Der jetzt wieder an die Macht strebende amtierende sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer weiß seit 2017 von bewiesen kriminellen Handlungen der Zwickauer Richter und Staatsanwälte. Im Video leugnet er das. Er behauptet später sogar, es seinen Verschwörungstheorien. An den Zwickauer Gerichten kann niemand mehr sicher sein, dass Recht gesprochen wird. Hier herrscht seit Jahren Rechtsbankrott.
20 November 2024
19 November 2024
Ministerpräsident Michael Kretschmer bedauert Klage von ARD und ZDF
Westsachsen/Leipzig/Dresden.- Der Vorsitzende der Rundfunkkommission, Ministerpräsident Alexander Schweitzer und der Co-Vorsitzende, Ministerpräsident Michael Kretschmer (Foto v.r.), äußerten sich zur heute bekannt gewordene Entscheidung von ARD und ZDF, noch vor der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, am 12. Dezember 2024, die Anpassung des Rundfunkbeitrages von 18,36 Euro auf 18,94 Euro vor dem Bundesverfassungsgericht einzuklagen.
»Ich bedaure, dass die Rundfunkanstalten bereits heute Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben. Wir Länder haben beschlossen, bis zur Ministerpräsidentenkonferenz am 12. Dezember die noch offenen Finanzierungsfragen zu klären und zu entscheiden. Daran arbeitet die Rundfunkkommission der Länder. Der Schritt nach Karlsruhe kann nur eine Ultima Ratio sein. Jedenfalls ist der Konflikt um die Beitragserhöhung für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wenig zuträglich. Wir brauchen ein vereinfachtes, rechtssicheres und resilientes Verfahren für den Rundfunkbeitrag. An diesem Systemwechsel arbeiten wir – unabhängig von der nun eingereichten Klage. Ich will aber auch zum Ausdruck bringen, dass es nach dem Willen eines Großteils der Länder nicht zu dieser Klage hätte kommen müssen: Die Mehrheit der Länder – einschließlich Rheinland-Pfalz – haben sich immer dafür eingesetzt, der verfassungsrechtlichen Verpflichtung nachzukommen und die KEF-Empfehlung umzusetzen. Dies hätte eine Anpassung des Rundfunkbeitrages weit unterhalb der allgemeinen Preisentwicklung bedeutet«, so Ministerpräsident Alexander Schweitzer.
»Mit dem Reformstaatsvertrag, den wir bereits in Leipzig geeint haben, haben wir die grundlegendste Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der letzten Jahrzehnte eingeleitet. Die Reform wird ARD, ZDF und Deutschlandradio digitaler und effizienter machen. Sie nimmt die Mediennutzung jüngerer Menschen und den Dialog mit dem Publikum in den Fokus. Freie und unabhängige Medien müssen sich aber auch auf eine gesicherte Finanzierung verlassen können. Die Entscheidung darüber treffen wir im Dezember«, führte er weiter aus.
Ministerpräsident Michael Kretschmer betonte: »Die Ankündigung einer Klage der Anstalten zum Rundfunkbeitrag nehmen wir zur Kenntnis. Das Reformpaket der 16 Länder steht und weist einen klaren Weg. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht Akzeptanz – und die gibt es nur durch Veränderungen. Die offenen Fragen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wollen wir auf der MPK im Dezember gemeinsam klären.«
»Ich bedaure, dass die Rundfunkanstalten bereits heute Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben. Wir Länder haben beschlossen, bis zur Ministerpräsidentenkonferenz am 12. Dezember die noch offenen Finanzierungsfragen zu klären und zu entscheiden. Daran arbeitet die Rundfunkkommission der Länder. Der Schritt nach Karlsruhe kann nur eine Ultima Ratio sein. Jedenfalls ist der Konflikt um die Beitragserhöhung für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wenig zuträglich. Wir brauchen ein vereinfachtes, rechtssicheres und resilientes Verfahren für den Rundfunkbeitrag. An diesem Systemwechsel arbeiten wir – unabhängig von der nun eingereichten Klage. Ich will aber auch zum Ausdruck bringen, dass es nach dem Willen eines Großteils der Länder nicht zu dieser Klage hätte kommen müssen: Die Mehrheit der Länder – einschließlich Rheinland-Pfalz – haben sich immer dafür eingesetzt, der verfassungsrechtlichen Verpflichtung nachzukommen und die KEF-Empfehlung umzusetzen. Dies hätte eine Anpassung des Rundfunkbeitrages weit unterhalb der allgemeinen Preisentwicklung bedeutet«, so Ministerpräsident Alexander Schweitzer.
»Mit dem Reformstaatsvertrag, den wir bereits in Leipzig geeint haben, haben wir die grundlegendste Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der letzten Jahrzehnte eingeleitet. Die Reform wird ARD, ZDF und Deutschlandradio digitaler und effizienter machen. Sie nimmt die Mediennutzung jüngerer Menschen und den Dialog mit dem Publikum in den Fokus. Freie und unabhängige Medien müssen sich aber auch auf eine gesicherte Finanzierung verlassen können. Die Entscheidung darüber treffen wir im Dezember«, führte er weiter aus.
Ministerpräsident Michael Kretschmer betonte: »Die Ankündigung einer Klage der Anstalten zum Rundfunkbeitrag nehmen wir zur Kenntnis. Das Reformpaket der 16 Länder steht und weist einen klaren Weg. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht Akzeptanz – und die gibt es nur durch Veränderungen. Die offenen Fragen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wollen wir auf der MPK im Dezember gemeinsam klären.«
Quelle: Sächsische Staatskanzlei
Foto: dpa
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08 November 2024
Datenschutz verletzt: Durchsuchungsmaßnahmen gegen Verdächtigen
Westsachsen/Dresden.- Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 54-jährigen Deutschen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sächsische Datenschutzdurchführungsgesetz.
Der Beschuldigte war als Systemadministrator im Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen der Landeshauptstadt Dresden unter anderem für das Bürgeramt tätig. Ihm wird vorgeworfen, in dem Zeitraum vom Mai 2024 bis 22. Oktober 2024 unbefugt externe private Speichermedien an dienstliche IT-Technik der Landeshauptstadt Dresden angeschlossen und dabei insgesamt ca. 270.000 Dateien transferiert zu haben.
