievten Minister sind alle in Kenntnis schwerster Straftaten der Sächsischen Justiz. Die AfD will das ändern, schickt ihren Landtagsabgeordneten, Rechtsanwalt Martin Braukmann (Foto unten), ins Rennen. Er soll nun öffentlich vor dem Sächsischen Landtag ansprechen, was er bereits mehrfach gerichtsintern angeprangert hat: „Gegen die Richter am Oberlandesgericht (OLG) Dresden müsste eigentlich ermittelt werden. Doch das wird nicht passieren, Stichwort Sachsensumpf“. Eben diesen Sachsensumpf konnte die AfD nicht verhindern. Jetzt ist klar, die Verbrechen der Sächsischen Justiz an unschuldigen Mitbürgern des Landes gehen unvermindert weiter.
Inzwischen mehren sich die Stimmen, die ganz offen fordern, dass die Peiniger der bis heute verfolgten Corona-Opfer in den Knast gehören. Doch das ist leichter gesagt, als getan. Aus mehreren Gründen:
1. Der Luxusknast, den sich die Sächsische gemeinsam mit der Thüringer Justiz bauen wollte, ist dem Verfall preisgegeben (WSZ berichtete). Wie bekannt ist, sollten hier ursprünglich Sport- und Freizeiteinrichtungen und sogar ein Alpaka-Zoo eingerichtet werden, damit sich die Insassen wohl fühlen. Die alten Gefängnisse sind schon jetzt überfüllt. Wohin also mit den vielen zusätzlichen Ganoven aus der Justiz?
2. Wer soll die Gerichtsverfahren führen? Wenn es nach den Regeln der Sächsischen Justiz geht, werden alle Beschwerden zurück an die Verursacher gegeben. Also Richter und Staatsanwälte in Zwickau sollen, wie schon mehrfach berichtet, über ihre eigenen Vergehen entscheiden. 
3. Selbst wenn es einen Untersuchungsausschuss geben sollte, was kommt am Ende dabei raus? Die meisten der für die Verbrechen der Sächsischen Justiz verantwortlichen Richter und Staatsanwälte gehen derzeit in Pension. Einige sind seit dem vergangenen Jahr schon weg. Wie will man derer noch habhaft werden?
Der Verein für saubere Justizarbeit hat eine Täterliste veröffentlicht, die regelmäßig erweitert wird. Es soll niemand glauben, auch privat unbehelligt davon zu kommen. Allerdings tickt die Uhr. Die AfD im Sächsischen Landtag muss sich jetzt sehr beeilen, um glaubhaft zu bleiben, bevor sich die Verursacher dieses Rechtsbankrotts nach und nach aus dem Staub machen.

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22 Februar 2025

Leserbrief: Das „Kummerpaket“ mit Gerichtsmüll geht in Runde 2

Westsachsen/Königsbrück/Bautzen.- „Als wir im September 2023 zum ersten Mal ein Paket mit Gerichtsmüll des Sachsensumpfes in Bautzen bei Gericht abgegeben hatten, konnten wir nicht ahnen, dass es für uns noch schlimmer werden würde. Durch die Berichte in der WSZ und durch die vorherigen Gerichtsverfahren mit den Sachsensumpf-Personenkreisen und Vereinen, die dahinter stecken, den Interviews mit Politikern verschiedener Parteien und wie sie zu dem stehen, kann man nur zu dem einen Schluss kommen: Sachsen ist unter die Stasi-Mafia geraten. Alle, die nichts gegen dieses kriminelle Pack gemacht haben, sind der Mitwisserschaft schuldig und entsprechend ÖFFENTLICH anzuprangern.
Diesmal ging unser ,Kummerpaket' mit diversen WSZ-Artikeln und anderen Infos zurück an das Gericht in Bautzen. Möge doch die Staatsanwaltschaft vor Ort bitte sofort Wege einleiten, um den Sachsensumpf aufzudecken. Landtags- und Bundestagspolitiker haben im Vorfeld Material von mir bekommen und wurden gewarnt, dass die Stasi, welche sich in der Mafia neu formiert hat, die Menschen drangsaliert.
Die Staatsanwaltschaften sind in Sachsen dem Justizministerium weisungsgebunden. Das heißt, die Gewaltenteilung von Legislative, Judikative, Exekutive, wie es meine Generation in Gemeinschaftskunde noch gelernt hat, ist nicht mehr gegeben. Die herrschende Partei führt wie zu DDR-Zeiten das Kommando. Wehe dem, einer von den Polizisten oder anderes Staatspersonal widersetzt sich.
Die Stasi-Mafia Anführer und ihr Hilfspersonal gehen operativ-taktisch-strategisch vor. Die Namenslisten der ,Früheren' kann man in Listen im Internet entnehmen oder das Heft über die Namen der Stasi in Dresden bekommen. Schau an und staune, mit welchen Stasi-Offizieren oder einfachen Mitläufern man es früher zu tun hatte. Allerdings anhand eines ehemaligen ,Polizeinanführers' welcher früher Stasi-Offizier war und durch die Untersuchungen lange Zeit gedeckt wurde, zeigt, dass die Stasi ÜBERALL infiltriert ist und Ihre eigenen Leute mit Nebel umhüllt.
Auffällig ist, dass viele von denen im Umkreis von ehemaligen Stasi-Niederlassungen ihr Zuhause haben oder weit weggezogen sind. Die Vereine von den Roten von einst und den West-Dazugelaufenen kann man in Dresden anhand von Karten prima lokalisieren. Diese sind hier und weltweit vernetzt, als ,Pathfinder'. Bestimmte Nester, Kreise, Personen von denen sind nahe der Bautzner Straße in Dresden zu finden. Im Übrigen ist es ein gutes Signal aus den USA von Vizepräsidenten JD Vance, den Politikern in Europa mal zu sagen, dass die Meinungsfreiheit in Europa nicht mehr gegeben ist. Wie recht doch dieser junge Politiker hat...“
Quelle und Fotos: Sven Trautmann

Die Westsächsische Zeitung unterstützt die Bemühungen von Sven Trautmann.
Sein Schicksal ist hier nachzulesen:
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21 Februar 2025

Kretschmers Verschwörungstheorie: Zwickau stellt Verfahren ein

Westsachsen/Zwickau/Dresden.- Nachdem sich die Staatsanwaltschaften Leipzig, Dresden und Görlitz mit der Äußerung des Sächsischen Ministerpräsident Michael Kretschmer CDU) befasst haben, die vorgetragene berechtigte Kritik einer Passantin an der Zwickauer Justiz sei eine „Verschwörungstheorie“ (WSZ berichtete), wurde der Fall jetzt an die Staatsanwaltschaft Zwickau abgegeben. Von dort kam auch umgehend die Einstellung des Verfahrens. „Ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt ist nicht gegeben“, so die Erklärung.
Warum jetzt ausgerechnet die Zwickauer Justiz, die als kritisierte Partei offensichtlich ein Eigeninteresse am Vertuschen ihrer Verfehlungen hat, mit den Ermittlungen beauftragt wird, bleibt fragwürdig. Am Ende ist es ohnehin gleichgültig. Denn von dort, wo man gültige Rechtskraft mit weißen Blättern überklebt und im Schulterschluss regelmäßig wissentlich gegen geltendes Recht verstößt (WSZ berichtete), kann wohl niemand mehr erwarten, dass nach rechtsstaatlichen Prinzipien gearbeitet wird.

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