Darüber hinaus soll der Beschuldigte eine komplette Wahlbenachrichtigungsdatei mit personenbezogenen Daten von 430.000 wahlberechtigten Bürgern der Stadt Dresden auf mindestens einen externen Datenträger transferiert haben, wobei es keine Anhaltspunkte für eine dienstliche Verwendung dieser Kopie gibt.
Die Landeshauptstadt Dresden hat am 25.10.2024 Anzeige bei der Polizeidirektion Dresden erstattet. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage wurde am 26.10.2024 von der Staatsanwaltschaft Dresden beim Amtsgericht Dresden ein Durchsuchungsbeschluss für den Beschuldigten erwirkt. Dieser wurde noch in den Abendstunden des gleichen Tages von der Polizei umgesetzt. Sämtliche der beim Beschuldigten vorhandenen Speichermedien wurden dabei sichergestellt.
Das Tatmotiv ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Bislang gibt es keine Anhaltspunkte, dass der Beschuldigte die Daten weitergeben oder veräußern wollte bzw. dies bereits getan haben könnte. Der Beschuldigte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht geäußert.
Die Ermittlungen dauern an und werden auch aufgrund des Umfangs der auszuwertenden Datenträger einige Zeit in Anspruch nehmen.
Der Beschuldigte war als Systemadministrator im Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen der Landeshauptstadt Dresden unter anderem für das Bürgeramt tätig. Ihm wird vorgeworfen, in dem Zeitraum vom Mai 2024 bis 22. Oktober 2024 unbefugt externe private Speichermedien an dienstliche IT-Technik der Landeshauptstadt Dresden angeschlossen und dabei insgesamt ca. 270.000 Dateien transferiert zu haben.
Darüber hinaus soll der Beschuldigte eine komplette Wahlbenachrichtigungsdatei mit personenbezogenen Daten von 430.000 wahlberechtigten Bürgern der Stadt Dresden auf mindestens einen externen Datenträger transferiert haben, wobei es keine Anhaltspunkte für eine dienstliche Verwendung dieser Kopie gibt.
Die Landeshauptstadt Dresden hat am 25.10.2024 Anzeige bei der Polizeidirektion Dresden erstattet. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage wurde am 26.10.2024 von der Staatsanwaltschaft Dresden beim Amtsgericht Dresden ein Durchsuchungsbeschluss für den Beschuldigten erwirkt. Dieser wurde noch in den Abendstunden des gleichen Tages von der Polizei umgesetzt. Sämtliche der beim Beschuldigten vorhandenen Speichermedien wurden dabei sichergestellt.
Das Tatmotiv ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Bislang gibt es keine Anhaltspunkte, dass der Beschuldigte die Daten weitergeben oder veräußern wollte bzw. dies bereits getan haben könnte. Der Beschuldigte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht geäußert.
Die Ermittlungen dauern an und werden auch aufgrund des Umfangs der auszuwertenden Datenträger einige Zeit in Anspruch nehmen.
Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden
Foto: Symbolbild
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31 Oktober 2024
Staatsschutz nicht zuständig: Zschäpes Freundin in Zwickau vor Gericht
Westsachsen/Dresden/Zwickau.- Der Dresdner Staatsschutzsenat hat mit Beschluss vom 25. Oktober 2024 die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, soweit der Angeklagten Susann E. die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zur Last gelegt wurde. Der Generalbundesanwalt hatte der Angeklagten vorgeworfen, sie habe den »Nationalsozialistischen Untergrund« ab September 2008 dadurch unterstützt, dass sie Beate Zschäpe ihre Krankenkassenkarte und ihre Personalien zur Verfügung gestellt habe. Darüber hinaus habe sie Beate Zschäpe und Uwe Böhnhardt zur Abholung eines Wohnmobils, das der »NSU« am 4. November 2011 beim letzten Raubüberfall in Eisenach verwendete, gefahren.
Nach Auffassung des Senats wird sich auch in einer Hauptverhandlung - so das Ergebnis der Prüfung der umfassenden Ermittlungsergebnisse - nicht nachweisen lassen, dass die Angeklagte im Zeitpunkt ihrer Unterstützungshandlungen von den Morden des »NSU« wusste. Sie habe zwar seit Anfang des Jahres 2007 über die ursprünglichen Gründe für das Untertauchen hinaus gewusst, dass die Mitglieder des »NSU« ihren Lebensunterhalt durch Raubüberfälle finanzierten. Nach Auffassung des Senats liegen jedoch - trotz ihres seit der zweiten Jahreshälfte 2006 engen freundschaftlichen Verhältnisses zu Beate Zschäpe - keine hinreichenden Indizien dafür vor, dass Susan E. auch Kenntnis von den Morden des »NSU« hatte.
Trotz gewisser Verdachtsmomente konnte der Senat eine Verurteilungswahrscheinlichkeit, die Voraussetzung für die Eröffnung des Hauptverfahrens ist, insoweit nicht bejahen.
Allerdings besteht der hinreichende Verdacht, dass die Angeklagte aufgrund ihrer allgemeinen Kenntnis von Banküberfällen billigend in Kauf genommen hat, durch ihre im Oktober 2011 erfolgte Mitwirkung bei der Abholung des Wohnmobils Hilfe zu einem - am 4.November 2011 dann tatsächlich begangenen - Banküberfall zu leisten. Unter diesem Gesichtspunkt der Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung ist deshalb die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen worden. Da eine Zuständigkeit des Staatsschutzsenats hierfür nicht gegeben ist, hat der Senat das Verfahren insoweit vor einer Großen Strafkammer des Landgerichts Zwickau eröffnet.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Generalbundesanwaltschaft kann innerhalb einer Woche sofortige Beschwerde einlegen.
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Nach Auffassung des Senats wird sich auch in einer Hauptverhandlung - so das Ergebnis der Prüfung der umfassenden Ermittlungsergebnisse - nicht nachweisen lassen, dass die Angeklagte im Zeitpunkt ihrer Unterstützungshandlungen von den Morden des »NSU« wusste. Sie habe zwar seit Anfang des Jahres 2007 über die ursprünglichen Gründe für das Untertauchen hinaus gewusst, dass die Mitglieder des »NSU« ihren Lebensunterhalt durch Raubüberfälle finanzierten. Nach Auffassung des Senats liegen jedoch - trotz ihres seit der zweiten Jahreshälfte 2006 engen freundschaftlichen Verhältnisses zu Beate Zschäpe - keine hinreichenden Indizien dafür vor, dass Susan E. auch Kenntnis von den Morden des »NSU« hatte.
Trotz gewisser Verdachtsmomente konnte der Senat eine Verurteilungswahrscheinlichkeit, die Voraussetzung für die Eröffnung des Hauptverfahrens ist, insoweit nicht bejahen.
Allerdings besteht der hinreichende Verdacht, dass die Angeklagte aufgrund ihrer allgemeinen Kenntnis von Banküberfällen billigend in Kauf genommen hat, durch ihre im Oktober 2011 erfolgte Mitwirkung bei der Abholung des Wohnmobils Hilfe zu einem - am 4.November 2011 dann tatsächlich begangenen - Banküberfall zu leisten. Unter diesem Gesichtspunkt der Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung ist deshalb die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen worden. Da eine Zuständigkeit des Staatsschutzsenats hierfür nicht gegeben ist, hat der Senat das Verfahren insoweit vor einer Großen Strafkammer des Landgerichts Zwickau eröffnet.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Generalbundesanwaltschaft kann innerhalb einer Woche sofortige Beschwerde einlegen.
Quelle: OLG Dresden
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28 Oktober 2024
Festnahme wegen Wahlfälschung und versuchter Brandstiftung
Rechtsanwalt Martin Kohlmann, Anführer der Freien Sachsen. Zu seinen Gunsten soll die Wahlmanipulation erfolgt sein. |
Das Schulgebäude in Dresden-Klotzsche, auf das der Brandanschlag verübt wurde. Hier sollten demnächst Asylbewerber einziehen. |
Gegen den deutschen Beschuldigten besteht der dringende Tatverdacht, bei der Briefwahl zur Kommunalwahl in Dresden am 9. Juni 2024 insgesamt 151 Stimmzettel und zur Wahl des Sächsischen Landtages am 1. September 2024 insgesamt 126 Stimmzettel zugunsten der Partei »Freie Sachsen« manipuliert zu haben.
Aufgrund eines DNA-Treffers und weiterer intensiver Ermittlungen ist der Beschuldigte nunmehr dringend verdächtig, auch die versuchte Brandstiftung in der Nacht vom 29. zum 30. September 2023 an einem ehemaligen Schulgebäude in der Alexander-Herzen-Straße in Dresden-Klotzsche begangen zu haben. Das Gebäude sollte als Unterkunft für Asylbewerber genutzt werden.
Darüber hinaus wurde die Wohnung einer 42-jährigen Beschuldigten aus Dresden durchsucht, die im Verdacht steht, den Beschuldigten bei der versuchten Brandstiftung unterstützt zu haben.
Aufgrund der laufenden Ermittlungen können derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden.
Darüber hinaus wurde die Wohnung einer 42-jährigen Beschuldigten aus Dresden durchsucht, die im Verdacht steht, den Beschuldigten bei der versuchten Brandstiftung unterstützt zu haben.
Aufgrund der laufenden Ermittlungen können derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden.
Quelle: GenSta DD
Fotos: dpa
19 Oktober 2024
Prominente beißen sich an Werdauer Puppenkaufhaus die Zähne aus
Westsachsen/Werdau.- Kaum zu glauben! – Das ist nicht nur der Titel einer Spielshow von und
mit Moderator Kai Pflaume, sondern auch die treffende Beschreibung
eines Telefonates, dass Familie Kalitzki im Mai mit dem Norddeutschen
Rundfunk führte. Die Redaktion mit Sitz in Hamburg fragte bei den
Erbauern des weltgrößten Puppenkaufhauses – das wie seine
Erschaffer in Werdau zu Hause ist – an, ob sie eventuell für einen Beitrag
zur Verfügung stünden. Nur wenige Tage später stand fest: Berit Kalitzki
und ihr Mann Frank werden in die Hansestadt eingeladen.
Im Juni erfolgte dann in Hamburg die Aufzeichnung der Show. Das Rateteam bestand aus Bernhard Hoëcker, Hubertus Meyer-Burckhardt, Stephanie Stumph und Wincent Weiss. Gemeinsam sollten die Promis mittels Fragen an die Werdauer herausfinden, was sie und ihr Projekt so einmalig macht. Ohne Erfolg, was wiederum gut für die Modellbauer war. „Damit konnten wir uns ein Preisgeld von stattlichen 1.000 Euro sichern, das natürlich wieder in unser Herzensprojekt fließt“, so Frank Kalitzki. Ebenfalls in die Show eingebunden wurde ein kleines Video, das zuvor von einem Kamerateam in der Pleißestadt aufgezeichnet wurde.
Die Sendung wird am kommenden Sonntag, den 20. Oktober um 22:05 Uhr im NDR ausgestrahlt und wird danach auch online in der Mediathek der ARD zu finden sein. Ebenfalls vor Ort waren drei weitere Kandidaten, von denen ein weiterer das Preisgeld gewinnen konnte.
Berit und Frank Kalitzki halten schon lange den Rekord für das größte Puppenkaufhaus der Welt. Seit 20 Jahren frönen sie dem gemeinsamen Hobby. Das Gebäudemit 45 Läden und 36 Schaufenster hat eine Stellfläche von stattlichen 25 Quadratmetern. Es kann seit gut 10 Jahren in den Ausstellungsräumen auf der August-Bebel-Straße 34 selbst bestaunen kann.
Im Juni erfolgte dann in Hamburg die Aufzeichnung der Show. Das Rateteam bestand aus Bernhard Hoëcker, Hubertus Meyer-Burckhardt, Stephanie Stumph und Wincent Weiss. Gemeinsam sollten die Promis mittels Fragen an die Werdauer herausfinden, was sie und ihr Projekt so einmalig macht. Ohne Erfolg, was wiederum gut für die Modellbauer war. „Damit konnten wir uns ein Preisgeld von stattlichen 1.000 Euro sichern, das natürlich wieder in unser Herzensprojekt fließt“, so Frank Kalitzki. Ebenfalls in die Show eingebunden wurde ein kleines Video, das zuvor von einem Kamerateam in der Pleißestadt aufgezeichnet wurde.
Die Sendung wird am kommenden Sonntag, den 20. Oktober um 22:05 Uhr im NDR ausgestrahlt und wird danach auch online in der Mediathek der ARD zu finden sein. Ebenfalls vor Ort waren drei weitere Kandidaten, von denen ein weiterer das Preisgeld gewinnen konnte.
Berit und Frank Kalitzki halten schon lange den Rekord für das größte Puppenkaufhaus der Welt. Seit 20 Jahren frönen sie dem gemeinsamen Hobby. Das Gebäudemit 45 Läden und 36 Schaufenster hat eine Stellfläche von stattlichen 25 Quadratmetern. Es kann seit gut 10 Jahren in den Ausstellungsräumen auf der August-Bebel-Straße 34 selbst bestaunen kann.
Quelle und Foto: André Kleber/Werbemanufaktur Werdau
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17 Oktober 2024
Ratsschulbibliothek mit Autorenlesung und besonderem Nachmittag
Westsachsen/Zwickau.- Im November lädt die Zwickauer Ratsschulbibliothek zu zwei Lesungen ein, die ein Programm aus sächsischer Gegenwartsliteratur und Geschichten aus Osteuropa bieten.
Sächsische Gegenwartsliteratur auf der Bühne: Kerstin Hensel (Foto) liest aus „Die Glückshaut“.
Die Ratsschulbibliothek lädt am Mittwoch, dem 6. November um 18.30 Uhr, zu einer Lesung in ihren Lesesaal in der Lessingstraße 1 ein. Die Schriftstellerin Kerstin Hensel liest aus ihrem Roman „Glückshaut“, der neben dem Erzgebirge auch Chemnitz als Handlungsort hat.
Im Jahr 1804 kommt im Erzgebirge Minna Leichsenring auf die Welt – in einer Glückshaut. Dem Phänomen wird die Kraft zugesprochen, ein glückerfülltes Leben zu garantieren. Doch es ist keine glückliche Fügung, dass Minna von ihrer Mutter im Wald ausgesetzt wird. Dort trifft sie auf sieben Bergknaben, mit deren letztem sie später einen Sohn zeugt. Dieser, Johannes geheißen, wird Henkersknecht und verschwindet aus dem Leben seiner Mutter. Auf der Suche nach dem verlorenen Sohn, ihrem ganzen Glück, wird Minna auf ungewöhnliche Proben gestellt.
Die Geschichte spinnt sich fort: vom wohlhabenden Johannes, der in Chemnitz eine prächtige Villa bewohnt, über seine Nachkommen, die 1940 in der als Tötungsanstalt missbrauchten „Pflege- und Heilanstalt Sonnenstein“ in Pirna Dienst tun, bis hin zu Helma, die am Beginn des 21. Jahrhunderts die verfallene Villa Leichsenring erbt. Deren Teenager-Tochter Elise verweigert sich schließlich wie ihre Vorfahrin Minna der vermeintlichen Normalität.
Mit großer Fabulierlust entwickelt Kerstin Hensel eine Geschichte, in der Traumsequenzen, Zeitsprünge und (Ab)brüche die Grenzen zwischen Realität und Imagination auflösen. Reale historische Ereignisse mischen sich mit Anklängen an die Grimm’schen Kinder- und Hausmärchen, Bergmannssagen und fantastischen Begebenheiten, die an E.T.A. Hoffmann erinnern.
Die Lesung ist eine Veranstaltung in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Literaturrat und dem Landesverband Sachsen im Deutschen Bibliotheksverband. Der Eintritt ist frei. Aufgrund der begrenzten Platzzahl im Lesesaal der Bibliothek wird jedoch um Voranmeldung gebeten: Telefon 0375 834222 oder unter E-Mail: ratsschulbibliothek@zwickaude.
Kerstin Hensel, 1961 geboren, ist Schriftstellerin und Dozentin. Sie studierte am Institut für Literatur in Leipzig und unterrichtet heute an der Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“. Bei Luchterhand erschien zuletzt Regenbeins Farben (2020). Kerstin Hensel lebt in Berlin-Wilhelmsruh. Im Anschluss an die Lesung besteht die Möglichkeit, das Buch zu erwerben und durch die Autorin signieren zu lassen.
Sächsische Gegenwartsliteratur auf der Bühne: Kerstin Hensel (Foto) liest aus „Die Glückshaut“.
Die Ratsschulbibliothek lädt am Mittwoch, dem 6. November um 18.30 Uhr, zu einer Lesung in ihren Lesesaal in der Lessingstraße 1 ein. Die Schriftstellerin Kerstin Hensel liest aus ihrem Roman „Glückshaut“, der neben dem Erzgebirge auch Chemnitz als Handlungsort hat.
Im Jahr 1804 kommt im Erzgebirge Minna Leichsenring auf die Welt – in einer Glückshaut. Dem Phänomen wird die Kraft zugesprochen, ein glückerfülltes Leben zu garantieren. Doch es ist keine glückliche Fügung, dass Minna von ihrer Mutter im Wald ausgesetzt wird. Dort trifft sie auf sieben Bergknaben, mit deren letztem sie später einen Sohn zeugt. Dieser, Johannes geheißen, wird Henkersknecht und verschwindet aus dem Leben seiner Mutter. Auf der Suche nach dem verlorenen Sohn, ihrem ganzen Glück, wird Minna auf ungewöhnliche Proben gestellt.
Die Geschichte spinnt sich fort: vom wohlhabenden Johannes, der in Chemnitz eine prächtige Villa bewohnt, über seine Nachkommen, die 1940 in der als Tötungsanstalt missbrauchten „Pflege- und Heilanstalt Sonnenstein“ in Pirna Dienst tun, bis hin zu Helma, die am Beginn des 21. Jahrhunderts die verfallene Villa Leichsenring erbt. Deren Teenager-Tochter Elise verweigert sich schließlich wie ihre Vorfahrin Minna der vermeintlichen Normalität.
Mit großer Fabulierlust entwickelt Kerstin Hensel eine Geschichte, in der Traumsequenzen, Zeitsprünge und (Ab)brüche die Grenzen zwischen Realität und Imagination auflösen. Reale historische Ereignisse mischen sich mit Anklängen an die Grimm’schen Kinder- und Hausmärchen, Bergmannssagen und fantastischen Begebenheiten, die an E.T.A. Hoffmann erinnern.
Die Lesung ist eine Veranstaltung in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Literaturrat und dem Landesverband Sachsen im Deutschen Bibliotheksverband. Der Eintritt ist frei. Aufgrund der begrenzten Platzzahl im Lesesaal der Bibliothek wird jedoch um Voranmeldung gebeten: Telefon 0375 834222 oder unter E-Mail: ratsschulbibliothek@zwickaude.
Kerstin Hensel, 1961 geboren, ist Schriftstellerin und Dozentin. Sie studierte am Institut für Literatur in Leipzig und unterrichtet heute an der Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“. Bei Luchterhand erschien zuletzt Regenbeins Farben (2020). Kerstin Hensel lebt in Berlin-Wilhelmsruh. Im Anschluss an die Lesung besteht die Möglichkeit, das Buch zu erwerben und durch die Autorin signieren zu lassen.
Bundesweiter Vorlesetag mit GMD Leo Siberski in der Ratsschulbibliothek
Am Freitag, dem 15. November, bereits um 15 Uhr, laden die Ratsschulbibliothek und der Generalmusikdirektor des Theaters Plauen-Zwickau, Leo Siberski (Foto), zu einem besonderen Nachmittag im Rahmen des bundesweiten Vorlesetages ein. Mit dieser Aktion bietet sich für einen breiten Leserkreis die Möglichkeit, den Geschichten von Generalmusikdirektor Leo Siberski zu lauschen.
Er liest aus Jaroslav Rudiš „Weihnachten in Prag“. Rudiš nimmt seine Leserschaft mit auf einen Spaziergang durch das verschneite Prag am wahrscheinlich ruhigsten Abend des Jahres. Und doch begegnen einem überall die alten und neuen Geschichten dieser Stadt. Rudiš wartet auf seine Freunde und kehrt in der Zwischenzeit in einige Wirtshäuser ein. Hier trifft er bei frisch gezapftem Bier drei einsame Gestalten: Kavka (genannt: Kafka), den König von Prag und eine Italienerin aus Mailand. Sie alle erzählen von diesem besonderen Tag des Jahres. Von leuchtenden Birnen und wärmenden Händen, von Karpfen in Gurkengläsern, aus deren Augen noch die verstorbenen Bewohner der Stadt glotzen, und vom Christkind, das jedes Jahr in dieselbe Kneipe kommt und sich mit der ratternden Straßenbahn wieder davonstiehlt.
Des Weiteren hat Leo Siberski Anton Čechovs Erzählung „Rothschilds Geige“ ausgewählt. Der 70-jährige Sargtischler Jakow Matwejitsch lebt mit seiner 69-jährigen Frau Marfa in einem Städtchen. Weil wenige sterben, geht es den beiden schlecht. Aushilfsweise spielt Jakow in Schachkes’ Orchester Geige. Schachkes behält einen Großteil der Gage für sich. Im Orchester, links von Jakow, klagt die Flöte eines rothaarigen, hageren Juden. Jakow ärgert sich, weil Rothschild selbst aus dem heitersten Stück ein wehmütiges zaubert. Dafür hasst Jakow den Flötisten. Auf seinem Sterbebett vermacht er schließlich dem Flötisten die Geige, der sie fortan der Flöte vorzieht und mit seinem Spiel die Menschen zu Tränen rührt.
Bereits seit 2004 ist der Bundesweite Vorlesetag auf gemeinsame Initiative von DIE ZEIT, Stiftung Lesen und Deutsche Bahn Stiftung Deutschlands größtes Vorlesefest und ein öffentliches Zeichen, um alljährlich am dritten Freitag im November Kinder und Erwachsene für das Vorlesen zu begeistern.
Der Eintritt zur Lesung ist frei, es wird aber auch hier aufgrund der begrenzten Platzzahl im Voranmeldung unter Telefon 0375 834222 oder E-Mail ratsschulbibliothekzwickaude gebeten.
Des Weiteren hat Leo Siberski Anton Čechovs Erzählung „Rothschilds Geige“ ausgewählt. Der 70-jährige Sargtischler Jakow Matwejitsch lebt mit seiner 69-jährigen Frau Marfa in einem Städtchen. Weil wenige sterben, geht es den beiden schlecht. Aushilfsweise spielt Jakow in Schachkes’ Orchester Geige. Schachkes behält einen Großteil der Gage für sich. Im Orchester, links von Jakow, klagt die Flöte eines rothaarigen, hageren Juden. Jakow ärgert sich, weil Rothschild selbst aus dem heitersten Stück ein wehmütiges zaubert. Dafür hasst Jakow den Flötisten. Auf seinem Sterbebett vermacht er schließlich dem Flötisten die Geige, der sie fortan der Flöte vorzieht und mit seinem Spiel die Menschen zu Tränen rührt.
Bereits seit 2004 ist der Bundesweite Vorlesetag auf gemeinsame Initiative von DIE ZEIT, Stiftung Lesen und Deutsche Bahn Stiftung Deutschlands größtes Vorlesefest und ein öffentliches Zeichen, um alljährlich am dritten Freitag im November Kinder und Erwachsene für das Vorlesen zu begeistern.
Der Eintritt zur Lesung ist frei, es wird aber auch hier aufgrund der begrenzten Platzzahl im Voranmeldung unter Telefon 0375 834222 oder E-Mail ratsschulbibliothekzwickaude gebeten.
Quelle und Fotos: Stadtverwaltung Zwickau
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15 Oktober 2024
Poetenweg in Zwickau: Grundhafter Ausbau vorfristig abgeschlossen
Westsachsen/Zwickau.- Am Donnerstag, 17. Oktober kann der Poetenweg wieder für den Verkehr freigegeben werden. In den vergangenen Monaten erfolgten neben den eigentlichen Straßenbauarbeiten, der grundhaften Erneuerung der Fahrbahn, Errichtung von Parkständen, Gehwegen und Baumbeeten, die Sanierung des Mischwasserkanal sowie die Anschlussleitungen im Auftrag der Wasserwerke Zwickau GmbH.
Zur gestalterischen Aufwertung des Straßenzuges wurden neun Baumstandorte neu angelegt. Die beidseitig angeordneten Parkstände und Grundstücksüberfahrten wurden mittels Granitkleinpflaster befestigt.
Bei der Durchführung der Baumaßnahme wurden auch die Belange der Menschen mit Behinderungen berücksichtigt. So erfolgte die Ausstattung der Überquerungsstelle in den Einmündungsbereichen Moritzstraße und Bosestraße mit entsprechenden Bodenindikatoren. Der Straßenzug erhielt außerdem eine neue Straßenbeleuchtung, die mit modernen LED-Leuchten ausgerüstet ist.
Infolge der guten Zusammenarbeit aller am Bau Beteiligten und der zügigen und zuverlässigen Umsetzung der Maßnahme durch das Bauunternehmen können die Arbeiten ca. 4 Wochen früher als geplant abgeschlossen werden. Nur für die Baumpflanzungen wird es im November noch einmal zu kurzzeitigen Verkehrseinschränkungen kommen.
Die Bauleistungen wurden durch die STRBAG AG aus Wilkau-Haßlau erbracht. Auch wenn die Schlussrechnung des Baubetriebes noch nicht vorliegt, kann bereits jetzt eingeschätzt werden, dass die geplanten Gesamtkosten in Höhe von 765 Tausend Euro eingehalten werden.
Bei der Durchführung der Baumaßnahme wurden auch die Belange der Menschen mit Behinderungen berücksichtigt. So erfolgte die Ausstattung der Überquerungsstelle in den Einmündungsbereichen Moritzstraße und Bosestraße mit entsprechenden Bodenindikatoren. Der Straßenzug erhielt außerdem eine neue Straßenbeleuchtung, die mit modernen LED-Leuchten ausgerüstet ist.
Infolge der guten Zusammenarbeit aller am Bau Beteiligten und der zügigen und zuverlässigen Umsetzung der Maßnahme durch das Bauunternehmen können die Arbeiten ca. 4 Wochen früher als geplant abgeschlossen werden. Nur für die Baumpflanzungen wird es im November noch einmal zu kurzzeitigen Verkehrseinschränkungen kommen.
Die Bauleistungen wurden durch die STRBAG AG aus Wilkau-Haßlau erbracht. Auch wenn die Schlussrechnung des Baubetriebes noch nicht vorliegt, kann bereits jetzt eingeschätzt werden, dass die geplanten Gesamtkosten in Höhe von 765 Tausend Euro eingehalten werden.
Quelle und Foto: Stadtverwaltung Zwickau
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Disziplinarklage des Freistaates Sachsen gegen Richter Jens Maier
Westsachsen/Leipzig.- Am 25. Oktober 2024, um 10:00 Uhr, wird das Dienstgericht für Richter und Richterinnen erneut in einer Disziplinarklage des Freistaates Sachsen gegen den zwischenzeitlich in den Ruhestand versetzten Richter Jens Maier (Foto links) im Aktenzeichen 66 DG 2/23 verhandeln.
Im aktuellen Verfahren beantragt der Freistaat Sachsen nunmehr die Entfernung des Antragsgegners aus dem Dienst. Den Anlass des Verfahrens bilden öffentliche Äußerungen des Antragsgegners aus dem Jahr 2017. Die mündliche Verhandlung findet im Landgericht Leipzig, Harkortstr. 9, 04107 Leipzig, Sitzungssaal 115 statt.
2. Zugang zum Sitzungssaal
Einlass in den Sitzungssaal wird 45 Minuten vor Sitzungsbeginn gewährt. Die Steuerung des Zugangs zum Sitzungssaal und des Besucherverkehrs erfolgt durch Bedienstete der Wachtmeisterei des Landgerichts am Eingang des Sitzungssaals. Diese sind berechtigt, bei Ausschöpfung des Zuschauerkontingents weiteren Zuschauern oder Medienvertretern den Zugang zum Sitzungssaal zu verwehren oder auf entsprechende Anordnung eines/einer Verantwortlichen des Landgerichts diese Person/-en aus dem Sitzungssaal und – nach Maßgabe der Hausordnung des Präsidenten des Landgerichts – aus dem Gerichtsgebäude zu entfernen. Die Entscheidung hierzu trifft das Personal des Landgerichts, ggf. in Abstimmung mit der Vorsitzenden.
3. Medienberichterstattung
Die Herstellung von Bild-, Film- und Tonaufzeichnungen im Sitzungssaal ist am Sitzungstag ab 15 Minuten vor dem angesetzten Beginn der Verhandlung bis zum Beginn der Verhandlung im Sitzungssaal sowie vor dem Sitzungssaal (Höhe Raum 101 Aufzugseite bzw. Höhe Raum 129) gestattet. Zu diesem Zweck darf der Sitzungssaal auch ohne Vorhandensein eines freien Sitzplatzes betreten werden. Foto-, Film- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal sind nach Aufforderung durch die Vorsitzende einzustellen. Die Verwendung internetfähiger mobiler Endgeräte (Mobiltelefone, Tablets, Notebooks usw.) zur Herstellung von Foto-, Film- und Tonaufnahmen ist während der Dauer der Verhandlung untersagt und zu unterlassen. Im Anschluss an das von der Vorsitzenden verfügte Erlöschen der Foto- und Filmerlaubnis haben die Bildjournalisten (Fotografen und Fernseh- bzw. Kamerateams), die nicht über einen Sitzplatz verfügen, den Saal zu verlassen. Mit Bild- und Tonaufzeichnungen des Spruchkörpers sowie der Protokollführer außerhalb des Sitzungssaales besteht kein Einverständnis. Diese sind zu unterlassen. Der Sitzungssaal steht für Interviews und Presseerklärungen nicht zur Verfügung; insoweit kann der Bereich vor dem Sitzungssaal (Höhe Raum 101 Aufzugseite bzw. Höhe Raum 129) genutzt werden. Persönlichkeitsrechte aller Prozessbeteiligten sowie von Zuschauern und Bediensteten der Wachtmeisterei des Landgerichts sind zu wahren. Bei der Verwendung von Foto- und Filmaufnahmen sind die Gesichter der Bediensteten der Wachtmeisterei des Landgerichts unkenntlich zu machen. Im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Landgerichts wird angeordnet, dass die Herstellung von Bild-, Film- und Tonaufzeichnungen im Gebäude des Landgerichts nur bis 20 Minuten nach dem Ende der Sitzung zulässig ist und nur, wenn diese einen Bezug zum Verfahren 66 DG 2/23 aufweisen.
Westsachsen/Zwickau/Dresden.- Nachdem die Zwickauer Amtsgerichtsdirektorin Eva-Maria Ast (CDU) bei einem Wahlkampfauftritt des Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) von einer Passantin öffentlich als „kriminell“ bezeichnet wurde (siehe Video), gab es bisher keine Reaktion von ihr. Auch ihr juristisches Umfeld hält sich mit Strafanzeigen, zum Beispiel wegen Verleumdung oder Ähnlichem, auffallend zurück. Ein Bediensteter des Zwickauer Amtsgerichts, der namentlich nicht genannt werden möchte, erklärt dazu, dass dieses Nichtreagieren ein eindeutiges Schuldeingeständnis sei. Anders könne man sich dieses Wegducken der Justiz angesichts der hohen Abrufzahlen bei YouTube, den Solidaritätsbekundungen in den Kommentaren und auch den mehrfachen Ausstrahlungen im öffentlich-rechtlichen Fernsehen nicht erklären.
Der Insider wusste noch mehr zu berichten. Es sei absolut bewiesen, dass die Gerichtsdirektorin ihrem Ehemann, Arthur Ast, während seiner Erkrankung die Gerichtsurteile schrieb, damit dieser keine finanziellen Einbußen hinnehmen musste. Es kamen auch die Umstände zur Sprache, die zu dieser Erkrankung führten. Der damals in Chemnitz und Aue tätige Richter musste infolge dessen in die Psychiatrie nach Rodewisch eingewiesen werden. Von dort floh er in Abständen immer wieder, musste mehrmals von der Polizei gesucht und zurück gebracht werden.
Der Freistaat Sachsen hatte, vertreten durch die Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, Katja Meier (Foto rechts), bereits am 11. Februar 2022 bei dem Landgericht Leipzig - Dienstgericht für Richter und Richterinnen - beantragt, die Versetzung des Antragsgegners in den Ruhestand für zulässig zu erklären.
Dem lagen verschiedene Äußerungen des Antragsgegners in öffentlichen Veranstaltungen und in sozialen Netzwerken sowie dessen exponierte Mitwirkung in dem im April 2020 aufgelösten "Flügel" der AfD, deren "Obmann" er in Sachsen gewesen ist, zu Grunde. Das Dienstgericht hatte mit Urteil vom 1. Dezember 2022 die Versetzung in den Ruhestand für zulässig erklärt (66 DG 2/22). Diese Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 5. Oktober 2023 bestätigt.
Dem lagen verschiedene Äußerungen des Antragsgegners in öffentlichen Veranstaltungen und in sozialen Netzwerken sowie dessen exponierte Mitwirkung in dem im April 2020 aufgelösten "Flügel" der AfD, deren "Obmann" er in Sachsen gewesen ist, zu Grunde. Das Dienstgericht hatte mit Urteil vom 1. Dezember 2022 die Versetzung in den Ruhestand für zulässig erklärt (66 DG 2/22). Diese Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 5. Oktober 2023 bestätigt.
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Im aktuellen Verfahren beantragt der Freistaat Sachsen nunmehr die Entfernung des Antragsgegners aus dem Dienst. Den Anlass des Verfahrens bilden öffentliche Äußerungen des Antragsgegners aus dem Jahr 2017. Die mündliche Verhandlung findet im Landgericht Leipzig, Harkortstr. 9, 04107 Leipzig, Sitzungssaal 115 statt.
Die Vorsitzende des Dienstgerichts hat für die mündliche Verhandlung folgende Sitzungspolizeiliche Anordnung gemäß § 176 GVG erlassen: In dem Verfahren 66 DG 2/23
ordne ich gemäß § 176 GVG zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in der Sitzung am 25. Oktober 2024 Folgendes an:
1. Verteilung der Sitzplätze
Im Verhandlungssaal – Saal 115 – werden in den ersten beiden Sitzreihen 32 Plätze für Medienvertreter (Presse, Hörfunk, Fernsehen, sonstige Medien) reserviert. Die übrigen freien Sitz-plätze stehen für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Die für die Medienvertreter reservierten Plätze werden, soweit sie bis zum Beginn der Sitzung nicht eingenommen wurden, für die Öffentlichkeit freigegeben. Die Vergabe aller Zuschauerplätze – sowohl für Medienvertreter als auch für sonstige Zuschauer – erfolgt nach der Reihenfolge ihres Erscheinens. Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht. Es dürfen nur so viele Zuschauer in den Saal gelassen werden, wie Sitzplätze für Zuschauer zur Verfügung stehen.
1. Verteilung der Sitzplätze
Im Verhandlungssaal – Saal 115 – werden in den ersten beiden Sitzreihen 32 Plätze für Medienvertreter (Presse, Hörfunk, Fernsehen, sonstige Medien) reserviert. Die übrigen freien Sitz-plätze stehen für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Die für die Medienvertreter reservierten Plätze werden, soweit sie bis zum Beginn der Sitzung nicht eingenommen wurden, für die Öffentlichkeit freigegeben. Die Vergabe aller Zuschauerplätze – sowohl für Medienvertreter als auch für sonstige Zuschauer – erfolgt nach der Reihenfolge ihres Erscheinens. Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht. Es dürfen nur so viele Zuschauer in den Saal gelassen werden, wie Sitzplätze für Zuschauer zur Verfügung stehen.
2. Zugang zum Sitzungssaal
Einlass in den Sitzungssaal wird 45 Minuten vor Sitzungsbeginn gewährt. Die Steuerung des Zugangs zum Sitzungssaal und des Besucherverkehrs erfolgt durch Bedienstete der Wachtmeisterei des Landgerichts am Eingang des Sitzungssaals. Diese sind berechtigt, bei Ausschöpfung des Zuschauerkontingents weiteren Zuschauern oder Medienvertretern den Zugang zum Sitzungssaal zu verwehren oder auf entsprechende Anordnung eines/einer Verantwortlichen des Landgerichts diese Person/-en aus dem Sitzungssaal und – nach Maßgabe der Hausordnung des Präsidenten des Landgerichts – aus dem Gerichtsgebäude zu entfernen. Die Entscheidung hierzu trifft das Personal des Landgerichts, ggf. in Abstimmung mit der Vorsitzenden.
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3. Medienberichterstattung
Die Herstellung von Bild-, Film- und Tonaufzeichnungen im Sitzungssaal ist am Sitzungstag ab 15 Minuten vor dem angesetzten Beginn der Verhandlung bis zum Beginn der Verhandlung im Sitzungssaal sowie vor dem Sitzungssaal (Höhe Raum 101 Aufzugseite bzw. Höhe Raum 129) gestattet. Zu diesem Zweck darf der Sitzungssaal auch ohne Vorhandensein eines freien Sitzplatzes betreten werden. Foto-, Film- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal sind nach Aufforderung durch die Vorsitzende einzustellen. Die Verwendung internetfähiger mobiler Endgeräte (Mobiltelefone, Tablets, Notebooks usw.) zur Herstellung von Foto-, Film- und Tonaufnahmen ist während der Dauer der Verhandlung untersagt und zu unterlassen. Im Anschluss an das von der Vorsitzenden verfügte Erlöschen der Foto- und Filmerlaubnis haben die Bildjournalisten (Fotografen und Fernseh- bzw. Kamerateams), die nicht über einen Sitzplatz verfügen, den Saal zu verlassen. Mit Bild- und Tonaufzeichnungen des Spruchkörpers sowie der Protokollführer außerhalb des Sitzungssaales besteht kein Einverständnis. Diese sind zu unterlassen. Der Sitzungssaal steht für Interviews und Presseerklärungen nicht zur Verfügung; insoweit kann der Bereich vor dem Sitzungssaal (Höhe Raum 101 Aufzugseite bzw. Höhe Raum 129) genutzt werden. Persönlichkeitsrechte aller Prozessbeteiligten sowie von Zuschauern und Bediensteten der Wachtmeisterei des Landgerichts sind zu wahren. Bei der Verwendung von Foto- und Filmaufnahmen sind die Gesichter der Bediensteten der Wachtmeisterei des Landgerichts unkenntlich zu machen. Im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Landgerichts wird angeordnet, dass die Herstellung von Bild-, Film- und Tonaufzeichnungen im Gebäude des Landgerichts nur bis 20 Minuten nach dem Ende der Sitzung zulässig ist und nur, wenn diese einen Bezug zum Verfahren 66 DG 2/23 aufweisen.
Quelle: Landgericht Leipzig
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Eine Disziplinarklage des Freistaates Sachsen gegen die Zwickauer Amtsgerichtsdirektorin Eva-Maria Ast lässt noch auf sich warten
Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) wiegelt ab. |
Der Insider wusste noch mehr zu berichten. Es sei absolut bewiesen, dass die Gerichtsdirektorin ihrem Ehemann, Arthur Ast, während seiner Erkrankung die Gerichtsurteile schrieb, damit dieser keine finanziellen Einbußen hinnehmen musste. Es kamen auch die Umstände zur Sprache, die zu dieser Erkrankung führten. Der damals in Chemnitz und Aue tätige Richter musste infolge dessen in die Psychiatrie nach Rodewisch eingewiesen werden. Von dort floh er in Abständen immer wieder, musste mehrmals von der Polizei gesucht und zurück gebracht werden.
Richterin Eva-Maria Ast (CDU) verliest einen Beschluss. |
Was hier so abenteuerlich klingt ist eigentlich eine Katastrophe, wenn man bedenkt, welche tiefgreifenden Konsequenzen damit einher gehen. „Die Justiz soll handlungsunfähig gemacht werden“, sagt der Insider. „Die guten und fachlich versierten unabhängigen Organe der Rechtspflege werden in unwichtige Bereiche versetzt, wo sie nichts bewirken können. Dafür platziert man unerfahrene Studienabgänger mit Minderleistung in systemrelevante Positionen, von denen aus sie erheblichen Schaden anrichten können.“ Das betreffe Staatsanwälte, Richter und Rechtspfleger gleichermaßen. In Zwickau laufen diesbezüglich die Fäden bei der Amtsgerichtsdirektorin Eva-Maria Ast (CDU) zusammen, gegen die unter anderem auch ein Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung läuft. Für Sachsen war in den letzten fünf Jahren die Justizministerin Katja Meier (GRÜNE) zuständig.
Anwesen in Zwickau-Pöhlau mit CDU-Werbung. |
Weitere unappetitliche Details treten zutage. So ist seit längerem bekannt, dass Eva-Maria Ast (CDU) sizilianische Wurzeln hat. Ihr Geburtsname Lepre wird in Süditalien mit mafiösen Strukturen in Verbindung gebracht. Bereits bei ihrer Amtseinführung im Oktober 2013 klagten einige Zwickauer Stadträte deshalb, man habe sich neben aktiven Stasiseilschaften und der Psychosekte Scientology nun auch noch die sizilianische Mafia nach Zwickau geholt. Letztere scheint mit den vorgenannten Methoden gerade erfolgreich dafür zu sorgen, dass an den Zwickauer Gerichten nicht mehr rechtsstaatlich gearbeitet werden kann. Die Sächsische Staatsregierung weiß das, unternimmt jedoch dagegen nichts. Man gewinnt angesichts der Handlungsweisen des Justizministeriums eher den Eindruck, dass diese Bestrebungen nach Kräften unterstützt werden.
Weiterführende Informationen:
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11 Oktober 2024
Wegen Reinigungsarbeiten: B 93-Tunnel über mehrere Tage gesperrt
Westsachsen/Zwickau.- Von Montag, 14. bis Freitag 18. Oktober 2024 finden am Tunnel B 93 im Bereich zwischen Schloss Osterstein und Glück-Auf-Brücke in Zwickau umfangreiche Reinigungsarbeiten statt.
Für die durchzuführenden Arbeiten kommt es nach Erfordernis zur wechselseitigen Sperrung jeweils einer Richtungsfahrbahn je Tunnelröhre.
Während der Reinigungsarbeiten kann es zeitweilig zu Behinderungen kommen. Das Tiefbauamt bittet alle Verkehrsteilnehmer um erhöhte Vorsicht und angepasste Fahrweise.
Quelle und Foto: Stadtverwaltung Zwickau
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